Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
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  • Neugestaltung Turmstraße und Zehentgasse
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  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow

Neugestaltung Turmstraße und Zehentgasse , Heilbronn/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2035145
Tag der Veröffentlichung
09.11.2022
Aktualisiert am
17.07.2023
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen (Straßenplanung)
Beteiligung
12 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
28.02.2023 15:00
Abgabetermin
28.02.2023 15:00
Preisgerichtssitzung
30.06.2023
Ausstellung
17.-21.07.2023

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern
Michael Hink
Mitarbeit: Marysia Henning
Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall
Cornelia Biegert

Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
Daniel Schönle

Berater/ Sachverständige:
Lisa Bäuerle, BIT INGENIEURE AG, Standort Öhringen
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
  • 1. Preis: Büro Hink Landschaftsarchitektur GmbH, Schwaigern · Biegert Landschaftsarchitektur, Bad Friedrichshall · Daniel Schönle Architektur und Stadtplanung, Stuttgart

2. Preis

hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
Claus Herrmann · Lioba Lissner
Mitarbeit: Pierre Bousquet · Lena Reißler · Nele Boisseree
Vanessa Markus · Nico Donning

Berater/ Sachverständige:
Martin Richter, Verkehrsplaner
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: hochC Landschaftsarchitektur, Berlin

3. Preis

lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
Ursula Hochrein · Axel Lohrer

Berater/ Sachverständige:
Frank Vetter, Day & Light Lichtplanung GbR, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • 3. Preis: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München

Anerkennung

faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg
Martin Schedlbauer
Mitarbeit: Giorgos Grevenaris · Stefan Hofmann · Raphael Klering
Fiona Rey · Anna Jarosz · Ricardo Patings
a+r Architekten GmbH, Stuttgart
Alexander Lange
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg · a+r Architekten GmbH, Stuttgart

Anerkennung

sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
Harald Noll · Claudia Sunder Plaßmann
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel
  • Anerkennung: sunder plaßmann . Noll plan + bau GmbH, Kassel

Anerkennung

LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
Lars Schwitlick
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
  • Anerkennung: LS Landschaftsarchitektur, Wahrsow
Verfahrensart
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Heilbronn befindet sich derzeit in einem intensiven baulichen, freiräumlichen und städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozess. Ein wesentlicher Teil des Erneuerungsprozesses ist die Innenstadt, die im Jahr 2020 in das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen worden ist. Eine besondere Dynamik soll von der Sanierung und Umgestaltung der dortigen öffentlichen Straßen und Gassen ausgehen.

Der Masterplan für die Innenstadt, das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel und die Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Innenstadt Heilbronn beschäftigen sich mit den Innenstadtthemen und der erforderlichen Klimaanpassung im Stadtumbau und sollen zu einer Stärkung von Funktionsräumen, der Aufwertung der Lebens- und Wohnumfeldqualität, der Vorbeugung vor Klimarisiken und der zukunftsfähigen Qualifizierung der Innenstadt beitragen. Sie zeigen wie sich die Innenstadt in den kommenden Jahren verändern muss und machen deutlich, welchen Bedeutungsüberschuss die Innenstadt für die Gesamtstadt hat.

Die Turmstraße und Zehentgasse sind priorisierte Sanierungsmaßnahmen in der Heilbronner Innenstadt. Mit der Neugestaltung der Turmstraße und der Zehentgasse sollen die Bereiche zwischen der Sülmerstraße und dem Platz am Bollwerksturm städtebaulich und freiräumlich unter den heutigen und zukünftigen Nutzungserfordernissen angemessen aufgewertet und neu strukturiert werden. Die Turmstraße und Zehentgasse, die zusammen mit den Verknüpfungsbereichen eine Fläche von ca. 8.600 qm umfassen, sollen zukünftig weniger von Verkehrsflächen geprägt sein. Vielmehr sollen die Aufenthaltsqualität durch abwechslungsreiche, multifunktionale Freiflächen und einen hohen Grünanteil gesteigert, neue Begegnungs- und Kommunikationsräume geschaffen sowie der Fußgänger- und Radverkehr gefördert werden. Die stadträumlichen Verbindungen sollen gestärkt werden.

