- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2021575
- Tag der Veröffentlichung
- 08.11.2017
- Aktualisiert am
- 28.03.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Chemnitz
- Koordination
- hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Dresden
- Bewerbungsschluss
- 27.11.2017
- Preisgerichtssitzung
- 07.06.2018
- Fertigstellung
- 8/2023
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, einen Neubau für eine neu zu gründende Oberschule für die Klassenstufen 5-10 am Richard-Hartmann-Platz in Chemnitz zu errichten. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil soll eine städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption für den neuen 3-zügigen Oberschulstandort mit Erweiterungsoption auf 4 Züge mit Pausen- und Sportfreiflächen an der Hartmannstraße unter Einbindung der umliegenden Nutzungen und Wegebeziehungen entwickelt werden. Die Neuordnung des Areals soll als weiterer Baustein die städtebauliche und stadtgestalterische Entwicklung des Stadtteils fördern.
Für die Gesamtmaßnahme steht ein Budget von ca. 18 000 000 EUR brutto für die KG 200-700 zur Verfügung. Für die Baumaßnahme sollen auf Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG) Fördermittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ in Anspruch genommen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2-5 gemäß § 34 und § 39 HOAI für den Realisierungsteil zu beauftragen, die geplante Gesamtbeauftragung umfasst die LPH 2-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Optional ist die Beauftragung des Ideenteils (Erweiterung des Schulgebäudes auf 4 Züge einschl. Pausenfreiflächen) geplant.
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, einen Neubau für eine neu zu gründende Oberschule für die Klassenstufen 5-10 am Richard-Hartmann-Platz in Chemnitz zu errichten. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil soll eine städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption für den neuen 3-zügigen Oberschulstandort mit Erweiterungsoption auf 4 Züge mit Pausen- und Sportfreiflächen an der Hartmannstraße unter Einbindung der umliegenden Nutzungen und Wegebeziehungen entwickelt werden. Die Neuordnung des Areals soll als weiterer Baustein die städtebauliche und stadtgestalterische Entwicklung des Stadtteils fördern.
Für die Gesamtmaßnahme steht ein Budget von ca. 18 000 000 EUR brutto für die KG 200-700 zur Verfügung. Für die Baumaßnahme sollen auf Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG) Fördermittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ in Anspruch genommen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2-5 gemäß § 34 und § 39 HOAI für den Realisierungsteil zu beauftragen, die geplante Gesamtbeauftragung umfasst die LPH 2-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Optional ist die Beauftragung des Ideenteils (Erweiterung des Schulgebäudes auf 4 Züge einschl. Pausenfreiflächen) geplant.
28/10/2017 S208 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Chemnitz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 208-431202
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Chemnitz
Annaberger Straße 89
Chemnitz
09120
Deutschland
Kontaktstelle(n): SE 17 Gebäudemanagement und Hochbau, Frau Blacha
E-Mail: gmh@stadt-chemnitz.de
NUTS-Code: DED41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-chemnitz.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: dms.henkel-pm.de/s/mDNWEp4GYaOWVEg
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Könneritzstraße 15
Dresden
01067
Deutschland
Kontaktstelle(n): hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Frau Flemming
Telefon: +49 351-87323804
E-Mail: wb-chemnitz@henkel-pm.de
Fax: +49 351-87323811
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Könneritzstraße 15
Dresden
Deutschland
Kontaktstelle(n): hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Frau Flemming
Telefon: +49 351-87323804
E-Mail: wb-chemnitz@henkel-pm.de
Fax: +49 351-87323811
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für den „Neubau Oberschule am Richard-Hartmann-Platz“ Chemnitz.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, einen Neubau für eine neu zu gründende Oberschule für die Klassenstufen 5-10 am Richard-Hartmann-Platz in Chemnitz zu errichten. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil soll eine städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption für den neuen 3-zügigen Oberschulstandort mit Erweiterungsoption auf 4 Züge mit Pausen- und Sportfreiflächen an der Hartmannstraße unter Einbindung der umliegenden Nutzungen und Wegebeziehungen entwickelt werden. Die Neuordnung des Areals soll als weiterer Baustein die städtebauliche und stadtgestalterische Entwicklung des Stadtteils fördern. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Budget von ca. 18 000 000 EUR brutto für die KG 200-700 zur Verfügung. Für die Baumaßnahme sollen auf Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG) Fördermittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2-5 gemäß § 34 und § 39 HOAI für den Realisierungsteil zu beauftragen, die geplante Gesamtbeauftragung umfasst die LPH 2-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Optional ist die Beauftragung des Ideenteils (Erweiterung des Schulgebäudes auf 4 Züge einschl. Pausenfreiflächen) geplant.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Das Verfahren wird als nichtoffener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gem. RPW 2013 für die Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie Freianlagen mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Verfahren ist anonym. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen und die dort benannten Anlagen (= Eigenerklärung). Die Teilnahmeunterlagen stehen über den folgenden Link zur Verfügung: dms.henkel-pm.de/s/mDNWEp4GYaOWVEg. Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Pkt. IV.4.3) genannten Zeitpunkt im Original (DIN A4) bei unter Pkt. I.3) angegebener Adresse fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Aufgefordert und berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: Architekt/ Ingenieur und Landschaftsarchitekt. Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter bilden, hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Bestandteil Bewerbungsbogen) auszufüllen und von allen Mitgliedern unterzeichnet im Original beizufügen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Alle weiteren Eignungs- und Bewertungskriterien sind nur in den Teilnahmeunterlagen erfasst. Im Bewerbungsbogen genannten Kriterien und Nachweise müssen durch die Bewerber erfüllt werden. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer den Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt, unterzeichnet hat, die geforderten Erklärungen und Nachweise vorlegt und den Bewerbungsbogen fristgerecht eingereicht hat. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird der Teilnehmer nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Teilnehmeranzahl ist auf insgesamt 20 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon wurden bereits 5 Teilnehmer durch die Ausloberin gesetzt. Alle fristgerecht eingegangen Bewerbungen werden anhand der den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Matrix formal geprüft und bewertet. Wird die max. Teilnehmerzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten/ Ingenieure und Landschaftsarchitekten (oder vergleichbare Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Drei Architekten (Gebäudeplanung) mit silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB (Freianlagen)
Pbr Planungsbüro Rohling AG (Gebäudeplanung) mit stock landschaftsarchitekten (Freianlagen)
Ppp Architekten + Stadtplaner GmbH, (Gebäudeplanung) mit Lohaus + Carl GmbH Landschaftsarchitekten + Stadtplaner (Freianlagen)
RBZ Generalplanungsgesellschaft mbH (Gebäudeplanung) mit Storch.Landschaftsarchitektur (Freianlagen)
Schulz und Schulz Architekten GmbH (Gebäudeplanung) mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten (Freianlagen)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die — den formalen Bedingungen entsprechen; — in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen; — termingerecht eingegangen sind; — keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbers veröffentlicht werden, verstoßen gegen die geforderte Wahrung der Anonymität gemäß § 1 (4) und § 6 (2) RPW und sind von der Beurteilung auszuschließen. Das Preisgericht entscheidet über die Zulassung der Arbeiten. Das Preisgericht beurteilt die Wettbewerbsarbeiten nach den folgenden fachlichen Kriterien. Die Reihenfolge hat keinen Einfluss auf die Gewichtung. — Leitidee des Entwurfes, — Städtebauliche Einordnung und Freianlagenkonzept, — Gestalterische Qualität, — Funktionalität und Programmerfüllung, — Wirtschaftlichkeit, — Ressourcen und Energie, — Realisierbarkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/11/2017
Ortszeit: 13:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/01/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 95.000 EUR (netto) einschl. Aufwandsentschädigungen zur Verfügung. 1. Preis: 19 000 EUR, 2. Preis: 14 250 EUR, 3. Preis: 9 500 EUR, 2 Anerkennungen je 4 750 EUR. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise, Anerkennungen und des Bearbeitungshonorars unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme ist nur bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich gem. RPW 2013 § 7 (2).
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Es sind Aufwandentschädigungen von insgesamt: 42 750 EUR vorgesehen. Die Aufwandsentschädigung wird auf die Anzahl der zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten verteilt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephan Hänel, Architekt, Dresden
Prof. Christian Knoche, Architekt, Leipzig
Prof. Angela Mensing-de Jong, Architektin, Dresden
Prof. Franz Pesch, Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
Prof. Ana Viader Soler, Landschaftsarchitektin, Dresden
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Prof. Maedebach, Architekt, Berlin (stellv. Fachpreisrichter)
Jens Rossa, Landschaftsarchitekt, Dresden (stellv. Fachpreisrichter)
Barbara Ludwig, Stadt Chemnitz, Oberbürgermeisterin
Dietmar Berger, Stadt Chemnitz, Stadtrat Die Linke
Cornelia Knorr, Stadt Chemnitz, Stadträtin SPD
Ines Saborowski-Richter, Stadt Chemnitz, Stadträtin CDU, Fraktion CDU/FDP
Meike Roden, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Christin Furtenbacher, Stadt Chemnitz, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen (stellv. Sachpreisrichterin)
Jürgen Leistner, Stadt Chemnitz, Stadtrat CDU, Fraktion CDU/FDP (stellv. Sachpreisrichter)
Peggy Schellenberger, Stadt Chemnitz, Stadträtin SPD, Hans-Joachim Siegel Stadt Chemnitz, Stadtrat
Hans-Joachim Siegel, Stadt Chemnitz, Stadtrat Die Linke, (stellv. Sachpreisrichter)
Michael Stötzer, Stadt Chemnitz, Architekt, Bürgermeister Stadtentwicklung u. Bau, (stellv. SachPR)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Ausloberin beabsichtigt, gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV i. V. m. § 8 (2), Satz 1 u. 2 RPW 2013 den ersten Preisträger des Realisierungswettbewerbes unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens die LPH 2-5 gem. § 34 und § 39 HOAI zu beauftragen. Im Falle einer Beauftragung werden gem. § 8 (2), Satz 3 RPW 2013 die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Beauftragung für die LPH 2-9 gemäß § 34 und § 39 HOAI erfolgt jedoch stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, ist nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV zu prüfen, ob der erste Preisträger die Gewähr für einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen erwarten lässt. Die Ausloberin wird im Zuge eines Verhandlungsgespräches prüfen, ob der potentielle Auftragnehmer weitere, auftragsbezogene Eignungsanforderungen erfüllt. Diese gehen über die Anforderungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb hinaus. Die Ausloberin weist im Rahmen eines transparenten Verfahrensablaufes schon jetzt darauf hin, dass die Wettbewerbsteilnehmer sicherstellen müssen, dass sie später die nachfolgenden projektbezogenen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit erfüllen werden. Für den vorgesehenen Auftrag muss der potentielle Auftragnehmer eine ausreichende Personalstärke für die Planungsleistungen nachweisen. Gefordert werden für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume mindestens 4 Diplom-Ingenieure mit einer Qualifikation gemäß § 75 (1) oder (2) VgV im Bereich Architektur/ Städtebau/ Bauingenieurwesen/ Hochbau oder vergleichbar sowie mindestens 2 technische oder gleichwertige Mitarbeiter. Für die Leistung Objektplanung Freianlagen sind mindestens 2 Mitarbeiter mit einer Qualifikation gemäß § 75 (1) oder (2) VgV im Bereich Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung oder vergleichbar nachzuweisen. Diese Anforderungen können durch Büroinhaber, Angestellte, ARGE-Partner oder Nachunternehmer erfüllt werden. Die fachliche Qualifikation ist durch geeignete Nachweise (Studien-/ Ausbildungsbescheinigung, Kammereintrag) darzulegen. Der potentielle Auftragnehmer muss bereits vor Auftragserteilung durch geeignete Unterlagen (ARGE-Verträge, Verpflichtungserklärungen, Nachunternehmererklärungen) nachweisen, dass die o.g. Personalstärke unmittelbar nach Auftragserteilung zur Verfügung steht.Ferner muss für die vorgesehene Beauftragung der Nachweis als Eigenerklärung geführt werden, dass im Auftragsfall ausreichende technische und räumliche Kapazitäten für die Abwicklung des Auftrages zur Verfügung stehen. Können die vorgenannten Nachweise und Eigenerklärungen durch den 1.Preisträger nicht beigebracht werden, würde dies einen wichtigen, der Beauftragung entgegenstehenden Grund gemäß § 8 (2) RPW darstellen u. der Auftrag könnte an diesen Preisträger nicht erteilt werden. Der Preisträger wird von den weiteren Verhandlungsgesprächen ausgeschlossen. Für den Fall, dass der erste Preis nicht vergeben wird oder der Auftrag wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes nicht an den ersten Preisträger vergeben werden kann, finden Vergabeverhandlungen mit allen bzw. allen verbliebenen Preisträgern gemäß § 14 (4) Nr. 8 VgV statt. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt. Kriterien Verhandlungsgespräch: 1. Wettbewerbsergebnis: (50 %), 2. Honorar (15 %), 3. Vorstellung Auftragnehmer (Projektteam, Organisation, Arbeitsweise) (15 %), 4. Weiterentwicklung Wettbewerbsbeitrag auf Grundlage der Juryempfehlung (20 %).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2017
Deutschland-Chemnitz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 208-431202
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Chemnitz
Annaberger Straße 89
Chemnitz
09120
Deutschland
Kontaktstelle(n): SE 17 Gebäudemanagement und Hochbau, Frau Blacha
E-Mail: gmh@stadt-chemnitz.de
NUTS-Code: DED41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-chemnitz.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: dms.henkel-pm.de/s/mDNWEp4GYaOWVEg
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Könneritzstraße 15
Dresden
01067
Deutschland
Kontaktstelle(n): hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Frau Flemming
Telefon: +49 351-87323804
E-Mail: wb-chemnitz@henkel-pm.de
Fax: +49 351-87323811
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Könneritzstraße 15
Dresden
Deutschland
Kontaktstelle(n): hpm Henkel Projektmanagement GmbH, Frau Flemming
Telefon: +49 351-87323804
E-Mail: wb-chemnitz@henkel-pm.de
Fax: +49 351-87323811
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für den „Neubau Oberschule am Richard-Hartmann-Platz“ Chemnitz.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, einen Neubau für eine neu zu gründende Oberschule für die Klassenstufen 5-10 am Richard-Hartmann-Platz in Chemnitz zu errichten. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil soll eine städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzeption für den neuen 3-zügigen Oberschulstandort mit Erweiterungsoption auf 4 Züge mit Pausen- und Sportfreiflächen an der Hartmannstraße unter Einbindung der umliegenden Nutzungen und Wegebeziehungen entwickelt werden. Die Neuordnung des Areals soll als weiterer Baustein die städtebauliche und stadtgestalterische Entwicklung des Stadtteils fördern. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Budget von ca. 18 000 000 EUR brutto für die KG 200-700 zur Verfügung. Für die Baumaßnahme sollen auf Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG) Fördermittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2-5 gemäß § 34 und § 39 HOAI für den Realisierungsteil zu beauftragen, die geplante Gesamtbeauftragung umfasst die LPH 2-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Optional ist die Beauftragung des Ideenteils (Erweiterung des Schulgebäudes auf 4 Züge einschl. Pausenfreiflächen) geplant.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Das Verfahren wird als nichtoffener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gem. RPW 2013 für die Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie Freianlagen mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Verfahren ist anonym. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen und die dort benannten Anlagen (= Eigenerklärung). Die Teilnahmeunterlagen stehen über den folgenden Link zur Verfügung: dms.henkel-pm.de/s/mDNWEp4GYaOWVEg. Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Pkt. IV.4.3) genannten Zeitpunkt im Original (DIN A4) bei unter Pkt. I.3) angegebener Adresse fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Aufgefordert und berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: Architekt/ Ingenieur und Landschaftsarchitekt. Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter bilden, hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Bestandteil Bewerbungsbogen) auszufüllen und von allen Mitgliedern unterzeichnet im Original beizufügen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Alle weiteren Eignungs- und Bewertungskriterien sind nur in den Teilnahmeunterlagen erfasst. Im Bewerbungsbogen genannten Kriterien und Nachweise müssen durch die Bewerber erfüllt werden. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer den Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt, unterzeichnet hat, die geforderten Erklärungen und Nachweise vorlegt und den Bewerbungsbogen fristgerecht eingereicht hat. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird der Teilnehmer nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Teilnehmeranzahl ist auf insgesamt 20 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon wurden bereits 5 Teilnehmer durch die Ausloberin gesetzt. Alle fristgerecht eingegangen Bewerbungen werden anhand der den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Matrix formal geprüft und bewertet. Wird die max. Teilnehmerzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten/ Ingenieure und Landschaftsarchitekten (oder vergleichbare Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Drei Architekten (Gebäudeplanung) mit silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB (Freianlagen)
Pbr Planungsbüro Rohling AG (Gebäudeplanung) mit stock landschaftsarchitekten (Freianlagen)
Ppp Architekten + Stadtplaner GmbH, (Gebäudeplanung) mit Lohaus + Carl GmbH Landschaftsarchitekten + Stadtplaner (Freianlagen)
RBZ Generalplanungsgesellschaft mbH (Gebäudeplanung) mit Storch.Landschaftsarchitektur (Freianlagen)
Schulz und Schulz Architekten GmbH (Gebäudeplanung) mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten (Freianlagen)
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die — den formalen Bedingungen entsprechen; — in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen; — termingerecht eingegangen sind; — keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbers veröffentlicht werden, verstoßen gegen die geforderte Wahrung der Anonymität gemäß § 1 (4) und § 6 (2) RPW und sind von der Beurteilung auszuschließen. Das Preisgericht entscheidet über die Zulassung der Arbeiten. Das Preisgericht beurteilt die Wettbewerbsarbeiten nach den folgenden fachlichen Kriterien. Die Reihenfolge hat keinen Einfluss auf die Gewichtung. — Leitidee des Entwurfes, — Städtebauliche Einordnung und Freianlagenkonzept, — Gestalterische Qualität, — Funktionalität und Programmerfüllung, — Wirtschaftlichkeit, — Ressourcen und Energie, — Realisierbarkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/11/2017
Ortszeit: 13:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/01/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 95.000 EUR (netto) einschl. Aufwandsentschädigungen zur Verfügung. 1. Preis: 19 000 EUR, 2. Preis: 14 250 EUR, 3. Preis: 9 500 EUR, 2 Anerkennungen je 4 750 EUR. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise, Anerkennungen und des Bearbeitungshonorars unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme ist nur bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich gem. RPW 2013 § 7 (2).
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Es sind Aufwandentschädigungen von insgesamt: 42 750 EUR vorgesehen. Die Aufwandsentschädigung wird auf die Anzahl der zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten verteilt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephan Hänel, Architekt, Dresden
Prof. Christian Knoche, Architekt, Leipzig
Prof. Angela Mensing-de Jong, Architektin, Dresden
Prof. Franz Pesch, Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
Prof. Ana Viader Soler, Landschaftsarchitektin, Dresden
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Prof. Maedebach, Architekt, Berlin (stellv. Fachpreisrichter)
Jens Rossa, Landschaftsarchitekt, Dresden (stellv. Fachpreisrichter)
Barbara Ludwig, Stadt Chemnitz, Oberbürgermeisterin
Dietmar Berger, Stadt Chemnitz, Stadtrat Die Linke
Cornelia Knorr, Stadt Chemnitz, Stadträtin SPD
Ines Saborowski-Richter, Stadt Chemnitz, Stadträtin CDU, Fraktion CDU/FDP
Meike Roden, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Christin Furtenbacher, Stadt Chemnitz, Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen (stellv. Sachpreisrichterin)
