Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

  • Sanierung der Kramer Mühle
  • 2. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden

Sanierung der Kramer Mühle , St. Leon-Rot/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029356
Tag der Veröffentlichung
02.07.2020
Aktualisiert am
20.04.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
THOST Projektmanagement für Bauten und Anlagen GmbH, Pforzheim
Bewerbungsschluss
27.08.2020
Abgabetermin Pläne
02.02.2021
Preisgerichtssitzung
15.04.2021

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

VAST-Architekten Renzo Vallebuona, Düsseldorf

2. Preis

Atelier Schmelzer Weber, Dresden
Rieger Architektur mbB Rieger, Lehner, Steinborn, Dresden
  • 2. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden
  • 2. Preis: Atelier Schmelzer Weber, Dresden

4. Preis

blocher partners, Stuttgart

4. Preis

Architekten Geis & Brantner, Freiburg

Anerkennung

POOL LEBER ARCH. Architekten + Stadtplaner PargG mbB, München

Anerkennung

netzwerkarchitekten, Darmstadt

Anerkennung

Wandel Lorch Architekten und Stadtplaner, Saarbrücken
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltenem qualifizierten EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV

Wettbewerbsaufgabe
Die ursprüngliche Mahlmühle, die sogenannte „Kramer-Mühle“ war ursprünglich das Eigentum der Fürstbischöfe von Speyer. Die Mühle lag damals wie heute an der Landstraße nach Rot und man nutzte seinerzeit die Wasserkraft des Kraichbaches, um die Mühle zu betreiben. Die Mühle wurde im Pfälzischen Erbfolgenkrieg zerstört. Nach dem Wiederaufbau wurde die Mühle weiterbetrieben. 1782 brannte die Mühle erneut nieder. Sie wurde dann 1783 erneut aufgebaut. Das Baujahr und die Fundamente eingemeißelt. 1779 ging die Mühle in den jetzigen Besitz der Familie Cramer über. Seit der Zeit blieb es im Besitz der Familie Cramer. Daher auch der Name „Kramer-Mühle“. Das Mahlen wurde allerdings 1980 infolge des großen Mühlensterbens unserer Zeit eingestellt. Die gesamte Einrichtung wurde 1982 nach Jugoslawien verkauft. Seit 1983 befinden sich lediglich Wirtschaftsräume in der Mühle. Das Gutshaus (ca. 100 Jahre alt) wurde weiterhin zu Wohnzwecken genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und soll nun umgebaut/saniert werden. Als Auszug aus dem Nutzungskonzept sind nachfolgend die allgemeinen Anforderungen an die Planung aufgeführt:
— gewünscht werden ein größtmöglicher Erhalt der Optik und ein geschickter Umgang mit dem Gebäudebestand, um das Gesamtensemble als Einheit zu bewahren und als besonderen Ort von St. Leon-Rot im Sinne eines Kleinodes weiterzuentwickeln und wieder lebendig werden zu lassen;
— als grundsätzlicher Anspruch ist eine multifunktionale Nutzung verschiedener Räume formuliert für eine Unterbringung verschiedenster Nutzer und Bedürfnisse. Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Ansprüche bedeutet gleichzeitig, dass Teilbereiche wie die Gastronomie, die Multifunktions- und Veranstaltungsräume oder die Mediathek für sich ausgebildet und unabhängig voneinander betrieben werden können sollen;
— der zentrale Zugang soll über ein allgemeines Treppenhaus zur Hofseite erfolgen, dass die zentralen Funktionen miteinander verbindet. Über einen dort befindlichen Aufzug sollen die Nutzungsbereiche im 1. Obergeschoss und im Dach barrierefrei erreicht und zudem zentral angedient werden können. Eine barrierefreie Erreichbarkeit der öffentlichen Nutzungen wird neben den gesetzlichen Anforderungen als Grundvoraussetzung für einen Treffpunkt für alle Generationen angesehen;
— den baulichen Gegebenheiten muss mit individuellen Lösungen begegnet werden. So ist u.a. für den Einbau des Aufzuges im Treppenhaus eine Erhöhung der Dachkonstruktion im Bereich des Treppenhauses notwendig. Der Höhenunterschied zwischen Ölmühle und westlichen Teil der Gebäude mit dem Herrenhaus muss mittels Rampen-Ebenen oder Treppen überwunden werden;
— bei der generellen Orientierung spielt die Positionierung der Gastronomie aufgrund der An- und Abdienung eine bedeutende Rolle. Die Beeinträchtigung der übrigen Nutzungen soll hierbei auf ein Minimum reduziert werden. Weitere Berücksichtigung erfordern u.a. die Unterbringung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes, die erst mit genauerer Prüfung des Nutzungskonzeptes genauer benannt werden können;
— den einzelnen Freiflächen wird eine hohe Wertigkeit beigemessen. Diese sollen eigenständig wie auch im Kontext mit den Nutzungen im Gebäude genutzt werden können und sich in ihrem Charakter unterscheiden;
— die geschichtliche Bedeutung des Ortes und der früheren Nutzung soll sich in der Wahrnehmung als lebendiges Museum mit in die Architektur integrierten historischen Referenzen und Ausstellungsstücken widerspiegeln.

Fachpreisrichter
Prof. Wolfgang Grether (Architekt, Karlsruhe, ehem. Leiter Staatliches Hochbauamt Karlsruhe / Bundesbau)
Michael Eltrich (Architekt, Karlsruhe, ehem. Geschäftsführer Büro archis
Berthold Zähringer (Architekt, Ettlingenweier)
Peter Dietz (Architekt, Ortsbaumeister, Gemeinde St. Leon-Rot)

Sachpreisrichter
Dr. Alexander Eger (Bürgermeister Gemeinde St. Leon-Rot)
Siegfried Köck (Gemeinderat St. Leon-Rot)
Carsten Kamuf (Gemeinderat St. Leon-Rot)

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt mehrheitlich den Entwurf des ersten Preisträgers der weiteren Planung zu Grunde zu legen.
02/07/2020    S126    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-St. Leon-Rot: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 126-308896
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
Nationale Identifikationsnummer: 08226103
Postanschrift: Rathausstr. 2
Ort: St. Leon-Rot
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: vergabestelle@st-leon-rot.de
Telefon: +49 6227538324
Fax: +49 6227538381Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.st-leon-rot.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172eb35c026-2dbb91cefb50b077
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltenem qualifizierten EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV für die Sanierung der Kramer Mühle in St. Leon-Rot
Referenznummer der Bekanntmachung: GSLR-2020-0043

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die ursprüngliche Mahlmühle, die sogenannte „Kramer-Mühle“ war ursprünglich das Eigentum der Fürstbischöfe von Speyer. Die Mühle lag damals wie heute an der Landstraße nach Rot und man nutzte seinerzeit die Wasserkraft des Kraichbaches, um die Mühle zu betreiben. Die Mühle wurde im Pfälzischen Erbfolgenkrieg zerstört. Nach dem Wiederaufbau wurde die Mühle weiterbetrieben. 1782 brannte die Mühle erneut nieder. Sie wurde dann 1783 erneut aufgebaut. Das Baujahr und die Fundamente eingemeißelt. 1779
Ging die Mühle in den jetzigen Besitz der Familie Cramer über. Seit der Zeit blieb es im Besitz der Familie Cramer. Daher auch der Name „Kramer-Mühle“. Das Mahlen wurde allerdings 1980 infolge des großen Mühlensterbens unserer Zeit eingestellt. Die gesamte Einrichtung wurde 1982 nach Jugoslawien verkauft. Seit 1983 befinden sich lediglich Wirtschaftsräume in der Mühle. Das Gutshaus (ca. 100 Jahre alt) wurde weiterhin zu Wohnzwecken genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und soll nun umgebaut/saniert werden. Als Auszug aus dem Nutzungskonzept sind nachfolgend die allgemeinen Anforderungen an die Planung aufgeführt:
— gewünscht werden ein größtmöglicher Erhalt der Optik und ein geschickter Umgang mit dem Gebäudebestand, um das Gesamtensemble als Einheit zu bewahren und als besonderen Ort von St. Leon-Rot im Sinne eines Kleinodes weiterzuentwickeln und wieder lebendig werden zu lassen;
— als grundsätzlicher Anspruch ist eine multifunktionale Nutzung verschiedener Räume formuliert für eine Unterbringung verschiedenster Nutzer und Bedürfnisse. Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Ansprüche bedeutet gleichzeitig, dass Teilbereiche wie die Gastronomie, die Multifunktions- und Veranstaltungsräume oder die Mediathek für sich ausgebildet und unabhängig voneinander betrieben werden können sollen;
— der zentrale Zugang soll über ein allgemeines Treppenhaus zur Hofseite erfolgen, dass die zentralen Funktionen miteinander verbindet. Über einen dort befindlichen Aufzug sollen die Nutzungsbereiche im 1. Obergeschoss und im Dach barrierefrei erreicht und zudem zentral angedient werden können. Eine barrierefreie Erreichbarkeit der öffentlichen Nutzungen wird neben den gesetzlichen Anforderungen als Grundvoraussetzung für einen Treffpunkt für alle Generationen angesehen;
— den baulichen Gegebenheiten muss mit individuellen Lösungen begegnet werden. So ist u.a. für den Einbau des Aufzuges im Treppenhaus eine Erhöhung der Dachkonstruktion im Bereich des Treppenhauses notwendig. Der Höhenunterschied zwischen Ölmühle und westlichen Teil der Gebäude mit dem Herrenhaus muss mittels Rampen-Ebenen oder Treppen überwunden werden;
— bei der generellen Orientierung spielt die Positionierung der Gastronomie aufgrund der An- und Abdienung eine bedeutende Rolle. Die Beeinträchtigung der übrigen Nutzungen soll hierbei auf ein Minimum reduziert werden. Weitere Berücksichtigung erfordern u.a. die Unterbringung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes, die erst mit genauerer Prüfung des Nutzungskonzeptes genauer benannt werden können;
— den einzelnen Freiflächen wird eine hohe Wertigkeit beigemessen. Diese sollen eigenständig wie auch im Kontext mit den Nutzungen im Gebäude genutzt werden können und sich in ihrem Charakter unterscheiden;
— die geschichtliche Bedeutung des Ortes und der früheren Nutzung soll sich in der Wahrnehmung als lebendiges Museum mit in die Architektur integrierten historischen Referenzen und Ausstellungsstücken widerspiegeln.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die erste Stufe des Verfahrens beschränkt sich auf den Teilnahmewettbewerb. Für die Wettbewerbsphase, die 2. Stufe des Verfahrens, werden nach der Beurteilung eines Auswahlgremiums bis zu 10 Bewerber, die nicht Aufgrund der formalen Kriterien oder der Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen werden, ausgewählt. Zusätzlich wurden 4 Bewerber vorab durch die Gemeinde St. Leon-Rot ausgewählt.
Die Eignungskriterien (Mindestanforderungen) sind:
— Zwingende und fakultative Ausschlussgründe – Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (gem. § 42 VgV i. V. m. §§123, 124 GWB);
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV) – Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (gem. § 75 Abs. 1 VgV);
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) – Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
— Bewerber-/Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe – ggf. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gem. § 43 VgV)/ggf. Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen (gem. § 36 VgV)/ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe (gem. § 47 VgV).
Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatzes, Bewertung s. Ziff. 3.1 Eigenerklärung zur Eignung (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten, Bewertung s. Ziff. 3.2.1 Eigenerklärung zur Eignung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
— Referenzen, Bewertung s. Ziff. 3.2.2 Eigenerklärung zur Eignung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Art des Bauwerks/Nutzungsfläche (NUF)/Bauwerkskosten KG 300 + 400/Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI/Jahr der Inbetriebnahme/Referenzschreiben des Auftraggebers)
Die 10 Bewerber mit den höchsten Punktezahlen qualifizieren sich für den Planungswettbewerb. Bei mehr als 10 Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architektin/ des Architekten gefordert.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 14

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Hansjörg Maier + Partner, Heidelberg
Meurer Architektur Lahr
Geis & Brantner, Johannes Klorer, Freier Architekt, Freiburg
VAST-Architekten, Prof. Renzo Vallebuona, Düsseldorf

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die dargestellte
Reihenfolge nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten ist:
— formale Leistungs- und Programmerfüllung;
— Gesamtkonzept, bauliche und funktionale Einbindung;
— Integration in das Bestandsgebäude;
— Architektonische Qualität der Lösung;
— Freiraumqualität;
— Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit;
— Nachhaltigkeit;
— Technische Realisierbarkeit.
Die Beauftragung erfolgt nach dem sich an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern.
Folgende Kriterien stellen die Zuschlagskriterien gemäß VgV dar:
1. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung: 1,0),
2. Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung (Gewichtung: 1,0),
3. Kosten-, Qualitäts-, Termin und Nachtragsmanagement (Gewichtung: 1,0),
4. Referenz (Gewichtung: 1,0),
5. Honorarparameter (Gewichtung: 1,0),
6. Wettbewerbsergebnis und Weiterentwicklung Wettbewerbsbeitrag (Gewichtung 5,0).

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 27/08/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 02/10/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 115 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Als Preise sind vorgesehen:
— 1. Preis: 40 000 EUR;
— 2. Preis: 25 000 EUR;
— 3. Preis: 15 000 EUR;
— 4. Preis: 10 000 EUR;
— Für Anerkennungen werden insgesamt 25 000 EUR (netto) zur Verfügung gestellt.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus dem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen erstattet.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Herr Prof. Wolfgang Grether (Architekt, Karlsruhe, ehem. Leiter Staatliches Hochbauamt Karlsruhe/Bundesbau) Fachpreisrichter
Herr Michael Eltrich (Architekt, Karlsruhe, ehem. Geschäftsführer Büro archis) (Fachpreisrichter)
Herr Berthold Zähringer (Architekt, Ettlingenweier) (Fachpreisrichter)
Herr Peter Dietz (Architekt, Ortsbaumeister, Gemeinde St. Leon-Rot) (Fachpreisrichter)
Herr Jürgen Rother (Architekt, Amtsleiter Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Stadt Ettlingen) (stellv. Fachpreisrichter)
Herr Holger Überrein (Architekt, Kreisbaumeister, Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde (stellv. Fachpreisrichter)
Herr Dr. Alexander Eger (Bürgermeister Gemeinde St. Leon-Rot) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Planungsgruppe Kramer-Mühle) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Planungsgruppe Kramer-Mühle) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Planungsgruppe Kramer-Mühle) (stellv. Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Planungsgruppe Kramer-Mühle) (stellv. Sachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt.
Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen nicht fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Beantwortete Fragen werden dort zur Verfügung gestellt.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt werden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/06/2020

Weitere Ergebnisse zum Thema

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen