- wa-ID
- wa-2026585
- Tag der Veröffentlichung
- 16.05.2019
- Aktualisiert am
- 17.12.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaft aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Bonstetten
- Koordination
- die Städtebau Kommunalberatung, Gersthofen
- Bewerbungsschluss
- 17.06.2019 12:00
- Abgabetermin
- 26.09.2019 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 29.10.2019
Verfahrensart
Nichtoffener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß RPW 2013 (insgesamt 17 Teilnehmer) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren)
Gesetzte Teilnehmer
Studio Dietzig (München) mit Hinnenthal Schaar Landschaftsarchitekten (München)
Claudia Schreiber Architekten (München) mit Wolfgang Niemeyer Landschaftsarchitekt (München)
SoHo Architektur (Memmingen) mit Kofink Schels Architekten (München) und Sima Breer Landschaftsarchitekten (Winterthur)
Lattke Architekten (Augsburg) mit Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten (München)
Adrianowytsch Architekten (Augsburg) mit Brugger Landschaftsarchitekten (Aichach)
Wunderle + Partner Architekten (Neusäß) mit Prof. Gaenssler Architekt (München) und Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten (Bockhorn)
Schuller & Tham Architekten (Augsburg) mit Eger & Partner Landschaftsarchitekten (Augsburg)
Anlass und Ziel
Die Gemeinde Bonstetten konnte im Jahr 2000 das ehemalige Brauereiareal der Schaller Bräu in der Ortsmitte der Gemeinde erwerben. Als erste Maßnahme wurde ein Teil der für die Ortschaft maßstabssprengenden Brauereigebäude inklusive der Keller bis auf die Bodenplatte und einige Seitenwände abgebrochen (ohne die Abfüllhalle). Die entstandene Baugrube wurde zum Teil verfüllt sowie als Zwischennutzung zu einem abgesenkten asphaltierten Stockerplatz, der auch für Basketball, Hockey, etc. nutzbar ist, ausgebaut.
Im Rahmen der Auflösung des Brauereibetriebs wurde das bestehende Recht zur Entnahme von Trinkwasser aus den Brauereibrunnen an die Gemeinde übertragen. Aktuell ist das Abfüllgebäude an einen Gewerbebetrieb, die Dolphin Deutschland GmbH verpachtet, welcher das Wasser in Gebinden für Wasserspender deutschlandweit vertreibt.
Die durch die Freilegung entstandenen Brachflächen in der Ortsmitte der Gemeinde Bonstetten sollen mittels einer Neubebauung reaktiviert werden. Das Areal soll mit öffentlichen und gesellschaftlichen Nutzungen im Sinne einer Ortsmitte belebt werden. Darüber hinaus und ergänzend dazu wird eine Nutzung der vorhandenen Flächen im Sinne der Innenentwicklung durch Wohnen angestrebt. Zielsetzung ist die Ausbildung der „Neuen Ortsmitte Bonstetten“.
Da die Neuordnungsmaßnahme maßgeblich von der städtebaulichen Ausgestaltung der Brachflächen abhängt, soll die Entwicklung auf Wunsch der Gemeinde Bonstetten und der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, durch einen städtebaulichen Architekten- und Freianlagenwettbewerb gesteuert werden.
Fachpreisrichter*in
Architekt Prof. Hubert Schulz (Vorsitzender)
Architekt Prof. Werner Girsberger
Architekt Thomas Glogger
Landschaftsarchitektin Prof. Bü Prechter
Landschaftsarchitekt Roberto Kaiser
Sachpreisrichter*in
Petra Zinnert-Fassl (Gemeinderätin Bonstetten)
Leo Kränzle (Gemeinderat Bonstetten)
Josef Federle (Gemeinderat Bonstetten)
Anton Gleich (1. Bürgermeister Bonstetten)
Nichtoffener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß RPW 2013 (insgesamt 17 Teilnehmer) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren)
Gesetzte Teilnehmer
Studio Dietzig (München) mit Hinnenthal Schaar Landschaftsarchitekten (München)
Claudia Schreiber Architekten (München) mit Wolfgang Niemeyer Landschaftsarchitekt (München)
SoHo Architektur (Memmingen) mit Kofink Schels Architekten (München) und Sima Breer Landschaftsarchitekten (Winterthur)
Lattke Architekten (Augsburg) mit Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten (München)
Adrianowytsch Architekten (Augsburg) mit Brugger Landschaftsarchitekten (Aichach)
Wunderle + Partner Architekten (Neusäß) mit Prof. Gaenssler Architekt (München) und Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten (Bockhorn)
Schuller & Tham Architekten (Augsburg) mit Eger & Partner Landschaftsarchitekten (Augsburg)
Anlass und Ziel
Die Gemeinde Bonstetten konnte im Jahr 2000 das ehemalige Brauereiareal der Schaller Bräu in der Ortsmitte der Gemeinde erwerben. Als erste Maßnahme wurde ein Teil der für die Ortschaft maßstabssprengenden Brauereigebäude inklusive der Keller bis auf die Bodenplatte und einige Seitenwände abgebrochen (ohne die Abfüllhalle). Die entstandene Baugrube wurde zum Teil verfüllt sowie als Zwischennutzung zu einem abgesenkten asphaltierten Stockerplatz, der auch für Basketball, Hockey, etc. nutzbar ist, ausgebaut.
Im Rahmen der Auflösung des Brauereibetriebs wurde das bestehende Recht zur Entnahme von Trinkwasser aus den Brauereibrunnen an die Gemeinde übertragen. Aktuell ist das Abfüllgebäude an einen Gewerbebetrieb, die Dolphin Deutschland GmbH verpachtet, welcher das Wasser in Gebinden für Wasserspender deutschlandweit vertreibt.
Die durch die Freilegung entstandenen Brachflächen in der Ortsmitte der Gemeinde Bonstetten sollen mittels einer Neubebauung reaktiviert werden. Das Areal soll mit öffentlichen und gesellschaftlichen Nutzungen im Sinne einer Ortsmitte belebt werden. Darüber hinaus und ergänzend dazu wird eine Nutzung der vorhandenen Flächen im Sinne der Innenentwicklung durch Wohnen angestrebt. Zielsetzung ist die Ausbildung der „Neuen Ortsmitte Bonstetten“.
Da die Neuordnungsmaßnahme maßgeblich von der städtebaulichen Ausgestaltung der Brachflächen abhängt, soll die Entwicklung auf Wunsch der Gemeinde Bonstetten und der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, durch einen städtebaulichen Architekten- und Freianlagenwettbewerb gesteuert werden.
Fachpreisrichter*in
Architekt Prof. Hubert Schulz (Vorsitzender)
Architekt Prof. Werner Girsberger
Architekt Thomas Glogger
Landschaftsarchitektin Prof. Bü Prechter
Landschaftsarchitekt Roberto Kaiser
Sachpreisrichter*in
Petra Zinnert-Fassl (Gemeinderätin Bonstetten)
Leo Kränzle (Gemeinderat Bonstetten)
Josef Federle (Gemeinderat Bonstetten)
Anton Gleich (1. Bürgermeister Bonstetten)
16/05/2019 S94 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bonstetten: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 094-228000
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bonstetten
09772126
Bahnhofstr. 4
Bonstetten
86486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr 1. Bgm. Anton Gleich
Telefon: +49 8293909400
E-Mail: gemeinde@bonstetten.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonstetten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
die Städtebau Kommunalberatung
Raiffeisenstraße 2
Gersthofen
86368
Deutschland
Kontaktstelle(n): die Städtebau Kommunalberatung
Telefon: +49 0821455395-0
E-Mail: gabriele.kunert@diestaedtebau.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diestaedtebau.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
die Städtebau GmbH
Raiffeisenstr. 2
Gersthofen
86368
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Antonius Janotta
E-Mail: gabriele.kunert@diestaedtebau.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diestaedtebau.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Einphasiger nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb „Neue Ortsmitte Bonstetten“ gem. den Regelungen der RPW 2013
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Wettbewerbsaufgabe ist die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags mit den in Ziff IV. 1.9) genannten Inhalten zur Planung und Errichtung eines multifunktionalen Gebäude mit Rathaus, Feuerwehr und Gemeinbedarfsräumen. Raumprogramm ca. 1 000 m2 NRF sowie Außenbereiche und Verkehrsflächen ca. 5 000 m2. Der AG geht derzeit von Herstellungskosten (KG 200 bis 700) von ca. 5 Mio. EUR brutto aus. Die anrechenbaren Kosten werden auf ca. 2,5 Mio. EUR (Gebäude und Innenräume), ca. 850 000,- EUR (Freianlagen) und ca. 100 000,- EUR (Verkehrsanlagen) geschätzt.
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener interdisziplinärer einphasiger Realisierungswettbewerb. In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Nicht-offener Wettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10)) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberzahl die nach IV.1.2 zugelassenen Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Es werden 7 Teilnehmer gesetzt (sh. IV.1.7), deren Teilnahmeberechtigung nach den o.g. gleichen Kriterien geprüft wird. Diese sind in der Höchstzahl unter Ziff. IV. 1.2) enthalten.