Jürgen Leistner, Stadt Chemnitz, Stadtrat CDU, Fraktion CDU/FDP (stellv. Sachpreisrichter)
Peggy Schellenberger, Stadt Chemnitz, Stadträtin SPD, Hans-Joachim Siegel Stadt Chemnitz, Stadtrat
Hans-Joachim Siegel, Stadt Chemnitz, Stadtrat Die Linke, (stellv. Sachpreisrichter)
Michael Stötzer, Stadt Chemnitz, Architekt, Bürgermeister Stadtentwicklung u. Bau, (stellv. SachPR)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Ausloberin beabsichtigt, gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV i. V. m. § 8 (2), Satz 1 u. 2 RPW 2013 den ersten Preisträger des Realisierungswettbewerbes unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens die LPH 2-5 gem. § 34 und § 39 HOAI zu beauftragen. Im Falle einer Beauftragung werden gem. § 8 (2), Satz 3 RPW 2013 die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Beauftragung für die LPH 2-9 gemäß § 34 und § 39 HOAI erfolgt jedoch stufenweise. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die LPH 2 bis 4. Die Beauftragung der nächsten Stufe erfolgt vorbehaltlich eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, ist nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV zu prüfen, ob der erste Preisträger die Gewähr für einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen erwarten lässt. Die Ausloberin wird im Zuge eines Verhandlungsgespräches prüfen, ob der potentielle Auftragnehmer weitere, auftragsbezogene Eignungsanforderungen erfüllt. Diese gehen über die Anforderungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb hinaus. Die Ausloberin weist im Rahmen eines transparenten Verfahrensablaufes schon jetzt darauf hin, dass die Wettbewerbsteilnehmer sicherstellen müssen, dass sie später die nachfolgenden projektbezogenen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit erfüllen werden. Für den vorgesehenen Auftrag muss der potentielle Auftragnehmer eine ausreichende Personalstärke für die Planungsleistungen nachweisen. Gefordert werden für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume mindestens 4 Diplom-Ingenieure mit einer Qualifikation gemäß § 75 (1) oder (2) VgV im Bereich Architektur/ Städtebau/ Bauingenieurwesen/ Hochbau oder vergleichbar sowie mindestens 2 technische oder gleichwertige Mitarbeiter. Für die Leistung Objektplanung Freianlagen sind mindestens 2 Mitarbeiter mit einer Qualifikation gemäß § 75 (1) oder (2) VgV im Bereich Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung oder vergleichbar nachzuweisen. Diese Anforderungen können durch Büroinhaber, Angestellte, ARGE-Partner oder Nachunternehmer erfüllt werden. Die fachliche Qualifikation ist durch geeignete Nachweise (Studien-/ Ausbildungsbescheinigung, Kammereintrag) darzulegen. Der potentielle Auftragnehmer muss bereits vor Auftragserteilung durch geeignete Unterlagen (ARGE-Verträge, Verpflichtungserklärungen, Nachunternehmererklärungen) nachweisen, dass die o.g. Personalstärke unmittelbar nach Auftragserteilung zur Verfügung steht.Ferner muss für die vorgesehene Beauftragung der Nachweis als Eigenerklärung geführt werden, dass im Auftragsfall ausreichende technische und räumliche Kapazitäten für die Abwicklung des Auftrages zur Verfügung stehen. Können die vorgenannten Nachweise und Eigenerklärungen durch den 1.Preisträger nicht beigebracht werden, würde dies einen wichtigen, der Beauftragung entgegenstehenden Grund gemäß § 8 (2) RPW darstellen u. der Auftrag könnte an diesen Preisträger nicht erteilt werden. Der Preisträger wird von den weiteren Verhandlungsgesprächen ausgeschlossen. Für den Fall, dass der erste Preis nicht vergeben wird oder der Auftrag wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes nicht an den ersten Preisträger vergeben werden kann, finden Vergabeverhandlungen mit allen bzw. allen verbliebenen Preisträgern gemäß § 14 (4) Nr. 8 VgV statt. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt. Kriterien Verhandlungsgespräch: 1. Wettbewerbsergebnis: (50 %), 2. Honorar (15 %), 3. Vorstellung Auftragnehmer (Projektteam, Organisation, Arbeitsweise) (15 %), 4. Weiterentwicklung Wettbewerbsbeitrag auf Grundlage der Juryempfehlung (20 %).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2017