- wa-ID
- wa-2037135
- Tag der Veröffentlichung
- 11.12.2023
- Aktualisiert am
- 12.06.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Kooperationen aus Architekt*innen / Stadtplaner*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen
- Beteiligung
- 2 Arbeiten
- Auslober
- Der Magistrat der Stadt Gedern
- Koordination
- BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Frankfurt am Main
- Bewerbungsschluss
- 09.01.2024 16:00
- Abgabetermin
- 26.04.2024
- Preisgerichtssitzung
- 23.05.2024
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher Ideenwettbewerb (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Der Stadt Gedern fehlt ein klar erkennbares und belebtes Zentrum, das zum Verweilen und Treffen einlädt. Die Gestaltung einer attraktiven Stadtmitte ist daher wichtiger Bestandteil der Innenstadtentwicklung und stärkt Gedern zusätzlich als Ort des Wohnens und Arbeitens sowie den lokalen Einzelhandel und Tourismus. Dafür soll in Gedern ein neuer Stadtplatz entstehen, hohe Aufenthaltsqualitäten in der neuen Stadtmitte erreicht werden sowie die bestehenden Grünstrukturen erweitert werden. Neben der Aufwertung des öffentlichen Freiraums sind zudem städtebauliche Missstände zu beheben sowie Strategien zur Umwandlung und Neuordnung von untergenutzten Immobilien zu entwickeln.
Den räumlichen Fokus der neuen Stadtmitte bildet das Areal rund um die evangelische Kirche, das alte Rathaus, den Busbahnhof und das Volksbank-Gebäude. Der historische Gebäudekomplex „Ensemble Hofreite Runk“ und die angrenzende Stellplatzfläche bieten beide Entwicklungspotenziale. Ebenfalls betrachtet wird das Areal des alten Feuerwehrhauses. Dieses soll nach einer Modernisierung einer neuen öffentlichen Nutzung zugeführt werden. In nördlicher Richtung erstreckt sich das zu gestaltende Gebiet entlang der Lauterbacher Straße mit verschiedenen Angeboten aus Gastronomie und Einzelhandel. Den Abschluss bilden der Forellenbrunnen am Backhaus und das Anwesen in der Lauterbacher Straße 33 einschließlich des dahinterliegenden Grundstücks.
Fachpreisrichter*innen
Johannes Cox, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main (Vorsitz)
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Axel C. Springsfeld, Verkehrsplaner, Aachen
Sachpreisrichter
Guido Kempel, Bürgermeister, Gedern
Herbert Weber, Erster Stadtrat, Gedern
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die Entwürfe des ersten Preisträgers mit der Tarnzahl 233303 überarbeiten zu lassen.
Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Aspekte zu berücksichtigen.
Nicht offener städtebaulicher Ideenwettbewerb (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Der Stadt Gedern fehlt ein klar erkennbares und belebtes Zentrum, das zum Verweilen und Treffen einlädt. Die Gestaltung einer attraktiven Stadtmitte ist daher wichtiger Bestandteil der Innenstadtentwicklung und stärkt Gedern zusätzlich als Ort des Wohnens und Arbeitens sowie den lokalen Einzelhandel und Tourismus. Dafür soll in Gedern ein neuer Stadtplatz entstehen, hohe Aufenthaltsqualitäten in der neuen Stadtmitte erreicht werden sowie die bestehenden Grünstrukturen erweitert werden. Neben der Aufwertung des öffentlichen Freiraums sind zudem städtebauliche Missstände zu beheben sowie Strategien zur Umwandlung und Neuordnung von untergenutzten Immobilien zu entwickeln.
Den räumlichen Fokus der neuen Stadtmitte bildet das Areal rund um die evangelische Kirche, das alte Rathaus, den Busbahnhof und das Volksbank-Gebäude. Der historische Gebäudekomplex „Ensemble Hofreite Runk“ und die angrenzende Stellplatzfläche bieten beide Entwicklungspotenziale. Ebenfalls betrachtet wird das Areal des alten Feuerwehrhauses. Dieses soll nach einer Modernisierung einer neuen öffentlichen Nutzung zugeführt werden. In nördlicher Richtung erstreckt sich das zu gestaltende Gebiet entlang der Lauterbacher Straße mit verschiedenen Angeboten aus Gastronomie und Einzelhandel. Den Abschluss bilden der Forellenbrunnen am Backhaus und das Anwesen in der Lauterbacher Straße 33 einschließlich des dahinterliegenden Grundstücks.
