- Dokumentation des Wettbewerbs
Sie sind Abonnent? einloggen
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2028064
- Tag der Veröffentlichung
- 13.12.2019
- Aktualisiert am
- 27.10.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 23 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Mannheim
- Koordination
- assmann GmbH, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 10.01.2020
- Abgabetermin Pläne
- 14.05.2020
- Abgabetermin Modell
- 08.06.2020
- Preisgerichtssitzung
- 17.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 17 Teilnehmer*innen sowie acht Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek. Der Neubau soll neue und alte Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen.
Die Stadtbibliothek der Zukunft versteht sich als Knotenpunkt für die gesellschaftliche Teilhabe und das bürgerliche Engagement der Stadtgesellschaft. Unterschiedliche Gruppierungen und Initiativen sollen hier ihre (temporäre) Heimat finden, Bürger*innen sich über aktuelle Trends und Projekte, städtische Vorhaben und Beteiligungsprozesse informieren können. Daher soll die Stadtbibliothek mit ihren Räumen auch als „DigiLab“ und „City Lab“ genutzt werden können. Neben den für das „DigiLab“ vorhandenen räumlichen Möglichkeiten der Bibliothek, z.B. in Makerspaces, Showroom und Schulungsräumen, soll auch ein Teil des Eingangsbereichs als „CityLab“ für die Darstellung politischer und gesellschaftlicher Prozesse genutzt werden.
Gewünscht wird auch ein Dachgarten als multioptionaler Aufenthaltsort, der neue Formen der Verbindung zwischen Bibliothek und Natur ermöglichen soll. Er ist ein architektonisches Alleinstellungsmerkmal und soll die Bibliothek zu einem multioptionalen Erfahrungsort machen. Für die Stadtbibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7.100 m2.
Ausserdem ist die Neugestaltung des Dalbergplatzes als zukünftiger Bibliotheksplatz der Stadt Mannheim Gegenstand des Verfahrens. Der auf dem Grundstück gelegene „Dalbergplatz“ soll annähernd in seiner Dimension erhalten bleiben, jedoch in seiner Attraktivität, Aufenthaltsqualität und Nutzung deutlich aufgewertet und belebt werden.
Competition assignment
A new city library with 7.100 m2 shall be developed as a hub for social participation and civic engagement of urban society that could also be used as a ”DigiLab“ and ”City Lab“. A roof garden shall be created as unique architectural feature and a multi-optional place to stay, linking library and nature. The Dalbergplatz shall be redesigned as the future library square. It shall be upgraded and revitailized.
Fachpreisrichter*innen
Wolfgang Riehle, Reutlingen (Vors.)
Prof. Michael Braum, IBA Heidelberg GmbH
Prof. Rebecca Chestnutt, Stuttgart/Berlin
Klaus Elliger, Stadt Mannheim
Heiner Farwick, Ahaus
Andrea Georgi-Tomas, Darmstadt
Axel Lohrer, Gestaltungsbeirat Stadt Mannheim
Prof. Volker Staab, Braunschweig/Berlin
Michel Weijers, Venlo
Sachpreisrichter*innen
Dr. Karl-Ludwig Ballreich, MPB GmbH
Ralf Eisenhauer, Stadtrat Stadt Mannheim
Dirk Grunert, Bgm. Stadt Mannheim
Stefanie Heß, Stadträtin, Stadt Mannheim
Thomas Hornung, Stadtrat, Stadt Mannheim
Lutz Jahre, Stadt Mannheim
Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
Dr. Peter Kurz, OB Stadt Mannheim
Preisgerichtsempfehlung
Vorbehaltlich des anschließenden Verhandlungsverfahrens wird einstimmig empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Nicht offener einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 17 Teilnehmer*innen sowie acht Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek. Der Neubau soll neue und alte Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen.
Die Stadtbibliothek der Zukunft versteht sich als Knotenpunkt für die gesellschaftliche Teilhabe und das bürgerliche Engagement der Stadtgesellschaft. Unterschiedliche Gruppierungen und Initiativen sollen hier ihre (temporäre) Heimat finden, Bürger*innen sich über aktuelle Trends und Projekte, städtische Vorhaben und Beteiligungsprozesse informieren können. Daher soll die Stadtbibliothek mit ihren Räumen auch als „DigiLab“ und „City Lab“ genutzt werden können. Neben den für das „DigiLab“ vorhandenen räumlichen Möglichkeiten der Bibliothek, z.B. in Makerspaces, Showroom und Schulungsräumen, soll auch ein Teil des Eingangsbereichs als „CityLab“ für die Darstellung politischer und gesellschaftlicher Prozesse genutzt werden.
Gewünscht wird auch ein Dachgarten als multioptionaler Aufenthaltsort, der neue Formen der Verbindung zwischen Bibliothek und Natur ermöglichen soll. Er ist ein architektonisches Alleinstellungsmerkmal und soll die Bibliothek zu einem multioptionalen Erfahrungsort machen. Für die Stadtbibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7.100 m2.
Ausserdem ist die Neugestaltung des Dalbergplatzes als zukünftiger Bibliotheksplatz der Stadt Mannheim Gegenstand des Verfahrens. Der auf dem Grundstück gelegene „Dalbergplatz“ soll annähernd in seiner Dimension erhalten bleiben, jedoch in seiner Attraktivität, Aufenthaltsqualität und Nutzung deutlich aufgewertet und belebt werden.
Competition assignment
A new city library with 7.100 m2 shall be developed as a hub for social participation and civic engagement of urban society that could also be used as a ”DigiLab“ and ”City Lab“. A roof garden shall be created as unique architectural feature and a multi-optional place to stay, linking library and nature. The Dalbergplatz shall be redesigned as the future library square. It shall be upgraded and revitailized.
Fachpreisrichter*innen
Wolfgang Riehle, Reutlingen (Vors.)
Prof. Michael Braum, IBA Heidelberg GmbH
Prof. Rebecca Chestnutt, Stuttgart/Berlin
Klaus Elliger, Stadt Mannheim
Heiner Farwick, Ahaus
Andrea Georgi-Tomas, Darmstadt
Axel Lohrer, Gestaltungsbeirat Stadt Mannheim
Prof. Volker Staab, Braunschweig/Berlin
Michel Weijers, Venlo
Sachpreisrichter*innen
Dr. Karl-Ludwig Ballreich, MPB GmbH
Ralf Eisenhauer, Stadtrat Stadt Mannheim
Dirk Grunert, Bgm. Stadt Mannheim
Stefanie Heß, Stadträtin, Stadt Mannheim
Thomas Hornung, Stadtrat, Stadt Mannheim
Lutz Jahre, Stadt Mannheim
Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
Dr. Peter Kurz, OB Stadt Mannheim
Preisgerichtsempfehlung
Vorbehaltlich des anschließenden Verhandlungsverfahrens wird einstimmig empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
13/12/2019 S241 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 241-592942
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
Postanschrift: Collini Str. 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: martin.albrecht@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Straße 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
E-Mail: dern@assmanngruppe.com
Telefon: +49 231-75445-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Stadtbibliothek Mannheim und Neugestaltung des Dalbergplatzes“ nach §§ 69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek auf einem Teilbereich des Grundstücks N2 in der Innenstadt von Mannheim, welches aktuell durch ein Parkhaus im Eigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH bebaut ist. Der Neubau der Stadtbibliothek soll neue und alte Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen. Für die Bibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7 100 m2. Um die sich aus dem Neubau der Stadtbibliothek auch für die Stadtentwicklung ergebende Chance nutzbar zu machen, ist zur weitgehenden Kompensation der wegfallenden Stellplätze durch den Abriss des Parkhauses zusätzlich zum Neubau der Bibliothek der Bau einer Tiefgarage mit 3 Untergeschossen vorgesehen, die im Teileigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH stehen soll.
Bewerberhinweis: Aufgrund der vorgesehenen Teilung in Teileigentum ist bei der Planung explizit darauf zu achten, dass die beiden Baukörper Bibliothek und Tiefgarage die Anforderungen der Abgeschlossenheit erfüllen.
Der auf dem Grundstück N2 gelegene „Dalbergplatz“ sollte in seinen Proportionen erhalten und durch Nutzungen deutlich belebt und bespielt werden.
Sowohl die Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) als auch für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Mannheim und die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH („MPB“) als gemeinsame Auftraggeber mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) als auch gemäß § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4; Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphase 5; Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Baubeginn für den Neubau der Stadtbibliothek ist für 2021 geplant. Die Fertigstellung soll bis 2023 erfolgen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Es sind zwingend beide Disziplinen am Wettbewerb zu beteiligen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 17 Teilnehmer (zusätzlich zu den acht gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 10.1.2020, 12 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
1) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
1a) min. 8 000 m2 BGF.
2) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
2a) min. Honorarzone IV.
3) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
3a) min. Honorarzone III.
4) Für alle Referenzen gilt:
4a) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2015), als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein.
4b) Erbringung min. der Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI (für die Referenzen 1-2) bzw. § 39 HOAI (für Referenz 3).
5) Je Referenzkategorie 1-3 ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
b) Auswahlkriterium Teilnehmer („Bestenauslese“):
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen gemäß RPW erfolgt durch ein Auswahlgremium der Stadt Mannheim.
