Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2014197
- Tag der Veröffentlichung
- 29.09.2015
- Aktualisiert am
- 01.05.2016
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
EU /EWR
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Einbeck
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks- entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen
- Abgabetermin
- 22.10.2015
- Preisgerichtssitzung
- 10.03.2016
Verfahrensart
nicht offener Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfskonzeption, die die Gestaltung des Platzraumes und der angrenzenden Verkehrsflächen im denkmalgeschützten Umfeld aufzeigt.
nicht offener Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfskonzeption, die die Gestaltung des Platzraumes und der angrenzenden Verkehrsflächen im denkmalgeschützten Umfeld aufzeigt.
Realisierungswettbewerb Neustädter Kirchplatz in Einbeck
Reg-Nr.: 214-32-15/19
Ausloberin
Stadt Einbeck
Frau Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek
Teichenweg 1
37454 Einbeck
Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Co. KG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
Ziel des Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Erarbeitung einer
Entwurfskonzeption, die die Gestaltung des Platzraumes und der angrenzenden Verkehrsflächen
im denkmalgeschützten Umfeld aufzeigt. Im Sinne der Ideenfindung ist der mögliche Umgang
mit dem auf dem Neustädter Kirchplatz vorh. Gebäude aus den 60er Jahren (ehemaliges
Gemeindehaus mit rund 470 m2 BGF über Keller- und Erdgeschoss) in konzeptioneller und
skizzenhafter Form zu betrachten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb in Form des anonymen Verfahrens
für eine Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung ausgelobt. Die RPW 2013 ist, sofern nicht ausdrücklich
Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII RPW 2013, Bestandteil der Auslobung.
Preisgeld
Die Gesamtpreissumme beträgt 20.000,00 € netto.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt und
Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht
geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen gehören und
- einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der
Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen
gestellt sind, erfüllen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter
Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung
einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Architekten und Verkehrsplanern wird empfohlen. Die Hinzuziehung
weiterer Fachplaner (z.B. Lichtplaner) ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener
Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer
empfohlen.
- Insgesamt werden 15 Teilnehmer für das Verfahren zugelassen, davon werden 9 durch Losverfahren
unter unabhängiger Aufsicht bestimmt.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende
Planungsleistungen gehören und
- einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbs-
arbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bewerbung für das Losverfahren
Insgesamt werden 15 Teilnehmer zugelassen, davon werden 9 durch Losverfahren unter
unabhängiger Aufsicht bestimmt.
Die Bewerbungen zum Losverfahren sind bis zum 23.10.2015 beim betreuenden Wettbewerbsbüro
unter dem Stichwort „Realisierungswettbewerb Neustädter Kirchplatz“ einzureichen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
- Angaben zum Geschäftssitz mit Ansprechperson, Telefon, Fax und E-Mail
- Verwendung des unter dsk-gmbh.de/realisierungswettbewerb-neustaedter-kirchplatz/
zur Verfügung gestellten Formblattes
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Verbindliche Teilnahmeerklärung
- Nachweis über 2 Referenzen zu realisierten Platz- oder Straßenraumgestaltungen mit
mind. 500.000 € Nettoherstellungskosten (KGR 200, 500 u. 600).
Jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Bei Doppelbewerbungen werden alle Beteiligten ausgeschlossen. Die erforderlichen Nachweise werden
überprüft. Der Bewerber ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Folgende 6 Planungsbüros werden zur Teilnahme eingeladen:
- NSP Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
- Lohaus + Carl GmbH Landschaftsarchitekten + Stadtplaner, Hannover
- foundation 5, Architekten Landschaftsarchitekten, Kassel
- WES Landschaftsarchitektur, Hamburg, Oyten, Berlin
- club L94 landschaftsarchitekten, Köln
- Wette + Küneke, Landschaftsarchitekten BDLA, Göttingen
Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:
Fachpreisrichter:
- Herr Prof. Landschaftsarchitekt Rainer Sachse, Düsseldorf
- Herr Landschaftsarchitekt Jens Bendfeldt, Kiel
- Herr Landschaftsarchitekt Teja Trüper, Lübeck
- Herr Landschaftsarchitekt Ulli Franke, Schwerin
- Herr Landschaftsarchitekt Frank-Dieter Stucken, Bötersen (Stellvertreter)
Sachpreisrichter:
- Frau Dr. Sabine Michalek, Bürgermeisterin Stadt Einbeck
- Herr Andreas Fillips, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung, Stadt Einbeck
- Herr Frithjof Look, Fachbereichsleiter Bauen, Planen, Umwelt, Stadt Einbeck
- Herr Rolf Hojnatzki, Fraktion SPD
- Herr Peter Osterloh, Fraktion GfE / Bürgerliste
- Herr Dr. Claudius Weisensee, Fraktion FDP
- Herr Willi Teutsch, Fraktion CDU
- Herr Dr. Dietmar Bartels, Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
06.11.2015
Kolloquium
19.11.2015
Abgabe Wettbewerbsarbeit
18.01.2016
Preisgerichtssitzung
10.03.2016
Ausstellung
voraussichtlich März 2016
Alle Unterlagen und Informationen unter:
dsk-gmbh.de/realisierungswettbewerb-neustaedter-kirchplatz/
Reg-Nr.: 214-32-15/19
Ausloberin
Stadt Einbeck
Frau Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek
Teichenweg 1
37454 Einbeck
Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Co. KG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
Ziel des Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Erarbeitung einer
Entwurfskonzeption, die die Gestaltung des Platzraumes und der angrenzenden Verkehrsflächen
im denkmalgeschützten Umfeld aufzeigt. Im Sinne der Ideenfindung ist der mögliche Umgang
mit dem auf dem Neustädter Kirchplatz vorh. Gebäude aus den 60er Jahren (ehemaliges
Gemeindehaus mit rund 470 m2 BGF über Keller- und Erdgeschoss) in konzeptioneller und
skizzenhafter Form zu betrachten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb in Form des anonymen Verfahrens
für eine Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung ausgelobt. Die RPW 2013 ist, sofern nicht ausdrücklich
Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII RPW 2013, Bestandteil der Auslobung.
Preisgeld
Die Gesamtpreissumme beträgt 20.000,00 € netto.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt und
Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht
geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen gehören und
- einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der
Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen
gestellt sind, erfüllen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter
Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung
einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Architekten und Verkehrsplanern wird empfohlen. Die Hinzuziehung
weiterer Fachplaner (z.B. Lichtplaner) ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener
Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer
empfohlen.
- Insgesamt werden 15 Teilnehmer für das Verfahren zugelassen, davon werden 9 durch Losverfahren
unter unabhängiger Aufsicht bestimmt.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende
Planungsleistungen gehören und
- einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbs-
arbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bewerbung für das Losverfahren
Insgesamt werden 15 Teilnehmer zugelassen, davon werden 9 durch Losverfahren unter
unabhängiger Aufsicht bestimmt.
Die Bewerbungen zum Losverfahren sind bis zum 23.10.2015 beim betreuenden Wettbewerbsbüro
unter dem Stichwort „Realisierungswettbewerb Neustädter Kirchplatz“ einzureichen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
- Angaben zum Geschäftssitz mit Ansprechperson, Telefon, Fax und E-Mail
- Verwendung des unter dsk-gmbh.de/realisierungswettbewerb-neustaedter-kirchplatz/
zur Verfügung gestellten Formblattes
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Verbindliche Teilnahmeerklärung
- Nachweis über 2 Referenzen zu realisierten Platz- oder Straßenraumgestaltungen mit
mind. 500.000 € Nettoherstellungskosten (KGR 200, 500 u. 600).
Jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Bei Doppelbewerbungen werden alle Beteiligten ausgeschlossen. Die erforderlichen Nachweise werden
überprüft. Der Bewerber ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Folgende 6 Planungsbüros werden zur Teilnahme eingeladen:
- NSP Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover
- Lohaus + Carl GmbH Landschaftsarchitekten + Stadtplaner, Hannover
- foundation 5, Architekten Landschaftsarchitekten, Kassel
- WES Landschaftsarchitektur, Hamburg, Oyten, Berlin
- club L94 landschaftsarchitekten, Köln
- Wette + Küneke, Landschaftsarchitekten BDLA, Göttingen
Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:
Fachpreisrichter:
- Herr Prof. Landschaftsarchitekt Rainer Sachse, Düsseldorf
- Herr Landschaftsarchitekt Jens Bendfeldt, Kiel
- Herr Landschaftsarchitekt Teja Trüper, Lübeck
- Herr Landschaftsarchitekt Ulli Franke, Schwerin
- Herr Landschaftsarchitekt Frank-Dieter Stucken, Bötersen (Stellvertreter)
Sachpreisrichter:
- Frau Dr. Sabine Michalek, Bürgermeisterin Stadt Einbeck
- Herr Andreas Fillips, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Sanierung, Stadt Einbeck
- Herr Frithjof Look, Fachbereichsleiter Bauen, Planen, Umwelt, Stadt Einbeck
- Herr Rolf Hojnatzki, Fraktion SPD
- Herr Peter Osterloh, Fraktion GfE / Bürgerliste
- Herr Dr. Claudius Weisensee, Fraktion FDP
- Herr Willi Teutsch, Fraktion CDU
- Herr Dr. Dietmar Bartels, Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
06.11.2015
Kolloquium
19.11.2015
Abgabe Wettbewerbsarbeit
18.01.2016
Preisgerichtssitzung
10.03.2016
Ausstellung
voraussichtlich März 2016
Alle Unterlagen und Informationen unter:
dsk-gmbh.de/realisierungswettbewerb-neustaedter-kirchplatz/