- wa-ID
- wa-2024825
- Tag der Veröffentlichung
- 29.08.2018
- Aktualisiert am
- 29.08.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
- Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH
- Koordination
- Insa Schroeder-Ropeter Dipl.-Ing. Architektin, Lübeck
- Preisgerichtssitzung
- 23.08.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Gebäude Sterntalerweg 1-3 liegt im Lübecker Stadtteil Moisling und wurde zwischen 1968 und 1970 als Mehrfamilienhaus mit 9 Vollgeschossen, 64 Wohnungen und verschiedenen gewerblichen Nutzungseinheiten im Erdgeschoss errichtet.
Es weist seit Jahren diverse bauliche Mängel auf, weshalb inzwischen nur noch etwa die Hälfte der Wohnungen vermietet ist. Auch vom Wärmedämmstandard entspricht das Gebäude nicht den heutigen Anforderungen.
Neben diesen technischen Mängeln besteht seit einigen Jahren seitens der Bauordnung die Auffassung, dass das Gebäude als Hochhaus einzustufen ist, da der Fußboden im 8. OG bei 23,00 m über Gelände liegt. Im damaligen Baugenehmigungs-Verfahren wurde das Gebäude nicht als Hochhaus eingeordnet, weshalb die entsprechenden Anforderungen des baulichen Brandschutzes für ein Hochhaus nicht vorgesehen wurden. Sicherheitshalber werden inzwischen die Wohnungen im obersten Wohn-Geschoss (8. OG) nicht mehr vermietet.
Der Wettbewerb soll Lösungen finden für die technische und energetische Sanierung der Fassade und der Loggien/ Balkone sowie Ideen liefern zum Umgang mit dem Thema Hochhaus.
Dabei können zwei unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt werden:
- Erhaltung und Sanierung als Hochhaus unter Einhaltung der Forderungen der Hochhausrichtlinie
- Erhaltung, Sanierung und Umbau unter der Maßgabe der Einordnung des Gebäudes in die Gebäudeklasse 5 gem. LBO-SH
Bei einer Sanierung als Hochhaus ist es denkbar, anstelle des derzeitigen Dachgeschosses dort weitere Wohnräume in Verbindung mit Maisonette-Wohnungen im 8. und 9.OG zu planen. Die derzeit im Dachgeschoss vorhandenen Abstellräume können im Kellergeschoss untergebracht werden. Wünschenswert ist in jedem Fall die Schaffung einer Dachterrasse für die Mieter je eines Treppenhauses.
Eine darüber hinaus gehende Aufstockung des Gebäudes ist planungsrechtlich nicht zulässig. Der B-Plan von1962 schreibt das Gebäude in seiner jetzigen Höhe fest, eine geringfügige Überschreitung der Höhe ist nach Aussage des Bereiches Stadtplanung möglich.
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage und Funktion des Gebäudes kommt seiner Gestaltung eine hohe Bedeutung zu. Hierfür werden herausragende Lösungen gesucht.
Die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE ist Eigentümerin weiterer, fast baugleicher Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Wettbewerbsgebiet. Sie erhofft sich von den Wettbewerbsbeiträgen auch hierfür Anregungen und Impulse zur Sanierung.
Nicht offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Gebäude Sterntalerweg 1-3 liegt im Lübecker Stadtteil Moisling und wurde zwischen 1968 und 1970 als Mehrfamilienhaus mit 9 Vollgeschossen, 64 Wohnungen und verschiedenen gewerblichen Nutzungseinheiten im Erdgeschoss errichtet.
Es weist seit Jahren diverse bauliche Mängel auf, weshalb inzwischen nur noch etwa die Hälfte der Wohnungen vermietet ist. Auch vom Wärmedämmstandard entspricht das Gebäude nicht den heutigen Anforderungen.
Neben diesen technischen Mängeln besteht seit einigen Jahren seitens der Bauordnung die Auffassung, dass das Gebäude als Hochhaus einzustufen ist, da der Fußboden im 8. OG bei 23,00 m über Gelände liegt. Im damaligen Baugenehmigungs-Verfahren wurde das Gebäude nicht als Hochhaus eingeordnet, weshalb die entsprechenden Anforderungen des baulichen Brandschutzes für ein Hochhaus nicht vorgesehen wurden. Sicherheitshalber werden inzwischen die Wohnungen im obersten Wohn-Geschoss (8. OG) nicht mehr vermietet.
Der Wettbewerb soll Lösungen finden für die technische und energetische Sanierung der Fassade und der Loggien/ Balkone sowie Ideen liefern zum Umgang mit dem Thema Hochhaus.
Dabei können zwei unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt werden:
- Erhaltung und Sanierung als Hochhaus unter Einhaltung der Forderungen der Hochhausrichtlinie
- Erhaltung, Sanierung und Umbau unter der Maßgabe der Einordnung des Gebäudes in die Gebäudeklasse 5 gem. LBO-SH
Bei einer Sanierung als Hochhaus ist es denkbar, anstelle des derzeitigen Dachgeschosses dort weitere Wohnräume in Verbindung mit Maisonette-Wohnungen im 8. und 9.OG zu planen. Die derzeit im Dachgeschoss vorhandenen Abstellräume können im Kellergeschoss untergebracht werden. Wünschenswert ist in jedem Fall die Schaffung einer Dachterrasse für die Mieter je eines Treppenhauses.
Eine darüber hinaus gehende Aufstockung des Gebäudes ist planungsrechtlich nicht zulässig. Der B-Plan von1962 schreibt das Gebäude in seiner jetzigen Höhe fest, eine geringfügige Überschreitung der Höhe ist nach Aussage des Bereiches Stadtplanung möglich.
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage und Funktion des Gebäudes kommt seiner Gestaltung eine hohe Bedeutung zu. Hierfür werden herausragende Lösungen gesucht.
Die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE ist Eigentümerin weiterer, fast baugleicher Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Wettbewerbsgebiet. Sie erhofft sich von den Wettbewerbsbeiträgen auch hierfür Anregungen und Impulse zur Sanierung.