- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2029306
- Tag der Veröffentlichung
- 25.06.2020
- Aktualisiert am
- 18.01.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen in Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner*innen
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Königswinter
- Koordination
- plan b – alternativen Jürgensmann Landers Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Duisburg
- Bewerbungsschluss
- 24.07.2020 12:00
- Abgabetermin
- 13.11.2020
- Preisgerichtssitzung
- 10.12.2020
Verfahrensart
Nicht offener, einstufiger landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Rheinufer in Königswinter mit der Uferpromenade spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner der Königswinterer Altstadt.
Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite. Vor diesem Hintergrund will die Stadt Königswinter die Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter-Altstadt in Angriff nehmen. Im November 2019 hat der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) des Rates der Stadt Königswinter die Stadtverwaltung beauftragt, ein Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung der Rheinallee vorzubereiten.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt bdla, Nürnberg (Vorsitzender)
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin bdla, Essen
Hans-Rainer Runge, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Düsseldorf
Juliane Kopperschmidt, Landschaftsarchitektin, Dortmund
Sachpreisrichter*in
Lutz Wagner (Bürgermeister)
Burkhard Rinkens
Björn Seelbach
Ulrike Ries-Staudacher
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Dabei sind die Anmerkungen aus der schriftlichen Beurteilung zu beachten.
Nicht offener, einstufiger landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Rheinufer in Königswinter mit der Uferpromenade spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner der Königswinterer Altstadt.
Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite. Vor diesem Hintergrund will die Stadt Königswinter die Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter-Altstadt in Angriff nehmen. Im November 2019 hat der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) des Rates der Stadt Königswinter die Stadtverwaltung beauftragt, ein Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung der Rheinallee vorzubereiten.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt bdla, Nürnberg (Vorsitzender)
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin bdla, Essen
Hans-Rainer Runge, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Düsseldorf
Juliane Kopperschmidt, Landschaftsarchitektin, Dortmund
Sachpreisrichter*in
Lutz Wagner (Bürgermeister)
Burkhard Rinkens
Björn Seelbach
Ulrike Ries-Staudacher
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Dabei sind die Anmerkungen aus der schriftlichen Beurteilung zu beachten.
25/06/2020 S121 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Königswinter: Landschaftsgärtnerische Gestaltung
2020/S 121-297080
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Königswinter, Servicebereich Stadtplanung
E-Mail: dominik.braunsteiner@koenigswinter.de
Telefon: +49 2244 / 889-156
Fax: +49 2244/889378Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigswinter.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.koenigswinter.de/de/rheinallee/bewerbung-wettbewerb.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: info@planb.land
Telefon: +49 203-2981929
Fax: +49 203-2981919Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.planb.land
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032981929
E-Mail: info@planb.land
Fax: +49 2032981919
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.planb.land
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Wettbewerb Rheinpromenade Königswinter
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Rheinpromenade in Königswinter spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner(innen) der Königswinterer Altstadt.
Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite. Vor diesem Hintergrund will die Stadt Königswinter die Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter-Altstadt in Angriff nehmen. Der Planungsraum umfasst ca. 1,9 Hektar, gelegen zwischen den Stadtbahnhaltestellen „Clemens-August-Straße“ im Norden und „Königswinter Fähre“ im Süden. Als Budget für die Neugestaltung sind 4 Mio. EUR netto vorgesehen.
Die Stadt Königswinter plant hierzu die Durchführung eines nichtoffenen Wettbewerbes nach RPW 2013 und in Verbindung mit der VgV mit 15 Teilnehmern, davon sind 5 vorab gesetzt. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Wettbewerbsgegenstand sind Planungsleistungen zur Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter; Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Leistungen nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), nach Abschnitt 4: Verkehrsanlagen (Leistungsbild § 47, Honorare § 48); ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, sie ist dort unter der Nummer W 22/20 registriert.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (siehe III.2),
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA),
c) Benennung eines Nachunternehmers für verkehrliche Beratungsleistungen (Ingenieurbüro für Verkehrswesen),
d) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung eines öffentlichen verkehrsberuhigten Bereichs und/oder einer Fußgängerzone (mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), Anrechenbare Kosten über 250 000 EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 1.1.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO und GPA).
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden.
e) Eigenerklärungen zu:
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Bieter-/Arbeitsgemeinschaften;
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB;
— Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Angaben sind auf einem Formblatt einzutragen, das im Internetauftritt der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de/de/rheinallee/bewerbung-wettbewerb.html erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail oder Fax an das betreuende Büro einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 2 Nachrücker bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
— Nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV;
— Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
— §123 und §124 GWB;
— Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Näheres siehe Abschnitt VI.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. bierbaum.aichele Landschaftsarchitekten, Mainz
2. clubL94 Landschaftsarchitekten, Köln
3. Latz + Partner, Tilman Latz, Iris Dupper, Kranzberg
4. LohausCarl Köhlmos Landschaftsarchitekten, Hannover
5. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Identität, Umgang mit dem Ort;
— Einbindung in den Stadt- und Landschaftsraum;
— Gestaltqualität, Maßstäblichkeit;
— verkehrliche Aspekte in funktionaler und rechtlicher Hinsicht;
— Nutzungskonzept; Entwicklungsfähigkeit;
— Beachtung des Kostenrahmens;
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Preisgeldsumme brutto 108 000 EUR, Aufteilung voraussichtlich:
— 1. Preis 52 000 EUR;
— 2. Preis 28 000 EUR;
— 3. Preis 18 000 EUR;
— Anerkennungen 10 000 EUR.
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin abgeführt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Keine
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt bdla, Nürnberg
Martin Diekmann, Landschaftsarchitekt bdla und Stadtplaner, Hannover
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin bdla, Essen
Hans-Rainer Runge, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind;
— ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Voraussichtliche Terminkette:
— Benachrichtigung Auswahl 10.8.2020;
— Bereitstellung der Unterlagen 21.8.2020;
— Kolloquium 9.9.2020;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 13.11.2020;
— Preisgericht 10.12.2020.
Wettbewerbsleistungen:
— 2 Blätter 120 x 90 cm, 1 Blatt 60 x 90 cm;
— Maximal 2 Visualisierungen;
— Erläuterungsbericht;
— Kostenermittlung;
— Vergabeverfahren.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, den ersten Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 2-9 und Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI für LP 2-9) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 (Objektplanung Freianlagen) HOAI und nach § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI.
Die Freianlagen werden der Honorarzone IV zugeordnet; das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone IV des HOAI zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Die Verkehrsanlagen werden der Honorarzone III zugeordnet, das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel.
Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
1. Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz) gemäß Formular 233a EU,
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2020
Deutschland-Königswinter: Landschaftsgärtnerische Gestaltung
2020/S 121-297080
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Königswinter
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Königswinter, Servicebereich Stadtplanung
E-Mail: dominik.braunsteiner@koenigswinter.de
Telefon: +49 2244 / 889-156
Fax: +49 2244/889378Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigswinter.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.koenigswinter.de/de/rheinallee/bewerbung-wettbewerb.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: info@planb.land
Telefon: +49 203-2981929
Fax: +49 203-2981919Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.planb.land
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 89
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032981929
E-Mail: info@planb.land
Fax: +49 2032981919
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.planb.land
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Wettbewerb Rheinpromenade Königswinter
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Rheinpromenade in Königswinter spielt eine besondere Rolle als Ausgangs- und Endpunkt von Ausflügen für die Tourismusdestinationen Königswinter und Siebengebirge. Es ist aber auch eine „gute Stube“ für die Bewohner(innen) der Königswinterer Altstadt.
