- wa-ID
- wa-2025579
- Tag der Veröffentlichung
- 07.01.2019
- Aktualisiert am
- 13.05.2019
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bernkastel-Kues
- Koordination
- Hille Architekten BDA, Mainz
- Abgabetermin
- 20.03.2019
- Preisgerichtssitzung
- 16.04.2019
Verfahrensart
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.
Fachpreisrichter
Prof. Jürgen Bredow (Vors.)
Torsten Becker
Petra Bittkau
Johannes Böttger
Joachim Kaiser
Prof. Eva von Mackensen
Sachpreisrichter
Wolfgang Port
Ulf Hangert
Peter Berdi
Victor Hees
Frank Hoffmann
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.
Fachpreisrichter
Prof. Jürgen Bredow (Vors.)
Torsten Becker
Petra Bittkau
Johannes Böttger
Joachim Kaiser
Prof. Eva von Mackensen
Sachpreisrichter
Wolfgang Port
Ulf Hangert
Peter Berdi
Victor Hees
Frank Hoffmann
21/12/2018 S246 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Bernkastel-Kues: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 246-565788
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bernkastel-Kues
Mandatstraße 1
Bernkastel-Kues
54470
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: bernkastel-kues@hillearchitekten.de
NUTS-Code: DEC05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernkastel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: hillearchitekten.de/WM/bernkastel.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Moselufer Bernkastel-Kues
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und/oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften liegt die Federführung beim Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Freiraumplanerische Qualität
— Städtebauliche Qualität
— Erfüllung der Anforderungen
— Gestalterische und räumliche Qualität
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2019
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1) 22.000 EUR,
2) 13 750 EUR,
3) 8 250 EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wolfgang Port, Bürgermeister Stadt Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Ulf Hangert, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Peter Berdi, Architekt Stadtsanierung Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Victor Hees, Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Frank Hoffmann, Vorsitzender Werbekreis, Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Marc Spaniol, Stadtrat CDU, stv. Sachpreisrichter
Brigitte Walser-Lieser, Stadträtin SPD, stv. Sachpreisrichterin
Robert Wies, Stadtrat FDP, stv. Sachpreisrichter
Guido Lotz, Stadtrat Bündnis 90/ Die Grünen, stv. Sachpreisrichter
Dr. Axel Weber, Stadtrat UBU, stv. Sachpreisrichter
Gregor Bäumle, Stadtplaner+Architekt, Darmstadt, Fachpreisrichter
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M., Fachpreisrichter
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden, Fachpreisrichterin
Prof. Jürgen Bredow, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt, Fachpreisrichter
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg, Fachpreisrichter
Prof. Eva von Mackensen, Stadtplanerin, Koblenz / Darmstadt, Fachpreisrichterin
Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz, nicht ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. § 47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§ 17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone IV;
2) Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone III.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden;
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation;
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens 2 Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Architekt/Stadtplaner) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 15 %;
3) Wirtschaftlichkeit 15 %;
4) Projektorganisation 15 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Bieter der Ausloberin zur Vergabe der Planungsleistungen empfohlen. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/12/2018
Deutschland-Bernkastel-Kues: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 246-565788
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bernkastel-Kues
Mandatstraße 1
Bernkastel-Kues
54470
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: bernkastel-kues@hillearchitekten.de
NUTS-Code: DEC05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernkastel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: hillearchitekten.de/WM/bernkastel.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Moselufer Bernkastel-Kues
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und/oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften liegt die Federführung beim Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
— Freiraumplanerische Qualität
— Städtebauliche Qualität
— Erfüllung der Anforderungen
— Gestalterische und räumliche Qualität
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2019
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1) 22.000 EUR,
2) 13 750 EUR,
3) 8 250 EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wolfgang Port, Bürgermeister Stadt Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Ulf Hangert, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Peter Berdi, Architekt Stadtsanierung Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Victor Hees, Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Frank Hoffmann, Vorsitzender Werbekreis, Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Marc Spaniol, Stadtrat CDU, stv. Sachpreisrichter
Brigitte Walser-Lieser, Stadträtin SPD, stv. Sachpreisrichterin
Robert Wies, Stadtrat FDP, stv. Sachpreisrichter
Guido Lotz, Stadtrat Bündnis 90/ Die Grünen, stv. Sachpreisrichter
Dr. Axel Weber, Stadtrat UBU, stv. Sachpreisrichter
Gregor Bäumle, Stadtplaner+Architekt, Darmstadt, Fachpreisrichter
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M., Fachpreisrichter
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden, Fachpreisrichterin
Prof. Jürgen Bredow, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt, Fachpreisrichter
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg, Fachpreisrichter
Prof. Eva von Mackensen, Stadtplanerin, Koblenz / Darmstadt, Fachpreisrichterin
Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz, nicht ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. § 47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§ 17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone IV;
2) Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone III.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden;
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation;
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens 2 Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Architekt/Stadtplaner) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 15 %;
3) Wirtschaftlichkeit 15 %;
4) Projektorganisation 15 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Bieter der Ausloberin zur Vergabe der Planungsleistungen empfohlen. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/12/2018