Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2015048
- Tag der Veröffentlichung
- 19.03.2010
- Aktualisiert am
- 15.04.2010
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 54 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Ettlingen
- Abgabetermin
- 19.03.2010
- Preisgerichtssitzung
- 15.04.2010
Verfahrensart
Offener städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans„Oberes Albgrün“ umfasst ein Gebiet von ca. 3 ha in der Nähe des Ettlinger Stadtzentrums. Haupteigentümer im Geltungsbereich ist die Firma August Koehler AG Oberkirch, die ihre Produktion am Standort Ettlingen aufgegeben hat. Damit ergibt sich die Chance, durch eine Neustrukturierungdieses ehemaligen Betriebsgeländes und durch neue Nutzungen ein attraktives innerstädtisches Wohn- und Gewerbegebiet zu schaffen – ganz im Sinne der vom Ettlinger Gemeinderat verfolgten Politik der Innenentwicklung.
Um den unterschiedlichen Ansprüchen aus städtebaulich-gestalterischer, städtebauliche-funktionaler, ökologischer und ökonomischer Sicht gerecht zu werden, hat sich die Stadt Ettlingen zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs entschieden.
Offener städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe:
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans„Oberes Albgrün“ umfasst ein Gebiet von ca. 3 ha in der Nähe des Ettlinger Stadtzentrums. Haupteigentümer im Geltungsbereich ist die Firma August Koehler AG Oberkirch, die ihre Produktion am Standort Ettlingen aufgegeben hat. Damit ergibt sich die Chance, durch eine Neustrukturierungdieses ehemaligen Betriebsgeländes und durch neue Nutzungen ein attraktives innerstädtisches Wohn- und Gewerbegebiet zu schaffen – ganz im Sinne der vom Ettlinger Gemeinderat verfolgten Politik der Innenentwicklung.
Um den unterschiedlichen Ansprüchen aus städtebaulich-gestalterischer, städtebauliche-funktionaler, ökologischer und ökonomischer Sicht gerecht zu werden, hat sich die Stadt Ettlingen zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs entschieden.