- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2028951
- Tag der Veröffentlichung
- 24.04.2020
- Aktualisiert am
- 30.03.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen sowie Fachplaner*innen zu den Themen Statik und HLS
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Landeshauptstadt Düsseldorf
- Koordination
- FSW Düsseldorf GmbH Faltin + Sattler, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 18.05.2020
- Abgabetermin Pläne
- 30.09.2020 16:00
- Abgabetermin Modell
- 29.10.2020 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 08.02.2021
Verfahrensart
Nicht offener einphasiger Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 15 Teilnehmer*innen und anschliessenden Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Errichtung des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Grafental. Ziel ist es, dem hohen Bedarf des Stadtbezirks, der vor allem auch durch die Wohnbauentwicklung einer ehemals gewerblich genutzten Fläche entstanden ist, ein adäquates Bildungsangebot mit weiteren Sport- und Spielflächen gegenüberzustellen.
Das neue Gymnasium wird dazu auf einer Fläche von rund 8.600 m2 als neues 4-zügiges Gymnasium für rund 1.000 Schüler einschließlich einer Dreifeldsporthalle konzipiert. Die Schule soll zudem auf die Ganztagsbetreuung konzeptionell vorbereitet werden. Bei der Planung stehen die Anforderungen an einen modernen Schulbau mit seiner Clusterstruktur ebenso im Fokus, wie die architektonische Gestaltung des Gebäudes und die Gestaltung der Freiräume, vor dem Hintergrund der Integration der vielschichtigen Nutzungen.
Primär gilt es vier Entwurfsaufgaben zu lösen und von Anfang an bei der Positionierung und Verteilung des Bauvolumens auf dem Grundstück und dessen Baumbestand zu berücksichtigen, da dem Bauvorhaben als „Schlussstein“ der Quartiersentwicklung Grafental eine besondere Bedeutung für das Quartier zukommt:
- Baulicher Abschluss der Hohenzollernallee und lineare Fortführung als Fuß- und Radweg
- Anbindung an den Grünzug
- gestaltete/nutzbare Dachflächenlandschaft
- öffentlich nutzbare Spielflächen
Eine besondere Herausforderung ist die Positionierung des erforderlichen Volumens von Schule und Sporthalle sowie der zugehörigen Freiflächen auf dem relativ kleinen Grundstück mit schützenswertem Baumbestand. Dabei kommt dem Gebäude auch eine wichtige Schutzfunktion gegenüber der nachbarschaftlichen Wohnnutzung als Schallschutz zur Bahntrasse zu. In einem integralen Planungsansatz soll durch eine intelligente Architektur und Fassadengestaltung eine Reduzierung des Energiebedarfes bis auf fast null angestrebt werden.
Competition assignment
The new Secondary School Heinzelmännchenweg and a new sportshall shall be planned on 8.600 m2 for 1.100 students, allowing for future all-day care. An almost zero-energy building with clusters is envisaged with open spaces, integrating the various uses.
The project has four design tasks:
- structural end of Hohenzollernallee continuing as foot and cycle path
- connection with the green belt
- designed/usable roofscape
- public usable playgrounds.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Prof. Nadja Letzel, Nürnberg
Prof. Gesine Weinmiller, Berlin
Prof. Thomas Fenner, Düsseldorf
Cornelia Zuschke, Dezernat für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen
Sachpreisrichter*innen
Dagmar Wandt, Schulverwaltungsamt
Florian Dirszus, Schulverwaltungsamt
Tanja Boueke, Schulverwaltungsamt
Pavle Madzirov, Schulausschuss
Elke Fobbe, Bauausschuss
Volker Syring, Schulformsprecher Gymnasien
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mehrheitlich, die Arbeit des 1. Preises der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen unter der Berücksichtigung aller Hinweise und Anmerkungen, die durch die Jury in der Beurteilung und die Vorprüfung im Bericht der Vorprüfung verfasst wurden. Es beschließt zudem mehrheitlich, dass Vertreter des Fachpreisgerichts an dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren zur Sicherstellung der Qualität beteiligt werden.
Nicht offener einphasiger Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 15 Teilnehmer*innen und anschliessenden Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Errichtung des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Grafental. Ziel ist es, dem hohen Bedarf des Stadtbezirks, der vor allem auch durch die Wohnbauentwicklung einer ehemals gewerblich genutzten Fläche entstanden ist, ein adäquates Bildungsangebot mit weiteren Sport- und Spielflächen gegenüberzustellen.
Das neue Gymnasium wird dazu auf einer Fläche von rund 8.600 m2 als neues 4-zügiges Gymnasium für rund 1.000 Schüler einschließlich einer Dreifeldsporthalle konzipiert. Die Schule soll zudem auf die Ganztagsbetreuung konzeptionell vorbereitet werden. Bei der Planung stehen die Anforderungen an einen modernen Schulbau mit seiner Clusterstruktur ebenso im Fokus, wie die architektonische Gestaltung des Gebäudes und die Gestaltung der Freiräume, vor dem Hintergrund der Integration der vielschichtigen Nutzungen.