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweisen Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume — § 34 HOAI), der Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) und der Verkehrsanlagenplanung (§ 47 HOAI) an einen der Preisträger zu vergeben (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Es ist beabsichtigt, das Wettbewerbsergebnis im nachfolgenden Verhandlungsverfahren mit insg. 50 % zu gewichten. Die Zuschlagskriterien werden mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden. Vertragsgrundlage wird das aktuelle Vertragsmuster HAV-KOM (Boorberg) mit den zugehörigen allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbestimmungen. Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1, welche jeweils die LPh 1 bis 5 umfassen soll. Stufe 2 soll die LPh 6 bis 9 umfassen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weitere Leistungsstufen über die erste Stufe hinaus besteht nicht.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der Disziplinen Architekten und Landschaftsarchitekten (Bewerbergemeinschaft). Die Beteiligung von weiteren Fachplanern ist möglich.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Von der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1. Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht,
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder,
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2. Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
— Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschla?gigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
3. Fachliche Anforderungen/Auswahlkriterien: Referenzprojekte
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen an die Zulassung zur Teilnahme im Wettbewerb:
Referenz Objektplanung (Gebäude und Innenräume) mit vgl. Aufgabenstellung, mind. LPh 2 bis 3, mind. Honorarzone III, > 500 m² NRF, Abschluss der LPh3 innerhalb der letzten 5 Jahre (ab Bekanntmachungsdatum)
Referenz Freianlagenplanung mit vgl. Aufgabenstellung, mind. LPh 2 bis 3, mind. Honorarzone III, > 2 500 m² gestaltete Fläche, Abschluss der LPh3 innerhalb der letzten 5 Jahre (ab Bekanntmachungsdatum)
Die Referenzen sind jeweils mit Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe von Ort und Bauherr sowie Zeitraum auf 1 DINA4-Seite zu beschreiben und auf einem Referenzblatt darzustellen.
Bei mehreren Bewerbern, welche die Mindestanforderungen gleichermaßen erfüllen, entscheidet das Los über die Teilnahme am Wettbewerb.
Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist eine eigenständige Eigenerklärungen mit allen dazugehörigen Nachweisen einzureichen.
Weitere Ergänzungen auf gesondertem Beiblatt der Bewerbungsunterlagen (Anlage 5-2 „Ergänzende Angaben zur Wettbewerbsbekanntmachung“), abzurufen unter der unter I.3 genannten Webadresse
www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Achitekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ gem. Art. 2 BauKaG berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 17
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. Studio Dietzig (München) + Hinnenthal Schaar Landschaftsarchitekten (München)
2. Claudia Schreiber Architekten (München) +Wolfgang Niemeyer Landschaftsarchitekt (München)
3. SoHo Architektur (Memmingen) mit Kofink Schels Architekten (München) + Sima Breer Landschaftsarchitekten (Winterthur)
4. Lattke Architekten (Augsburg) + Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten (München)
5. Adrianowytsch Architekten (Augsburg) +Brugger Landschaftsarchitekten (Aichach)
6. Wunderle + Partner Architekten (Neusäß) mit Prof. Gaenssler Architekt (München) + Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten (Bockhorn)
7. Schuller & Tham Architekten (Augsburg) + Eger & Partner Landschaftsarchitekten (Augsburg)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Voraussetzungen:
— Termingerechte Eingabe der Beiträge,
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Erfüllung der Formalen Vorgaben; Programmerfüllung.
Folgende bindende Kriterien sind vom Preisgericht zu berücksichtigen.
Städtebau
— Städtebauliche Gesamtidee,
— Gestalterisches, räumliches und funktionales Gesamtkonzept,
— Räumliche Situierung der Gebäude,
— Freiraum und landschaftsräumliche Einbindung,
— Gestaltung der öffentlichen Bereiche, Dorfplatz und Freiflächen,
— Funktionale Einbindung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Erschließungskonzept
— Fließender und ruhender Verkehr,
— Ausbildung und Gestaltung der Verkehrsflächen.
Baugestaltung
— Grundsätzliche Lösungsansätze,
— Entwurfsidee und Leitgedanke,
— Gestalterische und räumliche Qualität in Bezug auf Proportionen, Maßstab, Materialität und Farbgebung,
— Fassadengestaltung und Kubaturverteilung,
— Funktionalität und gestalterische Qualität der verschiedenen Nutzungsbereiche,
— Barrierefreiheit als Querschnittsthema,
— Beachtung der Anforderungen an den Immissionsschutz gegenüber der Nachbarbebauung, insbesondere der Wohnbebauung.
Wirtschaftlichkeit
— Räumliche Synergieeffekte der unterschiedlichen Nutzer,
— Wirtschaftlichkeit Herstellungskosten, Realisierbarkeit,
— Sicherheit, Haltbarkeit, Nachhaltigkeit, Gebäudeunterhaltskosten,
— Verhältnis NF zu BGF und BRI.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 28 000 EUR
2. Preis 22 000 EUR
3. Preis 18 000 EUR
Anerkennung 5 000 EUR
Anerkennung 5 000 EUR
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§8 Abs. 2 RPW 2013)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Architekt Prof. Dr. Ing. Hubert Schulz
Herr Architekt Prof. Ing. Werner Girsberger
Herr Architekt Thomas Glogger
Frau Landschaftsarchitektin Prof. Bü Prechter
Herr Landschaftsarchitekt Roberto Kaiser
Frau Petra Zinnert-Fassl
Herr Leo Kränzle
Herr Josef Federle
1. Bgm. Herr Anton Gleich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
„Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Kontaktstelle unter I.3 auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien bzw Minestanforderungen im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag sh. Anlage „Eignungskriterien Verhandlungsverfahren“, abrufbar unter: https//www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs.11 VgV).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2019
Deutschland-Bonstetten: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 094-228000
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Gemeinde Bonstetten
09772126
Bahnhofstr. 4
Bonstetten
86486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr 1. Bgm. Anton Gleich
Telefon: +49 8293909400
E-Mail: gemeinde@bonstetten.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonstetten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
die Städtebau Kommunalberatung
Raiffeisenstraße 2
Gersthofen
86368
Deutschland
Kontaktstelle(n): die Städtebau Kommunalberatung
Telefon: +49 0821455395-0
E-Mail: gabriele.kunert@diestaedtebau.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diestaedtebau.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
die Städtebau GmbH
Raiffeisenstr. 2
Gersthofen
86368
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Antonius Janotta
E-Mail: gabriele.kunert@diestaedtebau.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diestaedtebau.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Einphasiger nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb „Neue Ortsmitte Bonstetten“ gem. den Regelungen der RPW 2013
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Wettbewerbsaufgabe ist die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags mit den in Ziff IV. 1.9) genannten Inhalten zur Planung und Errichtung eines multifunktionalen Gebäude mit Rathaus, Feuerwehr und Gemeinbedarfsräumen. Raumprogramm ca. 1 000 m2 NRF sowie Außenbereiche und Verkehrsflächen ca. 5 000 m2. Der AG geht derzeit von Herstellungskosten (KG 200 bis 700) von ca. 5 Mio. EUR brutto aus. Die anrechenbaren Kosten werden auf ca. 2,5 Mio. EUR (Gebäude und Innenräume), ca. 850 000,- EUR (Freianlagen) und ca. 100 000,- EUR (Verkehrsanlagen) geschätzt.
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener interdisziplinärer einphasiger Realisierungswettbewerb. In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Nicht-offener Wettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10)) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberzahl die nach IV.1.2 zugelassenen Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Es werden 7 Teilnehmer gesetzt (sh. IV.1.7), deren Teilnahmeberechtigung nach den o.g. gleichen Kriterien geprüft wird. Diese sind in der Höchstzahl unter Ziff. IV. 1.2) enthalten.
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweisen Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume — § 34 HOAI), der Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) und der Verkehrsanlagenplanung (§ 47 HOAI) an einen der Preisträger zu vergeben (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Es ist beabsichtigt, das Wettbewerbsergebnis im nachfolgenden Verhandlungsverfahren mit insg. 50 % zu gewichten. Die Zuschlagskriterien werden mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden. Vertragsgrundlage wird das aktuelle Vertragsmuster HAV-KOM (Boorberg) mit den zugehörigen allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbestimmungen. Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1, welche jeweils die LPh 1 bis 5 umfassen soll. Stufe 2 soll die LPh 6 bis 9 umfassen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weitere Leistungsstufen über die erste Stufe hinaus besteht nicht.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der Disziplinen Architekten und Landschaftsarchitekten (Bewerbergemeinschaft). Die Beteiligung von weiteren Fachplanern ist möglich.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Von der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1. Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht,
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder,
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2. Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
— Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschla?gigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
3. Fachliche Anforderungen/Auswahlkriterien: Referenzprojekte
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen an die Zulassung zur Teilnahme im Wettbewerb:
Referenz Objektplanung (Gebäude und Innenräume) mit vgl. Aufgabenstellung, mind. LPh 2 bis 3, mind. Honorarzone III, > 500 m² NRF, Abschluss der LPh3 innerhalb der letzten 5 Jahre (ab Bekanntmachungsdatum)
Referenz Freianlagenplanung mit vgl. Aufgabenstellung, mind. LPh 2 bis 3, mind. Honorarzone III, > 2 500 m² gestaltete Fläche, Abschluss der LPh3 innerhalb der letzten 5 Jahre (ab Bekanntmachungsdatum)
Die Referenzen sind jeweils mit Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe von Ort und Bauherr sowie Zeitraum auf 1 DINA4-Seite zu beschreiben und auf einem Referenzblatt darzustellen.
Bei mehreren Bewerbern, welche die Mindestanforderungen gleichermaßen erfüllen, entscheidet das Los über die Teilnahme am Wettbewerb.
Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist eine eigenständige Eigenerklärungen mit allen dazugehörigen Nachweisen einzureichen.
Weitere Ergänzungen auf gesondertem Beiblatt der Bewerbungsunterlagen (Anlage 5-2 „Ergänzende Angaben zur Wettbewerbsbekanntmachung“), abzurufen unter der unter I.3 genannten Webadresse
www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Achitekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ gem. Art. 2 BauKaG berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 17
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. Studio Dietzig (München) + Hinnenthal Schaar Landschaftsarchitekten (München)
2. Claudia Schreiber Architekten (München) +Wolfgang Niemeyer Landschaftsarchitekt (München)
3. SoHo Architektur (Memmingen) mit Kofink Schels Architekten (München) + Sima Breer Landschaftsarchitekten (Winterthur)
4. Lattke Architekten (Augsburg) + Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten (München)
5. Adrianowytsch Architekten (Augsburg) +Brugger Landschaftsarchitekten (Aichach)
6. Wunderle + Partner Architekten (Neusäß) mit Prof. Gaenssler Architekt (München) + Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten (Bockhorn)
7. Schuller & Tham Architekten (Augsburg) + Eger & Partner Landschaftsarchitekten (Augsburg)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Voraussetzungen:
— Termingerechte Eingabe der Beiträge,
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Erfüllung der Formalen Vorgaben; Programmerfüllung.
Folgende bindende Kriterien sind vom Preisgericht zu berücksichtigen.
Städtebau
— Städtebauliche Gesamtidee,
— Gestalterisches, räumliches und funktionales Gesamtkonzept,
— Räumliche Situierung der Gebäude,
— Freiraum und landschaftsräumliche Einbindung,
— Gestaltung der öffentlichen Bereiche, Dorfplatz und Freiflächen,
— Funktionale Einbindung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Erschließungskonzept
— Fließender und ruhender Verkehr,
— Ausbildung und Gestaltung der Verkehrsflächen.
Baugestaltung
— Grundsätzliche Lösungsansätze,
— Entwurfsidee und Leitgedanke,
— Gestalterische und räumliche Qualität in Bezug auf Proportionen, Maßstab, Materialität und Farbgebung,
— Fassadengestaltung und Kubaturverteilung,
— Funktionalität und gestalterische Qualität der verschiedenen Nutzungsbereiche,
— Barrierefreiheit als Querschnittsthema,
— Beachtung der Anforderungen an den Immissionsschutz gegenüber der Nachbarbebauung, insbesondere der Wohnbebauung.
Wirtschaftlichkeit
— Räumliche Synergieeffekte der unterschiedlichen Nutzer,
— Wirtschaftlichkeit Herstellungskosten, Realisierbarkeit,
— Sicherheit, Haltbarkeit, Nachhaltigkeit, Gebäudeunterhaltskosten,
— Verhältnis NF zu BGF und BRI.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 28 000 EUR
2. Preis 22 000 EUR
3. Preis 18 000 EUR
Anerkennung 5 000 EUR
Anerkennung 5 000 EUR
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§8 Abs. 2 RPW 2013)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Architekt Prof. Dr. Ing. Hubert Schulz
Herr Architekt Prof. Ing. Werner Girsberger
Herr Architekt Thomas Glogger
Frau Landschaftsarchitektin Prof. Bü Prechter
Herr Landschaftsarchitekt Roberto Kaiser
Frau Petra Zinnert-Fassl
Herr Leo Kränzle
Herr Josef Federle
1. Bgm. Herr Anton Gleich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
„Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Kontaktstelle unter I.3 auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien bzw Minestanforderungen im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag sh. Anlage „Eignungskriterien Verhandlungsverfahren“, abrufbar unter: https//www.bonstetten.de/index.php/aktuelles
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs.11 VgV).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2019