- wa-ID
- wa-2038019
- Tag der Veröffentlichung
- 15.05.2024
- Aktualisiert am
- 06.11.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH, Neustadt an der Weinstraße
- Koordination
- Kurz Architekten GbR, Mainz
- Bewerbungsschluss
- 29.05.2024 12:00
- Abgabetermin
- 23.08.2024
- Preisgerichtssitzung
- 18.09.2024
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027 in Rheinland-Pfalz erhalten. Das hierfür vorgesehene Gelände befindet sich im Osten der Stadt Neustadt und erstreckt sich zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße. Nördlich und südlich wird das künftige Gartenschauareal vom Rehbach bzw. vom Speyerbach eingerahmt.
Die Landesgartenschau 2027 Neustadt gGmbH entwickelt im Auftrag der Stadt Neustadt die Flächen zur Landesgartenschau.
Im Zuge der Entwicklung einer neuen Sportlandschaft auf dem ehemaligen VfL-Gelände und Hartplatz soll ein Sportpavillon entstehen, der drei Funktionen übernehmen soll:
• Umkleide für Vereinssport
• überdachter halböffentlicher Aufenthaltsort
• von außen benutzbare Toiletten für den Sportbetrieb.
Vergeben werden sollen die Leistungen für Entwurf, Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung für den Neubau dieses Sportpavillons für die Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Darmstadt (Vorsitz)
Joachim Becker, Architekt, Neustadt
Prof. Dita Leyh, Architektin & Stadtplanerin, Stuttgart/Darmstadt
Dr. Wienecke, Architekt, Fachbereichsleitung Gebäudemanagement Stadt NW
Sachpreisrichter*innen
Marc Weigel, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt
Anne Pieper, Geschäftsführerin LGS gGmbH
Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
https://www.neustadt.eu/Bürgerrger-Leben/Landesgartenschau-2027/LGS-Aktuell/Pressemitteilungen/Sportpavillon-als-innovative-Wegmarke.php
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027 in Rheinland-Pfalz erhalten. Das hierfür vorgesehene Gelände befindet sich im Osten der Stadt Neustadt und erstreckt sich zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße. Nördlich und südlich wird das künftige Gartenschauareal vom Rehbach bzw. vom Speyerbach eingerahmt.
Die Landesgartenschau 2027 Neustadt gGmbH entwickelt im Auftrag der Stadt Neustadt die Flächen zur Landesgartenschau.
Im Zuge der Entwicklung einer neuen Sportlandschaft auf dem ehemaligen VfL-Gelände und Hartplatz soll ein Sportpavillon entstehen, der drei Funktionen übernehmen soll:
• Umkleide für Vereinssport
• überdachter halböffentlicher Aufenthaltsort
• von außen benutzbare Toiletten für den Sportbetrieb.
Vergeben werden sollen die Leistungen für Entwurf, Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung für den Neubau dieses Sportpavillons für die Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Darmstadt (Vorsitz)
Joachim Becker, Architekt, Neustadt
Prof. Dita Leyh, Architektin & Stadtplanerin, Stuttgart/Darmstadt
Dr. Wienecke, Architekt, Fachbereichsleitung Gebäudemanagement Stadt NW
Sachpreisrichter*innen
Marc Weigel, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt
Anne Pieper, Geschäftsführerin LGS gGmbH
Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
https://www.neustadt.eu/Bürgerrger-Leben/Landesgartenschau-2027/LGS-Aktuell/Pressemitteilungen/Sportpavillon-als-innovative-Wegmarke.php
Neubau eines Sportpavillons für die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße
Ausloberin
Auftraggeberin und Bauherrin
Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
vertreten durch
Anne Pieper, Geschäftsführerin
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027 in Rheinland-Pfalz erhalten. Das hierfür vorgesehene Gelände befindet sich im Osten der Stadt Neustadt und erstreckt sich zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße. Nördlich und südlich wird das künftige Gartenschauareal vom Rehbach bzw. vom Speyerbach eingerahmt.
Die Landesgartenschau 2027 Neustadt gGmbH entwickelt im Auftrag der Stadt Neustadt die Flächen zur Landesgartenschau.
Im Zuge der Entwicklung einer neuen Sportlandschaft auf dem ehemaligen VfL-Gelände und Hartplatz soll ein Sportpavillon entstehen, der drei Funktionen übernehmen soll:
• Umkleide für Vereinssport
• überdachter halböffentlicher Aufenthaltsort
• von außen benutzbare Toiletten für den Sportbetrieb.
Vergeben werden sollen die Leistungen für Entwurf, Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung für den Neubau dieses Sportpavillons für die Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße.
Ziel des Wettbewerbs ist es, eine Entwurfslösung für das zu planenden Gebäude mit sehr guten gestalterischen und funktionalen Qualitäten auf der Grundlage der in Teil B der Aufgabenstellung formulierten Randbedingungen zu finden.
Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 durchgeführt mit maximal 30 Teilnehmer:innen.
Das Verfahren ist anonym.
Das Wettbewerbsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Anwendung und Anerkennung der Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 31.01.2013 ist für die Ausloberin, Teilnehmer:innen und alle weiteren Beteiligten verbindlich.
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung
Das Vergabeverfahren läuft im Anwendungsbereich der UVGO unterhalb des europaweiten Schwellenwertes.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat der sich bewerbenden Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Preise und Anerkennungen
Die Wettbewerbssumme wurde nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf Grundlage der HOAI 2021 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag von 10.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung. Die Aufteilung ist vorgesehen wie folgt:
1. Preis: 4.000,00 €, 2. Preis: 2.500,00 €, 3. Preis: 1.500,00 €, Anerkennung: 1.000,00 €, Anerkennung: 1.000,00 €. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Terminübersicht
Ende der Bewerbungsfrist: 29. Mai 2024; 12:00 Uhr
Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer: 25. KW 24
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 23. August 2024
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
Tag: 29/05/2024
Ortszeit: 12:00 Uhr
Weitere Informationen und Teilnahmeunterlagen unter