- wa-ID
- wa-2036161
- Tag der Veröffentlichung
- 28.04.2023
- Aktualisiert am
- 18.12.2023
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Neumünster
- Koordination
- Architektur + Stadtplanung Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB, Hamburg
- Abgabetermin
- 04.06.2023 23:59
- Preisgerichtssitzung
- 09.10.2023
Offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Entwicklung des Areals des ehemaligen Rangierbahnhofs Neumünster, der 2017 im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung „Messeachse“ durch die Stadt erworben wurde. Dem Areal kommt in seiner zentralen Lage in direkter Nachbarschaft zum Zentrum, dem Hauptbahnhof und dem zentralen Messestandort Schleswig-Holsteins eine besondere Rolle in der Entwicklung der Stadt zu.
Nach diversen baulichen Szenarien zur gewerblichen Entwicklung hat die Stadt Neumünster entschieden, das Areal zu einer innerstädtischen Grün- und Freifläche zu entwickeln. Die freiraumplanerische Entwicklung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und eine Maßnahme gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Das Projekt ist ein Baustein zur Erreichung der städtischen Zielsetzung hin zu einer Klimaneutralität bis 2035.
Die Besonderheit des Projektes ist auch daran abzulesen, dass das Projekt der Stadt eine Förderung aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel mit rund 7,5 Millionen Euro gefördert wird. Die Voraussetzung für eine Förderung war eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen und ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen. Es wurde zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten entwickeln und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.
Die Potenziale des Plangebietes sollen durch die Neugestaltung im Rahmen der Entwicklung als innerstädtische Grün- und Freifläche gehoben werden. Für die Bewohnenden der angrenzenden Quartiere bedeutet die angestrebte Entwicklung eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, da derzeit ein Mangel an Grün- und Freiflächen in den überwiegend durch gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau geprägten Quartieren zu konstatieren ist.
Durch den Erhalt und die Aufwertung dieser zentralen, städtischen Freifläche kommt dem Plangebiet eine besondere Rolle als öffentliche Grünfläche zu, die auch über das direkte städtebauliche Umfeld und die angrenzenden Wohnquartiere hinaus die Stadtgesellschaft im Hinblick auf eine wohnortnahe Erholung ansprechen kann. In Bezug auf Klimaresilienz, wird eine für die bestehenden Kaltluftströmungen bedeutsame Fläche erhalten und in Hinsicht auf die Kaltluftentstehung entwickelt. Mit der freiraumgestalterischen Flächenentwicklung und der Schaffung von Klimainseln werden für die durch Überwärmung gekennzeichneten angrenzenden Wohnquartiere Ausgleichsräume geschaffen, die auch eine Durchlüftung und Kühlung des Umfeldes nachhaltig ermöglichen.
Fachpreisrichter*innen
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen (Vorsitz)
Sabine Kling, Dipl.-Ing. Architektur + Stadtplanung, Stadtbaurätin, Neumünster
Jesko Hirschfeld, Umweltökonom, Berlin
Prof. Katja Benfer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Dr. Carlo Becker, Landschaftsarchitekt, Berlin
Sachpreisrichter*innen
Franka Dannheiser, stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Stadtplanung und Umwelt, Neumünster
Askan Grimmelsmann, Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Stadtplanung und Umwelt, Neumünster
Dr. Thomas Kittel, Jutta & Dr. Thomas Kittel Stiftung, Aukrug
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen. Dabei sind die Anmerkungen aus der schriftlichen Beurteilung des Beitrages zu beachten.
Das Preisgericht empfiehlt daneben, auch mit Blick auf das laufende Förderverfahren eine belastbare Kostengrundlage vorzulegen.
Deutschland-Neumünster: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2023/S 084-253484
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Großflecken 59
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbaurätin Sabine Kling
E-Mail: sabine.kling@neumuenster.de
Telefon: +49 43219422768
Fax: +49 4533-792777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neumuenster.de
Postanschrift: Graumannsweg 69
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architektur + Stadtplanung
E-Mail: c.stellmacher@archi-stadt.de
Telefon: +49 40/441419
Fax: +49 40/443105
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Park am ehemaligen Rangierbahnhof"
Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Entwicklung des Areals des ehemaligen Rangierbahnhofs Neumünster, der 2017 im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung „Messeachse“ durch die Stadt erworben wurde. Dem Areal kommt in seiner zentralen Lage in direkter Nachbarschaft zum Zentrum, dem Hauptbahnhof und dem zentralen Messestandort Schleswig-Holsteins eine besondere Rolle in der Entwicklung der Stadt zu.
