- wa-ID
- wa-2030284
- Tag der Veröffentlichung
- 20.11.2020
- Aktualisiert am
- 23.11.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- Kur- und Kongreß-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bad Homburg v. d. Höhe
- Koordination
- weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH, Düren
- Bewerbungsschluss
- 17.12.2020
- Preisgerichtssitzung
- 09.06.2021
Verfahrensart
Nicht offener Ideenwettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Das Kurhaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe stellt seit jeher in Verbindung mit dem Kurhausgarten und dem Kurpark nicht nur räumlich, sondern auch emotional und gesellschaftlich das Zentrum der Stadt dar. Zentral im Stadtkern, in Nähe zu den kommerziellen und gastronomischen Einrichtungen der Louisenstraße, fungiert das aus den 80er Jahren stammende Kurhaus in besonderer Weise als Aktivitäts- und Kommunikationszone und trägt zur Belebung des Stadtzentrums sowie des kulturellen Lebens bei. Für die Bad Homburgerinnen und Bad Homburger wie auch für die Gäste gilt das Haus mit seinen zahlreich stattfindenden Veranstaltungen als wichtiger Treff- und Bezugspunkt innerhalb der Kurstadt.
Trotz attraktiver und gut besuchter Veranstaltungen ist das mittlerweile mehr als 30 Jahre alte Gebäude samt seinem Umfeld in die Jahre gekommen. Das Raumangebot der Veranstaltungssäle ist häufig nicht ausreichend, seine Ausstattung samt Gebäudetechnik nicht mehr zeitgemäß, die Ladenpassage nur mäßig frequentiert. Ebenso ist der Kurhausvorplatz mit dem angrenzenden Bushaltepunkt in seiner räumlichen Qualität in Frage zu stellen. Des Weiteren bietet die Rückseite (Norden) des Kurhausgrundstücks kein würdiges Entree zu einem der größten und schönsten Kurparks Deutschlands.
Angesichts der unübersehbaren qualitativen, funktionalen sowie räumlichen Mängel und Defizite hat sich die Kur- und Kongreß-GmbH als Ausloberin dazu entschlossen, einen nicht offenen Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses auszuloben (gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013). Im Rahmen des Ideenwettbewerbs soll eine Bebauungskonzeption gefunden werden, die den bestehenden Gebäudekomplex ersetzt und eine schlüssige und harmonische Verbindung mit den vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Umfeldes aufnimmt.
Die Ausloberin erwartet insgesamt Konzeptlösungen für ein Kurhaus der Zukunft — ein attraktives Markenzeichen und Flaggschiff für die Innenstadt der Kurstadt. Hierbei soll die jetzige Art des Nutzungsspektrums auch für einen Neubau in weiten Teilen beibehalten werden. Der Gebäudekomplex soll im Einzelnen folgende Nutzungen beherbergen: Kongress- und Tagungszentrum | Theater | Hotel | Verwaltung der Kur- und Kongreß GmbH | ergänzende öffentliche sowie belebende, gewerbliche Nutzungen und Tiefgarage.
Neben einer funktional qualitätsvollen Anordnung und Vernetzung der unterschiedlichen Nutzungen ist für den zentralen innerstädtischen Standort eine adäquate und überzeugende Architektur zu entwickeln. Hierbei soll der Ideenwettbewerb dazu genutzt werden, für die Fassadengestaltung 2 unterschiedliche Gestaltungsansätze zu entwickeln. Neben einer modernen und zeitgemäßen Fassadengestaltung ist zusätzlich eine historisierende Fassadenvariante zu erarbeiten. In Anlehnung an das damalige zweite Kurhaus, das sich von 1863-1945 auf dem jetzigen Wettbewerbsgrundstück befand, soll für die historisierende Variante eine Neubaukonzeption entwickelt werden, die die damalige Fassadengestaltung des belgischen Architekten J. P. Cluysenaar aufgreift. Jeder Teilnehmer bzw. jede Bewerbergemeinschaft hat insofern unter Berücksichtigung der zu entwickelnden Fassadenvarianten einen Wettbewerbsbeitrag, jedoch bestehend aus 2 Entwurfsvarianten einzureichen.