Primär gilt es vier Entwurfsaufgaben zu lösen und von Anfang an bei der Positionierung und Verteilung des Bauvolumens auf dem Grundstück und dessen Baumbestand zu berücksichtigen, da dem Bauvorhaben als „Schlussstein“ der Quartiersentwicklung Grafental eine besondere Bedeutung für das Quartier zukommt:
- Baulicher Abschluss der Hohenzollernallee und lineare Fortführung als Fuß- und Radweg
- Anbindung an den Grünzug
- gestaltete/nutzbare Dachflächenlandschaft
- öffentlich nutzbare Spielflächen
Eine besondere Herausforderung ist die Positionierung des erforderlichen Volumens von Schule und Sporthalle sowie der zugehörigen Freiflächen auf dem relativ kleinen Grundstück mit schützenswertem Baumbestand. Dabei kommt dem Gebäude auch eine wichtige Schutzfunktion gegenüber der nachbarschaftlichen Wohnnutzung als Schallschutz zur Bahntrasse zu. In einem integralen Planungsansatz soll durch eine intelligente Architektur und Fassadengestaltung eine Reduzierung des Energiebedarfes bis auf fast null angestrebt werden.
Competition assignment
The new Secondary School Heinzelmännchenweg and a new sportshall shall be planned on 8.600 m2 for 1.100 students, allowing for future all-day care. An almost zero-energy building with clusters is envisaged with open spaces, integrating the various uses.
The project has four design tasks:
- structural end of Hohenzollernallee continuing as foot and cycle path
- connection with the green belt
- designed/usable roofscape
- public usable playgrounds.
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Prof. Nadja Letzel, Nürnberg
Prof. Gesine Weinmiller, Berlin
Prof. Thomas Fenner, Düsseldorf
Cornelia Zuschke, Dezernat für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen
Sachpreisrichter*innen
Dagmar Wandt, Schulverwaltungsamt
Florian Dirszus, Schulverwaltungsamt
Tanja Boueke, Schulverwaltungsamt
Pavle Madzirov, Schulausschuss
Elke Fobbe, Bauausschuss
Volker Syring, Schulformsprecher Gymnasien
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mehrheitlich, die Arbeit des 1. Preises der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen unter der Berücksichtigung aller Hinweise und Anmerkungen, die durch die Jury in der Beurteilung und die Vorprüfung im Bericht der Vorprüfung verfasst wurden. Es beschließt zudem mehrheitlich, dass Vertreter des Fachpreisgerichts an dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren zur Sicherstellung der Qualität beteiligt werden.
24/04/2020 S81 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 081-191771
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@duesseldorf.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: vergabe.duesseldorf.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170affd040c-211f8a2c9cc678e3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabe.duesseldorf.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau des Städtischen Gymnasiums am Heinzelmännchenweg in Düsseldorf Grafental
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000
71300000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Errichtung des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Grafental. Die neue Schule ist Teil des Maßnahmenpakets der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das neue Gymnasium wird dazu auf einer Fläche von rund 7.300 qm (NUF 1-6) als neues 4-zügiges Gymnasium für rund 1 000 Schüler einschließlich einer Dreifeldsporthalle konzipiert. Dabei stehen die Anforderungen an einen modernen Schulbau mit seiner Clusterstruktur ebenso im Fokus, wie die architektonische Gestaltung des Gebäudes. Eine besondere Herausforderung ist die Positionierung des erforderlichen Volumens von Schule und Sporthalle sowie der zugehörigen Freiflächen auf dem relativ kleinen Grundstück. Die Landeshauptstadt hat sich aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Aufgabe dazu entschlossen, die Bauaufgabe über einen Wettbewerb lösen zu lassen.
Die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013), der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (2013), der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (2013) sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (2013), Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV nach dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb erfolgen. Die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs werden nach Maßgabe von Ziffer IV.1.9 in das Verhandlungsverfahren einfließen. Bei dem hochbaulichen Wettbewerb handelt es sich um einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013.
Vorgesehene Leistungsbilder im Verhandlungsverfahren:
— Objektplanung Gebäude (LPH 2-9 § 34 HOAI);
— Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 § 39 HOAI);
— Fachplanerleistung Technische Ausrüstung (ALG 1, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; ALG 2, Wärmeversorgungsanlagen; ALG 3, Lufttechnische Anlagen; ALG 8, Gebäudeautomation), gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2-8;
— Fachplanerleistung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI (2013) sowie § 51 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 14.1: Leistungsphasen 2-6.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.1.1. Es werden Bewerber (Einzelunternehmen oder Planungsgemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplanern/Ingenieuren (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 8)) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben.
III.1.2. Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der definierten Ausschluss-/Mindestkriterien ausschließlich per Los.
III.1.3. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens?herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
III.1.4. Teilnahmeanträge per E-Mail, Fax oder in Papierform sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
III.1.5. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und mit dem Namen des Erklärenden versehenen Teilnahmeantrages (Formblatt 01) des teilnehmenden Bewerbers bzw. des federführenden Bewerbers der Planungs-/Bewerbergemeinschaft einzureichen.
III.1.6. Planungsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag für den Realisierungswettbewerb bereits sämtliche Mitglieder der Planungsgemeinschaft für Objekt- und Fachplanungen zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen (Formblatt 03 - Erklärung Bewerbergemeinschaft). Änderungen der Zusammensetzung Planungsgemeinschaft sind nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr gestattet. Die Mitgliedschaft eines Planungsbüros in mehreren Planungsgemeinschaften kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
III.1.7. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Dies gilt bei der Eignungsprüfung für den Realisierungswettbewerb ebenso, wie bei der späteren Eignungsprüfung im Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs.3 VgV. Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt 04 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) sowie das Formblatt 05 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Fortführung unter IV.3) Zusätzliche Angaben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 10
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
IV.1.9.1. Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:
Qualität der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption; Architektur- und Gestaltungsqualität; Einhaltung der in der Auslobung definierten Anforderungen; Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen; Qualität der Grundrisslösungen; Qualität des Erschließungskonzeptes; Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
IV.1.9.2. Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb:
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der unter Punkt II.2.4. genannten Fachplanerleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Der vergebene Preis im Wettbewerb nach RPW 2013 wird dabei mit 50 % berücksichtigt. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgültigen Vergabeunterlagen, einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs, Zuschlagskriterien werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt. Das Preisgericht wird angemessen an der Vergabekommission beteiligt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 12:30
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 156 000 EUR netto zur Verfügung. Geplant ist die Ausschüttung von 3 Preisen und 2 Anerkennungen. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Preisgericht wird gem. den Regeln der RPW 2013 besetzt.
Die Frist zur Einreichtung von Fragen endet zum 12.5.2020.
Fortführung von III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Fortführung III.1.10. Teilnahmekriterien:
III.1.8. Zur Teilnahme am hochbaulichen Realisierungswettbewerb ist nur die Eignung des Bewerbers gem. den in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungskriterien für die Objektplanung Gebäude nachzuweisen. Diese Eignung ist entsprechend § 75 VgV durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Formblatt 01) einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung/Darstellung von geforderten Referenzen auf dem Formblatt 02-1 und 02-2 nachzuweisen. Der Nachweis der?technischen?und?beruflichen?Leistungsfähigkeit?zur Fachplanung?(Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) erfolgt im Anschluss an den Realisierungswettbewerb im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe des Planungsauftrags. Er kann durch den Bewerber selbst, Mitglieder der Planungs-/Bewerbergemeinschaft und/oder Unternehmen nach § 47 VgV –Eignungsleihe – nach den untenstehend aufgeführten Eignungskriterien geführt werden. Hierzu sind das Formblatt 02-3 und 02-4, die zugehörigen Projektdatenblätter (Referenzprojekte) sowie die notwendigen Anlagen zur Fachplanung vorzulegen. Die Nichterfüllung von Mindestkriterien der Eignung zur Fachplanung hat den Ausschluss des Bewerbers im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Folge. Die Eignung zur Fachplanung wird nach den genannten Kriterien bewertet, wobei die Bewertungsschemata gem. Formblatt 06-2 (Matrix – Fachplanung) angewendet werden.
III.1.9. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1. genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2020
Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 081-191771
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@duesseldorf.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: vergabe.duesseldorf.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170affd040c-211f8a2c9cc678e3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabe.duesseldorf.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neubau des Städtischen Gymnasiums am Heinzelmännchenweg in Düsseldorf Grafental
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000
71300000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Errichtung des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Grafental. Die neue Schule ist Teil des Maßnahmenpakets der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das neue Gymnasium wird dazu auf einer Fläche von rund 7.300 qm (NUF 1-6) als neues 4-zügiges Gymnasium für rund 1 000 Schüler einschließlich einer Dreifeldsporthalle konzipiert. Dabei stehen die Anforderungen an einen modernen Schulbau mit seiner Clusterstruktur ebenso im Fokus, wie die architektonische Gestaltung des Gebäudes. Eine besondere Herausforderung ist die Positionierung des erforderlichen Volumens von Schule und Sporthalle sowie der zugehörigen Freiflächen auf dem relativ kleinen Grundstück. Die Landeshauptstadt hat sich aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Aufgabe dazu entschlossen, die Bauaufgabe über einen Wettbewerb lösen zu lassen.