Heute bestehen erhebliche verkehrliche, funktionale und gestalterische Defizite. Vor diesem Hintergrund will die Stadt Königswinter die Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter-Altstadt in Angriff nehmen. Der Planungsraum umfasst ca. 1,9 Hektar, gelegen zwischen den Stadtbahnhaltestellen „Clemens-August-Straße“ im Norden und „Königswinter Fähre“ im Süden. Als Budget für die Neugestaltung sind 4 Mio. EUR netto vorgesehen.
Die Stadt Königswinter plant hierzu die Durchführung eines nichtoffenen Wettbewerbes nach RPW 2013 und in Verbindung mit der VgV mit 15 Teilnehmern, davon sind 5 vorab gesetzt. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsplanung als Nachunternehmer als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Wettbewerbsgegenstand sind Planungsleistungen zur Umgestaltung der Rheinallee in Königswinter; Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Leistungen nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), nach Abschnitt 4: Verkehrsanlagen (Leistungsbild § 47, Honorare § 48); ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, sie ist dort unter der Nummer W 22/20 registriert.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (siehe III.2),
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA),
c) Benennung eines Nachunternehmers für verkehrliche Beratungsleistungen (Ingenieurbüro für Verkehrswesen),
d) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung eines öffentlichen verkehrsberuhigten Bereichs und/oder einer Fußgängerzone (mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), Anrechenbare Kosten über 250 000 EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 1.1.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO und GPA).
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden.
e) Eigenerklärungen zu:
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Bieter-/Arbeitsgemeinschaften;
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB;
— Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Angaben sind auf einem Formblatt einzutragen, das im Internetauftritt der Stadt Königswinter unter www.koenigswinter.de/de/rheinallee/bewerbung-wettbewerb.html erhältlich ist. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail oder Fax an das betreuende Büro einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 2 Nachrücker bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
— Nicht fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV;
— Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
— §123 und §124 GWB;
— Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Näheres siehe Abschnitt VI.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. bierbaum.aichele Landschaftsarchitekten, Mainz
2. clubL94 Landschaftsarchitekten, Köln
3. Latz + Partner, Tilman Latz, Iris Dupper, Kranzberg
4. LohausCarl Köhlmos Landschaftsarchitekten, Hannover
5. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Identität, Umgang mit dem Ort;
— Einbindung in den Stadt- und Landschaftsraum;
— Gestaltqualität, Maßstäblichkeit;
— verkehrliche Aspekte in funktionaler und rechtlicher Hinsicht;
— Nutzungskonzept; Entwicklungsfähigkeit;
— Beachtung des Kostenrahmens;
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/08/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Preisgeldsumme brutto 108 000 EUR, Aufteilung voraussichtlich:
— 1. Preis 52 000 EUR;
— 2. Preis 28 000 EUR;
— 3. Preis 18 000 EUR;
— Anerkennungen 10 000 EUR.
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin abgeführt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Keine
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt bdla, Nürnberg
Martin Diekmann, Landschaftsarchitekt bdla und Stadtplaner, Hannover
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin bdla, Essen
Hans-Rainer Runge, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind;
— ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Voraussichtliche Terminkette:
— Benachrichtigung Auswahl 10.8.2020;
— Bereitstellung der Unterlagen 21.8.2020;
— Kolloquium 9.9.2020;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 13.11.2020;
— Preisgericht 10.12.2020.
Wettbewerbsleistungen:
— 2 Blätter 120 x 90 cm, 1 Blatt 60 x 90 cm;
— Maximal 2 Visualisierungen;
— Erläuterungsbericht;
— Kostenermittlung;
— Vergabeverfahren.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, den ersten Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 2-9 und Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI für LP 2-9) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 (Objektplanung Freianlagen) HOAI und nach § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI.
Die Freianlagen werden der Honorarzone IV zugeordnet; das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone IV des HOAI zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Die Verkehrsanlagen werden der Honorarzone III zugeordnet, das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel.
Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
1. Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz) gemäß Formular 233a EU,
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2020