Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

  • Rathaus- und Bärenareal
  • Rathaus- und Bärenareal
  • Rathaus- und Bärenareal
  • Rathaus- und Bärenareal
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 4. Preis SCOPE office for architecture, Stuttgart | bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart

Rathaus- und Bärenareal , Durbach/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2037318
Tag der Veröffentlichung
06.06.2023
Aktualisiert am
03.01.2024
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
14 Arbeiten
Auslober
Koordination
alea real GmbH, Freiburg
Bewerbungsschluss
03.07.2023 11:00
Abgabetermin Pläne
08.11.2023
Abgabetermin Modell
24.11.2023
Preisgerichtssitzung
12.12.2023

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar
  • 1. Preis Osterwold°Schmidt Exp!ander Architekten, Weimar

1. Preis

Lieb Architekten, Freudenstadt
Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen
  • 1. Preis Lieb + Lieb Architekten, Freudenstadt Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen

3. Preis

Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München

4. Preis

SCOPE office for architecture, Stuttgart
bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
  • 4. Preis SCOPE office for architecture, Stuttgart | bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
  • 4. Preis SCOPE office for architecture, Stuttgart | bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
  • 4. Preis SCOPE office for architecture, Stuttgart | bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
  • 4. Preis SCOPE office for architecture, Stuttgart | bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
  • 3. Preis Schätzler Architekten GmbH, München
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Hochbau Ideenteil

Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Durbach beabsichtigt die Sanierung und den Anbau des Rathauses sowie die Entwicklung der dazugehörigen Freiflächen und des angrenzenden "Bärenareals".
Die aktuell vorhandenen, nicht erhaltenswerten Außenflächen sollen durch eine Grünflächen- und Platzgestaltung aufgewertet und so gestaltet werden, dass das Rathaus von der Straße aus sichtbar ist und somit seine Attraktion direkt ersichtlich wird.
Das Rathaus wiederrum bedarf einer umfangreichen baulichen Umgestaltung. Die Planung dieser Entwicklung erfolgt in einem Realisierungswettbewerb (Rathaussanierung, Anbau und dazugehörige Freiflächen). Innerhalb des Realisierungsteils ist auch der Abbruch der Gebäude im Tal 3 und Tal 7a sowie eine sinnvolle Entwicklung dieser Flächen (inklusive der aktuellen Parkierungsflächen ) zu planen. Hierbei ist die durch den Abriss des Gebäudes Tal 3 gewonnene Fläche in die Platzgestaltung für den Rathausvorplatz einzubeziehen.
Um diese Visionen in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können und der Lage und Chance der Gestaltung der Ortsmitte Durbach gerecht zu werden, soll ferner die Entwicklung des „Bären“ im Tal 7 in einem Ideenteil im Bereich Hochbau mitgedacht werden. Für dieses Objekt besteht lediglich die Vorgabe seitens der Ausloberin, die Entwicklung so zu planen, dass das Gebäude sich in städtebaulicher Hinsicht harmonisch in das Gesamtensemble einfügt. Im Falle eines Abbruchs ist jedoch in jedem Fall ein Ersatzbau vorzusehen. Die Positionierung innerhalb des Plangebiets kann hierbei frei gewählt werden, es ist lediglich darauf zu achten, dass das Gebäude stirnseitig zur Straße positioniert wird und über ein Satteldach oder Walmdach verfügt.
Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.334.000 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis Ende 2026 geplant.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Mathias Hähnig, Architekt, Tübingen (Vorsitz)
Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin, Mannheim
Hartmut Klein, Architekt, Staufen

Sachpreisrichter*innen
Andreas König, Bürgermeister, Gemeinde Durbach
Werner Bächle, Gemeinderat
Hanna Danner, Gemeinderätin

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht spricht keine Empfehlung aus.

Nähere Informationen können Sie der Website der Gemeinde entnehmen:
www.gemeinde-durbach.de/rathaus-buergerservice/aktuelles
06/06/2023    S107

Deutschland-Durbach: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 107-335032

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Durbach

Postanschrift: Tal 5

Ort: Durbach

NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis

Postleitzahl: 77770

Land: Deutschland

E-Mail: rathausareal-durbach@alea-real.de

Telefon: +49 76151460154

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.durbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E92752493
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E92752493
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rathaus- und Bärenareal Durbach

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Durbach beabsichtigt die Sanierung und den Anbau des Rathauses sowie die Entwicklung der dazugehörigen Freiflächen und des angrenzenden "Bärenareals".

Die aktuell vorhandenen, nicht erhaltenswerten Außenflächen sollen durch eine Grünflächen- und Platzgestaltung aufgewertet und so gestaltet werden, dass das Rathaus von der Straße aus sichtbar ist und somit seine Attraktion direkt ersichtlich wird.

Das Rathaus wiederrum bedarf einer umfangreichen baulichen Umgestaltung. Die Planung dieser Entwicklung erfolgt in einem Realisierungswettbewerb (Rathaussanierung, Anbau und dazugehörige Freiflächen). Innerhalb des Realisierungsteils ist auch der Abbruch der Gebäude im Tal 3 und Tal 7a sowie eine sinnvolle Entwicklung dieser Flächen (inklusive der aktuellen Parkierungsflächen ) zu planen. Hierbei ist die durch den Abriss des Gebäudes Tal 3 gewonnene Fläche in die Platzgestaltung für den Rathausvorplatz einzubeziehen.