Des Weiteren ist es für die Ausloberin von entscheidender Bedeutung, den geplanten Hochbau nicht isoliert zu betrachten, sondern das unmittelbar angrenzende Umfeld in die Planung mit einzubeziehen. Das Zusammenspiel zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen in einem schlüssigen Gesamtkonzept dargestellt werden.
Nicht offener Ideenwettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Das Kurhaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe stellt seit jeher in Verbindung mit dem Kurhausgarten und dem Kurpark nicht nur räumlich, sondern auch emotional und gesellschaftlich das Zentrum der Stadt dar. Zentral im Stadtkern, in Nähe zu den kommerziellen und gastronomischen Einrichtungen der Louisenstraße, fungiert das aus den 80er Jahren stammende Kurhaus in besonderer Weise als Aktivitäts- und Kommunikationszone und trägt zur Belebung des Stadtzentrums sowie des kulturellen Lebens bei. Für die Bad Homburgerinnen und Bad Homburger wie auch für die Gäste gilt das Haus mit seinen zahlreich stattfindenden Veranstaltungen als wichtiger Treff- und Bezugspunkt innerhalb der Kurstadt.
Trotz attraktiver und gut besuchter Veranstaltungen ist das mittlerweile mehr als 30 Jahre alte Gebäude samt seinem Umfeld in die Jahre gekommen. Das Raumangebot der Veranstaltungssäle ist häufig nicht ausreichend, seine Ausstattung samt Gebäudetechnik nicht mehr zeitgemäß, die Ladenpassage nur mäßig frequentiert. Ebenso ist der Kurhausvorplatz mit dem angrenzenden Bushaltepunkt in seiner räumlichen Qualität in Frage zu stellen. Des Weiteren bietet die Rückseite (Norden) des Kurhausgrundstücks kein würdiges Entree zu einem der größten und schönsten Kurparks Deutschlands.
Angesichts der unübersehbaren qualitativen, funktionalen sowie räumlichen Mängel und Defizite hat sich die Kur- und Kongreß-GmbH als Ausloberin dazu entschlossen, einen nicht offenen Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses auszuloben (gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013). Im Rahmen des Ideenwettbewerbs soll eine Bebauungskonzeption gefunden werden, die den bestehenden Gebäudekomplex ersetzt und eine schlüssige und harmonische Verbindung mit den vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Umfeldes aufnimmt.
Die Ausloberin erwartet insgesamt Konzeptlösungen für ein Kurhaus der Zukunft — ein attraktives Markenzeichen und Flaggschiff für die Innenstadt der Kurstadt. Hierbei soll die jetzige Art des Nutzungsspektrums auch für einen Neubau in weiten Teilen beibehalten werden. Der Gebäudekomplex soll im Einzelnen folgende Nutzungen beherbergen: Kongress- und Tagungszentrum | Theater | Hotel | Verwaltung der Kur- und Kongreß GmbH | ergänzende öffentliche sowie belebende, gewerbliche Nutzungen und Tiefgarage.
Neben einer funktional qualitätsvollen Anordnung und Vernetzung der unterschiedlichen Nutzungen ist für den zentralen innerstädtischen Standort eine adäquate und überzeugende Architektur zu entwickeln. Hierbei soll der Ideenwettbewerb dazu genutzt werden, für die Fassadengestaltung 2 unterschiedliche Gestaltungsansätze zu entwickeln. Neben einer modernen und zeitgemäßen Fassadengestaltung ist zusätzlich eine historisierende Fassadenvariante zu erarbeiten. In Anlehnung an das damalige zweite Kurhaus, das sich von 1863-1945 auf dem jetzigen Wettbewerbsgrundstück befand, soll für die historisierende Variante eine Neubaukonzeption entwickelt werden, die die damalige Fassadengestaltung des belgischen Architekten J. P. Cluysenaar aufgreift. Jeder Teilnehmer bzw. jede Bewerbergemeinschaft hat insofern unter Berücksichtigung der zu entwickelnden Fassadenvarianten einen Wettbewerbsbeitrag, jedoch bestehend aus 2 Entwurfsvarianten einzureichen.
Des Weiteren ist es für die Ausloberin von entscheidender Bedeutung, den geplanten Hochbau nicht isoliert zu betrachten, sondern das unmittelbar angrenzende Umfeld in die Planung mit einzubeziehen. Das Zusammenspiel zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen in einem schlüssigen Gesamtkonzept dargestellt werden.
20/11/2020 S227
Deutschland-Bad Homburg vor der Höhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 227-559347
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kur- und Kongreß-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bad Homburg v. d. Höhe
Postanschrift: Kaiser-Wilhelms-Bad
Ort: Bad Homburg vor der Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@goerg.de
Internet-Adresse(n):
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0SD3XL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Weyer Gruppe | Probiotec GmbH
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@goerg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weyer-gruppe.com/ueber-uns/probiotec-gmbh/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0SD3XL
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses in Bad Homburg v. d. Höhe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Referenznummer der Bekanntmachung: 60043-2017
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2) Beschreibung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Nicht offener Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses in Bad Homburg v. d. Höhe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Die Auslobung wurde bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen unter der Nummer 26/2020 RPW 2013 registriert.
Das Kurhaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe stellt seit jeher in Verbindung mit dem Kurhausgarten und dem Kurpark nicht nur räumlich, sondern auch emotional und gesellschaftlich das Zentrum der Stadt dar. Zentral im Stadtkern, in Nähe zu den kommerziellen und gastronomischen Einrichtungen der Louisenstraße, fungiert das aus den 80er Jahren stammende Kurhaus in besonderer Weise als Aktivitäts- und Kommunikationszone und trägt zur Belebung des Stadtzentrums sowie des kulturellen Lebens bei. Für die Bad Homburgerinnen und Bad Homburger wie auch für die Gäste gilt das Haus mit seinen zahlreich stattfindenden Veranstaltungen als wichtiger Treff- und Bezugspunkt innerhalb der Kurstadt.
Trotz attraktiver und gut besuchter Veranstaltungen ist das mittlerweile mehr als 30 Jahre alte Gebäude samt seinem Umfeld in die Jahre gekommen. Das Raumangebot der Veranstaltungssäle ist häufig nicht ausreichend, seine Ausstattung samt Gebäudetechnik nicht mehr zeitgemäß, die Ladenpassage nur mäßig frequentiert. Ebenso ist der Kurhausvorplatz mit dem angrenzenden Bushaltepunkt in seiner räumlichen Qualität in Frage zu stellen. Des Weiteren bietet die Rückseite (Norden) des Kurhausgrundstücks kein würdiges Entree zu einem der größten und schönsten Kurparks Deutschlands.
Angesichts der unübersehbaren qualitativen, funktionalen sowie räumlichen Mängel und Defizite hat sich die Kur- und Kongreß-GmbH als Ausloberin dazu entschlossen, einen nicht offenen Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses auszuloben (gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013). Im Rahmen des Ideenwettbewerbs soll eine Bebauungskonzeption gefunden werden, die den bestehenden Gebäudekomplex ersetzt und eine schlüssige und harmonische Verbindung mit den vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Umfeldes aufnimmt.
Die Ausloberin erwartet insgesamt Konzeptlösungen für ein Kurhaus der Zukunft — ein attraktives Markenzeichen und Flaggschiff für die Innenstadt der Kurstadt. Hierbei soll die jetzige Art des Nutzungsspektrums auch für einen Neubau in weiten Teilen beibehalten werden. Der Gebäudekomplex soll im Einzelnen folgende Nutzungen beherbergen: Kongress- und Tagungszentrum | Theater | Hotel | Verwaltung der Kur- und Kongreß GmbH | ergänzende öffentliche sowie belebende, gewerbliche Nutzungen und Tiefgarage.
