Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2023432
- Tag der Veröffentlichung
- 22.03.2018
- Aktualisiert am
- 22.03.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Teilnehmer
- Stadtplaner und/oder Architekten. Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern und/oder Architekten
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Werlte
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen
- Bewerbungsschluss
- 17.11.2017
- Abgabetermin Pläne
- 09.02.2018
- Abgabetermin Modell
- 23.02.2018
- Preisgerichtssitzung
- 16.03.2018
Verfahrensart
Nichtoffener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Werlte liegt im Nordosten des Landkreises Emsland in Niedersachsen. Während die Struktur der umliegenden Gemeinden eher landwirtschaftlich geprägt ist, hat sich der zentrale Ort Werlte in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beachtlichen Industriestandort und regionalem Einkaufszentrum entwickelt. Werlte übernimmt die Funktion eines Grundzentrums und ist mit den zentralen Einrichtungen der Grundversorgung ausgestattet. Für das Zentrum der Stadt strebt die Kommune eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung an.
Im Stadtkern von Werlte wird sich die städtebauliche Struktur durch den geplanten Abriss der Grundschule an der Kirchstraße und den wahrscheinlichen Abriss und Neubau des Rathauses nachhaltig verändern. Die Grundschule soll einen neuen Standort außerhalb des Stadtkernes erhalten während für das Rathaus innerhalb des Wettbewerbsgebietes ein neuer Standort gesucht wird. Für das Rathausprojekt ist zu einem späteren Zeitpunkt ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb geplant.
Die Stadt Werlte plant, die Umstrukturierung des Stadtzentrums durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln mit zu finanzieren. Mit dem Verfahren eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für den Kern des anvisierten Sanierungsgebietes gefunden werden.
Nichtoffener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Werlte liegt im Nordosten des Landkreises Emsland in Niedersachsen. Während die Struktur der umliegenden Gemeinden eher landwirtschaftlich geprägt ist, hat sich der zentrale Ort Werlte in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beachtlichen Industriestandort und regionalem Einkaufszentrum entwickelt. Werlte übernimmt die Funktion eines Grundzentrums und ist mit den zentralen Einrichtungen der Grundversorgung ausgestattet. Für das Zentrum der Stadt strebt die Kommune eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung an.
Im Stadtkern von Werlte wird sich die städtebauliche Struktur durch den geplanten Abriss der Grundschule an der Kirchstraße und den wahrscheinlichen Abriss und Neubau des Rathauses nachhaltig verändern. Die Grundschule soll einen neuen Standort außerhalb des Stadtkernes erhalten während für das Rathaus innerhalb des Wettbewerbsgebietes ein neuer Standort gesucht wird. Für das Rathausprojekt ist zu einem späteren Zeitpunkt ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb geplant.
Die Stadt Werlte plant, die Umstrukturierung des Stadtzentrums durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln mit zu finanzieren. Mit dem Verfahren eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für den Kern des anvisierten Sanierungsgebietes gefunden werden.
Rathausumfeld in Werlte
Auslober
Stadt Werlte
Der Bürgermeister
Marktstraße 1, 49757 Werlte
Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Werlte liegt im Nordosten des Landkreises Emsland in Niedersachsen. Während die Struktur der umliegenden Gemeinden eher landwirtschaftlich geprägt ist, hat sich der zentrale Ort Werlte in den vergangenen Jahrzehnten zu einem beachtlichen Industriestandort und regionalem Einkaufszentrum entwickelt. Werlte übernimmt die Funktion eines Grundzentrums und ist mit den zentralen Einrichtungen der Grundversorgung ausgestattet. Für das Zentrum der Stadt strebt die Kommune eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung an.
Im Stadtkern von Werlte wird sich die städtebauliche Struktur durch den geplanten Abriss der Grundschule an der Kirchstraße und den wahrscheinlichen Abriss und Neubau des Rathauses nachhaltig verändern. Die Grundschule soll einen neuen Standort außerhalb des Stadtkernes erhalten während für das Rathaus innerhalb des Wettbewerbsgebietes ein neuer Standort gesucht wird. Für das Rathausprojekt ist zu einem späteren Zeitpunkt ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb geplant.
Die Stadt Werlte plant, die Umstrukturierung des Stadtzentrums durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln mit zu finanzieren. Mit dem Verfahren eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für den Kern des anvisierten Sanierungsgebietes gefunden werden.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 ausgelobt.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner und/oder Architekten. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern und/oder Architekten teilnahmeberechtigt.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 20 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Formale Kriterien:
• fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
• Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link
am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 17.11.2017, 12:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Rathausumfeld, Stadt Werlte“ zu kennzeichnen.
Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder E-Mail übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 15 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Gesetzte Teilnehmer
- Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH, Hiltern
- KAW, Groningen
- Gieselmann und Müller GmbH, Werlte
- andreas schneider architekten GmbH & Co. KG, Bremen
- MOSAIK architekten bda, Hannover
Termine
Bürger Workshop 23.10.2017/01.11.2017
Beschlussfassung 23.11.17
Veröffentlichung Wettbewerb / Beginn Bewerbungsfrist 20.10.2017
Einsendeschluss Bewerbung 17.11.2017
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 27.11.2017
Kolloquium 06.12.2017
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 09.02.2018
Abgabe der Modelle 23.02.2018
Preisgerichtssitzung 20.03.2018
Öffentliche Ausstellung voraus. März 2018
Preisgericht
Stimmberechtigte Fachpreisrichter
- Prof. Manfred Schomers, Architekt, Bremen
- Dr. Frank-Egon Pantel, Architekt, Oldenburg
- Herr Marc Föhrer, Stadtplaner, Dortmund
- Dr. Harald Meyer, Stadtplaner Hannover
- Herr Teja Trüper, Landschaftsarchitekt, Lübeck
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter
- Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
- Herr Olaf Freitag, Stadtplaner, Varel
Preise
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 35.000 € netto zur Verfügung.
Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des Merkblattes 51 der Architektenkammer Baden Württemberg „Städtebaulicher Entwurf“ ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 13.500,00 €
2. Preis 10.500,00 €
3. Preis 7.000,00 €
für Anerkennungen 4.000,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe (Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen b. und c. gem. Anlage 9 (2) § 19 (2) HOAI 2013) zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bei der Vergabe weiterer Leistungen gem. § 19 (Bebauungsplan), § 39 (Freianlagen), § 34 (Gebäude) und § 47 (Verkehrsanlagen) zu berücksichtigen.