5.1.
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Für den Realisierungsteil wird der Auslober ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI 2021 §§ 38-40 Freianlagen und §§ 45-48 HOAI Verkehrsanlagen vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der Auslober behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in, Verkehrsanlagenplaner*in oder Stadtplaner*in berechtigt sind.
Beschreibung: Architekt*innen, Verkehrsanlagenplaner*innen und Stadtplaner*innen sind nur als Mitverfasser*innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind die aus den eingegangenen Bewerbungen gem. § 75 VgV und § 71 Abs. 3 VgV sowie § 2 Abs. 2 RPW durch das Losverfahren bestimmten 25 Bewerber, sowie die 5 geladenen Büros. Das Losverfahren wird durch einen Notar überwacht. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt mit Abgabe der Wettbewerbsunterlagen eine Verfassererklärung ab. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Freie Mitarbeiter müssen in ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sind bereits in der Teilnahmeerklärung zu benennen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben ------- Auswahlkriterien: 1) rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2); 2) Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend); 3) bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.2 ausfüllen; 4) Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzuführen (Formblatt 3.1) Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Realisierungsteil: Referenz Oberflächen-/Ortsraumgestaltung vergleichbarer Komplexität, bei der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die LPhen 2 – 8 vollständig erbracht wurden; Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb des Referenzzeitraums, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt - Ideenteil; geeignete Referenz Städtebaulicher Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020, LPH 1-3, unabhängig von Größe u. Kosten, Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt 6) Erklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0); ------- Ausschlusskriterien: Der Bewerber hat per Eigenerklärung im Formblatt anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ------ Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ------ Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften und unterschiedlicher Niederlassungen einer Firma. ------- Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. ----- Weitere Bedingungen: Die Bildung von Büro-Arbeitsgemeinschaften ist zulässig, jedes Büro hat die Auswahlkriterien eigenständig nachzuweisen und den Bewerbungsbogen auszufüllen. --- Der Auslober behält sich vor, die Bewertung für den Realisierungs- und den Ideenteil des Wettbewerbs getrennt vorzunehmen. Das Preisgeld kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts unter den Preisträgern/innen des Ideenteils und den Preisträgern/innen des Realisierungsteils aufgeteilt werden. --- Für den Realisierungsteil schließt sich das Verhandlungsverfahren unmittelbar an die Wettbewerbsentscheidung an. Der Auslober wird das Verhandlungsverfahren nach §17 VgV unter den nach § 80 Abs. 1 VgV geeigneten Preisträgern durchführen. Diese werden gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 8, 17 Abs. 5 zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen gem. § 80 VgV aufgefordert. --- Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises/den Gewinnern der 1. Preise und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. --- Die Ausloberin behält sich auch vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. --- Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen): 1. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre, Mindestkriterium: 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber), 2. Berufserfahrung des Bauleiters, Mindestkriterium: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung. 3. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Mindestkriterium: mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach jährlich. ------- Hinweis zur Eignungsleihe: Kann ein Preisträger Eignungskriterien nicht selbst nachweisen, kann er diese auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht. Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die Erklärungen und Nachweise der Auswahlkriterien und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungWettbewerbsentwurf
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
BeschreibungProjektorganisation und -umsetzung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Fester Wert (insgesamt): 40
Kriterium:
Art: Preis
BeschreibungHonorar
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter*innen: ----- Barbara Brenner, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin ----- Peter Brückner, Architekt BDA, Stadtplaner ----- Peter Kuchenreuther, Architekt BDA, Stadtplaner ----- Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin BDLA, Stadtplanerin ----- Dr.-Ing. Hubert Schmid, Architekt, LBD Regierung der Oberpfalz ----- Peter Wich, Landschaftsarchitekt, Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter: ------ Jakob Oberpriller, Architekt BDA, Stadtplaner, Hörmannsdorf, Sachpreisrichter*innen: ----- Christian Hauner, 1. Bgm., Freie Wähler ----- Katja Stegbauer, Fraktionssprecherin SPD ----- Joachim Strauß, Fraktionssprecher CSU ----- Robert Wachtveitl, Fraktionssprecher Freie Wähler ----- Christa Wunderer, Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen, Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter: ----- Rolf Dürrer, Dipl.-Ing. (TU), Reg-Bmstr, Markt Lappersdorf
Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. Büro G+2S, 94469 Deggendorf ------ 2. Schegk Landschaftsarchitekten Stadtplaner, 85778 Haimhausen ----- 3. schoen und gut, 93142 Maxhütte-Haidhof mit Schreiner & Wild GbR, 93049 Regensburg ----- 4. toponauten GmbH, 93047 Regensburg ----- 5. Wamsler Rohloff Wirzmüller, 93047 Regensburg
Wert des Preises: 34 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: 1. Preis
Wert des Preises: 21 250,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: 2. Preis
Wert des Preises: 12 750,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: 3. Preis
Wert des Preises: 17 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Es werden 2 Anerkennungen a 8.500,00 € vergeben. Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 85.000,00 € netto.Ist der Wettbewerbsteilnehmer mehrwertsteuerpflichtig, wird diese zusätzlich vergütet. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Zudem behält sich der Auslober vor, die Bewertung für den Realisierungs- und den Ideenteil getrennt vorzunehmen. Dies erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts. Die Wettbewerbssumme teilt sich in diesem Fall wie folgt auf: Realisierungsteil: 1. Preis 23.200,00 €, 2. Preis 14.500,00 €, 3. Preis 8.700,00 €, 2 Anerkennungen 11.600,00 € à 5.800,00 €, gesamt netto 58.000,00 € -------- Ideenteil: 1. Preis 13.500,00 €, 2. Preis 8.100,00 €, 3. Preis 5.400,00 €, gesamt netto 27.000,00 €. -------- Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der auslobenden Stelle für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/04/2024 11:00:00 (UTC)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer Frist von 3 Kalendertagen nachzufordern. Schlusstermin für Rückfragen zum Teilnahmeantrag ist der 12.04.2024, 10.00 Uhr.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern