- wa-ID
- wa-2035034
- Tag der Veröffentlichung
- 14.10.2022
- Aktualisiert am
- 26.07.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Städtebauarchitekt*innen, Stadtplaner*innen, Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
- Magistrat der Stadt Neu-Anspach
- Koordination
- PlanES, Gießen
- Bewerbungsschluss
- 14.11.2022 23:59
- Abgabetermin Pläne
- 17.02.2023
- Preisgerichtssitzung 1. Phase
- Mitte 03/2023
- Abgabetermin Pläne und Modell 2. Phase
- Mitte 05/2023
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 12.07.2023
- Ausstellung
- 20.-27.07.2023
Nicht offener, zweiphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Beim zweistufigen städtebaulichen Ideenwettbewerb „Neue Mitte - vom Torso zum urbanen Zentrum" geht es um die Vorbereitung des Wandels der Neuen Mitte der Stadt Neu-Anspach zu einem lebendigen, identitätsstiftenden städtebaulichen Gesamtensemble mit hoher Funktionalität, das die Qualitäten und die Infrastruktur der ursprünglichen Dorfkerne ergänzt. Zudem erfolgt parallel zum Wettbewerb die Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Die Neue Mitte soll in Zukunft insgesamt ihrer Funktion als Sozial- und Kulturzentrum, ergänzt mit Einkaufsmöglichkeiten gerecht werden, gewachsene Gewerbestrukturen sollen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Wohnnutzung ist als wichtiges Element der Ausgestaltung ausdrücklich erwünscht. Insbesondere soll die Ausgestaltung ein Zusammenkommen und Zusammenleben von Jung und (bis) Alt ermöglichen. Alle öffentlichen Bereiche sollen Mehrfachnutzungen ermöglichen und entsprechend gestaltet werden. Der Gestaltung der Straßenräume und der Plätze im Sinne einer Stärkung der Aufenthaltsqualität trotz Bereitstellung eines ausreichenden Parkraumes soll hierbei besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Zudem soll die Chance einer Neuordnung der verkehrlichen Erschließung genutzt werden.
Der Wettbewerb erstreckt sich auf die Aufgabenfelder Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr, Landschafts- und Freiraumplanung sowie Planung von Gebäuden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörn Walter, Stadtplaner, Hamburg (Vorsitz)
Jochen Füge, Stadtplaner, Düsseldorf
Joachim Klie, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt
Sarah Corell, Stadtplanerin M. Eng., Amtsleiterin Bauamt Stadt Neu-Anspach
Sachpreisrichter
Birger Strutz, Bürgermeister Stadt Neu-Anspach
Herr Henf, Vertreter Feldberg-Center
Herr Eckhard, AG Neue Mitte
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die Neue Stadtmitte auf Basis des 1. Preises weiterzuentwickeln. Bei der Weiterentwicklung sollten die Anmerkungen und kritischen Punkte aus der Bewertung der Arbeit aufgenommen werden.
Ausstellung
Die Entwürfe werden von Freitag, den 21.07.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 27.07.2023 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Foyer des Bürgerhauses (Gustav-Heinemann-Straße 3) ausgestellt. Am Donnerstag, den 20.07.2023 um 17:30 Uhr wird die Eröffnung der Ausstellung stattfinden.
Deutschland-Neu-Anspach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 199-566241
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 26
Ort: Neu-Anspach
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61267
Land: Deutschland
E-Mail: sarah.corell@neu-anspach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neu-anspach.de
Postanschrift: Alte Brauereihöfe, Leihgesterner Weg 37
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland
E-Mail: wettbewerb-neu-anspach@plan-es.com
Telefon: +49 64187736340
Fax: +49 64187736349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plan-es.com
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Ideenwettbewerb - Neue Stadtmitte – Neu-Anspach - Vom Torso zur urbanen Stadtmitte
Beim zweistufigen städtebaulichen Ideenwettbewerb „Neue Mitte - vom Torso zum urbanen Zentrum" geht es um die Vorbereitung des Wandels der Neuen Mitte der Stadt Neu-Anspach zu einem lebendigen, identitätsstiftenden städtebaulichen Gesamtensemble mit hoher Funktionalität, das die Qualitäten und die Infrastruktur der ursprünglichen Dorfkerne ergänzt. Zudem erfolgt parallel zum Wettbewerb die Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Die Neue Mitte soll in Zukunft insgesamt ihrer Funktion als Sozial- und Kulturzentrum, ergänzt mit Einkaufsmöglichkeiten gerecht werden, gewachsene Gewerbestrukturen sollen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Wohnnutzung ist als wichtiges Element der Ausgestaltung ausdrücklich erwünscht. Insbesondere soll die Ausgestaltung ein Zusammenkommen und Zusammenleben von Jung und (bis) Alt ermöglichen. Alle öffentlichen Bereiche sollen Mehrfachnutzungen ermöglichen und entsprechend gestaltet werden. Der Gestaltung der Straßenräume und der Plätze im Sinne einer Stärkung der Aufenthaltsqualität trotz Bereitstellung eines ausreichenden Parkraumes soll hierbei besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Zudem soll die Chance einer Neuordnung der verkehrlichen Erschließung genutzt werden.