Weitere Informationen zur Auswahl der Teilnehmer und zum anschließenden Verhandlungsverfahren sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten und Landschaftsarchitekten (vgl. Bewerbermemorandum Kapitel 6)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ALA Architects Ltd., Helsinki (Finnland)
Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
COBE, Nordhavn (Dänemark)
Lund Hagem Architects, Oslo (Norwegen)
Motorplan Architekten BDA, Mannheim
MVSA Architects, Amsterdam (Niederlande)
Sauerbruch Hutton, Berlin
Snøhetta, Oslo (Norwegen)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
—— Städtebauliche und architektonische Qualität,
—— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
—— Freiraumplanerische Qualität,
—— Raumprogramm und Funktionalität,
—— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
—— termingerecht eingegangen sind,
—— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
—— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 190 000 EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 46 000 EUR
2. Preis: 29 000 EUR
3. Preis: 17 000 EUR
2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 3 000 EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht nach Maßgabe des Kapitels 9 b) des Bewerbermemorandums zur Beurteilung zulässt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
(in alphabetischer Reihenfolge)
Dr. Karl-Ludwig Ballreich, Geschäftsführung MPB Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH
Prof. Michael Braum, Stadtplaner, Geschäftsführender Direktor, Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH, Heidelberg
Prof. Rebecca Chestnutt, Architektin, Stuttgart/Berlin
Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61 Stadtplanung, Stadt Mannheim
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
Dirk Grunert, Bürgermeister Dezernat III, Stadt Mannheim
Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim
Wolfgang Riehle, Architekt und Stadtplaner, Reutlingen
Dr. Bernd Schmid-Ruhe, Leitung Stadtbibliothek FB 40 Bildung, Stadt Mannheim
Prof. Volker Staab, Architekt, Braunschweig/Berlin
Prof. Dr. Thomas Stark, Architekt, Darmstadt/Konstanz
Michel Weijers, Stadtplaner, Venlo (angefragt)
NN, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Mannheim
NN, SPD-Fraktion, Stadt Mannheim
NN, CDU-Fraktion, Stadt Mannheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, gemeinsam mit der MPB zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin gemeinsam mit der MPB Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
2) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
3) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Neben den benannten Eignungskriterien, sind nachfolgende Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:
1) Entwurf: 60 %
Davon:
— Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %
—— 1. Preis: 45 Punkte
—— 2. Preis: 25 Punkte
—— 3. Preis: 15 Punkte
— Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 15 %
2) Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 5 %
3) Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 15 %
Davon:
— Ausführungen zum Terminmanagement: 5 %,
— Ausführungen zum Kostenmanagement: 5 %,
— Ausführungen zum Qualitätsmanagement: 5 %.
4) Honorarangebot (frei verhandelbar): 20 %
Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Honorarvereinbarung hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb. Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Planungsvertrag vorliegend zustande kommt zwischen dem im Vergabeverfahren erfolgreichen Unternehmen als Auftragnehmer und der Stadt (Ausloberin) sowie ihrem mittelbaren Beteiligungsunternehmen MPB als gemeinsame Auftraggeber. Dabei wird in dem einheitlichen Planungsvertrag in diesem Zusammenhang insbesondere geregelt sein, dass der Auftragnehmer jedem der beiden Auftraggeber den auf seinen Baukörper (Stadt: Bibliothek; MPB: Tiefgarage) entfallenden Teil der Planungskosten unmittelbar fakturiert.
Weitere Informationen (u. a. zu den Zuschlagskriterien und dem anschließenden Verhandlungsverfahren) sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2019
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 241-592942
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
Postanschrift: Collini Str. 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: martin.albrecht@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Straße 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
E-Mail: dern@assmanngruppe.com
Telefon: +49 231-75445-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Stadtbibliothek Mannheim und Neugestaltung des Dalbergplatzes“ nach §§ 69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek auf einem Teilbereich des Grundstücks N2 in der Innenstadt von Mannheim, welches aktuell durch ein Parkhaus im Eigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH bebaut ist. Der Neubau der Stadtbibliothek soll neue und alte Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen. Für die Bibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7 100 m2. Um die sich aus dem Neubau der Stadtbibliothek auch für die Stadtentwicklung ergebende Chance nutzbar zu machen, ist zur weitgehenden Kompensation der wegfallenden Stellplätze durch den Abriss des Parkhauses zusätzlich zum Neubau der Bibliothek der Bau einer Tiefgarage mit 3 Untergeschossen vorgesehen, die im Teileigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH stehen soll.
Bewerberhinweis: Aufgrund der vorgesehenen Teilung in Teileigentum ist bei der Planung explizit darauf zu achten, dass die beiden Baukörper Bibliothek und Tiefgarage die Anforderungen der Abgeschlossenheit erfüllen.