Im Gebiet nördlich der Turmstraße, im Bereich Sülmermühlstraße gibt es städtebauliche Potenzialflächen, deren Struktur langfristig einer Neuordnung bedarf. Mit dem städtebaulichen Ideenteil wird das Ziel verfolgt ein hochwertiges, zukunftsweisendes und nachhaltiges Gesamtkonzept für das ca. 5.300 qm große Areal aufzuzeigen und zu betrachten. Der städtebauliche Entwurf soll innovativ und robust sein, aber gleichwohl einen Entwicklungsspielraum für Unvorhersehbares zulassen.

Gegenstand des Wettbewerbs sind der freiraumplanerische Vorentwurf für die Neugestaltung der Turmstraße und die Neugestaltung der Zehentgasse und deren Anschlüsse an die angrenzenden öffentlichen Fußgängerzonen, Plätze und Straßen sowie die Ermittlung der geeigneten Planer, die die weitere Planung der Realisierungsteile übernehmen sollen. Der Wettbewerb beinhaltet daneben einen Ideenteil für die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die künftige Entwicklung des Areals Sülmermühlstraße.

Fachpreisrichter*innen
Dipl.-Ing. (FH) Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Vorsitz)
Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler, Verkehrsplaner, Darmstadt
Dipl.-Ing. Andreas Ringle, Architekt, Stadt Heilbronn, Bau- und Umweltbürgermeister
Dipl.-Ing. (FH) Johann Senner, Landschaftsarchitekt, Überlingen – bis 12:15Uhr
Dipl.-Ing. Petra Zeese, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Dipl.-Ing. Oliver Toellner, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Stadt Heilbronn, Grünflächenamt – Nachrücker

Sachpreisrichter*innen
Martin Diepgen, Stadt Heilbronn, Erster Bürgermeister
Elke Roth, Fraktion im Gemeinderat
Andrea Babic, Fraktion im Gemeinderat – entschuldigt
Rainer Hinderer, Fraktion im Gemeinderat
Eva Luderer, Fraktion im Gemeinderat – Nachrücker

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit 1003 auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der Beurteilungstexte des Preisgerichts mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen.

Nähere Informationen zur laufenden Wettbewerbsausstellung finden Sie in dem digitalen Veranstaltungskalender der Stadt Heilbronn:
www.heilbronn.de/tourismus/veranstaltungen/veranstaltungskalender/veranstaltung/ausstellung-zur-neugestaltung-der-turmstrasse-und-zehentgasse-98186.html
12/12/2022    S239

Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 239-689271

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 216-621870)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Planungs- und Baurechtsamt

Postanschrift: Cäcilienstraße 45

Ort: Heilbronn

NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Heike Fetzer und Dana Fischer

E-Mail: Wettbewerb.Turmstrasse@heilbronn.de

Telefon: +49 7131562720

Fax: +49 7131563129

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.stadt-heilbronn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil "Neugestaltung Turmstraße und Zehentgasse", Stadt Heilbronn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

 

Die Stadt Heilbronn befindet sich derzeit in einem intensiven baulichen, freiräumlichen und städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozess. Ein wesentlicher Teil des Erneuerungsprozesses ist die Innenstadt, die im Jahr 2020 in das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen worden ist. Eine besondere Dynamik soll von der Sanierung und Umgestaltung der dortigen öffentlichen Straßen und Gassen ausgehen.

Der Masterplan für die Innenstadt, das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel und die Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Innenstadt Heilbronn beschäftigen sich mit den Innenstadtthemen und der erforderlichen Klimaanpassung im Stadtumbau und sollen zu einer Stärkung von Funktionsräumen, der Aufwertung der Lebens- und Wohnumfeldqualität, der Vorbeugung vor Klimarisiken und der zukunftsfähigen Qualifizierung der Innenstadt beitragen. Sie zeigen wie sich die Innenstadt in den kommenden Jahren verändern muss und machen deutlich, welchen Bedeutungsüberschuss die Innenstadt für die Gesamtstadt hat.

Die Turmstraße und Zehentgasse sind priorisierte Sanierungsmaßnahmen in der Heilbronner Innenstadt. Mit der Neugestaltung der Turmstraße und der Zehentgasse sollen die Bereiche zwischen der Sülmerstraße und dem Platz am Bollwerksturm städtebaulich und freiräumlich unter den heutigen und zukünftigen Nutzungserfordernissen angemessen aufgewertet und neu strukturiert werden. Die Turmstraße und Zehentgasse, die zusammen mit den Verknüpfungsbereichen eine Fläche von ca. 8.600 qm umfassen, sollen zukünftig weniger von Verkehrsflächen geprägt sein. Vielmehr sollen die Aufenthaltsqualität durch abwechslungsreiche, multifunktionale Freiflächen und einen hohen Grünanteil gesteigert, neue Begegnungs- und Kommunikationsräume geschaffen sowie der Fußgänger- und Radverkehr gefördert werden. Die stadträumlichen Verbindungen sollen gestärkt werden.

Im Gebiet nördlich der Turmstraße, im Bereich Sülmermühlstraße gibt es städtebauliche Potenzialflächen, deren Struktur langfristig einer Neuordnung bedarf. Mit dem städtebaulichen Ideenteil wird das Ziel verfolgt ein hochwertiges, zukunftsweisendes und nachhaltiges Gesamtkonzept für das ca. 5.300 qm große Areal aufzuzeigen und zu betrachten. Der städtebauliche Entwurf soll innovativ und robust sein, aber gleichwohl einen Entwicklungsspielraum für Unvorhersehbares zulassen.

Gegenstand des Wettbewerbs sind der freiraumplanerische Vorentwurf für die Neugestaltung der Turmstraße und die Neugestaltung der Zehentgasse und deren Anschlüsse an die angrenzenden öffentlichen Fußgängerzonen, Plätze und Straßen sowie die Ermittlung der geeigneten Planer, die die weitere Planung der Realisierungsteile übernehmen sollen. Der Wettbewerb beinhaltet daneben einen Ideenteil für die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die künftige Entwicklung des Areals Sülmermühlstraße.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 216-621870

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 02/02/2023
Ortszeit: 15:00
muss es heißen:
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 15:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

 

Die Ausloberin räumt eine Verlängerung der Abgabefrist wegen der Feiertage und Ferien sowie der sich abzeichnenden Krankenwelle in den kommenden Wochen ein. Als neuer Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten wird Dienstag, 28.02.2023, 15:00 Uhr (Submission) festgelegt.

09/11/2022    S216

Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2022/S 216-621870

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Planungs- und Baurechtsamt

Postanschrift: Cäcilienstraße 45

Ort: Heilbronn

NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Heike Fetzer und Dana Fischer

E-Mail: Wettbewerb.Turmstrasse@heilbronn.de

Telefon: +49 7131562720

Fax: +49 7131563129

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.stadt-heilbronn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://nextcloud.heilbronn.de/s/q7Etk8FoSa5oB5S
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil "Neugestaltung Turmstraße und Zehentgasse", Stadt Heilbronn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Stadt Heilbronn befindet sich derzeit in einem intensiven baulichen, freiräumlichen und städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsprozess. Ein wesentlicher Teil des Erneuerungsprozesses ist die Innenstadt, die im Jahr 2020 in das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen worden ist. Eine besondere Dynamik soll von der Sanierung und Umgestaltung der dortigen öffentlichen Straßen und Gassen ausgehen.

Der Masterplan für die Innenstadt, das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel und die Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Innenstadt Heilbronn beschäftigen sich mit den Innenstadtthemen und der erforderlichen Klimaanpassung im Stadtumbau und sollen zu einer Stärkung von Funktionsräumen, der Aufwertung der Lebens- und Wohnumfeldqualität, der Vorbeugung vor Klimarisiken und der zukunftsfähigen Qualifizierung der Innenstadt beitragen. Sie zeigen wie sich die Innenstadt in den kommenden Jahren verändern muss und machen deutlich, welchen Bedeutungsüberschuss die Innenstadt für die Gesamtstadt hat.

Die Turmstraße und Zehentgasse sind priorisierte Sanierungsmaßnahmen in der Heilbronner Innenstadt. Mit der Neugestaltung der Turmstraße und der Zehentgasse sollen die Bereiche zwischen der Sülmerstraße und dem Platz am Bollwerksturm städtebaulich und freiräumlich unter den heutigen und zukünftigen Nutzungserfordernissen angemessen aufgewertet und neu strukturiert werden. Die Turmstraße und Zehentgasse, die zusammen mit den Verknüpfungsbereichen eine Fläche von ca. 8.600 qm umfassen, sollen zukünftig weniger von Verkehrsflächen geprägt sein. Vielmehr sollen die Aufenthaltsqualität durch abwechslungsreiche, multifunktionale Freiflächen und einen hohen Grünanteil gesteigert, neue Begegnungs- und Kommunikationsräume geschaffen sowie der Fußgänger- und Radverkehr gefördert werden. Die stadträumlichen Verbindungen sollen gestärkt werden.

Im Gebiet nördlich der Turmstraße, im Bereich Sülmermühlstraße gibt es städtebauliche Potenzialflächen, deren Struktur langfristig einer Neuordnung bedarf. Mit dem städtebaulichen Ideenteil wird das Ziel verfolgt ein hochwertiges, zukunftsweisendes und nachhaltiges Gesamtkonzept für das ca. 5.300 qm große Areal aufzuzeigen und zu betrachten. Der städtebauliche Entwurf soll innovativ und robust sein, aber gleichwohl einen Entwicklungsspielraum für Unvorhersehbares zulassen.

Gegenstand des Wettbewerbs sind der freiraumplanerische Vorentwurf für die Neugestaltung der Turmstraße und die Neugestaltung der Zehentgasse und deren Anschlüsse an die angrenzenden öffentlichen Fußgängerzonen, Plätze und Straßen sowie die Ermittlung der geeigneten Planer, die die weitere Planung der Realisierungsteile übernehmen sollen. Der Wettbewerb beinhaltet daneben einen Ideenteil für die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die künftige Entwicklung des Areals Sülmermühlstraße.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in, Ingenieur/in (Straßenplanung); Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, [...] Weitere Angaben zum besonderen Berufsstand s. Pkt. VI.3.1)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Es werden nur diejenigen Arbeiten zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassen, die

- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,

- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,

- termingerecht eingegangen sind,

- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nachfolgenden Gesichtspunkten beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.

- Leitidee und freiraumplanerisches, städtebauliches Konzept (z.B. Qualität des Gesamtkonzeptes und der Gestaltung, Klimaanpassungsstrategien)

- Funktionalität (z.B. Erfüllung der funktionalen Anforderungen)

- Verkehr und Erschließung (z.B. Organisation des ruhenden, fließenden Verkehrs, Barrierefreiheit)

- Technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit(z.B. Angemessenheit der vorgeschlagenen Pflanzen-, Ausstattungs- und Materialwahl, Wirtschaftlichkeit der Arbeit)

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/02/2023
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin einen Betrag in Höhe von insgesamt 60.000 Euro (netto) zur Verfügung. Zur Ermittlung der Preissumme wurden Honoraranteile für die Freianlagenplanung und die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs berücksichtigt.

Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 24.000 EUR (netto)

2. Preis: 18.000 EUR (netto)

3. Preis: 12.000 EUR (netto)

Anerkennung 3.000 EUR (netto)

Anerkennung 3.000 EUR (netto)

Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, vor Auflösung der Anonymität, die Wettbewerbssumme anders aufteilen. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

keine

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dipl.-Ing. (FH) Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler, Verkehrsplaner, Darmstadt
Dipl.-Ing. Andreas Ringle, Architekt, Stadt Heilbronn, Bau- und Umweltbürgermeister
Dipl.-Ing. (FH) Johann Senner, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Dipl.-Ing. Petra Zeese, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Dr. Christoph Böhmer, Architekt, Stadtplaner, Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt (stv. Fachpreisrichter)
Dipl.-Ing. Christiane Ehrhardt, Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen (stv. Fachpreisrichterin)
Dipl.-Ing. Oliver Toellner, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Stadt Heilbronn, Grünflächenamt (stv. Fachpreisrichter)
Martin Diepgen, Stadt Heilbronn, Erster Bürgermeister
Elke Roth, Fraktion CDU im Gemeinderat
Andrea Babic, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat
Rainer Hinderer, Fraktion SPD im Gemeinderat
Jan Fries, Stadt Heilbronn, Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung (stv. Sachpreisrichter)
Uwe Mettendorf, Fraktion CDU im Gemeinderat (stv. Sachpreisrichter)
Eva Luderer, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat (stv. Sachpreisrichterin)
Dr. Anna Christ-Friedrich, Fraktion SPD im Gemeinderat (stv. Sachpreisrichterin)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

VI.3.1) Fortführung von III.2.1: wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung

- „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“,

- „Stadtplanerin / Stadtplaner“ oder

- „Architektin / Architekt“

zu führen. Zudem sind Ingenieure teilnahmeberechtigt, die auf dem Gebiet der Straßenplanung tätig sind.

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/innen. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften, bei denen die Federführung einem Landschaftsarchitekten obliegt:

- Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in und Ingenieur/in (Straßenplanung)

- Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in und Ingenieur/in (Straßenplanung)

- Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in und Ingenieur/in (Straßenplanung)

Die Ausloberin empfiehlt die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften.

Eine Hinzuziehung von Verkehrs- und Mobilitätsplanern als Fachberater wird dringend empfohlen. Für den städtebaulichen Ideenteil wird dringend empfohlen, eine Stadtplanerin / einen Stadtplaner hinzuzuziehen.

Ist im Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche oder juristische Personen die geforderte fachliche Anforderung erfüllen. Jede Arbeitsgemeinschaft benennt eine Landschaftsarchitektin bzw. einen Landschaftsarchitekten als bevollmächtigten Vertreter, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Mit der Verfassererklärung ist die Arbeitsgemeinschaft vollständig zu benennen.

Mehrfachteilnahmen natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss der Beteiligten.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

VI.3.2) Weitere Angaben zum Verfahren: Der Wettbewerb wird als einphasiger offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt, um eine größtmögliche Vielfalt an Lösungen für die zukünftige freiräumliche Gestaltung und funktionale Neuorganisation der Turmstraße und Zehentgasse sowie die städtebauliche Neuordnung des Areals Sülmermühlstraße zu erhalten.

Die Auslobung erfolgt gemäß der „RPW 2013 – Richtlinien für Planungswettbewerbe“. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom 12. April 2016 mit den Preisträgern durchgeführt.

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einen oder mehrere Preisträger mit weiteren Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin beabsichtigt unter Umstände eine stufenweise Beauftragung.

Realisierungsteile: Weitere Bearbeitung mit den Leistungen nach § 39 HOAI (Freianlagen) und § 47 HOAI (Verkehrsanlage) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.

Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Gemeinderat.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe

Postanschrift: Durlacher Allee 100

Ort: Karlsruhe

Postleitzahl: 76137

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

Telefon: +49 7219268730

Fax: +49 7219263985

Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant

Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, ANtrag (§ 160 GWB):

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichens des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn - Rechtsamt

Postanschrift: Moltkestr. 35

Ort: Heilbronn

Postleitzahl: 74072

Land: Deutschland

E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de

Telefon: +49 7131561241

Fax: +49 713156161241

Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022

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