- wa-ID
- wa-2032723
- Tag der Veröffentlichung
- 19.10.2021
- Aktualisiert am
- 21.04.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen (federführend) und Landschaftsarchitekt*innen mit Investor*innen als Nachunternehmer*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Flein
- Koordination
- BÄUMLE Architekten | Stadtplaner, Darmstadt
- Bewerbungsschluss
- 15.11.2021 13:00
- Abgabetermin Pläne
- 18.03.2022
- Abgabetermin Modell
- 25.03.2022
- Preisgerichtssitzung
- 13.04.2022
- Ausstellung
- 20.04.-20.05.2022
Offener Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß der RPW 2013 und anschließender Konzeptvergabe
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Flein beabsichtigt, die Entwicklung des Rathausumfeldes im Rahmen einer Konzeptvergabe, die neben dem Hochbau ein städtebauliches, freiraumplanerisches Konzept für das gesamte Rathausumfeld entwickeln soll, um die gewünschte Neubebauung in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können. Daneben wird ein städtebauliches Konzept für den Bereich „Untere Weihergasse“ gewünscht, um eine architektonische Basis für zukünftige Planungen zu erhalten. Zur Erlangung der besten Konzeption wird ein Wettbewerbsverfahren nach den RPW 2013 durchgeführt.
Das Rathaus Flein wurde als Ergebnis eines Architektenwettbewerbs aus dem Jahr 1982 errichtet. Das Rathaus ordnet, durch seine Form und Lage, die Ortsmitte in zwei Plätze. Der dreieckige Rathausvorplatz mit Linden und Brunnen sowie Sichtbeziehungen zum Kirchberg, und dem Parkplatz “hinter“ dem Rathaus südöstlich der Kellergasse, dessen Baumbestand eigentlich ein grünes Dach hätte bilden sollen.
Der Gemeinde ist es durch gezielte Bodenvorratungspolitik gelungen einige Grundstücke im direkten Rathausumfeld zu generieren. Diese Grundstücke ermöglichen der Gemeinde Flein das Erscheinungsbild der Ortsmitte neu zu definieren. Durch den Abbruch der vorhandenen, alten Gebäudesubstanz und die Schaffung einer qualitativ hochwertigen Architektur- und Freiraumsprache soll der besonderen Bedeutung der Ortsmitte von Flein Rechnung getragen werden. Als Nutzung sind Wohneinheiten und Dienstleistungsangebote zu planen. Die Gemeinde Flein ist offen bzw. begrüßt es, wenn neben bezahlbarem Wohnraum besondere Wohnkonzepte wie z.B. grundsätzlich barrierefreie Wohnungen, eine Behindertenwohngruppe oder Ähnliches Teil der Konzeption wären. Neben einer attraktiven Bücherei/ Mediathek ist das Thema Bildung (z.B. To go oder Coworking spaces) wichtig, alles auch im Zusammenhang verbunden mit dem Wunsch, eine attraktive Ortsmitte für Alle zu gestalten. Durch die zentrale Lage in der Ortsmitte und die unmittelbare Nähe zu hervorragend ausgebauter Infrastruktur, besteht entsprechendes Entwicklungspotenzial.
Das Betrachtungsgebiet hat eine Größe von ca. 1 ha.
Ziel ist die Schaffung einer innovativen, attraktiven und lebendigen Ortsmitte von zukunftsorientierter Ausprägung und hoher Nachhaltigkeit, die sich gut in die Struktur von Flein einfügt und aufwertet.
Gefordert wird eine qualifizierte Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie ein Freiflächenkonzept.
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und eines festgeschriebenen Kaufpreises pro m2 Grundstücksfläche werden konzeptabhängig öffentliche Grundstücksflächen in einer Größenordnung von bis zu ca. 3.000m2 an den Bieter vergeben, der das beste geeignete Bebauungs- und Freiraumkonzept anbietet.
Der Investor verpflichtet sich, den Wettbewerbsentwurf zu realisieren und die beteiligten Architekten mit weiteren Planungsleistungen, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, zu beauftragen. Er erklärt sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Flein zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung bereit, sofern dies notwendig ist. Im Zuge der Planungs- und Baumaßnahmen verpflichtet sich der Investor u.a. eine öffentliche Mediathek und eine 3-4 Zimmer Wohnung zu errichten, die die Gemeinde Flein erwerben wird.