Nach diversen baulichen Szenarien zur gewerblichen Entwicklung hat die Stadt Neumünster entschieden, das Areal zu einer innerstädtischen Grün- und Freifläche zu entwickeln. Die freiraumplanerische Entwicklung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und eine Maßnahme gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Das Projekt ist ein Baustein zur Erreichung der städtischen Zielsetzung hin zu einer Klimaneutralität bis 2035.
Die Besonderheit des Projektes ist auch daran abzulesen, dass das Projekt der Stadt eine Förderung aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel mit rund 7,5 Millionen Euro gefördert wird. Die Voraussetzung für eine Förderung war eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen und ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen. Es wurde zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten entwickeln und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.
Die Potenziale des Plangebietes sollen durch die Neugestaltung im Rahmen der Entwicklung als innerstädtische Grün- und Freifläche gehoben werden. Für die Bewohnenden der angrenzenden Quartiere bedeutet die angestrebte Entwicklung eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, da derzeit ein Mangel an Grün- und Freiflächen in den überwiegend durch gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau geprägten Quartieren zu konstatieren ist.
Durch den Erhalt und die Aufwertung dieser zentralen, städtischen Freifläche kommt dem Plangebiet eine besondere Rolle als öffentliche Grünfläche zu, die auch über das direkte städtebauliche Umfeld und die angrenzenden Wohnquartiere hinaus die Stadtgesellschaft im Hinblick auf eine wohnortnahe Erholung ansprechen kann. In Bezug auf Klimaresilienz, wird eine für die bestehenden Kaltluftströmungen bedeutsame Fläche erhalten und in Hinsicht auf die Kaltluftentstehung entwickelt. Mit der freiraumgestalterischen Flächenentwicklung und der Schaffung von Klimainseln werden für die durch Überwärmung gekennzeichneten angrenzenden Wohnquartiere Ausgleichsräume geschaffen, die auch eine Durchlüftung und Kühlung des Umfeldes nachhaltig ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Landschaftsarchitektinnen*en aus EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
- Auseinandersetzung mit der stadträumlichen Situation
- landschaftsarchitektonische Qualität des Vorentwurfs im Hinblick auf die Aufwertung der „Messeachse“ und die
Anbindung an die umgebenden Stadtquartiere
- Berücksichtigung der Anforderungen an die Klimaresilienz und die ökologische Bedeutung der Fläche
- Berücksichtigung aller Altersstufen
- Wirtschaftlichkeit des Beitrags
- Unterhaltbarkeit der Anlage
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme wird auf 94.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt) festgesetzt und setzt sich aus den
Preisen und Anerkennungen zusammen.
Als Preissummen und Anerkennungen werden gem. RPW 2013 wie folgt verteilt:
1. Preis 37.600 €
2. Preis 24.500 €
3. Preis 14.100 €
4. Anerkennungen 17.800 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen und
der Anerkennungen vorzunehmen. Die Preissummen werden nach der finalen Entscheidung des Preisgerichts
unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit
gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer nach der Preisgerichtssitzung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung: weitere Angaben
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei einer Beteiligung von freien Mitarbeitenden.
EU-Bekanntmachung ab 24.04.2023
Freischaltung Teilnehmerbereich auf https://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 25.04.2023
Rückfragenforum (schriftlich zur Auslobung) 01.05.-06.06.2023
Ortsbesichtigung und Rückfragenkolloquium KW 24
Abgabe der Arbeiten 18.08.2023
Preisgerichtssitzung KW 41
Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien, den/die 1. Preisträger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen.
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Zustimmung des zuständigen Fachausschusses)
• soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten
• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 1-3 gem. § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise nach Zustimmung der politischen Gremien und
des Fördermittelgebers zum Einzelantrag.
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen.
Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Verhandlungsverfahren
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV
ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis
fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431/9884640
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden können.
Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 71
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: info@aik-sh.de
Telefon: +49 431/570650
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de