Um diese Visionen in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können und der Lage und Chance der Gestaltung der Ortsmitte Durbach gerecht zu werden, soll ferner die Entwicklung des „Bären“ im Tal 7 in einem Ideenteil im Bereich Hochbau mitgedacht werden. Für dieses Objekt besteht lediglich die Vorgabe seitens der Ausloberin, die Entwicklung so zu planen, dass das Gebäude sich in städtebaulicher Hinsicht harmonisch in das Gesamtensemble einfügt. Im Falle eines Abbruchs ist jedoch in jedem Fall ein Ersatzbau vorzusehen. Die Positionierung innerhalb des Plangebiets kann hierbei frei gewählt werden, es ist lediglich darauf zu achten, dass das Gebäude stirnseitig zur Straße positioniert wird und über ein Satteldach oder Walmdach verfügt.

Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.334.000 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis Ende 2026 geplant.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:

Durbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 sowie 5, 6, 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.

Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Die Ausloberin beabsichtigt grundsätzlich die Leistungsphasen 1 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie nach der Erteilung der Baugenehmigung mindestens mit 60 % der Leistungsphase 5 (z.B. Leitdetails) des Realisierungsteils. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

Geplante Projektdauer:

Start Planungsphase ca. 1. Quartal 2024

Baubeginn ca. 1. Quartal 2025

Inbetriebnahme / Fertigstellung 4. Quartal 2026

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektteam und Projektorganisation / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Insgesamt sollen fünfzehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hiervon wurden drei Bewerber vorab von der Ausloberin gesetzt. Diese sind:

- Dipl. Ing. (FH) Frank-Michael Graf, 77654 Offenburg

- KRÄMER architekten, 77654 Offenburg

- wwg – architekten BDA, 77781 Biberach

Die Auswahl der weiteren zwölf Teilnehmer zusätzlich zu den drei gesetzten Teilnehmern, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte

Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren.

Bis einschließlich 1 Person = 0 Punkte

Ab 2 Personen = 20 Punkte

Ab 3 Personen = 40 Punkte

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen im Projekt (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition).

Keine/unvollständige Angabe = 0 Punkte

Vollständige Angabe = 20 Punkte

Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:

Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)

Realisierter Umbau/Sanierung allgemein

Mindestanforderungen:

- Objektplanung § 34 HOAI, innerhalb der LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

- Mindesthonorarzone III oder höher.

- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023

- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. € netto.

- Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).

Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400

Ab 1,60 Mio. € netto = 3 Punkte

Ab 2,15 Mio. € netto = 6 Punkte

Ab 2,70 Mio. € netto = 9 Punkte

Ab 3,25 Mio. € netto = 12 Punkte

Ab 3,80 Mio. € netto = 15 Punkte

Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte

Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)

Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber

Mindestanforderungen:

- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

- Mindesthonorarzone III oder höher.

- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023

- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. € netto.

- Angabe Auftraggeber (öffentlich).

Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400

Ab 1,60 Mio. € netto = 3 Punkte

Ab 2,15 Mio. € netto = 6 Punkte

Ab 2,70 Mio. € netto = 9 Punkte

Ab 3,25 Mio. € netto = 12 Punkte

Ab 3,80 Mio. € netto = 15 Punkte

Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte

Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)

Erfahrung mit Denkmalschutz

Mindestanforderungen:

Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023, bei welchem die Leistungsphasen 2 bis 5 bzw. 2 bis 8 für ein Denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).

Begleitung in LPH 2 bis 5 = 10 Punkte

Begleitung in LPH 2 bis 8 = 20 Punkte

Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)

Ausgezeichnetes realisiertes Projekt

Mindestanforderungen:

Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023, welches mit einem Architekturpreis (z.B. Auszeichnungen des BDA oder „Beispielhaftes Bauen) oder einem Wettbewerbserfolg (1. – 3. Platz) ausgezeichnet wurde (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).

Wettbewerbserfolg = 15 Punkte

Architekturpreis = 20 Punkte

Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen.

Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.

Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein

Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.

Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet

wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die

verantwortliche Projektleitung einzureichen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung (Architekt) gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen.

- Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser

der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen.

- Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder ein sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.

- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt, § 75, Abs. 1 und Abs. 2 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:

Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich

geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen

oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/07/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Es wir ein Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als drei Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien

(vgl. oben II.2.9) die zwölf weiteren Bewerber zusätzlich zu den drei gesetzten Bewerbern ausgewählt, welche zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe aufgefordert werden. Anschließend werden mit den Preisträgern aus dem Wettbewerb Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 15 (12 + 3) ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.

(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.

(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der

Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.

(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten

Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht

erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der

Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter

Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.

7/2016 zu übermitteln.

(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und

Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/

abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.

(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:

Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/

Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann

(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).

(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und

Abs.3 VgV

- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages

(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im

Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach

§ 125 GWB

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123

Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)

- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen

Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)

- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen

vorliegt § 73 Abs. 3 VgV

(11) Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt

werden

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Ort: Karlsruhe

Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Ort: Karlsruhe

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag

ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist

unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134

verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem

Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach

der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1

Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des

Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen

und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Ort: Karlsruhe

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

Weitere Ergebnisse zum Thema

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen