Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2013743
- Tag der Veröffentlichung
- 29.12.2014
- Aktualisiert am
- 01.11.2015
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Ingolstadt
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Abgabetermin
- 26.02.2015
- Preisgerichtssitzung
- 08.07.2015
Verfahrensart
Offener, zweistufiger Planungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst 2 aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der Ost-West-Achse entwickelt werden. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden.
Offener, zweistufiger Planungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst 2 aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der Ost-West-Achse entwickelt werden. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden.
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 2
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
Zu Händen von: Frau Christiane Harst
85049 Ingolstadt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8413052110
E-Mail: stadtplanungsamt@ingolstadt.de
Fax: +49 8413052149
Weitere Auskünfte erteilen: bgsm Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: bgsm Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: bgsm Architekten
Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Zweistufiger Planungswettbewerb zur Neugestaltung der östlichen
Theresienstraße und der Ludwigstraße in Ingolstadt.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt weist eine intakte historische Altstadt mit
mittelalterlichem Grundriss auf. Dabei ist bis heute das historische
Straßenkreuz der Ost-West-Achse mit der Nord-Süd-Achse deutlich ablesbar.
In Ost-West-Richtung bilden die östliche Theresienstraße gemeinsam mit der
Ludwigsstraße die zentrale Einkaufsstraße Ingolstadts und somit eine
wichtige Lebensader der Altstadt. In den 1970er Jahren wurde dieser
Innenstadtbereich zu Bayerns erster Fußgängerzone ausgebaut. Der von der
historischen Kulisse geprägte Straßenzug hat neben seiner Funktion als
Einkaufsstraße auch einen hohen touristischen Wert.
Während die Innenstadt als Wohnstandort zunehmend attraktiver wird, wird
gleichzeitig ein schleichender Bedeutungsverlust der Fußgängerzone als
Hauptgeschäftsbereich sichtbar. Die Attraktivität der Altstadt als
Einzelhandelsstandort und ihre Qualität als urbane Mitte bedingen einander
jedoch in einem hohen Maße. Gerade weil Einkaufen heute meist weit über
die reine Erledigung hinausgeht, sind auch ergänzende Angebote in den
Bereichen Freizeit, Gastronomie oder Kultur von Bedeutung.
Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Fußgängerzone ist sehr
hoch, die Bürger von Ingolstadt nehmen regen Anteil an der Gestaltung und
den Maßnahmen rund um die Altstadt. In Veranstaltungen, mit Umfragebögen
und internetgestützt konnten viele Anregungen gesammelt werden.
In einem Planungswettbewerb soll nun ein neues, zukunftsfähiges Nutzungs-
und Gestaltungskonzept gefunden werden, das den Stadtraum der
Fußgängerzone als Aufenthalts- und Erlebnisraum und damit die gesamte
Altstadt stärkt. Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst 2
aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen
Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe)
soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der
Ost-West-Achse entwickelt werden. Es werden 10-15 gleichrangige Preise
vergeben. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der
nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der
konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden.
Maßgeblich für die Wahl des zweistufigen Planungsverfahrens ist dabei in
erster Linie das Ziel, innovative und zugleich dem Kontext angemessene
Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des öffentlichen Raums zu
erhalten. Darüber hinaus bietet sich mit diesem Verfahren die Chance, die
interessierte Öffentlichkeit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Nach
der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse mit den Bürgern
diskutiert und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbewerbsstufe
erarbeitet, die der Stadtrat als Auslobung zu beschließen hat.
Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der
E-Mail-Adresse ingolstadt@bgsm.de.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt/Stadtplaner
befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt,
Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255
S. 22) entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt
werden.
— Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften müssen einen bevollmächtigten Vertreter nennen. Der
bevollmächtigte Vertreter muss Architekt oder Landschaftsarchitekt sein.
— Stadtplaner sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten oder
Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der
Auslobung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten der ersten Wettbewerbsstufe werden nach den folgenden
Kriterien bewertet:
— Leitbild, Identität,
— Funktionalität,
— Gestaltungsansatz.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das
Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor,
die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung
vorzunehmen.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26.2.2015 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbsstufe 1: zehn bis 15
gleichrangige Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
Wettbewerbsstufe 2: voraussichtlich drei Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen
nicht enthalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die Teilnehmer haben über die ggf. zuerkannte Preissumme hinaus keinen
Anspruch auf Kostenerstattung.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Michael Adler, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
2. Jochen Baur, Architekt, München
3. Tobias de la Ossa, Architekt, München
4. Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn
5. Klaus-Dieter Neumann, Landschaftsarchitekt, München
6. Ulrike Poeverlein, Architektin, Berlin
7. Renate Preßlein-Lehle, Architektin, Stadtbaurätin, Ingolstadt
8. Martin Rist, Landschaftsarchitekt, Marzling
9. Prof. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt, Weßling
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
1) Wettbewerbsunterlagen:
Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der
E-Mail-Adresse: ingolstadt@bgsm.de
1) Weitere Bearbeitung:
Die Preisträger der ersten Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) bilden das
Teilnehmerfeld für die zweite Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe).
Die Ausloberin wird nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsstufe, soweit
und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einem der Preisträger der zweiten Wettbewerbsstufe nach
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. Vergabeordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF – Ausgabe 2009) die für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs der zweiten Wettbewerbsstufe notwendigen weiteren
Planungsleistungen übertragen; dies sind, bis zur abgeschlossenen
Ausführungsplanung gemäß § 39 und § 47 HOAI 2013, mindestens die
Leistungsphasen 2-5.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis mit
50 % gewichtet.
Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe
Vergabehandbuch Bayern) sowie die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB)
der Stadt Ingolstadt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Honorare
und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone IV zugeordnet. Im
Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle der weiteren Beauftragung durch
die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
2) Voraussichtliche Termine:
1. Wettbewerbsstufe:
Bekanntmachung/Tag der Auslobung 22.12.2014.
Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 27.1.2015.
Kolloquium 30.1.2015.
Abgabetermin 26.2.2015.
Preisgerichtssitzung 11./12.3.2015.
2. Wettbewerbsstufe:
Ausgabe der Unterlagen Ende April 2015.
Kolloquium 6.5.2015.
Preisgerichtssitzung Anfang Juli 2015.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921762411
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung
oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen bzw.
Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des
Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich,
spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen
Unterlagen, der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der
Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Ausloberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.12.2014
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 2
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
Zu Händen von: Frau Christiane Harst
85049 Ingolstadt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8413052110
E-Mail: stadtplanungsamt@ingolstadt.de
Fax: +49 8413052149
Weitere Auskünfte erteilen: bgsm Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: bgsm Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: bgsm Architekten
Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
81667 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 894477123
E-Mail: ingolstadt@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse: www.bgsm.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Zweistufiger Planungswettbewerb zur Neugestaltung der östlichen
Theresienstraße und der Ludwigstraße in Ingolstadt.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt weist eine intakte historische Altstadt mit
mittelalterlichem Grundriss auf. Dabei ist bis heute das historische
Straßenkreuz der Ost-West-Achse mit der Nord-Süd-Achse deutlich ablesbar.
In Ost-West-Richtung bilden die östliche Theresienstraße gemeinsam mit der
Ludwigsstraße die zentrale Einkaufsstraße Ingolstadts und somit eine
wichtige Lebensader der Altstadt. In den 1970er Jahren wurde dieser
Innenstadtbereich zu Bayerns erster Fußgängerzone ausgebaut. Der von der
historischen Kulisse geprägte Straßenzug hat neben seiner Funktion als
Einkaufsstraße auch einen hohen touristischen Wert.
Während die Innenstadt als Wohnstandort zunehmend attraktiver wird, wird
gleichzeitig ein schleichender Bedeutungsverlust der Fußgängerzone als
Hauptgeschäftsbereich sichtbar. Die Attraktivität der Altstadt als
Einzelhandelsstandort und ihre Qualität als urbane Mitte bedingen einander
jedoch in einem hohen Maße. Gerade weil Einkaufen heute meist weit über
die reine Erledigung hinausgeht, sind auch ergänzende Angebote in den
Bereichen Freizeit, Gastronomie oder Kultur von Bedeutung.
Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Fußgängerzone ist sehr
hoch, die Bürger von Ingolstadt nehmen regen Anteil an der Gestaltung und
den Maßnahmen rund um die Altstadt. In Veranstaltungen, mit Umfragebögen
und internetgestützt konnten viele Anregungen gesammelt werden.
In einem Planungswettbewerb soll nun ein neues, zukunftsfähiges Nutzungs-
und Gestaltungskonzept gefunden werden, das den Stadtraum der
Fußgängerzone als Aufenthalts- und Erlebnisraum und damit die gesamte
Altstadt stärkt. Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst 2
aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen
Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe)
soll ein identitätsstiftendes Leitkonzept für die Neuausrichtung der
Ost-West-Achse entwickelt werden. Es werden 10-15 gleichrangige Preise
vergeben. Die Preisträger der Konzeptstufe bilden das Teilnehmerfeld der
nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe), in der
konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Fußgängerzone erwartet werden.
Maßgeblich für die Wahl des zweistufigen Planungsverfahrens ist dabei in
erster Linie das Ziel, innovative und zugleich dem Kontext angemessene
Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des öffentlichen Raums zu
erhalten. Darüber hinaus bietet sich mit diesem Verfahren die Chance, die
interessierte Öffentlichkeit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Nach
der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse mit den Bürgern
diskutiert und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbewerbsstufe
erarbeitet, die der Stadtrat als Auslobung zu beschließen hat.
Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der
E-Mail-Adresse ingolstadt@bgsm.de.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt/Stadtplaner
befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt,
Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255
S. 22) entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt
werden.
— Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften müssen einen bevollmächtigten Vertreter nennen. Der
bevollmächtigte Vertreter muss Architekt oder Landschaftsarchitekt sein.
— Stadtplaner sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten oder
Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der
Auslobung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten der ersten Wettbewerbsstufe werden nach den folgenden
Kriterien bewertet:
— Leitbild, Identität,
— Funktionalität,
— Gestaltungsansatz.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das
Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor,
die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung
vorzunehmen.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26.2.2015 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbsstufe 1: zehn bis 15
gleichrangige Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
Wettbewerbsstufe 2: voraussichtlich drei Preise; Gesamtsumme 40 000 EUR.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen
nicht enthalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die Teilnehmer haben über die ggf. zuerkannte Preissumme hinaus keinen
Anspruch auf Kostenerstattung.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Michael Adler, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
2. Jochen Baur, Architekt, München
3. Tobias de la Ossa, Architekt, München
4. Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn
5. Klaus-Dieter Neumann, Landschaftsarchitekt, München
6. Ulrike Poeverlein, Architektin, Berlin
7. Renate Preßlein-Lehle, Architektin, Stadtbaurätin, Ingolstadt
8. Martin Rist, Landschaftsarchitekt, Marzling
9. Prof. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt, Weßling
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
1) Wettbewerbsunterlagen:
Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden unter der
E-Mail-Adresse: ingolstadt@bgsm.de
1) Weitere Bearbeitung:
Die Preisträger der ersten Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) bilden das
Teilnehmerfeld für die zweite Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe).
Die Ausloberin wird nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsstufe, soweit
und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einem der Preisträger der zweiten Wettbewerbsstufe nach
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. Vergabeordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF – Ausgabe 2009) die für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs der zweiten Wettbewerbsstufe notwendigen weiteren
Planungsleistungen übertragen; dies sind, bis zur abgeschlossenen
Ausführungsplanung gemäß § 39 und § 47 HOAI 2013, mindestens die
Leistungsphasen 2-5.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis mit
50 % gewichtet.
Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe
Vergabehandbuch Bayern) sowie die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB)
der Stadt Ingolstadt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Honorare
und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone IV zugeordnet. Im
Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle der weiteren Beauftragung durch
die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
2) Voraussichtliche Termine:
1. Wettbewerbsstufe:
Bekanntmachung/Tag der Auslobung 22.12.2014.
Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 27.1.2015.
Kolloquium 30.1.2015.
Abgabetermin 26.2.2015.
Preisgerichtssitzung 11./12.3.2015.
2. Wettbewerbsstufe:
Ausgabe der Unterlagen Ende April 2015.
Kolloquium 6.5.2015.
Preisgerichtssitzung Anfang Juli 2015.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern (§ 104 GWB)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921762411
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung
oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen bzw.
Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des
Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich,
spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen
Unterlagen, der Vergabestelle gegenüber gerügt werden, um nicht von der
Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Ausloberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.12.2014