- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2003358
- Tag der Veröffentlichung
- 22.04.2000
- Aktualisiert am
- 01.12.2000
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Bauingenieur*innen
- Beteiligung
- 24 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Braunschweig
Stadtplanungsamt - Bewerbungsschluss
- 15.05.2000
- Abgabetermin Pläne
- 04.08.2000
- Abgabetermin Modell
- 11.08.2000
- Preisgerichtssitzung
- 05.09.2000
Verfahrensart
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Braunschweig besitzt mit dem die Innenstadt umgebenden Grünraum der Okerumflut und den begleitenden Wallanlagen eine unverwechselbare Stadtgestalt. Der Verlauf der Okerumflut und der begleitende grüne Wallring verdeutlichen die Grenze zwischen der historischen Altstadt der heutigen Innenstadt und den Stadterweiterungen des 19. und 20. Jahrhunderts.
Bei der Petritorbrücke, der Überführung der Celler Straße über die westliche Okerumflut, handelt es sich um eine Brücke aus dem Jahre 1928. Sie weist konstruktive Schäden in einem derartigen Umfang auf, dass ein Abbruch und ein Neubau erforderlich sind.
Mit dem Neubau der Petritorbrücke soll die Chance wahrgenommen werden neben der reinen konstruktiven Funktionserfüllung auch dem besonderen Gestaltungsanspruch der Okerüberführung und der Einbindung in die Wallanlage zu genügen.
Im Zuge des Neubaus soll auch ein Wanderweg mit einer Breite von 3,50 m an der dem Stadtzentrum zugewandten Uferseite entlanggeführt werden, der ebenfalls vom Brückenbauwerk überspannt werden muss. Um die Option für die Überführung einer Stadtbahn zu einem späteren Zeitpunkt offenzuhalten, ist das neue Brückenbauwerk so zu planen, dass es für die Überführung der Bahntrasse erhalten bleiben kann.
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, den 1. Preisträger mit der weiteren Entwurfsbearbeitung zu betrauen und gibt dem Auslober dazu noch die Empfehlung, das städtebauliche Umfeld im Sinne der Arbeiten mit dem 4. Preis und dem 3. Ankauf weiter zu entwickeln.
Fachpreisrichter*in
Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig (Vors.)
Prof. Walter Ackers, Braunschweig
Hartmut Rüdiger, Braunschweig
Maren Käferhaus, Braunschweig
Martin Diekmann, Hannover
Stellv.: Thomas Mudra, Edesbüttel
Sachpreisrichter*innen
Isolde Saalmann, Ratsfrau, Braunschweig
Gisela Witte, Ratsfrau, Braunschweig
Walter Meyer, Ratsherr, Braunschweig
Günter Jänicke, Stadtrat, Braunschweig
Alfred Hass, Braunschweig
Stellv.: Siegfried Rackwitz, Ratsherr, Braunschweig
Peter Rau, Ratsherr, Braunschweig
Reinhard Manlik, Ratsherr, Braunschweig
Horst Ehlers, Tiefbauamt, Braunschweig
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Braunschweig besitzt mit dem die Innenstadt umgebenden Grünraum der Okerumflut und den begleitenden Wallanlagen eine unverwechselbare Stadtgestalt. Der Verlauf der Okerumflut und der begleitende grüne Wallring verdeutlichen die Grenze zwischen der historischen Altstadt der heutigen Innenstadt und den Stadterweiterungen des 19. und 20. Jahrhunderts.
Bei der Petritorbrücke, der Überführung der Celler Straße über die westliche Okerumflut, handelt es sich um eine Brücke aus dem Jahre 1928. Sie weist konstruktive Schäden in einem derartigen Umfang auf, dass ein Abbruch und ein Neubau erforderlich sind.
Mit dem Neubau der Petritorbrücke soll die Chance wahrgenommen werden neben der reinen konstruktiven Funktionserfüllung auch dem besonderen Gestaltungsanspruch der Okerüberführung und der Einbindung in die Wallanlage zu genügen.
Im Zuge des Neubaus soll auch ein Wanderweg mit einer Breite von 3,50 m an der dem Stadtzentrum zugewandten Uferseite entlanggeführt werden, der ebenfalls vom Brückenbauwerk überspannt werden muss. Um die Option für die Überführung einer Stadtbahn zu einem späteren Zeitpunkt offenzuhalten, ist das neue Brückenbauwerk so zu planen, dass es für die Überführung der Bahntrasse erhalten bleiben kann.
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, den 1. Preisträger mit der weiteren Entwurfsbearbeitung zu betrauen und gibt dem Auslober dazu noch die Empfehlung, das städtebauliche Umfeld im Sinne der Arbeiten mit dem 4. Preis und dem 3. Ankauf weiter zu entwickeln.
