- wa-ID
- wa-2036051
- Tag der Veröffentlichung
- 11.04.2023
- Aktualisiert am
- 11.12.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
- Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt (LK Alzey Worms)
- Koordination
-
ARCHITEKTEN | BECKER . Architekten BDA + Ingenieure, Neustadt
dury et hambsch architektur, Landau - Bewerbungsschluss
- 10.05.2023 09:00
- Abgabetermin
- 10.08.2023
- Preisgerichtssitzung
- 08.11.2023
Einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Ortsgemeinde Wallertheim plant zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur die Einrichtung eines Dorfladens. Der Bedarf wurde in einem langjährigen Prozess einer Dorfmoderation entwickelt.
Um hierfür möglichst gute Planungsansätze zu erhalten, wird ein nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Mit der Neugestaltung und Angebot eines Dorfladens wird Wallertheim einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsmitte erhalten.
Die Aufgabe besteht aus drei, im Folgenden aufgeführten Themen. Diese Themen sind immer als Ganzes zu betrachten, damit am Ende ein harmonisches Gesamtkonzept entsteht. Die oberste Priorität hat die Planung und Realisierung des Dorfladens. Damit hierbei aber keine behindernden Fakten für zukünftige Maßnahmen geschaffen werden, soll bei der Planung für den Umbau des gesamten Anwesens auch die Umgestaltung des Marktplatzes mit betrachtet werden – abgesichert durch den in den Planungswettbewerb eingebundenen Ideenteil.
Abriss der Gebäude Marktplatz 5 und Neubau eines Dorfladens
Aufgrund der schlechten Bausubstanz, der ungeeignete Raumhöhen und Raumaufteilungen stehen die Gebäude Marktplatz 5 a + b zur Disposition und an dieser Stelle ein moderner Dorfladen mit ca. 150 m2 Verkaufsfläche neu errichtet werden. Hierbei ist insbesondere die Situation zum angrenzenden Gebäude Marktplatz Nr. 9 zu beachten. Beide Gebäude sind nur durch eine ca. 12 cm dicke Innenwand getrennt. Um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen, wurde eigens ein Abrisskonzept durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro erstellt. Dieses ist bei der Planung zwingend zu berücksichtigen.
Die Immobilie des Dorfladens wird dem späteren Betreiber seitens der Gemeinde Wallertheim gegen Miete zur Verfügung gestellt. Als Rechtsform des späteren Betreibers wurde eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewählt → UG haftungsbeschränkt. Hierzu können die Bürger Anteile am Dorfladen erwerben und werden somit zu stillen Teilhabern. Der spätere Betrieb wird von einer hauptberuflichen Geschäftsführung und den notwendigen bezahlten Mitarbeitern durchgeführt. Zum Termin 12.01.2023 wurden bereits Anteile im Gesamtwert von 57.550€ gezeichnet. Die Gründung der UG, die Ausstattung und der anfängliche Betrieb des Ladens werden durch das Dorfladennetzwerk unterstützt.
Ideenwettbewerb zur Umwidmung des Gebäudes Marktplatz 3
Das restliche Anwesen, welches in der Vergangenheit als Ladengeschäft, Baustofflager und Wohnhaus genutzt wurde, bietet sehr viel Potenzial zur Umsetzung der Wünsche der Bürger, die in vergangenen Workshops und Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Dorfmoderation mit der Dorfplanerin Nathalie Franzen herausgearbeitet wurden.
Ideenwettbewerb zur Umgestaltung des Marktplatzes
Das Anwesen grenzt an den Marktplatz. Dieser dient momentan als Parkplatz und ist nicht weiter gestaltet. Durch die Eröffnung des Dorfladens und die Umnutzung des restlichen Anwesens soll auch der Marktplatz eine Widerbelebung erfahren. Es werden entsprechende Ideen gewünscht, wie der Markplatz wieder ein belebter und beliebter Mittelpunkt des Dorfes werden kann.
Jury
Edda Kurz (Vorsitz)
Marc Flick
Prof. Ulrich Hamann BDA
Ute Wünsch
Deutschland-Wörrstadt: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2023/S 070-209541
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Römergrund 2-6
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
E-Mail: sylvia.heeb@vgwoerrstadt.de
Telefon: +49 6732/601-3272
Fax: +49 6732/601-215
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgwoerrstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb für die Einrichtung eines Dorfladens
Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung eines Dorfladens in der Ortsgemeinde Wallertheim
55578 Wallertheim
Die Ortsgemeinde Wallertheim plant zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur die Einrichtung eines Dorfladens. Der Bedarf wurde in einem langjährigen Prozess einer Dorfmoderation entwickelt.
Um hierfür möglichst gute Planungsansätze zu erhalten, wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Mit der Neugestaltung und Angebot eines Dorfladens wird Wallertheim einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsmitte erhalten.
Das Verfahren wird als einstufiger nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Zulassungsbedingungen, werden die Teilnehmer ausgelost. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Ausgabe der Unterlagen ab 25.5.2023
Kolloquium am 15.06.2023
Abgabe Planunterlagen am 10.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten mit entsprechender Eintragung in einer Architektenkammer
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Eine Eintragung in die entsprechende Kammer ist nachzuweisen. Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind.
Der Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre muss mindestens 150.000 Euro betragen.
-Bestätigung einer durchlaufenden Architektenhaftpflichtversicherung ist vorzulegen, Haftungssumme i. H.
v. min. für Sachschäden 500.000 EUR u. für Personenschäden 3 Mio EUR o. Bestätigung des Versicherers zur
Erhöhung d. besteh. Versicherung.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden
Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113