- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2009338
- Tag der Veröffentlichung
- 21.05.2007
- Aktualisiert am
- 17.09.2007
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten mit Architekten und/oder Stadtplanern
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
-
Hansestadt Wesel
Fachbereich Stadtentwicklung - Koordination
- post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 21.05.2007
- Abgabetermin Pläne
- 21.08.2007
- Preisgerichtssitzung
- 17.09.2007
Verfahrensart
Begrenzt offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 14 Teinehmern sowie 6 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Wesel beabsichtigt die Neugestaltung der Fußgängerzone (Fläche ca. 15.000 m2). Heute entspricht die Fußgängerzone weder funktional noch gestalterisch zeitgemäßen Ansprüchen und Anforderungen. Ziel des Wettbewerbes ist es, Aussagen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten zu einheitlichen gestalterischen Prinzipien für Pflasterung, Möblierung und Beleuchtung sowie Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes anhand einer Gestaltleitplanung zu erhalten.
Die Straßen Brückstraße, Viehtor und Hohe Straße bilden die Fußgängerzone, den Kernbereich der Weseler Innenstadt. Sie verbindet auf einer Länge von fast 1,2 km die historischen Platzbereiche Großer Markt mit dem bedeutendsten Baudenkmal der Innenstadt, dem Willibrordidom, im Westen und Berliner-Tor-Platz im Osten. Beides sehr attraktive Endpunkte, zwischen denen sich Urbanität und reges öffentliches Leben entwickeln können.
Folgende Vorgaben sind u.a. bei der Neugestaltung zu beachten:
– Die vorhandenen Bäume stehen größtenteils in Pflanzkübeln. Einzelne Bäume sind erhaltenswert und sollten ohne die vorhandenen Pflanzkübel in eine neue Planung mit integriert werden.
– Die Beleuchtung ist ein wichtiger Teil der Wettbewerbsaufgabe und sollte nicht nur die Anordnung der Straßenlaternen, sondern auch Aussagen zur möglichen Illumination besonderer Architektur- und/oder Raumsituationen beinhalten.
– Die Elektro-Versorgungspunkte für Markt und andere Veranstaltungen sollten erhalten bleiben.
– Es sind ausreichend Flächen für Spielpunkte vorzusehen.
– Eine ausreichende Zahl an Fahrradständern ist vorzusehen.
– Vor den Geschäften soll ein Streifen von ca. 1,50 m als Verkaufsfläche freigehalten werden.
Preisrichter
Prof. Franz Pesch, Herdecke/Stuttgart (Vors.)
Prof. Dietmar Castro, Aachen
Michael Klessa, Stadt Wesel
Prof. Christa Reicher, Aachen
Friedhelm Terfrüchte, Essen
Ulrike Westkamp, Bürgermeisterin Stadt Wesel
Rüdiger Brosk, Essen
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die Arbeit des ersten Preises als Grundlage der Realisierung auszuwählen und die Verfasser dieser Arbeit zu beauftragen.
Begrenzt offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 14 Teinehmern sowie 6 Zuladungen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Wesel beabsichtigt die Neugestaltung der Fußgängerzone (Fläche ca. 15.000 m2). Heute entspricht die Fußgängerzone weder funktional noch gestalterisch zeitgemäßen Ansprüchen und Anforderungen. Ziel des Wettbewerbes ist es, Aussagen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten zu einheitlichen gestalterischen Prinzipien für Pflasterung, Möblierung und Beleuchtung sowie Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes anhand einer Gestaltleitplanung zu erhalten.
Die Straßen Brückstraße, Viehtor und Hohe Straße bilden die Fußgängerzone, den Kernbereich der Weseler Innenstadt. Sie verbindet auf einer Länge von fast 1,2 km die historischen Platzbereiche Großer Markt mit dem bedeutendsten Baudenkmal der Innenstadt, dem Willibrordidom, im Westen und Berliner-Tor-Platz im Osten. Beides sehr attraktive Endpunkte, zwischen denen sich Urbanität und reges öffentliches Leben entwickeln können.
Folgende Vorgaben sind u.a. bei der Neugestaltung zu beachten:
– Die vorhandenen Bäume stehen größtenteils in Pflanzkübeln. Einzelne Bäume sind erhaltenswert und sollten ohne die vorhandenen Pflanzkübel in eine neue Planung mit integriert werden.
– Die Beleuchtung ist ein wichtiger Teil der Wettbewerbsaufgabe und sollte nicht nur die Anordnung der Straßenlaternen, sondern auch Aussagen zur möglichen Illumination besonderer Architektur- und/oder Raumsituationen beinhalten.
– Die Elektro-Versorgungspunkte für Markt und andere Veranstaltungen sollten erhalten bleiben.
– Es sind ausreichend Flächen für Spielpunkte vorzusehen.
– Eine ausreichende Zahl an Fahrradständern ist vorzusehen.
– Vor den Geschäften soll ein Streifen von ca. 1,50 m als Verkaufsfläche freigehalten werden.
Preisrichter
Prof. Franz Pesch, Herdecke/Stuttgart (Vors.)
Prof. Dietmar Castro, Aachen
Michael Klessa, Stadt Wesel
Prof. Christa Reicher, Aachen
Friedhelm Terfrüchte, Essen
Ulrike Westkamp, Bürgermeisterin Stadt Wesel
Rüdiger Brosk, Essen
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt, die Arbeit des ersten Preises als Grundlage der Realisierung auszuwählen und die Verfasser dieser Arbeit zu beauftragen.