Zur Absicherung der Ausloberziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag Rechte zu Gunsten der Gemeinde Flein festgeschrieben.
Fachpreisrichter*innen
Dr. Eckart Rosenberger, Architekt/Stadtplaner, Fellbach (Vorsitz)
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt
Dr. Fred Gresens, Architekt, Vorsitzender Gemibau - Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Lahr
Marcus Hille, Architekt/Stadtplaner, Ingelheim
Julia Klumpp, Architektin, Stuttgart
Gisela Stötzer, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Sachpreisrichter*innen
Alexander Krüger, Bürgermeister, Gemeinde Flein
Gudrun Haag-Erdösi, Gemeinderat, Gemeinde Flein
Adelheid Scharf-Giegling, Gemeinderat, Gemeinde Flein
Jens Oppl, Gemeinderat Gemeinde Flein
Albrecht Berroth, Gemeinderat, Gemeinde Flein
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig entsprechend dem in der Auslobung beschriebenen Prozedere Vertragsverhandlungen mit dem 1. Preisträger aufzunehmen.
Die freiraumplanerischen Vorschläge des 1. Preisträgers für den Ideenteil sollen im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden.
Ausstellung
Die erste Öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet im Foyer des Rathauses, Kellergasse 1, 74223 Flein von Mittwoch, den 20.04.2022 bis Freitag, den 20.05.2022 zu den Öffnungszeiten des Rathauses statt:
Montag: 08:00–12:30, 14:00–18:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00–12:30, 14:00–16:00
Donnerstag: 08:00–12:30
Freitag: 08:00–12:30
Deutschland-Flein: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2021/S 203-531203
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Flein
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: info@flein.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flein.de
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@baeumlearchitekten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeumlearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
FRU_Konzeptvergabe Rathausumfeld, Flein Teilnahmewettbewerb
Die Gemeinde Flein beabsichtigt, die Entwicklung des Rathausumfeldes im Rahmen einer Konzeptvergabe, die neben dem Hochbau ein städtebauliches, freiraumplanerisches Konzept für das gesamte Rathausumfeld entwickeln soll, um die gewünschte Neubebauung in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können. Daneben wird eine städtebauliches Konzept für den Bereich "Untere Weihergasse" gewünscht, um eine architektonische Basis für zukünftige Planungen zu erhalten. Zur Erlangung der besten Konzeption wird ein Wettbewerbsverfahren nach den RPW 2013 durchgeführt.
Das Rathaus Flein wurde als Ergebnis eines Architektenwettbewerbs aus dem Jahr 1982 errichtet. Das Rathaus ordnet, durch seine Form und Lage, die Ortsmitte in zwei Plätze. Der dreieckige Rathausvorplatz mit Linden und Brunnen sowie Sichtbeziehungen zum Kirchberg, und dem Parkplatz "hinter" dem Rathaus südöstlich der Kellergasse, dessen Baumbestand eigentlich ein grünes Dach hätte bilden sollen.
Der Gemeinde ist es durch gezielte Bodenvorratungspolitik gelungen einige Grundstücke im direkten Rathausumfeld zu generieren. Diese Grundstücke ermöglichen der Gemeinde Flein das Erscheinungsbild der Ortsmitte neu zu definieren. Durch den Abbruch der vorhandenen, alten Gebäudesubstanz und die Schaffung einer qualitativ hochwertigen Architektur- und Freiraumsprache soll der besonderen Bedeutung der Ortsmitte von Flein Rechnung getragen werden. Als Nutzung sind Wohneinheiten und Dienstleistungsangebote zu planen. Die Gemeinde Flein ist offen bzw. begrüßt es, wenn neben bezahlbarem Wohnraum besondere Wohnkonzepte wie z.B. grundsätzlich barrierefreie Wohnungen, eine Behindertenwohngruppe oder ähnliches Teil der Konzeption wären. Neben einer attraktiven Bücherei/Mediathek ist das Thema Bildung (z.B. "To go" oder "Coworking spaces") wichtig, alles auch im Zusammenhang verbunden mit dem Wunsch eine attraktive Ortsmitte für "Alle" zu gestalten. Durch die zentrale Lage in der Ortsmitte und die unmittelbare Nähe zu hervorragend ausgebauter Infrastruktur besteht entsprechendes Entwicklungspotenzial.
Das Betrachtungsgebiet hat eine Größe von ca. 1 ha.
Ziel ist die Schaffung einer innovativen, attraktiven und lebendigen Ortsmitte von zukunftsorientierter Ausprägung und hoher Nachhaltigkeit, die sich gut in die Struktur von Flein einfügt und aufwertet.
Gefordert wird eine qualifizierte Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie ein Freiflächenkonzept.
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und eines festgeschriebenen Kaufpreises pro m² Grundstücksfläche werden konzeptabhängig öffentliche Grundstücksflächen in einer Größenordnung von bis zu ca. 3.000m² an den Bieter vergeben, der das beste geeignete Bebauungs- und Freiraumkonzept anbietet.
Der Investor verpflichtet sich, den Wettbewerbsentwurf zu realisieren und die beteiligten Architekten mit weiteren Planungsleistungen, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, zu beauftragen. Er erklärt sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Flein zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung bereit, sofern dies notwendig ist. Im Zuge der Planungs- und Baumaßnahmen verpflichtet sich der Investor u.a. eine öffentliche Mediathek und eine 3-4 Zimmer Wohnung zu errichten, die die Gemeinde Flein erwerben wird.
Zur Absicherung der Ausloberziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag Rechte zu Gunsten der Gemeinde Flein festgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Zulassungsvorraussetzung ist eine Teilnahmeerklärung unter Verwendung des Formblatts "FRU_Teilnahmeerklärung" in digitaler Form über "dtvp" einzureichen. Sie beinhaltet neben dem Formblatt mit Angaben zur Bewerbergemeinschaft und rechtsverbindlicher Unterschrift der/des bevollmächtigten Vertreter/s in Textform noch folgende Anlagen:
A1. Nachweis Berufszulassungen
(Architekt/Landschaftsarchitekt ggf. Stadtplaner)
A2. Bonitätsauskunft (Investor)
formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut
A3. Formlose Erklärung eines Kreditinstituts zur Bereitschaft, das Gesamtprojekt im Fall der Veräußerung an den Investor zu üblichen Konditionen zu finanzieren (Investor)
Die Formblätter können ausschließlich auf der Homepage des Deutschen Vergabeportals dtvp eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeerklärung in digitaler Form mit den geforderten Anlagen muss bis zum Abgabetermin auf der Deutschen Vergabeplattform dtvp hochgeladen worden sein.
Zur Information werden den Bewerbern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
1. Auslobung (Vorabzug)
Die Wettbewerbsunterlagen erhält, wer die Zulassungsvorraussetzungen belegt durch die geforderten Unterlagen und Erklärungen, erfüllt.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften (gleich ob aus natürlichen oder juristischen Personen bestehend) aus ARCHITEKTEN (federführend) und LANDSCHAFTSARCHITEKTEN mit INVESTOREN
(Investoren, Bauträgern oder Wohnungsbauunternehmen) als Nachunternehmer.
Ergänzend zu der oben zwingend geforderten Kombination (ARCHITEKT + LANDSCHAFTSARCHITEKT UND INVESTOR als Nachunternehmer) können STADTPLANER als weiteres Mitglied dieser Bewerbergemeinschaft ebenso teilnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
- Städtebauliches Gesamtkonzept
- Einfügung in den historischen Ortskern
- Bebauungskonzept
- Freiraumgestaltung
- Adressbildung / Identität
- Ökologie/Nachhaltigkeit
- Parkierungskonzeption
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin für die Architektenleistungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 80.000,- EUR zur Verfügung.
Es werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis 32.000,-- EUR
2. Preis 20.000,-- EUR
3. Preis 12.000,-- EUR
Anerkennungssumme 16.000,-- EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme sowie die Vergabe von Anerkennungen kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die zuerkannten Preisgelder verbleiben den Planverfassern.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WR0CC
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland