- wa-ID
- wa-2033694
- Tag der Veröffentlichung
- 02.03.2022
- Aktualisiert am
- 28.07.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH
- Koordination
- Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB, München
- Bewerbungsschluss
- 28.03.2022 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 15.06.2022
- Abgabetermin Modell
- 29.06.2022
- Preisgerichtssitzung
- 12.07.2022
Nicht offener Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern GmbH (ESW) als zukünftiger Eigentümer des ca. 8.080 m² großen Wettbewerbsgrundstücks möchte ein Schulgebäude für die LiRo-Schule des Evangelischen Schulvereins Augsburg e.V. und ein Studierendenwohnheim realisieren. Das ESW wird dem Evangelischen Schulverein Augsburg e.V. das Schulgebäude langfristig vermieten und das Studierendenwohnheim im Eigenbetrieb führen.
Auf einem Teil der Grundstücksfläche können etwa 120 Studierendenapartments errichtet werden. Sofern keine Beeinträchtigung der Wohnqualität damit einhergeht, wäre aus wirtschaftlichen Gründen eine höhere Ausnutzung mit mehr als 120 Apartments wünschenswert. Der Auslober hat hier bezahlbare, freifinanzierte Wohneinheiten im Sinne seines an anderen Standorten bereits etablierten „AM CAMPUS – Konzeptes“ im KfW-Standard angedacht. Grundsätzlich sind die Apartments für eine Einzelnutzung zu entwickeln. Größere Apartments (max. 10%) sind für eine Nutzung von 1 bis 2 Studierenden (als „Pärchen-Apartments“, alternativ als „Eltern-Kind-Apartments“) zu konzipieren.
Die LiRo-Schule ist eine, nach bayerischem Lehrplan unterrichtende, evangelische Bekenntnisschule, d.h. dass mindestens 70% der Schüler*innen evangelisch sind. Die neue zweizügige Grundschule mit einer offenen Ganztagsbetreuung ist für etwa 200 Grundschüler*innen und 20 Lehrkräfte zu planen. Um eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen ist bei der Planung des Schulgebäudes bei hohen räumlichen Qualitäten eine entsprechend sehr hohe Flächeneffizienz unabdingbar.
Das Wettbewerbsgrundstück weist durch seine Lage an der stark lärmemittierenden Bürgermeister-Ackermann-Straße, die Lage am Eingang zum Reesepark und seine nördlich sowie westlich angrenzende Bebauung ein heterogenes Anforderungsprofil auf. Es gilt daher den verschiedenen Nutzungen mit ihren Anforderungen an Nutzungsqualität, Freiraumqualität und Erschließung im städtebaulichen Entwurf Rechnung zu tragen. Bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge ist die städtebauliche Setzung der vorgeschlagenen Baukörper ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt.
Auftragsgegenstand bei Realisierung sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5 für den Neubau der LiRo-Schule und der gesamten Freianlagen. Der Auslober beabsichtigen optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 für diese Bereiche zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Auftragsgegenstand bei Realisierung für das Studierendenwohnheim sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1, die Leistungsphasen 1 - 4 und darüber hinaus Leitdetails der Leistungsphase 5 (Anteil von 5% der Gesamtleistungspunkte).
Die Beauftragungen erfolgen stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheiden die Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt und Stadtplaner, München (Vors.)
Siegfried Dengler, Architekt und Stadtplaner, Nürnberg
Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
Anne Giermann, Architektin, Hochbauamt Stadt Augsburg
Katja Aufermann, Landschaftsarchitektin, München
Stellv.: Harald Martin, Architekt, ESW – Evangelisches Siedlungswerk
Prof. Herbert Meyer-Sternberg, Architekt, München
Sachpreisrichter*innen
Beate Schabert-Zeidler, Stadträtin, Md Landessynodalausschusses, Trägerverein LiRo-Schule
Carolin Rößler-Schick, Baureferat Stadt Augsburg
Robert Flock, Architekt, ESW – Evangelisches Siedlungswerk Nürnberg
Stellv.: Volker Haug, Dekan i.R., 1. Vorsitzender Trägerverein LiRo-Schule
Tobias Stöhr, Leitung Bereich Immobilien / Prokurist, ESW – Evangelisches Siedlungswerk
Tobias Häberle, Stadtplanungsamt Stadt Augsburg
Nicole Christ, Baureferat Stadt Augsburg
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, dem*der Verfasser*in der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit entsprechend der Auslobung die weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Bei der Umsetzung des Entwurfs sind die protokollierten Anmerkungen des Preisgerichts zu berücksichtigen.
Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten werden in digitaler Form ausgestellt. Die Wettbewerbsarbeiten können voraussichtlich ab dem 22.07.2022 für die Dauer von mindestens zwei Wochen auf der Internetseite www.landherrwehrhahn.de unter dem Reiter Entscheidungen angesehen werden.
Deutschland-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 043-112346
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Sachs-Platz 10
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH
E-Mail: sebastian.schuster@esw.de
Telefon: +49 9112008-339
Fax: +49 9112008-251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.esw.de
Postanschrift: Karlstraße 55
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Wehrhahn
E-Mail: info@landherr-wehrhahn.de
Telefon: +49 89189396716
Fax: +49 89189396729
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landherr-wehrhahn.de
Postanschrift: Hans-Sachs-Platz 10
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sebastian Schuster
Telefon: +49 9112008-339
E-Mail: sebastian.schuster@esw.de
Fax: +49 9112008-251
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau LiRo-Schule und Studierendenwohnheim, Augsburg
Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern GmbH (ESW) als zukünftiger Eigentümer des ca. 8.080 m² großen Wettbewerbsgrundstücks möchte ein Schulgebäude für die LiRo-Schule des Evangelischen Schulvereins Augsburg e.V. und ein Studierendenwohnheim realisieren. Das ESW wird dem Evangelischen Schulverein Augsburg e.V. das Schulgebäude langfristig vermieten und das Studierendenwohnheim im Eigenbetrieb führen.
Auf einem Teil der Grundstücksfläche können etwa 120 Studierendenapartments errichtet werden. Sofern keine Beeinträchtigung der Wohnqualität damit einhergeht, wäre aus wirtschaftlichen Gründen eine höhere Ausnutzung mit mehr als 120 Apartments wünschenswert. Der Auslober hat hier bezahlbare, freifinanzierte Wohneinheiten im Sinne seines an anderen Standorten bereits etablierten „AM CAMPUS – Konzeptes“ im KfW-Standard angedacht. Grundsätzlich sind die Apartments für eine Einzelnutzung zu entwickeln. Größere Apartments (max. 10%) sind für eine Nutzung von 1 bis 2 Studierenden (als „Pärchen-Apartments“, alternativ als „Eltern-Kind-Apartments“) zu konzipieren.
Die LiRo-Schule ist eine, nach bayerischem Lehrplan unterrichtende, evangelische Bekenntnisschule, d.h. dass mindestens 70% der Schüler*innen evangelisch sind. Die neue zweizügige Grundschule mit einer offenen Ganztagsbetreuung ist für etwa 200 Grundschüler*innen und 20 Lehrkräfte zu planen. Um eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen ist bei der Planung des Schulgebäudes bei hohen räumlichen Qualitäten eine entsprechend sehr hohe Flächeneffizienz unabdingbar.
Das Wettbewerbsgrundstück weist durch seine Lage an der stark lärmemittierenden Bürgermeister-Ackermann-Straße, die Lage am Eingang zum Reesepark und seine nördlich sowie westlich angrenzende Bebauung ein heterogenes Anforderungsprofil auf. Es gilt daher den verschiedenen Nutzungen mit ihren Anforderungen an Nutzungsqualität, Freiraumqualität und Erschließung im städtebaulichen Entwurf Rechnung zu tragen. Bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge ist die städtebauliche Setzung der vorgeschlagenen Baukörper ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt.
Auftragsgegenstand bei Realisierung sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5 für den Neubau der LiRo-Schule und der gesamten Freianlagen. Der Auslober beabsichtigen optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 für diese Bereiche zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Auftragsgegenstand bei Realisierung für das Studierendenwohnheim sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1, die Leistungsphasen 1 - 4 und darüber hinaus Leitdetails der Leistungsphase 5 (Anteil von 5% der Gesamtleistungspunkte).
Die Beauftragungen erfolgen stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheiden die Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
- Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang April 2022,
- Rückfragenbeantwortung: Ende April 2022,
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte Juni 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 15 Teilnehmenden der Fachrichtung Architektur, von denen 5 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmenden müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmenden haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmenden:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-4 und mindestens die Leitdetails der Leistungsphase 5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 9 000 000 EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter*in für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 9 000 000 EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-4 und mindestens die Leitdetails der Leistungsphase 5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume
- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt 133 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ schriftlich über die unter I.3) genannte Kontaktstelle einzureichen.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per e-mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (info@landherr-wehrhahn.de ). Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Die Auftraggeber werden, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeber.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) 6 000 000 EUR,
- Honorarzone III,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2012 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 2 000 000 EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Hans-Sachs-Platz 10
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
E-Mail: sebastian.schuster@esw.de
Internet-Adresse: https://www.esw.de