- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2031146
- Tag der Veröffentlichung
- 16.03.2021
- Aktualisiert am
- 01.04.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG - mit GATT-Beteiligung
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Planungsteams aus Stadtpla- ner*in, Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Ver- kehrsplaner*in, Umweltingenieur*in (CO2-Bilanzierung/-Monitoring), Ingenieur*in Fachbereich Energieversorgung (Quartierbezogenes Energiekonzept)
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Köln
- Koordination
-
neubig hubacher PartG mbB, Köln
Urban Catalyst GmbH, Berlin - Bewerbungsschluss
- 13.04.2021
- Abgabetermin
- 29.07.2021
- Sitzung des Begleitgremiums 1. Phase
- 06.09.2021
- Beteiligung 2. Phase
- 3 Arbeiten
- Abgabetermin 2. Phase
- 10.11.2021
- Sitzung des Begleitgremiums 2. Phase
- 10./11.12.2021
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog in zwei Phasen zur Auswahl von sechs Planungsteams mit einem nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren Phase 1: Qualifizierungsphase Phase 2: Vertiefungsphase
Planungsaufgabe
Aufgrund des Siedlungsdrucks beabsichtigt die Stadt Köln im linksrheinischen Kölner Norden einen neuen Stadtteil zu entwickeln. Köln-Kreuzfeld soll westlich angrenzend an Blumenberg als 13. Stadtteil im Stadtbezirk Chorweiler auf einer Fläche von ca. 80 Hektar und ca. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Neben der Errichtung eines eigenständigen Stadtteils sollen auch neue Angebote für den gesamten Stadtbezirk Chorweiler geschaffen werden.
Um einen vielfältigen, durchmischten und nachhaltigen Stadtteil zu entwickeln, gilt es, innovative Ideen und Konzepte zu entwickeln, die eine wirtschaftlich tragfähige, qualitative Nutzungsmischung aus bedarfsgerechten, finanzierbaren, vielseitigen und inklusiven Wohnformen, Arbeit, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur sicherstellt. Vielseitige Wohnformen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen im frei- und öffentlich finanzierten Wohnungsbau sollen zu einer sozialen Durchmischung des Stadtteils beitragen und den notwendigen Wohnraumbedarf in unterschiedlichen Wohnungsmarktsegmenten bedienen. Darüber hinaus ist es Ziel, den neuen Stadtteil städtebaulich und landschaftlich überzeugend in die Umgebung einzufügen, vorhandene Wegebeziehungen aufzunehmen und eine Siedlungsstruktur für Kreuzfeld zu entwickeln, die geeignete und zeitgemäße Bebauungstypologien, Grünflächen und Freiflächen unter Integration von Kultur- und Bildungsbausteinen zu einem attraktiven Stadtteil mit hohen städtebaulichen Qualitäten zusammenführt. Ein Schwerpunkt bei der Planung liegt zudem in der Konzeption und Gestaltung der öffentlichen Räume als Begegnungs- und Erholungsorte. Der neue Stadtteil soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit mit einer angemessenen infrastrukturellen Ausstattung bieten, aber auch die bestehenden Angebote im Umfeld nutzen, stärken und ergänzen.
Die aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten geforderte Dichte soll als Chance gesehen werden, eine zeitgemäße Siedlungsstruktur zu entwickeln, die durch eine effiziente Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen eine intelligente Mehrfachnutzung als auch durch innovative Nutzungskonzepte privater Flächen öffentlich zugänglichen privaten Gärten/Gemeinschaftsflächen/Werkstätten von Baugemeinschaften, eine hohe Lebensqualität sicherstellen kann. Der Entwurf für den neuen Stadtteil Kreuzfeld soll nicht allein vorrangig aus städtebaulichen, sondern vor allem aus umweltschonenden Gesichtspunkten heraus entwickelt werden. Die Belange von Klima, Energie und Nachhaltigkeit sind für die Planung des Stadtteils ein übergeordnetes Ziel.
Wohnen, Dichte und Typologie:
– ca. 3.000 WE bzw. 6.900 Einwohner*innen
– min. 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau, Präferenz auf Geschosswohnungsbau, Cluster genossenschaftliches Wohnen, Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen, Mischformen Arbeiten und Wohnen, experimenteller Wohnungsbau und optional Sonderformen wie z.B. Tiny Houses, moderne Baumhäuser.