Neben einer funktional qualitätsvollen Anordnung und Vernetzung der unterschiedlichen Nutzungen ist für den zentralen innerstädtischen Standort eine adäquate und überzeugende Architektur zu entwickeln. Hierbei soll der Ideenwettbewerb dazu genutzt werden, für die Fassadengestaltung 2 unterschiedliche Gestaltungsansätze zu entwickeln. Neben einer modernen und zeitgemäßen Fassadengestaltung ist zusätzlich eine historisierende Fassadenvariante zu erarbeiten. In Anlehnung an das damalige zweite Kurhaus, das sich von 1863-1945 auf dem jetzigen Wettbewerbsgrundstück befand, soll für die historisierende Variante eine Neubaukonzeption entwickelt werden, die die damalige Fassadengestaltung des belgischen Architekten J. P. Cluysenaar aufgreift. Jeder Teilnehmer bzw. jede Bewerbergemeinschaft hat insofern unter Berücksichtigung der zu entwickelnden Fassadenvarianten einen Wettbewerbsbeitrag, jedoch bestehend aus 2 Entwurfsvarianten einzureichen.
Des Weiteren ist es für die Ausloberin von entscheidender Bedeutung, den geplanten Hochbau nicht isoliert zu betrachten, sondern das unmittelbar angrenzende Umfeld in die Planung mit einzubeziehen. Das Zusammenspiel zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen in einem schlüssigen Gesamtkonzept dargestellt werden.
Näheres siehe Auslobungsunterlagen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
A. Teilnehmer/Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Es ist zwingend eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen diesen Fachrichtungen nachzuweisen. Dieses müssen sich aus den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur zusammensetzen. Die Ausloberin erwartet bei der Lösung der Wettbewerbsaufgabe die Mitwirkung eines Verkehrsplaners. Darüber hinaus wird für die Wettbewerbsbearbeitung empfohlen, Fachplaner weiterer Disziplinen beratend mit heranzuziehen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen.
Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplanerinnen und Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Mehrfachteilnahme natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
B. Auswahlverfahren, Bewerberunterlagen:
1) Bewerber und Nachweise
Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird auf 11 begrenzt.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber und deren Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe (fachliche Eignung), werden bei form- und fristgerechter Einreichung eines Teilnahmeantrages, insbesondere bei Vollständigkeit der geforderten Unterlagen folgende Kriterien herangezogen:
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation,
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
— Referenzprojekte der Kategorie a und b.
Darüber hinaus fordert die Ausloberin aus statistischen Gründen im Rahmen des Teilnahmeantrages Angaben zur Person des Bewerbers (Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail, Internetauftritt, Ansprechpartner), zur Rechtsform sowie zur Eigenschaft des Unternehmens (Kleines und mittleres oder großes Unternehmen i. S. d. Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG)).
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Zulassungs- und Prüfkriterien vollständig und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Zwingende Zulassungskriterien sind (Ausschluss bei Nichterfüllung):
1) Form- und fristgerechte Bewerbung,
2) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation:
(a) Bei Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenliste.
(b) Bei Verkehrsplanern entweder durch Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer und entsprechenden Fachlisteneintrag oder durch Kopie des Diploms bzw. vergleichbaren Abschlüssen.
3) Einreichung der vorgegebenen Bewerbererklärung in Textform (inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien nach § 123 (1) und (4) sowie § 124 (1) GWB nicht zutreffen),
4) Nachweis der fachlichen Eignung auf der Grundlage des gemäß den Auslobungsunterlagen beigefügten Formblatts „Teilnahmeantrag" (Formblatt 1) sowie je ein Blatt DIN A3 pro Referenzprojekt zur Prüfung der fachlichen Eignung. Gefordert sind mindestens 2 Referenzprojekte je Bewerber oder Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung aus der Kategorie a sowie mindestens ein Referenzprojekt je Bewerber als Bewerber oder Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren aus der Kategorie b:
(a) Kategorie a: Referenzen eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mindestens Honorarzone IV mit folgenden Anforderungen:
(aa) Es handelt sich um einen Neubau.
(bb) Die Nutzung umfasst Tagungs- und Kongresszentrum + Hotel oder Theater + Hotel oder eine vergleichbare Nutzung.
(cc) Das Gebäude wurde gemäß der Bauordnung als Versammlungsstätte eingeordnet.
(dd) Das Gebäude weist einen umbauten Raum von min. 75 000 m3 auf.
(ee) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt. Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn.
(ff) Die Leistungsphasen 1-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig in Eigenverantwortung bearbeitet.
(b)Kategorie b: Erfolgreiche Teilnahme an einem nicht offenen Realisierungs- oder Ideenwettbewerb für Tagungs- und Kongresszentrum + Hotel oder Theater + Hotel und/oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung (Nachweis durch Preis oder Anerkennung).
Siehe auch Ziffer VI.3) C).
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten, siehe unter Ziffer III.1 der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 11
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden hinsichtlich des Gestaltungs- und Bebauungskonzeptes, der Objektqualität, der wesentlichen Gebäudekenndaten sowie der Qualität des öffentlichen Raumes einer Vorprüfung unterzogen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten.
Die gleichrangigen Beurteilungskriterien für den Wettbewerb sind:
(1) Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes:
(a) Stadtbildverträglichkeit,
(b) Auseinandersetzung mit den denkmalgeschützten Objekten in der Umgebung,
(c) Blickbeziehungen (Sichtachsen),
(d) Freiraumgestaltung/Qualität des öffentlichen Raums,
(e) Funktionalität/Verkehr (z. B. Anordnung Tiefgarage, PKW- und Fahrradstellplätze, Angebote für E-Mobilität, Umgang mit ÖPNV),
(f) Berücksichtigung von Klimaanpassung/Klimaschutz.
(2) Architektur und Gestaltung des Hochbaus:
(a) Adressbildung,
(b) Fassadengestaltung,
(c) Materialität/Farbe,
(d) Dachgestaltung.
(3) Qualität des Nutzungskonzeptes für den Hochbau:
(a) Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen,
(b) Qualität der Grundrisse und Nachhaltigkeit (z. B flexible Grundrisslösungen, Multifunktionalität).
(4) Nachhaltigkeit und Qualität des Energiekonzeptes:
(a) Angestrebter energetischer Standard,
(b) Gebäude bezogener Ansatz, besondere Anforderungen an Baustoffe,
(5) Wirtschaftlichkeit: Erste Kostenschätzung gemäß DIN 276 (Kostenrahmen 1. Ebene).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Zur Ermittlung der Preissumme wurden Honoraranteile für die Leistungen des Vorentwurfes Hochbau sowie der Freiraumplanung nach HOAI berücksichtigt.
Die Aufteilung der Wettbewerbssummen ist wie folgt vorgesehen:
Variante 1 | Entwicklung einer Fassade aus historisierenden und modernen Gestaltungselementen:
— 1. Preis 108 000 EUR,
— 2. Preis 80 000 EUR,
— 3. Preis 55 000 EUR,
— 2 Anerkennungen: à 13 750 EUR.
Variante 2 | Entwicklung einer modernen Fassade:
— 1. Preis 108 000 EUR,
— 2. Preis 80 000 EUR,
— 3. Preis 55 000 EUR,
— 2 Anerkennungen: à 13 750 EUR.
Näheres siehe Auslobungsunterlagen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Für die Aufwandsentschädigungen und Preise des Wettbewerbsverfahrens stehen insgesamt 651 000 EUR zur Verfügung.
Für das Wettbewerbsverfahren erhalten die 11 Teilnehmer je Arbeitsgemeinschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 000 EUR. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung in Höhe von 110 000 EUR.