Fachpreisrichter*in
Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig (Vors.)
Prof. Walter Ackers, Braunschweig
Hartmut Rüdiger, Braunschweig
Maren Käferhaus, Braunschweig
Martin Diekmann, Hannover
Stellv.: Thomas Mudra, Edesbüttel
Sachpreisrichter*innen
Isolde Saalmann, Ratsfrau, Braunschweig
Gisela Witte, Ratsfrau, Braunschweig
Walter Meyer, Ratsherr, Braunschweig
Günter Jänicke, Stadtrat, Braunschweig
Alfred Hass, Braunschweig
Stellv.: Siegfried Rackwitz, Ratsherr, Braunschweig
Peter Rau, Ratsherr, Braunschweig
Reinhard Manlik, Ratsherr, Braunschweig
Horst Ehlers, Tiefbauamt, Braunschweig
Realisierungwettbewerb
Neubau Petritorbrücke in Braunschweig
Auslober: Stadt Braunschweig, der Oberstadtdirektor, vertreten durch das Stadtplanungsamt,
Langer Hof 1, 38100 Braunschweig
Aufgabe: Die Ausloberin beabsichtigt, im Zuge der Celler Straße über den Flußlauf des westlichen Okerumflutgrabens, in der westlichen Peripherie des Stadtzentrums von Braunschweig den Brückenneubau der Petritorbrücke zu errichten. Das zu planende Brückenbauwerk hat eine Stützweite von ca. 40,00 m und eine Überbaubreite von ca. 22,00 m.
Durch den Wettbewerb sollen alternative Lösungsvorschläge für die Planung des Brückenbauwerks erarbeitet werden, die den Anforderungen an das Bauwerk bezüglich der Funktion, der Gestaltung und der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
Wettbwerbsart: Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren von 25 Teilnehmern.
Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung: Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Ingenieuren vorgeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA des Landes Niedersachsen empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen.
– Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung in der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.
– Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
– Die Beteiligung von Landschaftsarchitekten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen.
– Die Regelungen für die Teilnahmeberechtigung der Architekten gelten sinngemäß für die Teilnahmeberechtigung von Ingenieuren des Bauingenieurwesens und von Landschaftsarchitekten.
– Ist im Heimatstaat auswärtiger Ingenieure des Bauingenieurwesens bzw. Landschaftsarchitekten gemäß § 2 NArchtG die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
– Geschäftssitz im Zulassungsbereich
– Zum satzungsmäßigen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen: Auswahl der Teilnehmer: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien: Die Arbeitsgemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie Brückenbauwerke vergleichbarer Größe als Architekt und/oder Ingenieur verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI). Sofern mehr Bewerber die o.g. Auswahlkriterien und die unten aufgeführten Qualifikationen erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht des Rechtsamtes der Stadt Braunschweig. Die Bewerber werden vom Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet.
Bewerbungsunterlagen:
– Eine Beschreibung der Büros der Arbeitsgemeinschaft, berufliche Qualifikationen, personelle Ausstattungs des Büros, Nachweis der EDV-Ausstattung etc.
– Nachweis der Teilnahmeberechtigung
– Dokumentation der von den Mitgliedern der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaften geplanten vergleichbaren Brückenbauwerke auf maximal zwei Blatt DIN A4, Overheadfolie
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.05.2000 beim Auslober einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagestempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden. Die Teilnehmer werden benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme am Wettbewerb schriftlich erklären.
Preisgericht: Das Preisgericht wird unter andrem durch folgende Teilnehmer gebildet: Prof. Walter Ackers, Architekt/Stadtplaner; Prof. Berthold Burkhardt, Architekt/Bauingenieur; Hartmut Rüdiger, Architekt BDA; Maren Käferhaus, Architektin BDA; Martin Diekmann, Architekt/Landschaftsarchitekt.
Beurteilungskriterien:
Formalleistungen; Städtebauliche/architektonische und landschaftsplanerische Gestaltung
Funktionale und konstruktive Zusammenhänge; Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbssumme:
Es werden insgesamt (incl. 16% MwSt. ausgelobt.) 104.000,00 DM
1. Preis 35.000,– DM
2. Preis 23.000,– DM
3. Preis 16.000,– DM
4. Preis 10.000,– DM
Ankaufssumme 20.000,– DM
Umfang zur weiteren Bearbeitung:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt mindestens folgende Planungsleistungen zu vergeben: Planungsleistungen gem. § 15, 55 HOAI Abs. 1 Nm 2-5 HOAI in Verbindung mit § 64 HOAI, Abs. 1 Nm 2-7 HOAI, in Verbindung mit § 17 HOAI.
Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 31. 05. 2000
schriftliche Rückfragen bis 13. 06. 2000
Kolloquium 20. 06. 2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 04. 08. 2000
Abgabe Modell bis 11. 08. 2000
Sitzung Preisgericht voraussichtlich ab 08. 09. 2000
Bekanntmachung: Tag der Absendung der Bekanntmachung: 14. 04. 2000
Neubau Petritorbrücke in Braunschweig
Auslober: Stadt Braunschweig, der Oberstadtdirektor, vertreten durch das Stadtplanungsamt,
Langer Hof 1, 38100 Braunschweig
Aufgabe: Die Ausloberin beabsichtigt, im Zuge der Celler Straße über den Flußlauf des westlichen Okerumflutgrabens, in der westlichen Peripherie des Stadtzentrums von Braunschweig den Brückenneubau der Petritorbrücke zu errichten. Das zu planende Brückenbauwerk hat eine Stützweite von ca. 40,00 m und eine Überbaubreite von ca. 22,00 m.
Durch den Wettbewerb sollen alternative Lösungsvorschläge für die Planung des Brückenbauwerks erarbeitet werden, die den Anforderungen an das Bauwerk bezüglich der Funktion, der Gestaltung und der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
Wettbwerbsart: Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren von 25 Teilnehmern.
Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung: Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Ingenieuren vorgeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA des Landes Niedersachsen empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen.
– Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung in der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.
– Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
– Die Beteiligung von Landschaftsarchitekten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen.
– Die Regelungen für die Teilnahmeberechtigung der Architekten gelten sinngemäß für die Teilnahmeberechtigung von Ingenieuren des Bauingenieurwesens und von Landschaftsarchitekten.
– Ist im Heimatstaat auswärtiger Ingenieure des Bauingenieurwesens bzw. Landschaftsarchitekten gemäß § 2 NArchtG die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
– Geschäftssitz im Zulassungsbereich
– Zum satzungsmäßigen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen: Auswahl der Teilnehmer: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien: Die Arbeitsgemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie Brückenbauwerke vergleichbarer Größe als Architekt und/oder Ingenieur verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI). Sofern mehr Bewerber die o.g. Auswahlkriterien und die unten aufgeführten Qualifikationen erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht des Rechtsamtes der Stadt Braunschweig. Die Bewerber werden vom Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet.
Bewerbungsunterlagen:
– Eine Beschreibung der Büros der Arbeitsgemeinschaft, berufliche Qualifikationen, personelle Ausstattungs des Büros, Nachweis der EDV-Ausstattung etc.
– Nachweis der Teilnahmeberechtigung
– Dokumentation der von den Mitgliedern der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaften geplanten vergleichbaren Brückenbauwerke auf maximal zwei Blatt DIN A4, Overheadfolie
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.05.2000 beim Auslober einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagestempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden. Die Teilnehmer werden benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme am Wettbewerb schriftlich erklären.
Preisgericht: Das Preisgericht wird unter andrem durch folgende Teilnehmer gebildet: Prof. Walter Ackers, Architekt/Stadtplaner; Prof. Berthold Burkhardt, Architekt/Bauingenieur; Hartmut Rüdiger, Architekt BDA; Maren Käferhaus, Architektin BDA; Martin Diekmann, Architekt/Landschaftsarchitekt.
Beurteilungskriterien:
Formalleistungen; Städtebauliche/architektonische und landschaftsplanerische Gestaltung
Funktionale und konstruktive Zusammenhänge; Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbssumme:
Es werden insgesamt (incl. 16% MwSt. ausgelobt.) 104.000,00 DM
1. Preis 35.000,– DM
2. Preis 23.000,– DM
3. Preis 16.000,– DM
4. Preis 10.000,– DM
Ankaufssumme 20.000,– DM
Umfang zur weiteren Bearbeitung:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt mindestens folgende Planungsleistungen zu vergeben: Planungsleistungen gem. § 15, 55 HOAI Abs. 1 Nm 2-5 HOAI in Verbindung mit § 64 HOAI, Abs. 1 Nm 2-7 HOAI, in Verbindung mit § 17 HOAI.
Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 31. 05. 2000
schriftliche Rückfragen bis 13. 06. 2000
Kolloquium 20. 06. 2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 04. 08. 2000
Abgabe Modell bis 11. 08. 2000
Sitzung Preisgericht voraussichtlich ab 08. 09. 2000
Bekanntmachung: Tag der Absendung der Bekanntmachung: 14. 04. 2000