– 2,3 Personen je Haushalt
– 90 m2 Durchschnittliche Wohnfläche je WE
– 39 m2 Wohnfläche je Person
– ca. 40 ha stehen als Orientierungswert für Wohnungsbebauung zur Verfügung.
Competition assignment
The new district Cologne-Kreuzfeld shall be developed on 80 ha for 3.000 housing units in the borough of Chorweiler. It shall become a diverse, mixed and sustanable district with various forms of housing, integrated into the surroumdings with a balanced relationship between living, working and leisure. The required density shall be achieved by efficient use of the available space with innovative usage concepts for areas, such as private gardens/common areas/workshops etc. The design for the new district shall focus on climate, energy and sustainability.
Housing, density and typology:
– 3.000 units or 6.900 inhabitants
– At least 30% publicly funded housing, mixed forms of work/living, experimental housing
– 2,3 people per household
– 90 m2 average living space per unit
– 39 m2 living space per person.
Stimmberechtigtes Begleitgremium/Jury
Prof. Markus Neppl, KIT (Vors.)
Jürgen Minkus, Gestaltungsbeirat Stadt Köln
Brigitte Scholz, Stadt Köln
Prof. Dr. Klaus Beckmann, KJB.Kom
Prof. Andreas Kipar, Düsseldorf
Prof. Dr. Agnes Förster, RWTH Aachen
Florian Kraus, Wien
Markus Greitemann, Stadt Köln
Eva Herr, Stadt Köln
Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister
Michael Frenzel, Stadtrat
Niklas Kienitz, Stadtrat
Isabella Venturini, Stadträtin
Sabine Pakulat, Stadträtin
Ralph Sterck, Stadtrat
Michael Weisenstein, Stadtrat
Empfehlung des Begleitgremiums
Der Entwurf des Planungsteams ADEPT ApS Kopenhagen hat in allen Bewertungskategorien die maximale Punktzahl erreicht und wurde dementsprechend vom Begleitgremium einstimmig zur Umsetzung empfohlen.
Wettbewerblicher Dialog in zwei Phasen zur Auswahl von sechs Planungsteams mit einem nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren Phase 1: Qualifizierungsphase Phase 2: Vertiefungsphase
Planungsaufgabe
Aufgrund des Siedlungsdrucks beabsichtigt die Stadt Köln im linksrheinischen Kölner Norden einen neuen Stadtteil zu entwickeln. Köln-Kreuzfeld soll westlich angrenzend an Blumenberg als 13. Stadtteil im Stadtbezirk Chorweiler auf einer Fläche von ca. 80 Hektar und ca. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Neben der Errichtung eines eigenständigen Stadtteils sollen auch neue Angebote für den gesamten Stadtbezirk Chorweiler geschaffen werden.
Um einen vielfältigen, durchmischten und nachhaltigen Stadtteil zu entwickeln, gilt es, innovative Ideen und Konzepte zu entwickeln, die eine wirtschaftlich tragfähige, qualitative Nutzungsmischung aus bedarfsgerechten, finanzierbaren, vielseitigen und inklusiven Wohnformen, Arbeit, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur sicherstellt. Vielseitige Wohnformen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen im frei- und öffentlich finanzierten Wohnungsbau sollen zu einer sozialen Durchmischung des Stadtteils beitragen und den notwendigen Wohnraumbedarf in unterschiedlichen Wohnungsmarktsegmenten bedienen. Darüber hinaus ist es Ziel, den neuen Stadtteil städtebaulich und landschaftlich überzeugend in die Umgebung einzufügen, vorhandene Wegebeziehungen aufzunehmen und eine Siedlungsstruktur für Kreuzfeld zu entwickeln, die geeignete und zeitgemäße Bebauungstypologien, Grünflächen und Freiflächen unter Integration von Kultur- und Bildungsbausteinen zu einem attraktiven Stadtteil mit hohen städtebaulichen Qualitäten zusammenführt. Ein Schwerpunkt bei der Planung liegt zudem in der Konzeption und Gestaltung der öffentlichen Räume als Begegnungs- und Erholungsorte. Der neue Stadtteil soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit mit einer angemessenen infrastrukturellen Ausstattung bieten, aber auch die bestehenden Angebote im Umfeld nutzen, stärken und ergänzen.
Die aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten geforderte Dichte soll als Chance gesehen werden, eine zeitgemäße Siedlungsstruktur zu entwickeln, die durch eine effiziente Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen eine intelligente Mehrfachnutzung als auch durch innovative Nutzungskonzepte privater Flächen öffentlich zugänglichen privaten Gärten/Gemeinschaftsflächen/Werkstätten von Baugemeinschaften, eine hohe Lebensqualität sicherstellen kann. Der Entwurf für den neuen Stadtteil Kreuzfeld soll nicht allein vorrangig aus städtebaulichen, sondern vor allem aus umweltschonenden Gesichtspunkten heraus entwickelt werden. Die Belange von Klima, Energie und Nachhaltigkeit sind für die Planung des Stadtteils ein übergeordnetes Ziel.
Wohnen, Dichte und Typologie:
– ca. 3.000 WE bzw. 6.900 Einwohner*innen
– min. 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau, Präferenz auf Geschosswohnungsbau, Cluster genossenschaftliches Wohnen, Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen, Mischformen Arbeiten und Wohnen, experimenteller Wohnungsbau und optional Sonderformen wie z.B. Tiny Houses, moderne Baumhäuser.
– 2,3 Personen je Haushalt
– 90 m2 Durchschnittliche Wohnfläche je WE
– 39 m2 Wohnfläche je Person
– ca. 40 ha stehen als Orientierungswert für Wohnungsbebauung zur Verfügung.
Competition assignment
The new district Cologne-Kreuzfeld shall be developed on 80 ha for 3.000 housing units in the borough of Chorweiler. It shall become a diverse, mixed and sustanable district with various forms of housing, integrated into the surroumdings with a balanced relationship between living, working and leisure. The required density shall be achieved by efficient use of the available space with innovative usage concepts for areas, such as private gardens/common areas/workshops etc. The design for the new district shall focus on climate, energy and sustainability.
Housing, density and typology:
– 3.000 units or 6.900 inhabitants
– At least 30% publicly funded housing, mixed forms of work/living, experimental housing
– 2,3 people per household
– 90 m2 average living space per unit
– 39 m2 living space per person.
Stimmberechtigtes Begleitgremium/Jury
Prof. Markus Neppl, KIT (Vors.)
Jürgen Minkus, Gestaltungsbeirat Stadt Köln
Brigitte Scholz, Stadt Köln
Prof. Dr. Klaus Beckmann, KJB.Kom
Prof. Andreas Kipar, Düsseldorf
Prof. Dr. Agnes Förster, RWTH Aachen
Florian Kraus, Wien
Markus Greitemann, Stadt Köln
Eva Herr, Stadt Köln
Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister
Michael Frenzel, Stadtrat
Niklas Kienitz, Stadtrat
Isabella Venturini, Stadträtin
Sabine Pakulat, Stadträtin
Ralph Sterck, Stadtrat
Michael Weisenstein, Stadtrat
Empfehlung des Begleitgremiums
Der Entwurf des Planungsteams ADEPT ApS Kopenhagen hat in allen Bewertungskategorien die maximale Punktzahl erreicht und wurde dementsprechend vom Begleitgremium einstimmig zur Umsetzung empfohlen.
16/03/2021 S52
Deutschland-Köln: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2021/S 052-131100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 302/12 – Submissionsdienst
E-Mail: siegrid.salker@stadt-koeln.de
Telefon: +49 22122125-216
Fax: +49 22122123-653
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www-stadt-koeln.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEL6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEL6
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Land Stadt +feld | Wettbewerblicher Dialog gemäß § 18 VgV zur Erstellung einer Integrierten Planung für einen neuen Stadtteil Kreuzfeld, Köln
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0034-61-2
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Der neu zu entwickelnde Stadtteil Kreuzfeld liegt westlich des Stadtteils Blumenberg zwischen dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Worringer Bruch“ im Norden, der Bahntrasse Köln-Dormagen im Westen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Süden. Der Untersuchungsraum beträgt circa 80 Hektar und ist ackerbaulich, teilweise forstwirtschaftlich genutzt.
Ziel ist es im Rahmen der Integrierten Planung aufbauend auf dem im Wettbewerblichen Dialog entwickelten städtebauliche Konzept den städtebaulichen Masterplan einschließlich eines Gestaltungsleitfadens als Grundlage für die anschließende Bebauungsplanung zu erarbeiten. Das Plangebiet ist mit mindestens 3 000 Wohneinheiten und circa 6 900 Einwohnern, sozialer Infrastruktur (Bildung-, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen), öffentlichen Freiflächen, Grünräumen, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen zu beplanen. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, hierzu gilt es, unter anderem ein innovatives Mobilitäts- und Energiekonzept zu entwickeln.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wettbewerblicher Dialog gemäß § 18 VgV zur Erstellung einer Integrierten Planung auf Grundlage eines zu entwickelnden städtebaulichen Masterplans des Städtebauprojekts – Neuer Stadtteil „Köln-Kreuzfeld“ Köln
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund des großen Siedlungsdrucks beabsichtigt die Stadt Köln im linksrheinischen Kölner Norden den neuen Stadtteil Kreuzfeld auf einer landwirtschaftliche Fläche von circa 80 Hektar für mindestens 3 000 Wohneinheiten beziehungsweise für circa 6 900 Einwohner zu entwickeln. Für die Errichtung eines eigenständigen Stadtteils soll eine tragfähige Nutzungsmischung aus innovativen und inklusiven Wohnformen, Arbeit, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur sichergestellt sowie zukunftsorientierte Mobilitäts- und Energiekonzepte erarbeitet werden. Der neue Stadtteil soll städtebaulich und landschaftlich in das naturräumlich hochwertige Umfeld eingefügt und mit den bestehenden und neuen Grün- und Freiflächen der Umgebung beziehungsweise mit dem benachbarten Stadtteil Köln-Blumenberg und dem Stadtbezirk Chorweiler räumlich und sozial integriert werden. Die im neuen Stadtteil Kreuzfeld vorzusehenden sozialen, technischen und Versorgungs-Infrastrukturen sollen so konzipiert werden, dass sie dem gesamten Stadtbezirk dienen.
Für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld wurde im Jahr 2019 in einem breit angelegten öffentlichen Diskurs ein Leitbild entwickelt, welches insbesondere 3 programmatische Schwerpunktthemen für den neuen Stadtteil definiert. Die bisherigen Beteiligungsergebnisse bilden den Ausgangspunkt.
In dem Wettbewerblichen Dialog gemäß § 18 VgV soll die beste Lösung zur Erstellung des Masterplans zum Städtebauprojekt Köln-Kreuzfeld entwickelt werden. Im Rahmen dessen werden 6 teilnehmende interdisziplinäre Planungsteams / Planungsgemeinschaften städtebauliche Entwürfe für die städtebauliche Entwicklung im Dialog mit der Bürgerschaft, der Politik und der Stadtverwaltung erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird der Auftrag zur Fortentwicklung des Rahmenplans mit der Funktion eines Masterplans für Kreuzfeld an das Planungsteam vergeben, welches als Gewinner aus diesem Wettbewerblichen Dialog hervorgeht. Die Beauftragung der Integrierten Planung erfolgt an die Bietergemeinschaft oder an das federführende Mitglied des Planungsteams als Generalplaner mit den weiteren Fachplanern als Nachunternehmern.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Entwürfe wird in 2 Phasen durchgeführt. In Phase 1 Wettbewerblicher Dialog | Qualifizierungsphase erarbeiten die 6 Planungsteams städtebauliche Konzepte für den neuen Stadtteil im Dialog mit der Öffentlichkeit, Politik und Stadtverwaltung. Anhand der Zuschlagskriterien wählt das Begleitgremium aus den Planungsteams der Phase 1, 3 Planungsteams für die Phase 2 Wettbewerblicher Dialog | Vertiefungsphase des Vergabeverfahrens aus. Damit ist der Dialog abgeschlossen, § 18 Absatz 7 VgV. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzliche Dialogphasen durchzuführen, wenn nach der Phase 1 noch keine Lösung gefunden wurde, mit der die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können.
In der zweiten Phase werden die Planungskonzepte der 3 ausgewählten Planungsteams als städtebauliche Entwürfe vertieft und das Honorarangebot erarbeitet (Vertiefungsphase mit Honorarangebot, vergleiche § 18 Absatz 9 VgV). Auch in der Vertiefungsphase werden die Arbeiten vor der Präsentation und Jurierung im Begleitgremium der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Hinweise aus dieser Beteiligung für die Integrierte Planung fließen in die Bewertung der Arbeiten des Begleitgremiums mit ein. Anhand der Zuschlagskriterien wählt das Begleitgremium aus den Planungsteams am Ende der 2. Phase das Planungsteam aus, mit dem abschließend über die Erstellung der Integrierten Planung als städtebaulichen Rahmenplan (Masterplan) verhandelt wird.
Dieses Planungsteam wird beauftragt, sofern in der Verhandlungsphase zum Angebot keine schweren Gründe festgestellt werden, die einem Zuschlag entgegen stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Verhandlungen nach § 18 Absatz 9 VgV insbesondere noch Anpassungen aufgrund der Empfehlungen des Begleitgremiums erforderlich werden können.
Das Planungsverfahren zum Wettbewerblichen Dialog Kreuzfeld sieht 3 öffentliche Beteiligungsveranstaltungen vor. Auch nichtöffentliche Termine, wie das Kolloquium und die Sitzungen des Begleitgremiums, finden verfahrensbegleitend statt.
Die Teilnahme an den öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen, den Beratungsterminen mit der Ausloberin sowie den Terminen mit dem Begleitgremium sind für alle teilnehmenden Planungsteams verpflichtend. Der konstruktive Dialog mit der Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Begleitgremium und Politik sind Grundlage des Planverfahrens. Nähere Informationen zum Ablauf finden sich in dem Dokument ANLAGE 0 – Auslobung Wettbewerblicher Dialog | Stadt Land +feld.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit kommt aufgrund von Planungsverlängerungen durch unvorhersehbare Verzögerungen sowie Qualitätssicherung in der Bauleitplanung in Betracht.
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber,
die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Diese sogenannten Bewerbungskriterien zum Nachweis der besonderen fachlichen Eignung kommen nur dann zur Anwendung, wenn mehr als 6 Bewerber die Mindestanforderungen (siehe Ziffer III.1.3, Referenzprojekte A.1 bis A.4) erfüllen. Maßgeblich ist dann die möglichst hohe Anzahl der zusätzlich nachgewiesenen Referenzen unter III.1.3, B-Referenzen. Für jedes der geforderten zusätzlichen Referenzprojekte B.1 bis B.10 wird dabei für den Nachweis ein Punkt vergeben. Der Mehrfachnachweis von Referenzprojekten wird in der Wertung nicht berücksichtigt, das heißt, es können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Teilnahmeanträge werden auf dieser Grundlage gewichtet. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen der besonderen fachlichen Eignung. Die 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen wird die Ausloberin zur Teilnahme auswählen. Sofern die Bewertung der Teilnahmeanträge keine abschließende und eindeutige Bewerberauswahl zulässt, erfolgt die Auswahl unter Zugrundelegung der Größe des Planungsgebiets für Referenzprojekt B.1 unter den gleichrangierten Teilnahmeanträgen (also alle Teilnahmeanträge mit identischer Punktzahl) so dass die Ausloberin immer insgesamt 6 Bewerber auswählt.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung zum geforderten Berufsstand gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV (Mindestanforderung: Nachweis des besonderen Berufsstands gemäß § 44 Absatz 1 VgV und damit der beruflichen Befähigung gemäß Bekanntmachung des jeweiligen Entwurfsverfassers durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer oder gleichwertig und zum Beispiel der Eintragungsurkunde oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, durch ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.),
— Eigenerklärung zur Eintragung in einem Handels-/ Partnerschaftsregister,
— Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen,
Die Eigenerklärungen werden anhand des Teilnahmeantrags (Anlage C) abgegeben.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist das Vorliegen aller geforderten Erklärungen/Unterlagen.
1. Aktuelle Bestätigung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen und Mindestanforderungen an die Deckung (nicht älter als 12 Monate) beziehungsweise einer Eigenerklärung, dass eine solche Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen werden wird,
2. Dokumentation der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Dokumentation der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter*innen in den letzten 3 Jahren (2020, 2019, 2018),
4. Dokumentation der durchschnittlichen Anzahl CAD-Arbeitsplätze,
Die Eigenerklärungen werden anhand des Teilnahmeantrags (Anlage C) abgegeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Haftungssummen und Mindestanforderung an die Deckung:
— mindestens 1,5 Millionen Euro für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Mitglieder des interdisziplinären Planungsteams mindestens die Referenzprojekte A.1 bis A.4 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage A) nachweisen (siehe ANLAGE A):
— Teil A.1: Referenzprojekt 1* | Städtebaulicher Entwurf als Masterplan oder städtebaulicher Rahmenplan,
— Teil A.2: Referenzprojekt 2* | Städtebaulicher Entwurf als Neuplanung für Wohnungsbau,
— Teil A.3: Referenzprojekt 3* | Landschaftsplanerischer Gestaltungsplan entsprechend dem Leistungsbild eines Grünordnungsplans gemäß Anlage 5 zu § 24(2) HOAI 2021 oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten,
Teil A.4: Referenzprojekt 4* | Mobilitätskonzept im Rahmen einer Flächenplanung gemäß Teil 2, §17 ff HOAI 2021 oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten.
Für die Referenzprojekte A1 und A2 gilt: Leistungsphase 2 und 3 gemäß Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (gemäß Anlage 9, HOAI 2021) oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten.
Das Referenzprojekt A.1 kann mit Referenzprojekt A.2 identisch sein.
Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung anhand der Referenzprojekte B.1 bis B.10 möglich (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als 6 interdisziplinäre Planungsteams / Planungsgemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen (siehe ANLAGE B), vergleiche Ziffer II.2.9. Es können maximal 10 Punkte erzielt werden.
— Teil B.1: Referenzprojekt 1* | Städtebaulicher Entwurf als Masterplan oder städtebaulicher Rahmenplan,
— Teil B.2: Referenzprojekt 2* | Planungsleistungen für städtebaulicher Entwurf als Masterplan oder städtebaulicher Rahmenplan,
— Teil B.3: Referenzprojekt 3* | Städtebaulicher Entwurf als Neuplanung für Wohnungsbau in Verbindung mit weiteren Nutzungen der Daseinsvorsorge oder Arbeiten,
— Teil B.4: Referenzprojekt 4* | Planungsleistungen für einen Bildungsstandort (zum Beispiel Bildungslandschaft / Bildungscampus) als städtebaulicher Rahmenplan oder eine Machbarkeitsstudie,
— Teil B.5: Referenzprojekt 5* | Planungsleistungen für Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandelfolgen als städtebauliches Projekt,
— Teil B.6: Referenzprojekt 6* | Landschaftsplanerischer Gestaltungsplan entsprechend dem Leistungsbild eines Grünordnungsplans gemäß Anlage 5 zu §24(2) HOAI oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten,
— Teil B.7: Referenzprojekt 7* | multimodales Mobilitätskonzept mit Innovationsbausteinen gemäß Teil 2, §17 ff HOAI oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten,
— Teil B.8: Referenzprojekt 8* | Planungsleistungen für ein siedlungs- oder stadtteilbezogenes Energiekonzept unter Einbezug erneuerbarer Energien,
— Teil B.9: Referenzprojekt 9* | Auszeichnung oder Wettbewerbspreis, hier: Leistungen für ein Projekt mit städtebaulichem Schwerpunkt,
— Teil B.10: Referenzprojekt 10* | Auszeichnung oder Wettbewerbspreis, hier: Leistungen für ein Projekt mit freiräumlichem Schwerpunkt,
Für die Referenzprojekte B1-B4 gilt: gemäß Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (gemäß Anlage 9, HOAI 2021) oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten.
Für die Referenzprojekte B9 und B10 gilt: gemäß RPW 2013 inklusive Vorgängerregelungen (zum Beispiel RAW 2004 et cetera) (kein VOF-Verfahren mit Planung beziehungsweise VgV-Verfahren mit Planung) oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedstaaten.