Der auf dem Grundstück N2 gelegene „Dalbergplatz“ sollte in seinen Proportionen erhalten und durch Nutzungen deutlich belebt und bespielt werden.
Sowohl die Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) als auch für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Mannheim und die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH („MPB“) als gemeinsame Auftraggeber mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) als auch gemäß § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4; Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphase 5; Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Baubeginn für den Neubau der Stadtbibliothek ist für 2021 geplant. Die Fertigstellung soll bis 2023 erfolgen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Es sind zwingend beide Disziplinen am Wettbewerb zu beteiligen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 17 Teilnehmer (zusätzlich zu den acht gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 10.1.2020, 12 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
1) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
1a) min. 8 000 m2 BGF.
2) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
2a) min. Honorarzone IV.
3) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
3a) min. Honorarzone III.
4) Für alle Referenzen gilt:
4a) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2015), als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein.
4b) Erbringung min. der Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI (für die Referenzen 1-2) bzw. § 39 HOAI (für Referenz 3).
5) Je Referenzkategorie 1-3 ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
b) Auswahlkriterium Teilnehmer („Bestenauslese“):
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen gemäß RPW erfolgt durch ein Auswahlgremium der Stadt Mannheim.
Weitere Informationen zur Auswahl der Teilnehmer und zum anschließenden Verhandlungsverfahren sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten und Landschaftsarchitekten (vgl. Bewerbermemorandum Kapitel 6)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ALA Architects Ltd., Helsinki (Finnland)
Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
COBE, Nordhavn (Dänemark)
Lund Hagem Architects, Oslo (Norwegen)
Motorplan Architekten BDA, Mannheim
MVSA Architects, Amsterdam (Niederlande)
Sauerbruch Hutton, Berlin
Snøhetta, Oslo (Norwegen)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
—— Städtebauliche und architektonische Qualität,
—— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
—— Freiraumplanerische Qualität,
—— Raumprogramm und Funktionalität,
—— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
—— termingerecht eingegangen sind,
—— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
—— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 190 000 EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 46 000 EUR
2. Preis: 29 000 EUR
3. Preis: 17 000 EUR
2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 3 000 EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht nach Maßgabe des Kapitels 9 b) des Bewerbermemorandums zur Beurteilung zulässt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
(in alphabetischer Reihenfolge)
Dr. Karl-Ludwig Ballreich, Geschäftsführung MPB Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH
Prof. Michael Braum, Stadtplaner, Geschäftsführender Direktor, Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH, Heidelberg
Prof. Rebecca Chestnutt, Architektin, Stuttgart/Berlin
Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61 Stadtplanung, Stadt Mannheim
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
Dirk Grunert, Bürgermeister Dezernat III, Stadt Mannheim
Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim
Wolfgang Riehle, Architekt und Stadtplaner, Reutlingen
Dr. Bernd Schmid-Ruhe, Leitung Stadtbibliothek FB 40 Bildung, Stadt Mannheim
Prof. Volker Staab, Architekt, Braunschweig/Berlin
Prof. Dr. Thomas Stark, Architekt, Darmstadt/Konstanz
Michel Weijers, Stadtplaner, Venlo (angefragt)
NN, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Mannheim
NN, SPD-Fraktion, Stadt Mannheim
NN, CDU-Fraktion, Stadt Mannheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, gemeinsam mit der MPB zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin gemeinsam mit der MPB Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
2) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
3) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Neben den benannten Eignungskriterien, sind nachfolgende Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:
1) Entwurf: 60 %
Davon:
— Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %
—— 1. Preis: 45 Punkte
—— 2. Preis: 25 Punkte
—— 3. Preis: 15 Punkte
— Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 15 %
2) Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 5 %
3) Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 15 %
Davon:
— Ausführungen zum Terminmanagement: 5 %,
— Ausführungen zum Kostenmanagement: 5 %,
— Ausführungen zum Qualitätsmanagement: 5 %.
4) Honorarangebot (frei verhandelbar): 20 %
Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Honorarvereinbarung hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb. Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Planungsvertrag vorliegend zustande kommt zwischen dem im Vergabeverfahren erfolgreichen Unternehmen als Auftragnehmer und der Stadt (Ausloberin) sowie ihrem mittelbaren Beteiligungsunternehmen MPB als gemeinsame Auftraggeber. Dabei wird in dem einheitlichen Planungsvertrag in diesem Zusammenhang insbesondere geregelt sein, dass der Auftragnehmer jedem der beiden Auftraggeber den auf seinen Baukörper (Stadt: Bibliothek; MPB: Tiefgarage) entfallenden Teil der Planungskosten unmittelbar fakturiert.
Weitere Informationen (u. a. zu den Zuschlagskriterien und dem anschließenden Verhandlungsverfahren) sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2019