Fachpreisrichter*innen
Johannes Cox, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main (Vorsitz)
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Axel C. Springsfeld, Verkehrsplaner, Aachen
Sachpreisrichter
Guido Kempel, Bürgermeister, Gedern
Herbert Weber, Erster Stadtrat, Gedern
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die Entwürfe des ersten Preisträgers mit der Tarnzahl 233303 überarbeiten zu lassen.
Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Aspekte zu berücksichtigen.
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2014/24/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Namen, Adressen und Kontaktstelle(n):
Der Magistrat der Stadt Gedern
vertreten durch Bürgermeister Guido Kempel
Schlossberg 7
63688 Gedern
NUTS-Code: DE71E
Internet-Adresse(n):
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung:
Weitere Auskünfte erteilen:
BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Frau Jacqueline Liedtke
Uhlandstraße 11
60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 – 405 873 78
Fax: +49 (0)69 – 405 873 40
E-Mail: liedtke@bsmf.de
NUTS-Code: DE712
Internetadresse(n):
Hauptadresse: www.bsmf.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
I.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Städtebaulicher Ideenwettbewerb (RPW 2013) zur „Neugestaltung der Stadtmitte“ in Gedern
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000-0
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Der Stadt Gedern fehlt ein klar erkennbares und belebtes Zentrum, das zum Verweilen und Treffen einlädt. Die Gestaltung einer attraktiven Stadtmitte ist daher wichtiger Bestandteil der Innenstadtentwicklung und stärkt Gedern zusätzlich als Ort des Wohnens und Arbeitens sowie den lokalen Einzelhandel und Tourismus. Dafür soll in Gedern ein neuer Stadtplatz entstehen, hohe Aufenthaltsqualitäten in der neuen Stadtmitte erreicht werden sowie die bestehenden Grünstrukturen erweitert werden. Neben der Aufwertung des öffentlichen Freiraums sind zudem städtebauliche Missstände zu beheben sowie Strategien zur Umwandlung und Neuordnung von untergenutzten Immobilien zu entwickeln.
Den räumlichen Fokus der neuen Stadtmitte bildet das Areal rund um die evangelische Kirche, das alte Rathaus, den Busbahnhof und das Volksbank-Gebäude. Der historische Gebäudekomplex „Ensemble Hofreite Runk“ und die angrenzende Stellplatzfläche bieten beide Entwicklungspotenziale. Ebenfalls betrachtet wird das Areal des alten Feuerwehrhauses. Dieses soll nach einer Modernisierung einer neuen öffentlichen Nutzung zugeführt werden. In nördlicher Richtung erstreckt sich das zu gestaltende Gebiet entlang der Lauterbacher Straße mit verschiedenen Angeboten aus Gastronomie und Einzelhandel. Den Abschluss bilden der Forellenbrunnen am Backhaus und das Anwesen in der Lauterbacher Straße 33 einschließlich des dahinterliegenden Grundstücks.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU
finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform möglich. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft). Den Unterlagen ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen.
Entsprechendes gilt im Falle der Bewerbung mit Nachunternehmern. Auch in diesem Falle sind die wesentlichen Informationen zum Nachunternehmer mitzuteilen. Soweit darüber hinaus beabsichtigt ist, sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers zu stützen (sog. Eignungsleihe), ist außerdem ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund von formalen Anforderungen (A) und von fachlichen Anforderungen (B) unter Einreichung der geforderten Referenzprojekte.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
A. Formale Anforderungen
• Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
• Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht:
o gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
o gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
o gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
• Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
• Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV / kein Teilnahmehindernis nach § 4
Abs. 2 RPW vorliegt.
B. Fachliche Anforderungen:
• Nachweis über berufliche Qualifikation als Architekt/in / Stadtplaner/in und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer. Nachweis über berufliche Qualifikation als Landschaftsarchitekt/in und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer. Nachweis über die berufliche Qualifikation als Verkehrsplaner/in.
• Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Erklärung, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfalle abgeschlossen werden kann und wird.
• Angaben zu geforderten Referenzprojekten, gem. der nachstehenden Beschreibung in der Eingabemaske der Vergabeplattform mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Projektgröße/Baukosten.
• Nachweis eines realisierten Projektes vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Freiraumplanung (vgl. mit mind. Honorarzone III) innerhalb der letzten 10 Jahre (Oktober 2013 - Oktober 2023) mit einer Größe von mindestens 300.000 € netto für Kostengruppe 500, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Nachweis einer Wettbewerbsteilnahme bei freiraumplanerischen Wettbewerben innerhalb der letzten 10 Jahre (Oktober 2013 - Oktober 2023) mit einem Umgriff von mindestens 1,0 ha, max. zwei DIN A 3 Pläne. Zu dem jeweiligen Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Wettbewerbsentscheidung, Projektgröße) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Nachweis einer Wettbewerbsteilnahme bei städtebaulichen Wettbewerben innerhalb der letzten 10 Jahre (Oktober 2013 - Oktober 2023) mit einer vergleichbaren Komplexität, max. zwei DIN A 3 Pläne. Zu dem jeweiligen Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Wettbewerbsentscheidung, Projektgröße) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Sollten die Bewerber das geforderte Referenzprojekt verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter) des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Etwaige eingereichte Referenzen gelten im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft in Summe.
Auswahl bis zu 15 Teilnehmer:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 15 Teilnehmer sowie drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise anhand der vorstehenden Auswahlkriterien qualifiziert haben. Im Rahmen eines Auswahlgremiums werden bis zu 15 Teilnehmer ausgewählt.
Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber, wählt das Auswahlgremium die Teilnehmer anhand der nachstehenden Kriterien innerhalb der eingereichten Referenzen aus:
• Gestalterische und architektonische Konzeption
• Funktionalität und Erschließung
• Freiraum- und Aufenthaltsqualität
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die nach vorstehenden Kriterien ausgewählt worden sind, erhalten bis zum 15.01.2024 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen aus Architekt/innen / Stadtplaner/innen,
Landschaftsarchitekt/innen und Verkehrsplaner/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
− Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2013/55/EU (Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist
− Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2013/55/EG zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen, einphasig
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.2) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
• Städtebauliche Einbindung
• Freiraumplanerische, gestalterische und räumliche Qualität
• Aufenthaltsqualität
• Erfüllung der funktionalen Zusammenhänge
• Verkehrliche Funktionalität
• Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
• Barrierefreiheit
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2024, 16:00
IV.2.2) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/01/2024
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Wettbewerbssumme insgesamt: 68.000 €
1. Preis: 27.200 €
2. Preis: 20.400 €
3. Preis: 13.600 €
Anerkennung: 6.800 €
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: /
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
Fachpreisgericht
• Johannes Cox, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main
• Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin, Aachen
• Axel C. Springsfeld, Verkehrsplaner, Aachen
Stellvertretung
• Rainer Mutschler, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main
• Prof. Thomas Meurer, Architekt und Stadtplaner, Frankfurt am Main
• N.N., Verkehrsplaner
Sachpreisgericht
• Guido Kempel, Bürgermeister, Gedern
• Herbert Weber, Erster Stadtrat, Gedern
Stellvertretung
• Christian Ladner, Stadtrat, Gedern
• Edgar Gowin, Stadtrat, Gedern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Vorgesehene weitere Termine:
Versand der Wettbewerbsunterlagen: 30.01.2024
Rückfragenkolloquium: 22.02.2024
Abgabe Wettbewerbsarbeit: 26.04.2024
Preisgerichtssitzung: 23.05.2024
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Luisenplatz 2,
64268 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (6151) 12 6603
Fax: +49 (6151) 12 5816
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstädter Straße 2
65189 Wiesbaden
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Luisenplatz 2
64268 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (6151) 12 6603
Fax: +49 (6151) 12 5816
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2023