Alle Referenzprojekte können miteinander identisch sein.
Alle Referenzprojekte sind jeweils in dem auf dem Vergabemarktplatz abrufbaren Formular (Teilnahmeantrag Anlagen A + B) und als Anlage dazu auf einer DIN A4 Seite darzustellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Teil A:
Referenzprojekt A1*:
— Bearbeitung Leistungsphasen 2 und 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Schwierigkeitsgrad mind. Honorarzone 2 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebietsgröße mindestens 10 ha.
Referenzprojekt A2*:
— Bearbeitung Leistungsphasen 2 und 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebietsgröße der Neuplanung für Wohnungsbau, mindestens 4 ha.
Referenzprojekt A3*:
— Planungsgebietsgröße mindestens 10 ha,
— Bearbeitung mindestens Leistungsphasen 2 und 3 gemäß Anlage 5 zu § 24 (2) HOAI 2021.
Referenzprojekt A4*:
— Planungsgebiet mindestens 10 ha oder
— Planungsgebiet mindestens 600 Wohneinheiten.
Für dieses Referenzprojekt ist das Mobilitätskonzept im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Für die Referenzprojekte A1-A3 gilt: Leistungsphase 3 gemäß Merkblatt Nummer 51 der AKBW oder gleichwertige Anforderungen anderer Mitgliedsstaaten im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Teil B:
Referenzprojekt B1*:
— Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 2 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebiet mindestens 30 ha.
Referenzprojekt B2*:
— Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 des oben genannten Leistungsbilds,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Referenzprojekt B3*:
— für die Neuplanung von Wohnungsbau in Verbindung mit weiteren Nutzungen der Daseinsvorsorge (zum Beispiel Einzelhandel, Bildungs- und/oder Gesundheitseinrichtungen, Freizeit, Kultur, Verkehr) oder Arbeiten,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Referenzprojekt B4*:
— Größe des Planungsgebiets mindestens 2,5 ha.
Referenzprojekt B5*:
— Planungsgebiet mindestens 4 ha,
— Referenzprojekt ist im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B6*:
— Planungsgebiet mindestens 10 ha im Außenbereich,
— Vernetzung der Grün- beziehungsweise Landschaftsflächen im Außenbereich mit dem Innenbereich (Siedlungsbereich) nachgewiesen,
— mindestens Leistungsphasen 2 und 3 gemäß Anlage 5 zu § 24 (2) HOAI 2021.
Für dieses Referenzprojekt ist die Leistungsphase 3 gemäß § 24 HOAI 2021 oder gleichwertig im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011. (Außenbereich gemäß §35 BauGB, Innenbereich gemäß § 34 BauGB).
Referenzprojekt B7*:
— Planungsgebiet mindesten 10 ha oder
— Planungsgebiet für mindestens 600 Wohneinheiten,
— multimodale Mobilitätskonzept mit mindestens 5 innovativen Mobilitätsbausteinen. Hierbei müssen mindestens 4 klassische Mobilitätsarten (MIV, Rad, Fußgänger und ÖPNV) abgedeckt werden.
Für dieses Referenzprojekt ist das Mobilitätskonzept im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B8*:
— für ein siedlungs- oder stadtteilbezogenes Energiekonzept unter Einbezug erneuerbarer Energien,
— für mindestens 1 000 Wohneinheiten oder
— für mindestens 60 000 m2 Bruttogeschossfläche.
Dieses Referenzprojekt ist im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Referenzprojekt B9*:
— Projekt mit städtebaulichem Schwerpunkt,
— Planungsgebiet mindestens 4 ha.
Referenzprojekt B10*:
— Projekt mit freiräumlichem Schwerpunkt,
— Planungsgebiet mindestens 10 ha.
Für die Referenzprojekte B1-B4 gilt:
— mindestens Bearbeitung der Leistungsphasen 2 und 3 des genannten Leistungsbilds,
— die Leistungsphase 3 gemäß Merkblatt Nr. 51 der AKBW oder gleichwertig im Wesentlichen abgeschlossen, beziehungsweise der Abschluss erfolgte nach dem 1.1.2011.