Der Wettbewerb erstreckt sich auf die Aufgabenfelder Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr, Landschafts- und Freiraumplanung sowie Planung von Gebäuden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Städtebauarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in zu führen. Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen sind in Zusammenarbeit mit Stadtplaner*innen/Städtebauarchitekt*innen zulässig. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Pla-nungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Berater*innen, Fachplaner*innen und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Als Teilnahmehindernisse gelten auch hier die unter RPW 4.2 beschriebenen. Ausgeschlossen von der Teilnahme an Wettbewerben sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewer-bes bevorzugt sind oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Geforderte Nachweise
- ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren).
- ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; vorzulegen als GmbH bzw. PartGmbB (soweit erforderlich)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt bzw. Stadtplaner) bzw. Bauvorlageberechtigung, jeweils nicht älter als 6 Monate bzw. gültig für das Jahr 2022
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu § 123 und § 124 GWB, Nichtvorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen nur für Teilleistungen sowie Mehrfachbewerbungen führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Nachweis der beruflichen Befähigung
Jeweils ein Referenzprojekt zum Nachweis der fachlichen Eignung den folgenden Kategorien:
a) Teilnahme an einem städtebaulichen Ideen- und/oder Realisierungswettbewerb nach RPW in den letzten 10 Jahren (einschl. 2012)
b) Nachweis eines städtebaulichen oder/und landschaftsplanerischen Projektes der letzten 5 Jahre (einschl. 2017) in ähnlicher Größenordnung mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungsumfang.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit dargelegt werden kann, dass diese in leitender Position erbracht worden sind.
Der Bewerbung sind die o.g. Unterlagen (maximal zwei DIN A4 Blätter), gegebenenfalls allgemeinverkleinert, beizufügen.
Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber, entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros. Bewerber, die bis zum genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme nicht mehr berechtigt. Für diese Fälle werden Nachrücker bestimmt. Bewerber, die ausgewählt bzw. gelost worden sind, erhalten bis zum 23.11.2022 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch
Städtebauarchitekt*in, Stadtplaner*in, Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in
Abschnitt IV: Verfahren
• Qualität, Identitätsstiftung und Nachhaltigkeit der Struktur- und Gestaltungsidee des Gesamtkonzepts
• Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt
• Qualität und Realisierbarkeit des Freiflächenkonzepts
• Einbindung in das Umfeld (städtebauliche und freiräumliche Verflechtung, Berücksichtigung der nachbarrechtlichen Bezüge)
• Funktionserfüllung, Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit
• Umgang mit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen
• Planungs- und baurechtliche Umsetzbarkeit
Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
Für den Wettbewerb wird insgesamt ein Preisgeld von 60.000 € (zzgl. MwSt.) zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnehmer der 2. Phase wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 30.000 € (netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses Honorar (anteilig gemäß Anzahl aller zugelassenen Verfahrensteilnehmer) haben alle Verfahrensteilnehmer, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisgericht.
Darüber hinaus werden 30.000 € (netto) als Preisgelder zur Verfügung gestellt.
1. Preis 15.000 € [ 50 % ]
2. Preis 12.000 € [ 40 % ]
3. Preis 3.000 € [ 10 %]
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgelder vorzunehmen.
Die Auszahlung der Honorare und Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer im Anschluss an das Verfahren. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, zweiphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Vor dem Wettbewerb findet ein vorgeschaltetes qualifizierendes Auswahlverfahren statt.
Das Verfahren verläuft anonym.
Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 15 teilnehmenden Büros in der ersten Phase und rd. 6 Teilnehmern in der zweiten Phase.
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 15 Teilnehmer zur Teilnahme zugelassen, wird vom Auslober durch Los ermittelt.
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Qualifikation. Letztere begründet sich durch die Vertiefung der Büros im Bereich Städtebau.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden vom Auslober vorab keine Teilnehmer gesetzt.
Vorgesehene weitere Termine:
Versand der Wettbewerbunterlagen: 28.11.2022
Rückfragenkolloquium: 50. KW (12.12. – 14.12.2022)
Abgabe der Planunterlagen – PHASE 1: 17.02.2023
Abgabe Modell: entfällt, erst in Phase 2
Vorprüfung - Phase 1: einschl. Bericht mind. 4 Wochen
Preisgerichtssitzung: Mitte März 2023
Zwischenpräsentation / Öffentliche Veranstaltung
zeitnah nach Preisgerichtssitzung 1
Aufforderung zur Abgabe Phase 2
zeitnah nach Preisgerichtssitzung 1
Abgabe der Planunterlagen – PHASE 2: Mitte Mai 2023
Abgabe des Modells: 1 Woche nach Abgabe der Planunterlagen
Vorprüfung – Phase 2: einschl. Bericht mind. 4 Wochen
Abschlusspräsentation / Vorstellung der Ergebnisse - Öffentliche Veranstaltung Juli 2023
2. Preisgerichtssitzung: Juli 2023 (1 + 2 KW)
Ausstellungseröffnung / Ausstellung: Juli 2023
Durch die momentane Situation behalten wir uns vor, das Preisgericht und/oder die Preisrichtervorbesprechung mit Rückfragenkolloquium digital/online - ohne Präsenzveranstaltung - durchzuführen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834