- wa-ID
- wa-2032016
- Tag der Veröffentlichung
- 21.06.2021
- Aktualisiert am
- 02.02.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*innen für Landschaftsplanung, Stadtplaner*innen, Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen oder Bewerbergemeinschaften aus diesen Berufsgruppen
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- Fontanestadt Neuruppin
- Koordination
- ews Stadtsanierungsges. mbH, Berlin
- Bewerbungsschluss
- 21.07.2021
- Abgabetermin
- 29.11.2021 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 24.01.2022
- Ausstellung
- bis 03.02.2022
Verfahrensart
Anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neuruppin plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes „Rheinsberger Tor“ sowie die Errichtung eines zentralen Bushaltepunktes. Dafür hat die Stadt im Jahr 2019 ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Da dieser Platz – Teil der früheren Wallanlagen – den Eingang zur denkmalgeschützten Altstadt bildet, sind angrenzende Bereiche einschließlich des Straßenraumes der Karl-Marx-Straße in die Planung einzubeziehen und stadtgestalterisch aufzuwerten. Der Straßenbereich liegt in Baulastträgerschaft des Landes Brandenburg und soll ebenso zeitnah grundhaft saniert. Auf dem Platz sind fünf Bushaltestellen für den regionalen Busverkehr einschließlich PlusBus einzuordnen, während für die städtische Linie zwei Haltestellen im Straßenraum vorzusehen sind. Die bisherigen Pkw-Stellplätze auf dem Platz werden verlagert, um neben den Erschließungsflächen ein attraktives Freiraumangebot auf der Platzfläche gestalten zu können.
Die Gesamtfläche der Plangebietsabgrenzung beträgt ca. 12.150 m² (wovon ca. 9.000 m² städtische Flächen zur Umsetzung vorgesehen sind). Die Bruttobaukosten für die Wettbewerbsaufgabe (KG 200 und 500) wurden in dem Ende 2019 fertiggestellten Mobilitätskonzept auf 1,3 Mio. € geschätzt.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler, Architekt/Stadtplaner, Cottbus (Vorsitz)
Dipl.-Ing. Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt, Berlin
Dipl.-Ing. Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler, Architekt/Stadtplaner, Cottbus
Prof. Dipl.-Ing. Christiane Sörensen, Landschaftsarchitektin, Hamburg
Sachpreisrichter*innen
Jan Juraschek, Fontanestadt Neuruppin, Amt für Stadtentwicklung
Arne Krohn, Fontanestadt Neuruppin, Baudezernent
Walter Tolsdorf, 1. stellv. Vorsitzender Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Nico Ruhle, Bürgermeister Fontanestadt Neuruppin
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfahl dem Auslober, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit – unter Berücksichtigung der Hinweise und Anmerkungen des Preisgerichts in der Beurteilung – mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin den Entwurf auf mögliche Maximierung der Grünflächen zu prüfen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs sollte gemeinsam mit den Vertretern des Landesbetrieb für Straßenwesen und der Deutschen Bahn AG als Grundlage für Optimierungsmöglichkeiten hoheitsübergreifender Planungen genutzt werden. Des Weiteren wird empfohlen die Verkehrsbeziehungen für Rad- und Fußgänger zu analysieren (Anzahl, Richtung, ggf. Befragung) um ihre Priorität herauszustellen sowie das Angebot zu verbessern und ihre Akzeptanz zu erhöhen.
Ausstellung
Die Ausstellungseröffnung fand bereits im kleinen Rahmen unter Pandemiebedingungen am 28.01.2022 im Kulturhaus Stadtgarten, Karl-Marx-Straße 103, 16816 Neuruppin statt. Die Ausstellung ist noch bis Donnerstag, den 03.02.2022, im Foyer des Kulturhauses zu besichtigen sowie weiterhin auf der Homepage unter: www.neuruppin.de
Anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neuruppin plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes „Rheinsberger Tor“ sowie die Errichtung eines zentralen Bushaltepunktes. Dafür hat die Stadt im Jahr 2019 ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Da dieser Platz – Teil der früheren Wallanlagen – den Eingang zur denkmalgeschützten Altstadt bildet, sind angrenzende Bereiche einschließlich des Straßenraumes der Karl-Marx-Straße in die Planung einzubeziehen und stadtgestalterisch aufzuwerten. Der Straßenbereich liegt in Baulastträgerschaft des Landes Brandenburg und soll ebenso zeitnah grundhaft saniert. Auf dem Platz sind fünf Bushaltestellen für den regionalen Busverkehr einschließlich PlusBus einzuordnen, während für die städtische Linie zwei Haltestellen im Straßenraum vorzusehen sind. Die bisherigen Pkw-Stellplätze auf dem Platz werden verlagert, um neben den Erschließungsflächen ein attraktives Freiraumangebot auf der Platzfläche gestalten zu können.
