Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2024764
- Tag der Veröffentlichung
- 21.08.2018
- Aktualisiert am
- 21.05.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Hameln
- Koordination
- scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 18.09.2018
- Abgabetermin Pläne
- 09.01.2019
- Preisgerichtssitzung
- 05.03.2019
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des „Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts“ (ISEK) 2007-2017 wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein. Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des „Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts“ (ISEK) 2007-2017 wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein. Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
21/08/2018 S159 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Hameln: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 159-365483
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Hameln
DE923
Rathausplatz 1
Hameln
31785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 D-Hameln
Telefon: +49 5151202-1417
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Fax: +49 5151202-1266
NUTS-Code: DE923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI: Quartierspark Linsingenkaserne in Hameln
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2018-0023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des „Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts“ (ISEK) 2007-2017 wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein. Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Ergebnisse der Vorprüfung den ersten Preisträger mit der Bearbeitung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit dem/den Verfasser/n des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Gebiet des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ – Um- und Nachnutzung Linsingenkaserne und wird durch den Bund und das Land Niedersachsen gefördert.
Die maximale Bruttobausumme beträgt 2 500 000 EUR.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Die Auswahl der max. 15 Büros erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren. 5 Wettbewerbsteilnehmer wurden durch die Ausloberin vorab gesetzt.
Erfüllen mehr als 15 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist die Bewerberin / der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bzw. der digitale Eingang über das Vergabeportal der Bewerbung. Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien: Die Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
1.1 Fristgerechter Eingang der Bewerbung
1.2 Erklärung Bewerber
1.3 Erklärung Bewerbergemeinschaft
1.4 Erklärung Unterauftragnehmer
2.1 Erklärung Ausschlusskriterien gem. GWB
2.2 Erklärung wirtschaftliche Verknüpfungen
2.3 Erklärung Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4 Eigenerklärung des federführenden Landschaftsarchitekturbüros
3.1 Nachweis besonderer Berufsstand (vgl. III.2.1)
3.2 Nachweis geforderter Berufshaftpflichtdeckung in Höhe von mind. 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird
3.3 Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister falls zutreffend
3.4 Nachweis Erklärung Tariftreue
4.1 Referenzen
Bewerber/-gemein. müssen Referenzprojekte einreichen. Mindestanforderungen (Ausschluss) je einzelnes Referenzprojekt:
M1 Referenzbogen vollständig ausgefüllt
M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (max. 1 x A3)
Insgesamt müssen die eingereichten Referenzen folgende Mindestanforderungen in Summe erfüllen:
M3 Vollständige Bearbeitung LPH 2-8 (§39 HOAI),
M4 Mind. 1 Referenz muss Erfahrungen im Bereich öffentlicher Raum vorweisen
M5 Mind. 1 Referenz Öffentlicher Auftraggeber
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind, vor, werden die Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt führen. (Fortführung unter VI.3.1) ZusätzlicheAngaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1 Irene Lohaus Peter Carl Landschaftsarchitektur, Hannover
2 chora blau Landschaftsarchitektur, Hannover
3 WES GmbH LandschaftsArchitektur, Hamburg
4 GTL Michael Triebwetter Landschaftsarchitekt, Kassel
5 KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
— Qualität der Freiraumgestaltung,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
— Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung abschließend bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/10/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis § 39 HOAI ermittelt worden.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 22 500 EUR.
2) Preis 13 500 EUR
3) Preis 10 000 EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 9 000 EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Hermann Aden, Baudezernent Stadt Hameln
2. Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
3. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
4. Prof. Klaus Overmeyer, Wuppertal
5. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
6. Bettina Schultze
7. Anett Dreisvogt
8. Thorsten Sander
9. Thomas Meyer-Hermann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: Landschaftsarchitekt. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter) muss teilnahmeberechtigt sein. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind dabei nat. Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind. Jur. Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und deren bevollmächtigter Vertreter als Entwurfsverfasser die Anforderungen an nat. Personen erfüllt. Ferner sind Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der Berufsbezeichnung erfüllt, die an nat. Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten sind zulässig.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Termine
Versand der Auslobung ab dem 11.10.18
Frist der schriftlichen Rü?ckfragen 22.10.18
Rückfragenkolloquium 29.10.18
Abgabe Pläne 9.1.19
Preisgericht 5.3.19
Ausstellung anschließend – Termin wird noch genannt.
AUFTRAGSERTEILUNG
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise.
Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin den 1. Preis unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI § 39 stufenweise LPH 2-8, Honorarzone III Mindestsatz) direkt zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Wettbewerbsteilnehmer sichern zu, im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis mind. LP 8 übernehmen zu können und zu wollen.
Sollte es zu keiner Beauftragung des ersten Preises kommen, wird mit dem zweiten und dritten Preis ein Verhandlungsverfahren geführt.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen.
Im Falle anschließender Verhandlungsverfahren werden die Zuschlagskriterien den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmern mit der Einladung zur Verhandlung genannt. Die prozentuale Wertung des Wettbewerbsergebnisses wird dabei mindestens 50 % betragen (sollte eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein, werden Wettbewerbsergebnis und Ergebnis nach Weiterentwicklung zusammen mind. 50 % gewichtet werden). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die Kriterien und ihre Gewichtung abschließend bekanntgegeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag unter Zugrundelegung der HOAI (2013) abzuschließen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018
Deutschland-Hameln: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 159-365483
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Hameln
DE923
Rathausplatz 1
Hameln
31785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 D-Hameln
Telefon: +49 5151202-1417
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Fax: +49 5151202-1266
NUTS-Code: DE923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle/index.htm
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2018-0023
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI: Quartierspark Linsingenkaserne in Hameln
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2018-0023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Nach dem bundesweiten Abzug der britischen Streitkräfte wurden die Standorte in Hameln bis Ende 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Im Rahmen des „Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzepts“ (ISEK) 2007-2017 wurden vor allem die innerstädtisch gelegenen Standorte sowohl stadträumlich als auch bezüglich der Gebäudetypologie untersucht und Rahmenkonzepte erarbeitet. Aufgrund der innenstadtnahen Lage kommt der Linsingenkaserne innerhalb dieses Entwicklungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Eine bedarfsgerechte und sozial verantwortliche städtebauliche Neuordnung sowie die Um- und Nachnutzung rücken in den Vordergrund. Im Zentrum des Quartiers soll ein Quartierspark entstehen.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung zu finden, um den öffentlichen Raum innerhalb der Linsingenkaserne attraktiv und qualitätvoll zu gestalten. Der Quartierspark soll dabei nicht nur den Nutzern von Bildungseinrichtungen und den Angestellten auf dem Gelände zur Naherholung zur Verfügung stehen, sondern genauso Treffpunkt und Erholungsort der Bewohner des umliegenden Gebiets sein. Entwickelt werden soll im Rahmen des Wettbewerbs ein Gestaltungskonzept, das sich auch auf die weiteren Flächen des Kasernengeländes (z.B. dem Schulareal) weiterführen lässt.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Ergebnisse der Vorprüfung den ersten Preisträger mit der Bearbeitung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit dem/den Verfasser/n des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Gebiet des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ – Um- und Nachnutzung Linsingenkaserne und wird durch den Bund und das Land Niedersachsen gefördert.
Die maximale Bruttobausumme beträgt 2 500 000 EUR.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Die Auswahl der max. 15 Büros erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren. 5 Wettbewerbsteilnehmer wurden durch die Ausloberin vorab gesetzt.
Erfüllen mehr als 15 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung ist die Bewerberin / der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bzw. der digitale Eingang über das Vergabeportal der Bewerbung. Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien: Die Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
1.1 Fristgerechter Eingang der Bewerbung
1.2 Erklärung Bewerber
1.3 Erklärung Bewerbergemeinschaft
1.4 Erklärung Unterauftragnehmer
2.1 Erklärung Ausschlusskriterien gem. GWB
2.2 Erklärung wirtschaftliche Verknüpfungen
2.3 Erklärung Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4 Eigenerklärung des federführenden Landschaftsarchitekturbüros
3.1 Nachweis besonderer Berufsstand (vgl. III.2.1)
3.2 Nachweis geforderter Berufshaftpflichtdeckung in Höhe von mind. 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird
3.3 Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister falls zutreffend
3.4 Nachweis Erklärung Tariftreue
4.1 Referenzen
Bewerber/-gemein. müssen Referenzprojekte einreichen. Mindestanforderungen (Ausschluss) je einzelnes Referenzprojekt:
M1 Referenzbogen vollständig ausgefüllt
M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (max. 1 x A3)
Insgesamt müssen die eingereichten Referenzen folgende Mindestanforderungen in Summe erfüllen:
M3 Vollständige Bearbeitung LPH 2-8 (§39 HOAI),
M4 Mind. 1 Referenz muss Erfahrungen im Bereich öffentlicher Raum vorweisen
M5 Mind. 1 Referenz Öffentlicher Auftraggeber
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind, vor, werden die Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt führen. (Fortführung unter VI.3.1) ZusätzlicheAngaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1 Irene Lohaus Peter Carl Landschaftsarchitektur, Hannover
2 chora blau Landschaftsarchitektur, Hannover
3 WES GmbH LandschaftsArchitektur, Hamburg
4 GTL Michael Triebwetter Landschaftsarchitekt, Kassel
5 KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
— Qualität der Freiraumgestaltung,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
— Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung abschließend bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/10/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis § 39 HOAI ermittelt worden.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 22 500 EUR.
2) Preis 13 500 EUR
3) Preis 10 000 EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 9 000 EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Hermann Aden, Baudezernent Stadt Hameln
2. Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
3. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
4. Prof. Klaus Overmeyer, Wuppertal
5. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
6. Bettina Schultze
7. Anett Dreisvogt
8. Thorsten Sander
9. Thomas Meyer-Hermann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem bes. Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: Landschaftsarchitekt. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter) muss teilnahmeberechtigt sein. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind dabei nat. Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind. Jur. Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und deren bevollmächtigter Vertreter als Entwurfsverfasser die Anforderungen an nat. Personen erfüllt. Ferner sind Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der Berufsbezeichnung erfüllt, die an nat. Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten sind zulässig.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Termine
Versand der Auslobung ab dem 11.10.18
Frist der schriftlichen Rü?ckfragen 22.10.18
Rückfragenkolloquium 29.10.18
Abgabe Pläne 9.1.19
Preisgericht 5.3.19
Ausstellung anschließend – Termin wird noch genannt.
AUFTRAGSERTEILUNG
Ein Abruf der LPH 2-8 § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise.
Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin den 1. Preis unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI § 39 stufenweise LPH 2-8, Honorarzone III Mindestsatz) direkt zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Wettbewerbsteilnehmer sichern zu, im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis mind. LP 8 übernehmen zu können und zu wollen.
Sollte es zu keiner Beauftragung des ersten Preises kommen, wird mit dem zweiten und dritten Preis ein Verhandlungsverfahren geführt.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen.
Im Falle anschließender Verhandlungsverfahren werden die Zuschlagskriterien den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmern mit der Einladung zur Verhandlung genannt. Die prozentuale Wertung des Wettbewerbsergebnisses wird dabei mindestens 50 % betragen (sollte eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein, werden Wettbewerbsergebnis und Ergebnis nach Weiterentwicklung zusammen mind. 50 % gewichtet werden). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die Kriterien und ihre Gewichtung abschließend bekanntgegeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag unter Zugrundelegung der HOAI (2013) abzuschließen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Niedersachsen
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2018