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  • Projekt Schlosspark - Brückenwettbewerb Bedburg
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Projekt Schlosspark - Brückenwettbewerb Bedburg , Bedburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2034422
Tag der Veröffentlichung
01.07.2022
Aktualisiert am
23.11.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften aus Ingenieur*innen und Architekt*innen
Beteiligung
5 Arbeiten
Auslober
Koordination
Niemann + Steege Gesellschaft für Stadentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
Bewerbungsschluss
02.08.2022 10:00
Abgabetermin
20.09.2022 14:00
Preisgerichtssitzung
18.10.2022

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

STERLING PRESSER Architects + Engineers PartG mbB, Berlin
ADAO DA FONSECA – Engenheiros Consultores, Lda, Porto
Elke Sterling-Presser · Nicolas Sterling · Antonio Adao da Fonseca
Mitarbeit: Yuki Hamaue · Tiago Alves · Joao Adao da Fonseca
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2. Preis

DKFS Architects Ltd., Hürtgenwald / London
Mayr Ludescher Partner Beratende Ingenieure, München
Hubert Busler · Dirk Krolikowski · Falko Schmitt
Mitarbeit: Lara Gutensohn
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3. Preis

IB-Miebach Ingenieurbüro für Holzbau und Holzbrückenbau, Lohmar
Firmhofer + Günther Architekurbüro, München
Frank Miebach · Marcus Firmhofer
Mitarbeit: Moritz Duffhauß · Lukas Osterloff
Svenja Rohde · Serhii Torbinov · Magdalena Schadhauser
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Verfahrensart
Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 i.V.m § 17 VgV mit vorgelagertem nicht offenem und einphasigem ingenieurbaulichen Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Um in der Innenstadt von Bedburg den Bezug zur Erft deutlich herausarbeiten zu können, die Nähe zum Wasser erlebbar zu gestalten sowie neue Verbindungen zu schaffen, sollen im Rahmen des ISEK Innenstadt Bedburg neue Brücken im rückwärtigen Bereich des alten Rathauses u. am südlichen Ende des Schlossparkplatzes im Süden errichtet werden. Die Bedburger Innenstadt ist von der Erft umgeben. Die Lage am Wasser kommt jedoch in der Innenstadt nicht zur Geltung. Durch eine Neugestaltung der Brücken in der Innenstadt soll ein Bezug zum Wasser hergestellt und die Erft erlebbar gemacht werden.
Zwei Brücken, in ähnlicher Bauweise, sollen neue Wegeverbindungen in Ost-West Richtung bzw. Nord-Süd Richtung schaffen sowie zur Öffnung des Schlossparks in Richtung Bedburger Innenstadt beitragen.

Durch eine neue Fußgängerbrücke im rückwärtigen Bereich des alten Rathauses soll eine Verbindung zwischen dem Marktplatz und dem Schlosspark geschaffen werden (Brücke 1 | Fußgängerbrücke historisches Rathaus – Schlosspark). Damit wird auch die Vernetzung innerhalb der Innenstadt (Rundlauf) verbessert.
Zusätzlich soll eine weitere Brücke (Brücke 2 | Schlosspark-platz – Schlossparkinsel) im Westen des Schlossparks als zusätzlich Fuß- und Radwegeverbindung errichtet werden.

Die Gestaltung und Errichtung der Brücken soll auf der Grundlage der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden.
Projektziele:
• Entwurf für die neuen Brückenbauwerke als Brückenfamilie
• Erlebbarkeit des Wassers/ der Erft ermöglichen
• Schaffung eines Rundlaufes und neuer Wegeverbindungen
• Schaffung einer Verbindung zwischen Marktplatz und Schlosspark (Brücke 1)
• zweite Ost-West-Verbindung im Schlosspark parallel zur Hauptachse (Brücke 2)

Brücke 1 | Fußgängerbrücke historisches Rathaus – Schlosspark
Zwischen Marktplatz und Schlosspark besteht keine direkte Verbindung. Im Zuge des Umbaus und der Umnutzung des alten Rathauses soll an dieser Stelle über eine Fußgängerbrücke eine Verbindung zum Schlosspark hergestellt werden. Dadurch wird innerhalb der Innenstadt eine bessere Vernetzung erzielt sowie ein möglicher Rundlauf geschaffen.
Auf der südlichen Seite der Mühlenerft sind der Ankauf und die Freilegung eines Teils eines Grundstücks (rd. 30 m²), das sich in Privatbesitz befindet, erfolgt.

Brücke 2 | Schlossparkplatz – Schlossparkinsel
Im süd-westlichen Bereich des Schlossparks, nördlich der bestehenden Autobrücke mit einseitigem Fußweg, soll eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung entstehen. Die neue Brücke schafft eine direkte Verbindung des Schlossparks mit dem westlich der Erft gelegenen Schlossparkplatz.

Anforderungen an Brückenbauten:
• Mögliche Brückentypen (Beispiele): Schrägseilbrücke, Bogenbrücke oder ähnliche Konstruktionen
• Überspannung der Erft möglichst kurz
• Brücken möglichst rechtwinklig zum Ufer errichten
• Lasten der Brücke nach oben ableiten
• Tragwerk außerhalb der Brücke
(nicht unterhalb der Brücke - die lichte Höhe ist zu beachten. Die Brückenbauwerke sind auf statische Belastungen bei evtl. Hochwassern hinsichtlich des statischen Lastfalles „Auftrieb“ zu prüfen, um ein eventuelles Aufschwimmen der Brücke im Falle eines Hochwassers zu vermeiden. Zudem ist im Rahmen der statischen Bemessung die Möglichkeit von sich aufstauenden Eisschollen bei fließenden Gewässern und die mögliche resultierende seitliche Krafteinwirkung auf die Brückenbauwerke zu berücksichtigen. Die Gründung der Brückenbauwerke im Fließgewässer ist ausgeschlossen.)
• der freizuhaltende lichte Raum ist möglichst groß zu planen, damit ausreichender Wasserdurchfluss der Erft gewährleistet ist
• Materialität: Die Materialität der Brückenbauwerke ist hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit, Langlebigkeit und den Wartungs- und Pflegeaufwand zu prüfen
• Integrierte Beleuchtung (Tag- und Nachtansicht)
• Durchfahrtsbreite (Mindestbreite nach DIN):
Brücke am Rathaus ca. 2,50 m Breite
Brücke am Schlossparkplatz ca. 3 m Breite

Fachpreisrichter
Prof. Gernot Schulz | gernot schulz : architektur, Köln (Vorsitz)
Prof. Thorsten Helbig | knippershelbig GmbH, Stuttgart
Nils Kortemeier | Landschaftsarchitekt Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford
Prof. Dr. Michael Maas | maas-ingenieure gmbh, Werl
Torsten Stamm | Fachdienstleiter Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung, Bedburg

Sachpreisrichter
Bernd Coumanns | Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses
René Falke | Ortsbürgermeister der Stadt Bedburg
Markus La Noutelle | 1. Stellvertretender Bürgermeister der Stadt Bedburg
Jens Tempelmann | stv. Fachdienstleiter Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung, Bedburg

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mit dem ersten Preisträger in Verhandlungen zu treten und, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht, den ersten Preisträger zu beauftragen. Hierbei sind die in der schriftlichen Beurteilung gegebenen Hinweise und Forderungen zwingend zu berücksichtigen.
01/07/2022    S125

Deutschland-Bedburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2022/S 125-356130

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bedburg

Postanschrift: Am Rathaus 1

Ort: Bedburg

NUTS-Code: DEA2 Köln

Postleitzahl: 50181

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Niemann + Steege

E-Mail: mail@niemann-steege.de

Telefon: +49 2118632520

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.bedburg.de/

Adresse des Beschafferprofils: https://ted.europa.eu/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://gofile.me/4GJoS/7uR6ozitJ
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Projekt Schlosspark - Brückenwettbewerb Bedburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Um in der Innenstadt von Bedburg den Bezug zur Erft deutlich herausarbeiten zu können, die Nähe zum Wasser erlebbar zu gestalten sowie neue Verbindungen zu schaffen, sollen im Rahmen des "ISEK Innenstadt Bedburg" neue Brücken im rückwärtigen Bereich des alten Rathauses u. am südlichen Ende des Schlossparkplatzes im Süden errichtet werden. Die Bedburger Innenstadt ist von der Erft umgeben. Die Lage am Wasser kommt jedoch in der Innenstadt nicht zur Geltung. Durch eine Neugestaltung der Brücken in der Innenstadt soll ein Bezug zum Wasser hergestellt und die Erft erlebbar gemacht werden.

Zwei Brücken, in ähnlicher Bauweise, sollen neue Wegeverbindungen in Ost-West Richtung bzw. Nord-Süd Richtung schaffen sowie zur Öffnung des Schlossparks in Richtung Bedburger Innenstadt beitragen.

Durch eine neue Fußgängerbrücke im rückwärtigen Bereich des alten Rathauses soll eine Verbindung zwischen dem Marktplatz und dem Schlosspark geschaffen werden (Brücke 1 | Fußgängerbrücke historisches Rathaus – Schlosspark). Damit wird auch die Vernetzung innerhalb der Innenstadt (Rundlauf) verbessert. Zusätzlich soll eine weitere Brücke (Brücke 2 | Schlosspark-platz – Schlossparkinsel) im Westen des Schlossparks als zusätzlich Fuß- und Radwegeverbindung errichtet werden.

Die Gestaltung und Errichtung der Brücken soll auf der Grundlage der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden.

Projektziele:

• Entwurf für die neuen Brückenbauwerke als "Brückenfamilie"

• Erlebbarkeit des Wassers/ der Erft ermöglichen

• Schaffung eines Rundlaufes und neuer Wegeverbindungen

• Schaffung einer Verbindung zwischen Marktplatz und Schlosspark (Brücke 1)

• zweite Ost-West-Verbindung im Schlosspark parallel zur Hauptachse (Brücke 2)

Brücke 1 | Fußgängerbrücke historisches Rathaus – Schlosspark

Zwischen Marktplatz und Schlosspark besteht keine direkte Verbindung. Im Zuge des Umbaus und der Umnutzung des alten Rathauses soll an dieser Stelle über eine Fußgängerbrücke eine Verbindung zum Schlosspark hergestellt werden. Dadurch wird innerhalb der Innenstadt eine bessere Vernetzung erzielt sowie ein möglicher Rundlauf geschaffen.

Auf der südlichen Seite der Mühlenerft sind der Ankauf und die Freilegung eines Teils eines Grundstücks (rd. 30 m²), das sich in Privatbesitz befindet, erfolgt.

Brücke 2 | Schlossparkplatz – Schlossparkinsel

Im süd-westlichen Bereich des Schlossparks, nördlich der bestehenden Autobrücke mit einseitigem Fußweg, soll eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung entstehen. Die neue Brücke schafft eine direkte Verbindung des Schlossparks mit dem westlich der Erft gelegenen Schlossparkplatz.

Anforderungen an Brückenbauten:

• Mögliche Brückentypen (Beispiele): Schrägseilbrücke, Bogenbrücke oder ähnliche Konstruktionen

• Überspannung der Erft möglichst kurz

• Brücken möglichst rechtwinklig zum Ufer errichten

• Lasten der Brücke nach oben ableiten

• Tragwerk außerhalb der Brücke

(nicht unterhalb der Brücke - die lichte Höhe ist zu beachten. Die Brückenbauwerke sind auf statische Belastungen bei evtl. Hochwassern hinsichtlich des statischen Lastfalles „Auftrieb“ zu prüfen, um ein eventuelles Aufschwimmen der Brücke im Falle eines Hochwassers zu vermeiden. Zudem ist im Rahmen der statischen Bemessung die Möglichkeit von sich aufstauenden Eisschollen bei fließenden Gewässern und die mögliche resultierende seitliche Krafteinwirkung auf die Brückenbauwerke zu berücksichtigen. Die Gründung der Brückenbauwerke im Fließgewässer ist ausgeschlossen.)

• der freizuhaltende lichte Raum ist möglichst groß zu planen, damit ausreichender Wasserdurchfluss der Erft gewährleistet ist

• Materialität: Die Materialität der Brückenbauwerke ist hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit, Langlebigkeit und den Wartungs- und Pflegeaufwand zu prüfen

• Integrierte Beleuchtung (Tag- und Nachtansicht)

• Durchfahrtsbreite (Mindestbreite nach DIN):

Brücke am Rathaus ca. 2,50 m Breite

Brücke am Schlossparkplatz ca. 3 m Breite

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind Arbeitsgemeinschaften von Ingenieuren und Architekten nach folgender Maßgabe:

Als Ingenieure teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ oder „Beratende/r Ingenieur/in“ berechtigt sind (diese Berechtigung ist durch die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer nachzuweisen) und die Leistungen gemäß § 43 HOAI ausführen dürfen sowie zwei Referenzen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke nachweisen, die die Anforderungen des Bewerbungsformulars erfüllen. Des Weite-ren sind Ingenieure nur zulassungsberechtigt, wenn sie sich als Bewerbergemeinschaft mit Architekten oder als Bewerber:in mit einem Architekten als Nachunternehmer bewerben.

Als Architekten teilnahmeberechtigt sind natürliche, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ berechtigt sind (diese Berechtigung ist durch die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer nachzuweisen) und die Leistungen gemäß § 34 HOAI ausführen dürfen und sich mit einem Ingenieur als Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines Ingenieurs bewerben.

Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, muss ein vergleichbares Dokument übersetzt in deutsche Sprache vorgelegt werden.

Dieser Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Ingenieuren und Architekten. Der Auftraggeber sieht die Leitung durch einen/eine Ingenieur:in vor.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreter:in und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen der jeweiligen Fachdisziplin und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

Des Weiteren sind Ausschlussgründe Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässiger Weise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Ingenieur:inArchitekt:in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Gestalterische und räumliche Qualitäten

insbesondere:

• Schaffung hochwertiger neuer Wegeverbindungen zur Innenstadt und zum neuen Wohngebiet der ehem. Zuckerfabrik, die sich in das Landschaftsbild des Schlossparks einfügen

• Verknüpfung mit dem umgebenden Freiraum und Einfügen in den städtischen Kontext

• Erlebbarkeit der Erft

• Imageentwicklung und Identifikationspotenzial, insbesondere die Konzeption einer gestalterisch hohen Qualität unter besonderer Berücksichtigung der Materialwahl

• Maßstäblichkeit

Funktionale Aspekte

insbesondere:

• Erfüllung der funktionalen Anforderung gemäß Auslobung sowie Einhaltung planungsrechtlicher Vorgaben

• Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit, insbesondere die Berücksichtigung einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung

• Herstellung der Barrierefreiheit

• Schaffung einer rutschfesten Wegfläche (insb. winterlichen Bedingungen)

Bautechnische Aspekte

insbesondere:

• Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit

• Angabe der Materialwahl für den Brückenkörper, Belag und des Geländers

Aspekte der Nachhaltigkeit

insbesondere:

• Verwendung nachhaltiger und langlebiger Materialien

Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin 70.000,- € (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt 12.000,- € (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.

Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis (50%) 29.000,- € (netto)

2. Preis (30%) 17.400,- € (netto)

3. Preis (20%) 11.600,- € (netto)

Aufwandsentschädigungen (sechs Teilnehmer á 2.000,- €) 12.000,- € (netto)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Verfahrenshinweis

Enthalten die Auslobungs-/Vergabeunterlagen nach Auffassung des/der Teilnehmer:in/Teilnehmergemeinschaft bzw. des/der Bieter:in/Bietergemeinschaft Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die zuständige Vergabestelle unverzüglich vor Teilnahme/Angebotsabgabe elektronisch über den entsprechenden Kommunikationsraum darauf hinzuweisen.

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Abgabe der ausgedruckten Unterlagen sowie des digitalen Datenträgers (bevorzugt USB-Stick) des Wettbewerbs „Projekt Schlosspark - Brückenwettbewerb Bedburg“ hat bis spätestens Dienstag, den 20.09.2022, 14.00 Uhr, bei Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Wasserstraße 1 in 40213 Düsseldorf als Paket o.ä. per Post, Kurier o.ä. zu erfolgen.

Die digitale Abgabe über einen Upload Link wird Ihnen rechtzeitig vor dem 20.09.2022 zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10

Ort: Köln

Postleitzahl: 50667

Land: Deutschland

E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211472120

Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10

Ort: Köln

Postleitzahl: 50667

Land: Deutschland

E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211472120

Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

- vgl. § 134 Abs. 2 GWB - vgl. § 160 Abs. 3 GWB

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln

Postanschrift: Zeughausstraße 2-10

Ort: Köln

Postleitzahl: 50667

Land: Deutschland

E-Mail: VKRhld-D@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211472120

Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022

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