- wa-ID
- wa-2036606
- Tag der Veröffentlichung
- 19.07.2023
- Aktualisiert am
- 23.10.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Bewerber*innen oder Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Freiburg im Breisgau
Gebäudemanagement - Koordination
- scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 17.08.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 11.06.2024 17:00
- Abgabetermin Modell
- 26.06.2024 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 17.10.2024
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit einem vorgeschalteten offenen, EU-weiten Teilnahmewettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewältigung des Bevölkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, für den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff mit insgesamt ca. 2.700 qm BGF (Quartierstreff 1.300, Kita 1.400 qm). Das Gebäude ist in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Er umfasst im Kernbereich rund 1.700 qm (ohne Verkehrsflächen). Die Kita wird eine Außenfläche von mind. 1.100 qm aufweisen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart (Vorsitz)
Andrea Katzer, Stadt Freiburg, Architektin, Amtsleitung GMF
Dr. Gabi Lebherz, Stadt Freiburg, Architektin und Stadtplanerin, STPLA, Abteilungsleiterin Städtebau und Wohnen
Barbara de Haen, Stadt Freiburg, Landschaftsarchitektin
Prof. Frank Lattke, Architekt, Augsburg
Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, Freiburg
Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Stadtrat Timothy Simms, Fraktion aus Gemeinderat
Stadträtin Annemarie Reyers, Fraktion aus Gemeinderat
Stadtrat Ludwig Striet, Fraktion aus Gemeinderat
Stadtrat Bernhard Rotzinger, Fraktion aus Gemeinderat
Prof. Dr. Martin Haag, Stadt Freiburg, Baubürgermeister
Prof. Dr. Rüdiger Engel, Stadt Freiburg, PG Dietenbach
Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit mit der Realisierung zu beauftragen. Dabei sollen die in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritikpunkte des Preisgerichts und die Ergebnisse der Vorprüfung bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden.
Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2023/S 137-438129
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz im Stadtteil Dietenbach in Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den
neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen
geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des
Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1
sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff. Das Gebaeude soll in Holz-
/Holzhybridbauweise errichtet werden. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz,
der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes
fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. §
69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten,
offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 fuer
Architekt_innen und Landschaftsarchitekt_innen ausgelobt werden. Der Wettbewerb wurde
von der Architektenkammer Baden-Wuerttemberg unter der Nummer 2023 – 4 – 12 registriert.
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Die Beauftragung erfolgt schnellstmoeglich.
Beginn Vorentwurfsplanung voraussichtlich 09.08.2024.
Inbetriebnahme bzw. Enddatum voraussichtlich 09.11.2028.
Die Termine sind geschaetzt und koennten noch abweichen.
Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll die Entwicklung des Quartiershauses Q1 mit Quartiersplatz erfolgen. Die Hauptnutzungen des Quartiershauses Q1 sind eine Kindertageseinrichtung und ein Quartierstreff mit insgesamt ca. 2.700 qm BGF (Quartierstreff 1.300, Kita 1.400 qm). Das Gebaeude ist in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen. Dem Quartiershaus vorgelagert ist ein Quartiersplatz, der ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs ist. Er umfasst im Kernbereich rund 1.700 qm (ohne Verkehrsflaechen). Die Kita wird eine Außenflaeche von mind. 1.100 qm aufweisen.
Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gem. § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
Die Ausloberin wird unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorpruefung die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mindestens einschließlich LPH 5 (Hochbau), mindestens einschließlich LPH 5 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und mindestens LPH 2, 3 und 5 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Zusaetzlich koennen optional gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 (Architektur), LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur Kita Freiflaeche) und LPH 6–9 (Landschaftsarchitektur oeffentlicher Platz) stufenweise beauftragt werden.
Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Beauftragung des Architekturbueros und des Landschaftsarchitekturbueros erfolgen gemaeß HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen. Mit dem Architekturbuero wird der Vertrag fuer das Quartiershaus mit Kita abgeschlossen. Das Landschaftsarchitekturbuero wird mit den Kita-Außenflaechen und dem oeffentlichen Platz in zwei getrennten Vertraegen beauftragt. Die Beauftragung entsprechend der o.g. Leistungsphasen umfasst den Kernbereich des Platzes. Randbereiche des Platzes werden mit beratenden Leistungen (Verkehrsflaechen fuer Erschließungsplanung, private Vorzonen z.B. fuer Gestaltungshandbuch) beauftragt.
Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, die Auftraege der Landschaftsarchitektur direkt an das Landschaftsarchitekturbuero getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur sowie getrennte Vertraege fuer Kita-Außenflaeche und oeffentlicher Platz unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Mit der Teilnahmebestaetigung am WB erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT II.2.14.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.
WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT III.1.1).
Namen der bereits ausgewaehlten Teilnehmer:
1. Lima Architekten BDA, Stuttgart zusammen mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
2. Joos Keller Partnerschaft BDA, Heilbronn zusammen mit von K GmbH Landschaftsarchitekten, Ostfildern (Nellingen)
3. MoRe Architekten, Freiburg zusammen mit Henne Korn Landschaftsarchitekten PartGmbB, Freiburg
4. Schweikert Schilling Architekten, Karlsruhe zusammen mit werkbuero freiraum + landschaft – Susanne Hirzler, Tuebingen und voegele architekten + generalplaner gmbh, Stuttgart
5. Studio Ito, Stuttgart zusammen mit baeuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
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BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:
- Qualitaet des stadtraeumlichen Gesamtkonzepts
- Architektonische Gestaltqualitaet
- Außenraumqualitaet, funktionale und raeumliche Qualitaet des Freiraumkonzeptes
- Funktionale Qualitaet insbesondere Abgrenzung der Nutzung (KiTa und Quartierstreff)
- Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion / Barrierefreiheit)
- Funktionalitaet und Realisierungsfaehigkeit des Holz-/Holzhybridbaus
- Nachhaltigkeit und Energiekonzeption
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
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Angaben zu Preisen:
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt worden. Sie betraegt insgesamt 96.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.).
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Jedem der insgesamt 15 teilnehmenden Teams wird, bei Zulassung der Arbeit zur Wertung im Preisgericht, eine Aufwandsentschaedigung in Hoehe von 2.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt (Gesamtbearbeitungshonorar = 37.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.)).
Nicht ausgezahlte Bearbeitungshonorare werden dem Preisgeld zugeschlagen.
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Als Preissumme stehen demnach 59.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfuegung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:
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1. Preis 25.000,- Euro.
2. Preis 15.000,- Euro
3. Preis 10.000,- Euro
Fuer Anerkennungen stehen insgesamt 9.000,- Euro zur Verfuegung.
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Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu aendern. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.
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Namen der ausgewaehlten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts, soweit schon bekannt, ist vorgesehen:
1. Prof. Frank Lattke, Architekt, Augsburg
2. Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
3. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
4. Andreas Boehringer, Landschaftsarchitekt, Freiburg
5. Andrea Katzer, Stadt Freiburg, Architektin, Amtsleitung GMF
6. Jutta Herrmann-Burkart, Landschaftsarchitektin, Stadt Freiburg, stellv. Amtsleitung GuT
7. Dr. Gabi Lebherz, Stadt Freiburg, Architektin und Stadtplanerin, STPLA, Abteilungsleiterin Staedtebau und Wohnen
8. Timothy Simms, Stadtrat (Gruene)
9. Annemarie Reyers, Stadtraetin (Eine Stadt fuer Alle)
10. Ludwig Striet, Stadtrat (SPD)
11. Martin Kotterer, Stadtrat (CDU)
12. Prof. Dr. Martin Haag, Stadt Freiburg, Baubuergermeister Stellvertretendes Preisgericht
13. Prof. Dr. Ruediger Engel, Stadt Freiburg, PG Dietenbach
14. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart, STV
15. Wolfgang Stocker, Architekt, Freiburg, STV
16. Pit Mueller, Landschaftsarchitekt, Freiburg, STV
17. Manuela Riesterer, Stadt Freiburg, Sachgebietsleitung HB, GMF, STV
18. Ingo Breuker, Stadt Freiburg, stellv. Leitung PG Dietenbach, STV
19. Barbara de Haen, Stadt Freiburg, Wettbewerbsbetreuung GuT
20. Ramon Kathrein, Stadtrat (JUPI), STV
21. Christoph Glueck, Stadtrat (FDP/BfF), STV
22. n.n., STV
23. Christa Zink, Stadt Freiburg, Stellv. Amtsleitung ASK, STV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fuer die Vergabe der Planungsleistungen fuer das Quartiershaus Q1 mit Quartiersplatz wird ein Planungs-WB gem. § 69 ff VgV mit integriertem nichtoffenem Realisierungs-WB nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten durchgefuehrt. Dazu findet in der 1. Stufe ein offener EU-weiter Teilnahme-WB zur Bewerberauswahl statt. In der 2. Stufe wird ein nichtoffener Realisierungs-WB durchgefuehrt.