Die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013), der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (2013), der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (2013) sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (2013), Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV nach dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb erfolgen. Die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs werden nach Maßgabe von Ziffer IV.1.9 in das Verhandlungsverfahren einfließen. Bei dem hochbaulichen Wettbewerb handelt es sich um einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013.
Vorgesehene Leistungsbilder im Verhandlungsverfahren:
— Objektplanung Gebäude (LPH 2-9 § 34 HOAI);
— Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 § 39 HOAI);
— Fachplanerleistung Technische Ausrüstung (ALG 1, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; ALG 2, Wärmeversorgungsanlagen; ALG 3, Lufttechnische Anlagen; ALG 8, Gebäudeautomation), gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2-8;
— Fachplanerleistung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI (2013) sowie § 51 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 14.1: Leistungsphasen 2-6.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.1.1. Es werden Bewerber (Einzelunternehmen oder Planungsgemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplanern/Ingenieuren (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 8)) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben.
III.1.2. Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der definierten Ausschluss-/Mindestkriterien ausschließlich per Los.
III.1.3. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens?herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
III.1.4. Teilnahmeanträge per E-Mail, Fax oder in Papierform sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
III.1.5. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und mit dem Namen des Erklärenden versehenen Teilnahmeantrages (Formblatt 01) des teilnehmenden Bewerbers bzw. des federführenden Bewerbers der Planungs-/Bewerbergemeinschaft einzureichen.
III.1.6. Planungsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag für den Realisierungswettbewerb bereits sämtliche Mitglieder der Planungsgemeinschaft für Objekt- und Fachplanungen zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen (Formblatt 03 - Erklärung Bewerbergemeinschaft). Änderungen der Zusammensetzung Planungsgemeinschaft sind nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr gestattet. Die Mitgliedschaft eines Planungsbüros in mehreren Planungsgemeinschaften kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
III.1.7. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Dies gilt bei der Eignungsprüfung für den Realisierungswettbewerb ebenso, wie bei der späteren Eignungsprüfung im Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs.3 VgV. Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt 04 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) sowie das Formblatt 05 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Fortführung unter IV.3) Zusätzliche Angaben.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 10
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
IV.1.9.1. Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:
Qualität der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption; Architektur- und Gestaltungsqualität; Einhaltung der in der Auslobung definierten Anforderungen; Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen; Qualität der Grundrisslösungen; Qualität des Erschließungskonzeptes; Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
IV.1.9.2. Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb:
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der unter Punkt II.2.4. genannten Fachplanerleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Der vergebene Preis im Wettbewerb nach RPW 2013 wird dabei mit 50 % berücksichtigt. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgültigen Vergabeunterlagen, einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs, Zuschlagskriterien werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt. Das Preisgericht wird angemessen an der Vergabekommission beteiligt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2020
Ortszeit: 12:30
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 156 000 EUR netto zur Verfügung. Geplant ist die Ausschüttung von 3 Preisen und 2 Anerkennungen. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Das Preisgericht wird gem. den Regeln der RPW 2013 besetzt.
Die Frist zur Einreichtung von Fragen endet zum 12.5.2020.
Fortführung von III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Fortführung III.1.10. Teilnahmekriterien:
III.1.8. Zur Teilnahme am hochbaulichen Realisierungswettbewerb ist nur die Eignung des Bewerbers gem. den in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungskriterien für die Objektplanung Gebäude nachzuweisen. Diese Eignung ist entsprechend § 75 VgV durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Formblatt 01) einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung/Darstellung von geforderten Referenzen auf dem Formblatt 02-1 und 02-2 nachzuweisen. Der Nachweis der?technischen?und?beruflichen?Leistungsfähigkeit?zur Fachplanung?(Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) erfolgt im Anschluss an den Realisierungswettbewerb im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe des Planungsauftrags. Er kann durch den Bewerber selbst, Mitglieder der Planungs-/Bewerbergemeinschaft und/oder Unternehmen nach § 47 VgV –Eignungsleihe – nach den untenstehend aufgeführten Eignungskriterien geführt werden. Hierzu sind das Formblatt 02-3 und 02-4, die zugehörigen Projektdatenblätter (Referenzprojekte) sowie die notwendigen Anlagen zur Fachplanung vorzulegen. Die Nichterfüllung von Mindestkriterien der Eignung zur Fachplanung hat den Ausschluss des Bewerbers im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Folge. Die Eignung zur Fachplanung wird nach den genannten Kriterien bewertet, wobei die Bewertungsschemata gem. Formblatt 06-2 (Matrix – Fachplanung) angewendet werden.
III.1.9. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1. genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2020