- wa-ID
- wa-2019376
- Tag der Veröffentlichung
- 18.01.2016
- Aktualisiert am
- 03.05.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 19 Arbeiten
- Auslober
-
Land Baden-Württemberg,
vertreten durch Vermögen und Bau
Baden-Württemberg Amt Tübingen - Koordination
- kohler grohe architekten, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 02.06.2015
- Preisgerichtssitzung
- 26.11.2015
Verfahrensart
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
p> 05/05/2015 S86 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2015/S 086-156305
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Zu Händen von: Frau Ulrich
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71316437424
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
Fax: +49 71316437499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vba-heilbronn.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Wettbewerbsaufgabe erfordert Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten im Bereich Verwaltungsbauten mit Sicherheitsanforderungen.
Die Teilnehmer werden anhand folgender vorzulegender Unterlagen ausgewählt:
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Erklärung entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Deckungssumme Personenschäden 3.000.000 EUR; sonstige Schäden 3.000.000 EUR)
1.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und, falls abweichend, seinen Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
2 Technische Leistungsfähigkeit
2.1 Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
2.2 Angaben zur Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerberformblatt.
2.3 Angabe von zwei Referenzobjekten aus dem Bereich Verwaltungsgebäude, von denen eines Sicherungsanforderungen zu erfüllen hat. Beide Projekte sollen in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein und je mindestens 1 000 m2 Nutzfläche aufweisen. Sie sollen dargestellt werden durch eine genaue Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeiten und bearbeiteten Leistungsphasen. (Die Beschreibung der Referenzprojektliste und die Angabe der Beispiele sollen das Format DIN A 3 nicht überschreiten und insgesamt maximal 6 Seiten umfassen.)
2.4 Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
2.5 Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren.
3 Persönliche Lage / Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
3.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen. (Vorbehalten wird die Nachforderung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF).
3.2 Angaben über die Namen und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (Nachweis gem. § 19 (1) VOF, z.B. in Form von Studienabschlussnachweisen oder Kammermitgliedsbescheinigungen für den Bewerber und Projektleiter), d.h. Benennung des vorgesehenen Projektleiters mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung sowie Angabe von max. vier persönlichen Referenzen (unter Benennung der Baumaßnahme, Ausführungszeit, Gesamtbaukosten, erbrachte Leistungen). Benennung der sonstigen Mitarbeiter im vorgesehenen Projektteam mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung.
3.3 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung, wer diese vertritt. Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.1) sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen.
3.4 Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
3.5 Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 43 Landesbauordnung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung *)
— Architekt(-in)
berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt(-in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
— der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen (III.1) ohne Ziff. 2.3) und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (III.1) Ziff. 2.3 erfüllt.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. - teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach §§ 5 LTMG, einsehbar unter www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1359260/index.html, abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Bewertung der Arbeiten werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung mitgeteilt.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
14-00020
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 3.6.2015 - 10:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29.6.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt für den Realisierungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil 100 000 EUR.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 28 000 EUR.
2. Preis: 21 000 EUR.
3. Preis: 14 000 EUR.
4. Preis: 10 000 EUR.
Anerkennungen insgesamt: 27 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Becker, Reiner Becker Architekten BDA, Berlin
2. Herr Prof. Kilian, K+H Architekten, Stuttgart
3. Herr Hajek, Bürgermeister Stadt Heilbronn
4. Herr Dr. Böhmer, Leiter des Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn
5. Herr MR Sutter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
6. Frau Direktorin Ipach-Öhmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung
7. Herr BD Engelmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerbungsformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen. Das Formblatt kann von der Internetseite http://www.vba-heilbronn.de unter „Wettbewerbe/VOF-Verfahren“ heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag „Planungswettbewerb Heilbronn, Erweiterung Polizeipräsidium“.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
Telefon: +49 71316437424
Internet-Adresse: http://www.vba-heilbronn.de
Fax: +49 71316437499
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.4.2015
2015/S 086-156305
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Zu Händen von: Frau Ulrich
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71316437424
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
Fax: +49 71316437499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vba-heilbronn.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Wettbewerbsaufgabe erfordert Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten im Bereich Verwaltungsbauten mit Sicherheitsanforderungen.
Die Teilnehmer werden anhand folgender vorzulegender Unterlagen ausgewählt:
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Erklärung entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Deckungssumme Personenschäden 3.000.000 EUR; sonstige Schäden 3.000.000 EUR)
1.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und, falls abweichend, seinen Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
2 Technische Leistungsfähigkeit
2.1 Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
2.2 Angaben zur Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerberformblatt.
2.3 Angabe von zwei Referenzobjekten aus dem Bereich Verwaltungsgebäude, von denen eines Sicherungsanforderungen zu erfüllen hat. Beide Projekte sollen in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein und je mindestens 1 000 m2 Nutzfläche aufweisen. Sie sollen dargestellt werden durch eine genaue Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeiten und bearbeiteten Leistungsphasen. (Die Beschreibung der Referenzprojektliste und die Angabe der Beispiele sollen das Format DIN A 3 nicht überschreiten und insgesamt maximal 6 Seiten umfassen.)
2.4 Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
2.5 Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren.
3 Persönliche Lage / Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
3.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen. (Vorbehalten wird die Nachforderung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF).
3.2 Angaben über die Namen und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (Nachweis gem. § 19 (1) VOF, z.B. in Form von Studienabschlussnachweisen oder Kammermitgliedsbescheinigungen für den Bewerber und Projektleiter), d.h. Benennung des vorgesehenen Projektleiters mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung sowie Angabe von max. vier persönlichen Referenzen (unter Benennung der Baumaßnahme, Ausführungszeit, Gesamtbaukosten, erbrachte Leistungen). Benennung der sonstigen Mitarbeiter im vorgesehenen Projektteam mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung.
3.3 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung, wer diese vertritt. Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.1) sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen.
3.4 Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
3.5 Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 43 Landesbauordnung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung *)
— Architekt(-in)
berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt(-in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
— der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen (III.1) ohne Ziff. 2.3) und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (III.1) Ziff. 2.3 erfüllt.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. - teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach §§ 5 LTMG, einsehbar unter www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1359260/index.html, abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Bewertung der Arbeiten werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung mitgeteilt.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
14-00020
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 3.6.2015 - 10:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29.6.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt für den Realisierungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil 100 000 EUR.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 28 000 EUR.
2. Preis: 21 000 EUR.
3. Preis: 14 000 EUR.
4. Preis: 10 000 EUR.
Anerkennungen insgesamt: 27 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Becker, Reiner Becker Architekten BDA, Berlin
2. Herr Prof. Kilian, K+H Architekten, Stuttgart
3. Herr Hajek, Bürgermeister Stadt Heilbronn
4. Herr Dr. Böhmer, Leiter des Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn
5. Herr MR Sutter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
6. Frau Direktorin Ipach-Öhmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung
7. Herr BD Engelmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerbungsformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen. Das Formblatt kann von der Internetseite http://www.vba-heilbronn.de unter „Wettbewerbe/VOF-Verfahren“ heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag „Planungswettbewerb Heilbronn, Erweiterung Polizeipräsidium“.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
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VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.4.2015