- wa-ID
- wa-2037635
- Tag der Veröffentlichung
- 27.09.2023
- Aktualisiert am
- 04.03.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Bewerber*innen oder Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 25 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Hergensweiler
- Koordination
- kohler grohe architekten, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 16.10.2023 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 25.01.2024 16:00
- Abgabetermin Modell
- 01.02.2024 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 23.02.2024
Einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren und nachfolgendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Hergensweiler.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kitaplätzen soll durch den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte der erhöhte Bedarf gedeckt werden. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen.
Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. In unmittelbarer Nähe befinden sich auch die Grundschule, die Kirche sowie angrenzende Wohnbebauung, Wälder und Wiesen. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit ca. 1200 m² zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen ermittelt.
Die Besonderheit der Aufgabe stellt die Einbindung der Neubebauung in den städtebaulichen Kontext mit der bestehenden Turn- und Festhalle und Schulgebäude, dem angrenzenden Wohngebiet sowie der angemessenen Präsenz und Adressbildung an dem Kirchweg und der Dorfstraße dar. Ferner ist aufgrund der begrenzten Größe des Grundstücks ein zweigeschossiges Gebäude zu entwickeln. Es sind die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Fachpreisrichter*innen
Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim (Vorsitz)
Volker Jescheck, Architekt und Stadtplaner, Ulm / München
Prof. Nicolas Schwager, Freier Architekt BDA, Konstanz
Prof. Stefanie Eberding, Freie Architektin BDA, Stuttgart
Gabriele D’Inka, Freie Architektin BDA, Fellbach
Mechthild von Puttkamer, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, Starnberg
Sachpreisrichter*innen
Wolfgang Strohmaier, Erster Bürgermeister, Gemeinde Hergensweiler
Martin Heimpel, Gemeinderat Mitglied, Gemeinde Hergensweiler
Michael Bihler, Gemeinderat Mitglied, Gemeinde Hergensweiler
Frank Wawrzyniak, Gemeinderat Mitglied, Gemeinde Hergensweiler
Constanze Heim, Gemeinderat Mitglied, Gemeinde Hergensweiler
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen. Dabei werden die Verfasser dieser Arbeit auch die in der schriftlichen Beurteilung kritischen Würdigungen zu berücksichtigen haben. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit der Ausloberin erfolgen. Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren ist das Wettbewerbsergebnis entsprechend den Vorgaben der Auslobung zu berücksichtigen.
Deutschland-Hergensweiler: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 186-582184
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedhofweg 7
Ort: Hergensweiler
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88138
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Hergensweiler, Frau Maria Jäger und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
E-Mail: susanne.de.beer@kohlergrohe.de
Telefon: +49 711/76963934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hergensweiler.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte St. Ambrosius, Hergensweiler
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kitaplätzen soll durch den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte der erhöhte Bedarf gedeckt werden. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen.
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Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Hergensweiler.
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Der Wettbewerb ist als einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 25 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym.
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Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerbende oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates Architekt und Landschaftsarchitekt.
Hergensweiler
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kitaplätzen soll durch den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte der erhöhte Bedarf gedeckt werden. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen.
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Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. In unmittelbarer Nähe befinden sich auch die Grundschule, die Kirche sowie angrenzende Wohnbebauung, Wälder und Wiesen. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit ca. 1200 m² zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen ermittelt.
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Die Besonderheit der Aufgabe stellt die Einbindung der Neubebauung in den städtebaulichen Kontext mit der bestehenden Turn- und Festhalle und Schulgebäude, dem angrenzenden Wohngebiet sowie der angemessenen Präsenz und Adressbildung an dem Kirchweg und der Dorfstraße dar.
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Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Architekten und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
- Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und 124 vorliegen. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen.
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
- Eigenerklärung, Verbot Beteiligung russischer Unternehmen
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Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Auswahlkriterien
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Nachweis eines vergleichbaren realisierten Neubau Projektes der letzten 10 Jahre (KG 300-400: mind. 3 Mio €, brutto).
- Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbstständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2 - 8):
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name der/des sich Bewerbenden), Baukosten und BGF-Flächen, Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI.
- Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Die Vorprüfung überprüft anhand der Baukosten und BGF-Flächen die eingereichten Referenzen. Bewerber, welche die o.g. Referenz nachweisen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 18 Bewerber, entscheidet das Los.
Eignungskriterien
Die Preisträger haben folgende Eignungskriterien nachzuweisen:
Nachweis eines realisierten Projektes in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise (KG 300-400: mind. 3 Mio €, brutto), ggf. durch Eignungsleihe.
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerbende oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates Architekt und Landschaftsarchitekt.
Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung allein oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitenden ist er allein teilnahmeberechtigt. (Der bzw. die Mitarbeiter(in) ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.)
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem muss der zu benennende bevollmächtigte Vertretende und der oder die Verfassende der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, FachplanerInnen, BeraterInnen müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt spätestens bis zum 30.10.2023. Landschaftsarchitekten müssen keine Referenzen nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/