Für die Referenzprojekte B9-B10 gilt: Zuteilung des Wettbewerbspreises oder der Auszeichnung erfolgte nach dem 1.1.2011.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge für das interdisziplinäre Planungsteam aller nachfolgenden Fachdisziplinen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nummer L 255 Seite 22) gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates entspricht und vorliegt:
— Stadtplaner*in,
— Architekt*in,
— Landschaftsarchitekt*in,
— Verkehrsplaner*in,
— Umweltingenieur*in CO2-Bilanzierung/-Monitoring),
— Ingenieur*in Fachbereich Energieversorgung (Quartierbezogenes Energiekonzept).
Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung „Architekt et cetera.“ ergeben sich aus dem BauKaG NRW (recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2420040204091933564).
Voraussetzungen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Deutschland ergeben sich aus dem Ingenieursgesetz (recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967).
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe
der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Weitere Informationen
Zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn die Eignungsanforderungen in der Summe gemeinsam durch die Mitglieder erfüllt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Bewerbers. Bei Bewerbungen von konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen. Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassungserklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang Teilnahmeanträge (Siehe Anlage Teilnahmeantrag) gegeben sein. Die Teilnehmer dürfen während des gesamten Verfahrens keine anderen als die in der Verfassungserklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser, noch als freie Mitarbeiter. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien
— Qualität des städtebaulichen Konzepts inkl. Nutzungskonzept und Aspekte der Realisierung und Wirtschaftlichkeit 30 %,
— Qualität des Freiraumkonzepts 20 %,
— Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskonzept 15 % (Phase 1) beziehungsweise 10 % (Phase 2),
— Qualität der Umsetzung von Anforderungen an Nachhaltigkeit, Stadtklima und Energiekonzept 15 % (in Phase 1) beziehungsweise 10 % (in Phase 2),
— Qualität der Umsetzung der Schwerpunktthemen und Konzept der Sonderbausteine 10 %,
— Innovationsqualität und Interdisziplinarität 10 %,
— Honorar 10 % (nur in Phase 2).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar erst in Phase 2 in die Wertung einbezogen wird. Die Reduzierung der Lösungen von 6 auf 3 erfolgt nur anhand der qualitativen Kriterien.
Nutzungsrechte:
Die Teilnehmenden am Verfahren übertragen ihre Nutzungsrechte ihrer Arbeit an die Ausloberin, das heißt, mit der Teilnahme an dem Verfahren stimmen die teilnehmenden Planungsteams zu, dass die Ausloberin berechtigt ist, konzeptionelle Teilaspekte ihrer Arbeit in das Pflichtenheft für die intergierte Planung zu übernehmen, insbesondere sofern dies vom Begleitgremium ausdrücklich empfohlen wird.
Eigentum an eingereichten Konzepten
Soweit die Teilnehmenden zu Zwecken des Wettbewerblichen Dialogs oder der Integrierten Planungsphase (Auslobung) Konzepte, Unterlagen oder Modelle und ähnliches in körperlicher Form einreichen (insbesondere Entwurfskonzepte, Rahmenpläne und den Masterplan, jeweils inklusive Anlagen; im Folgenden: körperliche Gegenstände), übertragen sie das Eigentum daran vorbehaltlos an die Ausloberin.
Alle Informationen zum Verfahren, den Zuschlagskriterien und zur Weiterbeauftragung sowie zur Verwendung eingereichter Konzepte befinden sich in Anlage 0 – Auslobung Wettbewerblicher Dialog | Stadt Land +feld.
Geheimhaltung
Informationen über die Ausloberin und den Gegenstand des Wettbewerbs, die die Teilnehmenden im Rahmen der Auslobung und bei Erstellung des Masterplans erlangen oder sich verschaffen, sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Ausloberin zu betrachten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über die gewonnenen Daten und Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren.
Anlagen:
— Anlage 0 – Auslobung Wettbewerblicher Dialog | Land Stadt +feld,
— Anlage 1 – Räumlicher Umgriff,
— Anlage 2 – Leitbild Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln,
— Anlage A und B – Referenzprojekte zum Bewerbungsbogen,
— Anlage C – Teilnahmeantrag.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEL6.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2021