Beschreibung: Für die Bewerbung ist ausschließlich der veröffentlichte Bewerbungsbogen zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlagen beizufügen. Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Die fristgerecht eingegangenen und formal vollständigen Bewerbungen werden auf Erfüllung der nachfolgenden Mindestkriterien überprüft. Erfüllen mehr als 12 Bewerber die Mindestkriterien, wird die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer durch Los getroffen. Mindestanforderungen: a) Nachweis der Berufsbefähigung gem. § 75 (1) und (3) VgV 2016; b) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Teilnehmer hat Nachweise über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 0,25 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Eignungsnachweise sein. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen. c) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beifügen; d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen. Weiterhin ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland vorliegen, einzureichen; e) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 (1) und (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016, Angabe eines Mindestreferenzprojektes 1 zum Nachweis eines hochbaulichen Referenzprojektes für Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für den Neubau eines abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, ein mit der Aufgabenstellung vergleichbares Projekt (Labor- oder Lehrgebäude): Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300+400: mind. 5,0 Mio. EUR inkl. MwSt., andere Projekte mit vergleichbarer Schwierigkeit (HZ, LP, Kosten) und Komplexität sind ebenso zulässig; Fertigstellung nach dem 01.01.2013 bis Abgabetermin des Teilnahmeantrages, Benennung öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner u. Kontakt) Angabe eines Mindestreferenzprojektes 2 zum Nachweis von Objektplanungsleistungen Freianlagen für ein mit der Aufgabenstellung vergleichbares Projekt / Konzept / Wettbewerbserfolg (=Preisträger): Gestaltung und Einbindung eines innerstädtischen Quartiers, Einbindung eines neu zu konzipierenden Freiraums in ein städtebauliches Konzept mit oder ohne Bestandsgehölze / Bestandsanlagenteile, Einordnung mindestens Honorarzone III gem. § 39 HOAI 2021, LP mind. 2-3, abgeschlossen nach dem 01.01.2013 bis 19.04.2023 (Abgabetermin des Teilnahmeantrages), Benennung öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner); Die Referenzen sind jeweils auf max. 2 DIN-A4-Seiten mit Fotos, Zeichnungen, Erläuterungen aussagekräftig darzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) muss jedes Mitglied die Anforderungen gem. Punkt a) bis d) erfüllen und einen vollständigen Bewerberbogen einreichen. Die Anforderungen gem. Punkt e) sind jeweils nur durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen und die von allen Mitgliedern unterzeichnete BG-Erklärung einreichen (s. Anlage zum Bewerberbogen). Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja, Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen, oder die nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bewerbergemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen "Objektplanung Gebäude" / „Architektur“ / „Objektplanung Freianlagen“ / „Landschaftsarchitektur“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Bewerbergemeinschaften solcher juristischer Personen. Teilnehmende müssen die Qualifikation für die genannten Fachbereiche, Architektur und Landschaftsarchitektur, z. B. innerhalb eines Büros oder einer Bewerbergemeinschaft erfüllen.