- wa-ID
- wa-2035071
- Tag der Veröffentlichung
- 21.10.2022
- Aktualisiert am
- 12.07.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
-
Land Baden-Württemberg
vertreten durch
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Amt Freiburg - Koordination
- Architekturbüro Thiele, Freiburg
- Bewerbungsschluss
- 22.11.2022 23:59
- Abgabetermin Pläne
- 14.04.2023 16:00
- Abgabetermin Modell
- 21.04.2023 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 21.06.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Das Polizeireviers Titisee-Neustadt soll vom derzeitigen Standort in der Ortsmitte von Neustadt an den Stadtrand verlegt werden.
Der Neubau des Polizeireviers soll auf einem landeseigenen Grundstück an der Unterstadtanbindung zur Bundesstraße 31 / Neustadt Mitte (Otto-Merz-Straße) und in der Nähe des Bahnhofs errichtet werden.
Die Aspekte des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens sind zu berücksichtigen.
Ziel ist es, die Lebenszykluskosten des Gebäudes zu minimieren. Das Gebäude soll in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vorbildlich und somit gesamtwirtschaftlich sein.
Die Anforderungen des erhöhten Sicherungsbedarfs bei der Polizei sind zu berücksichtigen. Für den Neubau sind ca. 1.187 m² Nutzungsfläche (Gebäude inkl. Stellplätze und Nebenanlagen) vorgesehen. Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 7,56 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12) in Höhe von 4,74 Mio. Euro (brutto) zuzüglich Sonderkosten in Höhe von 2,82 Mio. Euro (brutto) enthalten.
Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Fachpreisrichter*innen
Joel Harris, Harris + Kurrle Architekten BDA (Vorsitz)
Nike Fiedler, Nike Fiedler Architekten PartG mbB
Christopher Höfler, Sacker Architekten GmbH
Johannes Kaufmann, Johannes Kaufmann + Partner – Architektur
Falko Käßmann, Ministerium für Finanzen BW
Sachpreisrichter*innen
Kalinka Becht, Ministerium für Finanzen BW
Holger Scholz, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen BW
Franz Semling, Polizeipräsidium Freiburg
August Frey, Stadt Titisee-Neustadt
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit der weiteren Planung unter Beachtung der in der schriftlichen Bewertung aufgeführten Bedenken und Anregungen zugrunde zu legen und die ersten Preis- träger mit der Planung zu beauftragen.
Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 204-582025
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstraße 58
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtfr@vbv.bwl.de
Telefon: +49 761/5928-0
Fax: +49 761/5928-3737
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Das Polizeireviers Titisee-Neustadt soll vom derzeitigen Standort in der Ortsmitte von Neustadt an den Stadtrand verlegt werden.
Der Neubau des Polizeireviers soll auf einem landeseigenen Grundstück an der Unterstadtanbindung zur Bundesstraße 31 / Neustadt Mitte (Otto-Merz-Straße) und in der Nähe des Bahnhofs errichtet werden.
Die Aspekte des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens sind zu berücksichtigen.
Ziel ist es, die Lebenszykluskosten des Gebäudes zu minimieren. Das Gebäude soll in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vorbildlich und somit gesamtwirtschaftlich sein.
Die Anforderungen des erhöhten Sicherungsbedarfs bei der Polizei sind zu berücksichtigen. Für den Neubau sind ca. 1.187 m² Nutzungsfläche (Gebäude inkl. Stellplätze und Nebenanlagen) vorgesehen. Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 7,56 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12) in Höhe von 4,74 Mio. Euro (brutto) zuzüglich Sonderkosten in Höhe von 2,82 Mio. Euro (brutto) enthalten.
Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS SOWIE AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER
- Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
- Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
- Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweise:
- Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformular geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das zweifache der Deckungssumme.
3. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
- Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
- Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
- Präsentation von insgesamt 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf maximal 6 Seiten erfolgen und darf das Format A3 nicht überschreiten.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung.
Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Städtebauliches und architektonisches Konzept,
- Funktion und Raumprogramm,
- Baukonstruktion und Gebäudetechnik,
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
- Wirtschaftlichkeit
Details zu den einzelnen Kriterien sind der Auslobung zu entnehmen.
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen ist auf der Basis des § 7 Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt 73.500 Euro brutto.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 22.000 €
2. Preis: 18.500 €
3. Preis: 14.500 €
4 Preis: 11.000 €
Anerkennungen insgesamt: 7.500 €
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Mozartstraße 58
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtfr@vbv.bwl.de
Telefon: +49 761 / 5928-0
Fax: +49 761 / 5928-3737
Internet-Adresse: https://www.vermoegenundbau-bw.de/