- wa-ID
- wa-2036720
- Tag der Veröffentlichung
- 18.08.2023
- Aktualisiert am
- 17.04.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Landkreis Oder-Spree – Der Landrat
Dezernat III – Bauen, Ordnung und Umwelt
Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement
Sachgebiet Gebäudemanagement - Koordination
- Architektur + Stadtplanung Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin
- Bewerbungsschluss
- 14.09.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 11.12.2023
- Preisgerichtssitzung
- 25.01.2024
- Ausstellung
- 02.-16.02.2024
Nicht offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit städtebaulichen Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulgebäudes für die Spree-Regine-Hildebrand-Schule (folgend SRHS abgekürzt) am Standort des "Spree-Campus" im Süden der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Die bestehende Regine-Hildebrand-Schule (folgend RHS abgekürzt) ist eine vollgebundene Ganztagsschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" für alle Lernstufen an den Standorten Erkner und Fürstenwalde. Die Schule verfügt zusätzlich zu den Klassen- und Fachräumen über spezielle Therapiebereiche und befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree. Am derzeitigen Standort im Tränkeweg 5 in Fürstenwalde/Spree, der seit zwei Jahrzehnten andauernde Interimslösung, werden täglich etwa 100 Schülerinnen und Schüler durch bis zu 65 Mitarbeitende betreut.
Da der Bestandsschulbau derzeit weder den organisatorischen, technischen noch baulichen Anforderungen der täglich zu bewältigenden Aufgaben und der beabsichtigten Nutzung entspricht und den steigenden Bedarf an Plätzen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt nicht mehr abdecken kann, soll ein zentraler Schulneubau auf dem Spree-Campus in Fürstenwalde Abhilfe schaffen. Mit der Fertigstellung des Schulneubaus soll in diesem Zusammenhang der Standort der RHS in Erkner aufgegeben und dann am neuen Standort zusammengeführt werden.
Insgesamt soll mit dem Neubau das Platzangebot auf 192 Plätze (2 Züge) erweitert werden.
Der Wettbewerbsbereich ist Bestandteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 118 "Spree-Campus Fürstenwalde Süd".
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch und konstruktiv überzeugenden Wettbewerbsentwurf für den Schulneubau zu erhalten, der die besonderen Anforderungen des Förderschwerpunkts funktional überzeugend umsetzt und sich zugleich als ein weiterer wesentlicher Baustein in den Spree-Campus städtebaulich einfügt. Zudem soll der Entwurf ein landschaftsarchitektonisches Konzept aufweisen, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprüchen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll darüber hinaus, als städtebaulicher Ideenteil, ein Konzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und Planung weiterentwickelt und neue Perspektiven und Visionen für die Entwicklung eines Verwaltungsstandorts (Verwaltungsgebäude + Parkhaus) eröffnet werden.
Es ist beabsichtigt, mit dem Schulneubau die Zertifizierung in der Qualitätsstufe "Silber" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Modul Unterrichtsgebäude und zugleich Förderfähigkeit durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zu erreichen. Um die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch eine vom Bauherrn beauftragte Koordination für Nachhaltigkeit begleitet.
Der Auslober erwartet städtebaulich, architektonisch und landschaftsarchitektonisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftsweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten.
Das Raumprogramm für den Schulneubau umfasst Nutzungs- und Funktionsflächen von 4.776 qm. Die Größe der zu planenden Schulfreiflächen ist entwurfsabhängig zu wählen, muss aber mind. 1.250 qm Schulhoffläche (mindestens 6,5 qm/Schüler) und 400 qm Schulgartenflächen bieten. Als Sportanlagen sollen min. eine Weitsprunganlage, Laufanlage und Basketball- bzw. Hockeyfeld (kleine Tore) 420 qm berücksichtigt werden. Nutzungstypische Stellplätze (Fahrrad, PKW) sowie Anfahrtsflächen für Shuttleservices sind ebenfalls zu konzipieren.
Für die Baumaßnahme sind Bauwerkskosten (Kostengruppen 300-400 gem. DIN 276) von ca. 22,3 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. Für die Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen (Kostengruppen 500) stehen ca. 2,3 Mio. Euro (brutto) zur Verfügung.
Die Übergabe des Neubaus in die bestimmungsmäßige Nutzung ist zum Jahreswechsel 2027/28 vorgesehen.
Fachpreisrichter*innen
Dirk Bopst, Architekt, Potsdam (Vorsitz)
Kirstin Bartels, Architektin, Hamburg
Delia Bassin, Architektin, Dresden
Isabel Mayer, Stadtplanerin, Cottbus
Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
Sachpreisrichter*innen
Frank Steffen, Landrat, Landkreis Oder-Spree
Annett Matuschak, Amtsleiterin, Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement Dezernat III – Bauen, Ordnung und Umwelt Landkreis Oder-Spree
Becky Meyer-Grunewald, Amtsleiterin, Schulverwaltungsamt, Dezernat I – Jugend, Bildung, Soziales und Gesundheit Landkreis Oder-Spree
Annette Lehmann, Schulleiterin, Regine-Hildebrandt-Schule, Standort Erkner und Fürstenwalde/Spree
Deutschland-Beeskow: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2023/S 158-500723
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Breitscheidstraße 7
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt 65 - SG Gebäudemanagement / Hochbau
E-Mail: michael.graff@landkreis-oder-spree.de
Telefon: +49 336635-2654
Fax: +49 336625-2659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-oder-spree.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Spree-Regine-Hildebrandt-Schule in Fürstenwalde/Spree - Nichtoffener Wettbewerb mit städtebaulichen Ideenteil gem. RPW 2013 und VgV 2016 für 15 Teilnehmer mit vorgeschalteten Bewerberverfahren
Nichtoffener, anonymer, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichen Ideenteil nach RPW 2013 und VgV 2016 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) für 15 Teilnehmer Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulgebäudes für die Spree-Regine-Hildebrand-Schule (folgend SRHS abgekürzt) am Standort des "Spree-Campus" im Süden der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Die bestehende Regine-Hildebrand-Schule (folgend RHS abgekürzt) ist eine vollgebundene Ganztagsschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" für alle Lernstufen an den Standorten Erkner und Fürstenwalde. Die Schule verfügt zusätzlich zu den Klassen- und Fachräumen über spezielle Therapiebereiche und befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree. Am derzeitigen Standort im Tränkeweg 5 in Fürstenwalde/Spree, der seit zwei Jahrzehnten andauernde Interimslösung, werden täglich etwa 100 Schülerinnen und Schüler durch bis zu 65 Mitarbeitende betreut.
Da der Bestandsschulbau derzeit weder den organisatorischen, technischen noch baulichen Anforderungen der täglich zu bewältigenden Aufgaben und der beabsichtigten Nutzung entspricht und den steigenden Bedarf an Plätzen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt nicht mehr abdecken kann, soll ein zentraler Schulneubau auf dem Spree-Campus in Fürstenwalde Abhilfe schaffen. Mit der Fertigstellung des Schulneubaus soll in diesem Zusammenhang der Standort der RHS in Erkner aufgegeben und dann am neuen Standort zusammengeführt werden.
Insgesamt soll mit dem Neubau das Platzangebot auf 192 Plätze (2 Züge) erweitert werden.
Der Wettbewerbsbereich ist Bestandteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 118 "Spree-Campus Fürstenwalde Süd".
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gestalterisch und konstruktiv überzeugenden Wettbewerbsentwurf für den Schulneubau zu erhalten, der die besonderen Anforderungen des Förderschwerpunkts funktional überzeugend umsetzt und sich zugleich als ein weiterer wesentlicher Baustein in den Spree-Campus städtebaulich einfügt. Zudem soll der Entwurf ein landschaftsarchitektonisches Konzept aufweisen, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprüchen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll darüber hinaus, als städtebaulicher Ideenteil, ein Konzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und Planung weiterentwickelt und neue Perspektiven und Visionen für die Entwicklung eines Verwaltungsstandorts (Verwaltungsgebäude + Parkhaus) eröffnet werden.
Es ist beabsichtigt, mit dem Schulneubau die Zertifizierung in der Qualitätsstufe "Silber" nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Modul Unterrichtsgebäude und zugleich Förderfähigkeit durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zu erreichen. Um die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch eine vom Bauherrn beauftragte Koordination für Nachhaltigkeit begleitet.
Der Auslober erwartet städtebaulich, architektonisch und landschaftsarchitektonisch anspruchsvolle Entwürfe, die einen zukunftsweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen leisten.
Das Raumprogramm für den Schulneubau umfasst Nutzungs- und Funktionsflächen von 4.776 qm. Die Größe der zu planenden Schulfreiflächen ist entwurfsabhängig zu wählen, muss aber mind. 1.250 qm Schulhoffläche (mindestens 6,5 qm/Schüler) und 400 qm Schulgartenflächen bieten. Als Sportanlagen sollen min. eine Weitsprunganlage, Laufanlage und Basketball- bzw. Hockeyfeld (kleine Tore) 420 qm berücksichtigt werden. Nutzungstypische Stellplätze (Fahrrad, PKW) sowie Anfahrtsflächen für Shuttleservices sind ebenfalls zu konzipieren.
Für die Baumaßnahme sind Bauwerkskosten (Kostengruppen 300-400 gem. DIN 276) von ca. 22,3 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. Für die Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen (Kostengruppen 500) stehen ca. 2,3 Mio. Euro (brutto) zur Verfügung.
Die Übergabe des Neubaus in die bestimmungsmäßige Nutzung ist zum Jahreswechsel 2027/28 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen.
Am Auswahlverfahren werden nur Bewerbende beteiligt, die die formalen Bewerbungsanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Eignungskriterien formal:
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter/Vertreterin ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:
- Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;
- im Fall einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
- in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung und/oder durch Vorlage eines Auszuges des Handelsregisters (bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen) und/oder unter Verwendung des Formblattes "Vollmacht Unterschriftsbefugnis" (Anlage C);
- Nachweis Kammereintragung;
- Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden.
Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft
Nettojahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022): größer/gleich 0,6 Mio. EUR netto pro Jahr *
Vollzeitäquivalent der festangestellten Beschäftigten (Architekt/innen bzw. Ingenieur/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) im Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34: größer/gleich 7 pro Jahr *
Nettojahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022): größer/gleich 120.000 EUR netto pro Jahr *
Vollzeitäquivalent der festangestellten Beschäftigten (Landschaftsarchitekt/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) im Leistungsbild Freianlagen i.S. HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr *
Zum Nachweis der Fachkunde müssen mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch 4 Referenzen (2 Architektur, 2 Landschaftsarchitektur) auswählen und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 3.1.1-3.2.2) darstellen.
Referenzprojekte
Genau 2 Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34 mit Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S. HOAI §2, bei denen mind. die LPH 2-5 i.S. HOAI §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss der LPH 5 i.S. HOAI §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (07/2015-06/2023) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 6,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 07/2015-06/2023 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mind. 1 Referenzprojekt mit BGF bezogen auf den Neubau/Erweiterungsbauanteil i.S. HOAI §2 größer/gleich 2.000 qm
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI §35;
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103 **
- mind. 1 Referenzprojekt, dass der Gebäudetypologie "Schulen (allgemeinbildende Schulen, berufl. Schulen, Sonderschulen, Weiterbildungseinrichtungen o. vgl.)" zuzuordnen ist.
Genau 2 Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen i.S. HOAI §39 mit Zuordnung Neuanlage i.S. HOAI §2, bei denen mind. die LPH 2-5 i.S. HOAI §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss der LPH 5 i.S. HOAI §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (07/2015-06/2023) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 0,8 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 07/2015-06/2023 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI §39 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mind. 1 Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche von größer/gleich 3.000 qm;
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich IV i.S. HOAI §40;
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103 **.
Hinweis zu den Referenzen: Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags (Abschnitt 3.1.1-3.2.2) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als BG müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
Hinweise zu * und ** unter Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen, bauvorlageberechtigte Ingenieure/Ingenieurinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Teilnahmeantrag und Anlage A1 und A2 zum Teilnahmeantrag (jeweils Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau / Landschaftsplanung
- Stadträumliche und Freiräumliche Einbindung;
- Positionierung der neuen Baukörper;
- Städtebauliche Bezüge und Verflechtung;
- Erschließung der frei- bzw. Schulanlage / Eingänge;
Architektonische Gestaltung
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit;
- Fassadengestaltung;
- Architektonische Qualität der Innenräume, Außenraumbezug / Qualität der Außenräume;
- Konstruktion/Material/Nachhaltigkeit;
- Aufenthaltsqualitäten;
- Freianlagenkonzept;
Funktionen
- Erschließung (außen und innen) / Vertikalerschließung;
- Gestaltung der Eingangs- und Foyerzone sowie sonstiger nutzungsrelevanter Räume bzw. Funktionsbereiche;
- Funktionale Zuordnung / Orientierung;
- Orientierung zu den Außenräumen;
- Barrierefreiheit;
- Freiflächen für Schul- und Sportnutzung;
Komfort und Gesundheit
- Tageslicht;
- Raumklima / Belüftungskonzept;
Energetische Zielsetzung und Anforderungen an die Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes inkl. Minimierung der Lebenszykluskosten;
- Reduzierung Energiebedarf und Substitution durch regenerative Bedarfsdeckung;
Realisierbarkeit
- Programmerfüllung;
- Einhaltung des Kostenrahmens;
- Genehmigungsfähigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §34 und §40 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 150.000,- Euro netto (inkl. städtebaulichem Ideenteil). Die Auslobungssumme wird zu 50% als Bearbeitungshonorar und zu 50% als Preissumme aufgeteilt.
Bearbeitungshonorar: 75.000,00 EUR
Preissumme: 75.000,00 EUR
Jedes Team erhält für die Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von mindestens 5.000,00 EUR (netto).
Für die Preissumme ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 37.500,- EUR
2. Preis 22.500,- EUR
3. Preis 15.000,- EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen und Bearbeitungshonorare werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Hinweise zu Ziff. III.1.10)
* Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
** Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u.ä. o.vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften
(2) Neben 5 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 10 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(3) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
(4) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(5) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEJ69L6
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Donnerstag, den 07.09.2023, 12:00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEJ69L6
(6) Termine Wettbewerb:
- Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 28.09.2023
- Rückfragenkolloquium: 19.10.2023
- Abgabe Pläne: 11.12.2023
- Preisgericht: 25.01.2024
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Brandenburg ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(7) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.
Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mindestens die Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI §34 / §39 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Die Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe, bis ggf. Leistungsphase 9, kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Weiterhin beabsichtigt der Auslober unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts mit allen Preisträgern ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, zwei gesonderte Verträge für Architekten/Ingenieure und Landschaftsarchitekten abzuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ69L6
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.