Bei Unvollständigkeit oder Nichteinhaltung der gesetzten Rahmenbedingungen behält sich die Ausloberin die ganze oder teilweise Nichtauszahlung der Aufwandsentschädigung vor. Über die Aufwandsentschädigung hinaus besteht vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen kein Anspruch auf Vergütung.
Für die Teilnehmer des Wettbewerbs sind unter Verrechnung zur vorgenannten Aufwandsentschädigung folgende Prämierungen vorgesehen.
Näheres siehe Auslobungsunterlagen.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt am Main (Fachpreisrichter)
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel (Fachpreisrichter)
Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Martin Schaper, Landschaftsarchitekt Frankfurt am Main (Fachpreisrichter)
Joachim Klie, Architekt + Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Prof. Thomas Meurer, Architekt + Stadtplaner, Frankfurt am Main (Fachpreisrichter)
Matthias Herrmann, Verkehrsplaner, Köln (Fachpreisrichter)
Prof. Henning Baurmann, Architekt, Karlsruhe (stv. Fachpreisrichter)
Stephan Kappes, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main (stv. Fachpreisrichter)
Claudia Becker, Architektin + Stadtplanerin, Darmstadt (stv. Fachpreisrichter)
Regina Stottrop, Stadtplanerin, Köln (stv. Fachpreisrichter)
Philipp Hillebrand, Verkehrsplaner, Köln (stv. Fachpreisrichter)
Alexander Hetjes, Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Sachpreisrichter)
Holger Reuter, Kurdirektor Kur- und Kongreß-GmbH Bad Homburg v. d. Höhe (Sachpreisrichter)
Holger Heinze, Fachbereichsleiter Stadtplanung, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Sachpreisrichter)
Oliver Klink, Vorstandsvorsitzender der Taunus Sparkasse (Sachpreisrichter)
Dr. Barbara Kesselmeier, Mitglied der Geschäftsführung Maritim Hotel Gesellschaft mbH (Sachpreisrichter)
Lucas Lenhard, Fachbereichsleiter Bauaufsicht, Denkmal- und Naturschutz, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (Sachpreisrichter)
Dr. Markus Harzenetter, Präsident Landesamt für Denkmalpflege, Landesamt für Denkmalpflege, Wiesbaden (Sachpreisrichter)
Meinhard Matern, Bürgermeister Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (stv. Sachpreisrichter)
Alexander Gilsbach, Bereichsleiter Technik, Kur- und Kongreß GmbH Bad Homburg v. d. Höhe (stv. Sachpreisrichter)
Volker Kühme, Maritim Hotel (stv. Sachpreisrichter)
Raimund Becker, Mitglied des Vorstands der Taunus Sparkasse (stv. Sachpreisrichter)
Kerstin Krause, stellvertretende Fachbereichsleiterin Stadtplanung, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (stv. Sachpreisrichter)
Frau Bozeana La Forgia, kommisarische Leistung Baufaufsicht, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (stv. Sachpreisrichter)
Jutta Brod, Landesamt für Denkmalpflege, Wiesbaden (stv. Sachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
A) Wettbewerbsbetreuung
Weyer Gruppe | Probiotec GmbH
Geschäftsbereich Stadtentwicklung + Stadtplanung
Büro Rhein-Main
60314 Frankfurt am Main
B) Beteiligung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbes mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 26/2020 RPW 2013 registriert.
C) Auswahlverfahren bei mehr als 11 geeigneten Bewerbern
Zunächst erfolgen die formale Prüfung der Zulassungskriterien sowie die Feststellung der fachlichen Eignung. Wenn nach dieser Prüfung mehr als 11 geeignete Bewerber verbleiben, erfolgt eine Auslese anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien (Bestenauslese).
Im Rahmen der Bestenauslese werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die mit Blick auf die eingereichten Referenzprojekten eine bestmögliche Vergleichbarkeit insbesondere zum geforderten Nutzungsspektrum und der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung darlegen können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SD3XL
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus) Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
— soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung Seite 29 benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2020