In der Bewerbungsphase ist das Projektteam aus federfuehrendem Architekten zusammen mit Landschaftarchitekten zu benennen.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschraenkt, von denen 5 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt werden. Ueber den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 10 weitere Bueros ermittelt. Sollten mehr als 10 Bewerbungen die Mindestkriterien erfuellen, wird gelost.
1. Angaben Bewerber
2. Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Beabsichtigte Nachunternehmer
4. Beabsichtigte Eignungsleihe
5. Eigenerklaerung Nichtvorliegen Ausschlussgruende
6. Erklaerung wirtschaftl. Verknuepfung
7. Eigenerklaerung Mindestlohn
8. Eigenerklaerung Russland Ausschluss
9. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Gebaeudepl., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);
10. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Freianlagenp., Mind.: 1 Mio. Euro Pers-, 500.000 Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);
11. Nachweis Architekt (s. III.2.1)
12. Nachweis Landschaftsarchitekt (s. III.2.1)
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13. Referenzen Gebaeudepl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:
Referenz 1:
- Kindertages- oder soziale Einrichtung
- mind. Honorarzone III
- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5
- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013
- Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich
Nachweis der Mindestkriterien Referenzproj. 1 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Referenz 2:
- errichtet in Holz- oder Holzhybridbauweise
- mehrgeschossiger Neubau oder Anbau
- mind. Honorarzone III
- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung mind. LPH 2-5
- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013
- Bauvolumen KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto
- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.
Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.
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14. Referenz Freianlagenpl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:
Referenz 1:
- oeffentlicher bzw. oeffentlich zugaenglicher Platz im urbanen Kontext
- mind. Honorarzone III
- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5
- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013
- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Referenz 2:
- Außenraum fuer eine Kita, Schule oder vergleichbare Einrichtung, Spielplatz
- mind. Honorarzone III
- Bauvolumen in KG 500 mind. 100.000 EUR netto
- abgeschlossene Leistungsphasen entsprechend Beauftragung LPH 2, 3 und 5
- Fertigstellung (Abschluss LPH 8) des Objekts nach dem 30.06.2013
- Nachweis auch ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich. Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Nachweis der Mindestkriterien Referenzpro. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, meussen die Kriterien beider Referenzen in Summe entsprechend nachgewiesen werden.
15. Bestaetigung Referenzen
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Teilnahmeberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebaeude-/Freianlagenplanung durch Nachweis der Eintragung in eine Architektenkammer erfüllen. Falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.
Weitere Anforderungen siehe VI.3) Zusaetzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital ueber das Vergabeportal http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfuegung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht moeglich.
Die Abgabe der geforderten Anlagen und Nachweise darf ausschließlich elektronisch ueber die Vergabeplattform erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spaetestens 10.08.2023, 12:00 Uhr, ueber das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten ueber „Nachrichten“ moeglich. Es erfolgt schnellstmoeglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklaerungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwuenscht und werden bei der Wertung nicht beruecksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulaessig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Bueros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulaessig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewerbungs- und Angebotsgestaltung haben.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfuer ist der Vor- und Nachname der erklaerenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafuer vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geaendert werden.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Ueber Aenderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.a. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenstaendig ueber Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gueltige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, ueber welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von oeffentlichen Auftraegen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menuepunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genauere Angaben zu den Fristen fuer die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen -GWB- unzulaessig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichung des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt.
2. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (siehe IV.2.2) genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.
3. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.
4. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt.
Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachpruefungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de