Die Gesamtfläche der Plangebietsabgrenzung beträgt ca. 12.150 m² (wovon ca. 9.000 m² städtische Flächen zur Umsetzung vorgesehen sind). Die Bruttobaukosten für die Wettbewerbsaufgabe (KG 200 und 500) wurden in dem Ende 2019 fertiggestellten Mobilitätskonzept auf 1,3 Mio. € geschätzt.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler, Architekt/Stadtplaner, Cottbus (Vorsitz)
Dipl.-Ing. Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt, Berlin
Dipl.-Ing. Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler, Architekt/Stadtplaner, Cottbus
Prof. Dipl.-Ing. Christiane Sörensen, Landschaftsarchitektin, Hamburg
Sachpreisrichter*innen
Jan Juraschek, Fontanestadt Neuruppin, Amt für Stadtentwicklung
Arne Krohn, Fontanestadt Neuruppin, Baudezernent
Walter Tolsdorf, 1. stellv. Vorsitzender Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Nico Ruhle, Bürgermeister Fontanestadt Neuruppin
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfahl dem Auslober, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit – unter Berücksichtigung der Hinweise und Anmerkungen des Preisgerichts in der Beurteilung – mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin den Entwurf auf mögliche Maximierung der Grünflächen zu prüfen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs sollte gemeinsam mit den Vertretern des Landesbetrieb für Straßenwesen und der Deutschen Bahn AG als Grundlage für Optimierungsmöglichkeiten hoheitsübergreifender Planungen genutzt werden. Des Weiteren wird empfohlen die Verkehrsbeziehungen für Rad- und Fußgänger zu analysieren (Anzahl, Richtung, ggf. Befragung) um ihre Priorität herauszustellen sowie das Angebot zu verbessern und ihre Akzeptanz zu erhöhen.
Ausstellung
Die Ausstellungseröffnung fand bereits im kleinen Rahmen unter Pandemiebedingungen am 28.01.2022 im Kulturhaus Stadtgarten, Karl-Marx-Straße 103, 16816 Neuruppin statt. Die Ausstellung ist noch bis Donnerstag, den 03.02.2022, im Foyer des Kulturhauses zu besichtigen sowie weiterhin auf der Homepage unter: www.neuruppin.de
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz „Rheinsberger Tor“ Fontanestadt Neuruppin
Auslober
Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Durchführung
ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH
Grünberger Straße 26c
10245 Berlin
Tel. 030-2938110, Fax: 030-29381120
E-Mail: info@ews-stadtsanierung.de
Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung
Die Stadt Neuruppin plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes „Rheinsberger Tor“ sowie die Errichtung eines zentralen Bushaltepunktes. Dafür hat die Stadt im Jahr 2019 ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Da dieser Platz – Teil der früheren Wallanlagen – den Eingang zur denkmalgeschützten Altstadt bildet, sind angrenzende Bereiche einschließlich des Straßenraumes der Karl-Marx-Straße in die Planung einzubeziehen und stadtgestalterisch aufzuwerten. Der Straßenbereich liegt in Baulastträgerschaft des Landes Brandenburg und soll ebenso zeitnah grundhaft saniert. Auf dem Platz sind fünf Bushaltestellen für den regionalen Busverkehr einschließlich PlusBus einzuordnen, während für die städtische Linie zwei Haltestellen im Straßenraum vorzusehen sind. Die bisherigen Pkw-Stellplätze auf dem Platz werden verlagert, um neben den Erschließungsflächen ein attraktives Freiraumangebot auf der Platzfläche gestalten zu können.
Die Gesamtfläche der Plangebietsabgrenzung beträgt ca. 12.150 m² (wovon ca. 9.000 m² städtische Flächen zur Umsetzung vorgesehen sind). Die Bruttobaukosten für die Wettbewerbsaufgabe (KG 200 und 500) wurden in dem Ende 2019 fertiggestellten Mobilitätskonzept auf 1,3 Mio. € geschätzt.
Art des Verfahrens
Städtebaulicher und landschaftsarchitektonischer Planungswettbewerb. Anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
Zulassungsbereich
Europaweit
Teilnehmer
Landschaftsarchitekten/-innen, Ingenieure/-innen für Landschaftsplanung, Stadtplaner*innen, Architekten/-innen und bauvorlageberechtigte Ingenieure/-innen oder Bewerbergemeinschaften aus diesen Berufsgruppen
Zeitraum
Die Wettbewerbsbearbeitung ist von Ende September bis Ende November 2021 vorgesehen.
Sprache
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Bewerbungsschluss
21.07.2021
Die Bewerbungsunterlagen müssen digital bis 11.00 Uhr unter: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH5R9LD eingegangen sein.
Preisgericht
Für die Jury sind die nachfolgend benannten Fach- und Sachpreisrichter*innen vorgesehen:
Fachpreisrichter*innen
Dipl.-Ing. Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt, Berlin
Dipl.-Ing. Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler, Architekt/Stadtplaner, Cottbus
Prof. Dipl.-Ing. Christiane Sörensen, Landschaftsarchitektin, Hamburg
Ständiger stellvertretender Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Christoph Dieck, Architekt/Stadtplaner, Cottbus
Sachpreisrichter*innen
Nico Ruhle, Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin
Jan Juraschek, Amt für Stadtentwicklung
N.N., Vertretung der Stadtverordnetenversammlung
Ständiger stellvertretender Sachpreisrichter
Markus Schwarzenstein, Amt für Stadtentwicklung
Voraussichtlicher Termin Preisgerichtssitzung: 17.01. oder 24.01.2022, 9.30 – 18.00 Uhr
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen ersetzen oder hinzufügen.
Preisgeld
39.000,00 € (brutto)
Jedes teilnehmende Büro/Bürogemeinschaft, das einen den Wettbewerbsanforderungen entsprechenden vollständigen Beitrag einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 €.
1. Preis 10.000 €
2. Preis 8.000 €
3. Preis 6.000 €
4. Preis 3.000 €
–––––––––––––
27.000 €
Aufwandsentschädigungen 12.000 €
Summe Preisgeld (brutto) 39.000 €
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Bei einer Auszahlung an Preisträger*innen mit Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt. Bei Preisträgern/-innen mit Sitz in Deutschland wird die Umsatzsteuer ausgezahlt. Das Preisgeld wird bei der weiteren Bearbeitung auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen umgesetzt wird.
Die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: