Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2014029
- Tag der Veröffentlichung
- 15.10.2015
- Aktualisiert am
- 01.05.2016
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
EU /EWR
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Frankfurt am Main
Amt für Straßenbau und Erschließung - Koordination
- ANP – Architektur- und Planungsges. mbH, Kassel
- Preisgerichtssitzung
- 15.02.2016
Verfahrensart
Nicht offener interdisziplinärer Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und einen Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der drei historischen südlichen Brückenfelder und ein Ersatzneubau für die infolge der Kriegszerstörungen in den 1950er Jahren errichteten drei nördlichen Brückenfelder. Im Zuge des Wettbewerbs ist konzeptabhängig zu prüfen, ob das vierte (nördlichste) der historischen Brückenfelder optional erhalten oder durch den Neubau ersetzt werden kann.
Nicht offener interdisziplinärer Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und einen Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der drei historischen südlichen Brückenfelder und ein Ersatzneubau für die infolge der Kriegszerstörungen in den 1950er Jahren errichteten drei nördlichen Brückenfelder. Im Zuge des Wettbewerbs ist konzeptabhängig zu prüfen, ob das vierte (nördlichste) der historischen Brückenfelder optional erhalten oder durch den Neubau ersetzt werden kann.
20/10/2015 S203 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen2015/S 203-369302WettbewerbsbekanntmachungDieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am MainAdam-Riese-Straße 2560327 Frankfurt am MainDEUTSCHLANDE-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.frankfurt.deWeitere Auskünfte erteilen: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau der Schwedlerbrücke in Frankfurt am Main.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und einen Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910-13 errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und ist seit 2010 als Technisches Kulturdenkmal ausgewiesen.Gegenstand des Wettbewerbs sind die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der drei historischen südlichen Brückenfelder und ein Ersatzneubau für die infolge der Kriegszerstörungen in den 1950er Jahren errichteten drei nördlichen Brückenfelder. Im Zuge des Wettbewerbs ist außerdem konzeptabhängig zu prüfen, ob das vierte (nördlichste) der historischen Brückenfelder optional erhalten oder durch den Neubau ersetzt werden kann. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ertüchtigung des Bauwerkes zu einem zeitgemäßen Verkehrsbauwerk mit den entsprechenden Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit.Die Besonderheit der Wettbewerbsaufgabe liegt damit nicht nur in der harmonischen Verbindung von historischer Bausubstanz und einem Teilneubau, der als Element gegenwärtiger Architektur erkennbar sein soll, sondern auch in der Auseinandersetzung mit den konstruktiven Details der historischen Bausubstanz, deren Zustand derzeit noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten und Baungenieure/Tragwerksplaner (s. III.2)). Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Zahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Teilnehmer überschreitet, ausschließlich auf Basis qualitativer Kriterien (Auswahlkriterien). Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren – unabhängig vom Verfahrensstand – ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber auszufüllen; die geforderten Referenzen (III.1.2) b) können kumuliert werden.
III.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig;c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;d) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;e) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF liegen nicht vor;f) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW 2013 liegen nicht vor;g) Eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß VOF § 5 Abs. 4 a liegt vor.
III.1.2 Fachliche Mindestkriterien
:a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s.u. III.2);b) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung und Realisierung von einem bis zwei Referenzprojekten bei denen die u.g. Anforderungen erfüllt sein müssen. Erfüllt ein Referenzprojekt die genannten Anforderungen (A + B) in Einem, so kann dieses auch als einzige Referenz eingereicht werden (die Erfüllung der Kriterien ist dann entsprechend deutlich zu machen):— Referenzprojekt A ist ein Brückenbauwerk oder sichtbares weitgespanntes Tragwerk, jeweils wahlweise im Innen- oder Außenraum;— Referenzprojekt B ist eine Baumaßnahme für ein technisches Bauwerk mit oder in Verbindung mit historischer Bausubstanz;— Beide Referenzprojekte entsprechen mindestens der Honorarzone III (§ 34 oder § 43 HOAI);— Bei beiden Referenzprojekten ist der Bewerber verantwortlich mind. für die Lph. 2 bis 4 und Teilen von 5 sowie Teilen von 8 § 15 (alt) bzw. § 33 (2009) HOAI;— Die Referenzprojekte müssen fertig gestellt sein, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; sie sind außerdem im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien);— Weitere Referenzprojekte führen nicht zu Vorteilen. Lediglich für „Junge Büros“ (s. u.) ist ggf. ein weiteres Referenzprojekt C erforderlich.c) Ausnahmeregelung: „Junge Büros“ (Diplom im Jahre 2004 und später) können sich mit bis zu zwei entsprechenden Referenzprojekten („Fremdprojekt/e“) bewerben, die sie in verantwortlicher Position im Angestelltenverhältnis bearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass der vormalige Arbeitgeber die verantwortliche Position bestätigt und sein Einverständnis zur Bewerbung mit seinem/seinen Projekte/n gibt. Das/die „Fremdprojekte“ müssen die o.g. Anforderungen an das bzw. die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch das/die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers in Bezug auf die gestalterische Qualität dient. Für dieses Projekt gibt es keine Mindestkriterien.III.1.3 Auswahlkriterien:Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Wettbewerb zugelassen werden sollen, entscheidet der Auslober anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Fotos vom fertiggestellten Gebäude aufweisen und einen Eindruck ihrer Gestaltung vermitteln.Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die anhand der Referenzen/auf den Referenzblättern erkennbare gestalterische Qualität einen Beitrag zur gestellten Wettbewerbsaufgabe erwarten lässt.Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden 5 Kategorien ohne Unterkategorien(max. 100 Punkte):— zu erwarten ist kein Beitrag = 0 Punkte,— ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte,— ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte,— ein guter Beitrag = 75 Punkte— ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte,Die Bewertung/Zuordnung zu einer der Kategorien erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern des Auslobers und bis zu zwei unabhängigen Fachleuten als Berater, die die Qualifikation der Wettbewerbsteilnehmer haben. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien je Bewerbung. Jede Stimme, auch die der Berater, zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der 5 Kategorien), der sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung ergibt. Eine darüber hinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt.
III.1.4 Bewerbungsunterlagen
:Die Bewerbungsunterlagen umfassena) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den Eigenerklärungen; hier sind alle Angaben einzutragen. Der Bewerbungsbogen ist kostenlos herunter zu laden von der Website des Wettbewerbs www.wb- schwedlerbruecke.de Es erfolgt kein Versand per E-Mail.b) Je Referenzprojekt max. zwei DIN A4-Blätter (Querformat) (Referenzblätter) zur Darstellung der Referenzprojekte. Die Referenzblätter dienen zur Beurteilung der gestalterischen Qualität. Die Abbildungen auf den Referenzblättern umfassen Fotos und ggf. zusätzliche Plandarstellung zur ergänzenden Erläuterung.c) Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für junge Büros: Bestätigung/Einverständniserklärung des vormaligen Auftraggebers.d) Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach einzureichen – einmal als Ausdruck/in Papierform im Original unterschrieben und einmal in elektronischer Form (Adressen siehe I.1) – Anträge auf Teilnahme).e) Andere als die verlangten Erklärungen und Informationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Für den Fall, dass über das geforderte Maximum hinausgehende Referenzprojekte und/oder Referenzblätter eingereicht werden, wird die Auswahl der zu wertenden Unterlagen vom Auftraggeber getroffen. Hierbei hat der Bewerber keinen Anspruch auf die Wertung einer bestimmten Unterlage.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaDie Zusammenarbeit zwischen Architekten und Bauingenieuren/Tragwerksplanern ist zwingend. Kann ein Bewerber beide Disziplinen im eigenen Büro nachweisen, so braucht keine Bewerbergemeinschaft gebildet zu werden. Werden Bewerbergemeinschaften gebildet, so dürfen die jeweiligen Architekten und Bauingenieure/Tragwerksplaner als Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaften nur mit einer Bewerbung in diesem Verfahren vertreten sein. Eine der Disziplinen hat die Federführung zu übernehmen. Die Wahl hierüber liegt im freien Ermessen des Bewerbers.Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Bauingenieur/in bzw. Tragwerksplaner/in besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.Den Teilnehmern ist freigestellt, Fachberater bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 12
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Als Beurteilungskriterien sind vorläufig benannt (vorbehaltlich Abstimmung Preisgericht):— Gestalterische Qualität;— Umgang mit dem Technischen Kulturdenkmal;— Konstruktion;— Technische Realisierungsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit;— Benutzungskomfort.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.11.2015 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme wird nach RPW 2013 ermittelt.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Das Preisgericht wird gemäß RPW 2013 besetzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Auslober wird gemäß § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF 2009 durchgeführt wird und folglich im Anschluss an den Wettbewerb Verhandlungen erfolgen, in die alle Preisträger einbezogen werden. Die den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien werden den Preisträgern rechtzeitig mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlungen des Preisgerichts werden dabei angemessen berücksichtigt werden.Der Auslober behält sich in Abhängigkeit vom Ergebnis des Wettbewerbes vor, die Preisträgerentwürfe zur Konkretisierung des Auftragsgegenstandes weiterentwickeln/optimieren zu lassen. Diese Weiterentwicklungs-/Optimierungsphase wird im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungen – ggf. auch, sofern ein direkter Austausch erforderlich ist, abweichend von der RPW 2013 nicht anonym – durchgeführt und gesondert vergütet.Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie verpflichten sich, Anpassungen oder auch Kosten senkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.Der Auslober beabsichtigt im Falle der Beauftragung eines Wettbewerbsteilnehmers mit den Planungsleistungen auch die in der Verfassererklärung genannten Sonderfachleute zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. Falls rechtlich erforderlich, werden diese Leistungen im Rahmen eines VOF-Verfahrens vergeben.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium DarmstadtWilhelminenstraße 1-364283 DarmstadtDEUTSCHLAND
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen:Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.10.2015
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am MainAdam-Riese-Straße 2560327 Frankfurt am MainDEUTSCHLANDE-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.frankfurt.deWeitere Auskünfte erteilen: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.deAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.deAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbHHessenallee 234130 KasselDEUTSCHLANDTelefon: +49 561707750E-Mail: info@wb-schwedlerbruecke.deInternet-Adresse: www.wb-schwedlerbruecke.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau der Schwedlerbrücke in Frankfurt am Main.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und einen Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910-13 errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und ist seit 2010 als Technisches Kulturdenkmal ausgewiesen.Gegenstand des Wettbewerbs sind die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der drei historischen südlichen Brückenfelder und ein Ersatzneubau für die infolge der Kriegszerstörungen in den 1950er Jahren errichteten drei nördlichen Brückenfelder. Im Zuge des Wettbewerbs ist außerdem konzeptabhängig zu prüfen, ob das vierte (nördlichste) der historischen Brückenfelder optional erhalten oder durch den Neubau ersetzt werden kann. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ertüchtigung des Bauwerkes zu einem zeitgemäßen Verkehrsbauwerk mit den entsprechenden Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit.Die Besonderheit der Wettbewerbsaufgabe liegt damit nicht nur in der harmonischen Verbindung von historischer Bausubstanz und einem Teilneubau, der als Element gegenwärtiger Architektur erkennbar sein soll, sondern auch in der Auseinandersetzung mit den konstruktiven Details der historischen Bausubstanz, deren Zustand derzeit noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten und Baungenieure/Tragwerksplaner (s. III.2)). Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Zahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Teilnehmer überschreitet, ausschließlich auf Basis qualitativer Kriterien (Auswahlkriterien). Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren – unabhängig vom Verfahrensstand – ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber auszufüllen; die geforderten Referenzen (III.1.2) b) können kumuliert werden.
III.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig;c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;d) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;e) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF liegen nicht vor;f) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW 2013 liegen nicht vor;g) Eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß VOF § 5 Abs. 4 a liegt vor.
III.1.2 Fachliche Mindestkriterien
:a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s.u. III.2);b) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung und Realisierung von einem bis zwei Referenzprojekten bei denen die u.g. Anforderungen erfüllt sein müssen. Erfüllt ein Referenzprojekt die genannten Anforderungen (A + B) in Einem, so kann dieses auch als einzige Referenz eingereicht werden (die Erfüllung der Kriterien ist dann entsprechend deutlich zu machen):— Referenzprojekt A ist ein Brückenbauwerk oder sichtbares weitgespanntes Tragwerk, jeweils wahlweise im Innen- oder Außenraum;— Referenzprojekt B ist eine Baumaßnahme für ein technisches Bauwerk mit oder in Verbindung mit historischer Bausubstanz;— Beide Referenzprojekte entsprechen mindestens der Honorarzone III (§ 34 oder § 43 HOAI);— Bei beiden Referenzprojekten ist der Bewerber verantwortlich mind. für die Lph. 2 bis 4 und Teilen von 5 sowie Teilen von 8 § 15 (alt) bzw. § 33 (2009) HOAI;— Die Referenzprojekte müssen fertig gestellt sein, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht; sie sind außerdem im fertig gestellten Zustand auf den beizufügenden Referenzblättern darzustellen (Fotografien);— Weitere Referenzprojekte führen nicht zu Vorteilen. Lediglich für „Junge Büros“ (s. u.) ist ggf. ein weiteres Referenzprojekt C erforderlich.c) Ausnahmeregelung: „Junge Büros“ (Diplom im Jahre 2004 und später) können sich mit bis zu zwei entsprechenden Referenzprojekten („Fremdprojekt/e“) bewerben, die sie in verantwortlicher Position im Angestelltenverhältnis bearbeitet haben. Voraussetzung ist, dass der vormalige Arbeitgeber die verantwortliche Position bestätigt und sein Einverständnis zur Bewerbung mit seinem/seinen Projekte/n gibt. Das/die „Fremdprojekte“ müssen die o.g. Anforderungen an das bzw. die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch das/die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers in Bezug auf die gestalterische Qualität dient. Für dieses Projekt gibt es keine Mindestkriterien.III.1.3 Auswahlkriterien:Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Wettbewerb zugelassen werden sollen, entscheidet der Auslober anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Fotos vom fertiggestellten Gebäude aufweisen und einen Eindruck ihrer Gestaltung vermitteln.Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die anhand der Referenzen/auf den Referenzblättern erkennbare gestalterische Qualität einen Beitrag zur gestellten Wettbewerbsaufgabe erwarten lässt.Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden 5 Kategorien ohne Unterkategorien(max. 100 Punkte):— zu erwarten ist kein Beitrag = 0 Punkte,— ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte,— ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte,— ein guter Beitrag = 75 Punkte— ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte,Die Bewertung/Zuordnung zu einer der Kategorien erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern des Auslobers und bis zu zwei unabhängigen Fachleuten als Berater, die die Qualifikation der Wettbewerbsteilnehmer haben. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien je Bewerbung. Jede Stimme, auch die der Berater, zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der 5 Kategorien), der sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung ergibt. Eine darüber hinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt.
III.1.4 Bewerbungsunterlagen
:Die Bewerbungsunterlagen umfassena) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den Eigenerklärungen; hier sind alle Angaben einzutragen. Der Bewerbungsbogen ist kostenlos herunter zu laden von der Website des Wettbewerbs www.wb- schwedlerbruecke.de Es erfolgt kein Versand per E-Mail.b) Je Referenzprojekt max. zwei DIN A4-Blätter (Querformat) (Referenzblätter) zur Darstellung der Referenzprojekte. Die Referenzblätter dienen zur Beurteilung der gestalterischen Qualität. Die Abbildungen auf den Referenzblättern umfassen Fotos und ggf. zusätzliche Plandarstellung zur ergänzenden Erläuterung.c) Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für junge Büros: Bestätigung/Einverständniserklärung des vormaligen Auftraggebers.d) Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach einzureichen – einmal als Ausdruck/in Papierform im Original unterschrieben und einmal in elektronischer Form (Adressen siehe I.1) – Anträge auf Teilnahme).e) Andere als die verlangten Erklärungen und Informationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Für den Fall, dass über das geforderte Maximum hinausgehende Referenzprojekte und/oder Referenzblätter eingereicht werden, wird die Auswahl der zu wertenden Unterlagen vom Auftraggeber getroffen. Hierbei hat der Bewerber keinen Anspruch auf die Wertung einer bestimmten Unterlage.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaDie Zusammenarbeit zwischen Architekten und Bauingenieuren/Tragwerksplanern ist zwingend. Kann ein Bewerber beide Disziplinen im eigenen Büro nachweisen, so braucht keine Bewerbergemeinschaft gebildet zu werden. Werden Bewerbergemeinschaften gebildet, so dürfen die jeweiligen Architekten und Bauingenieure/Tragwerksplaner als Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaften nur mit einer Bewerbung in diesem Verfahren vertreten sein. Eine der Disziplinen hat die Federführung zu übernehmen. Die Wahl hierüber liegt im freien Ermessen des Bewerbers.Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Bauingenieur/in bzw. Tragwerksplaner/in besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.Den Teilnehmern ist freigestellt, Fachberater bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 12
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Als Beurteilungskriterien sind vorläufig benannt (vorbehaltlich Abstimmung Preisgericht):— Gestalterische Qualität;— Umgang mit dem Technischen Kulturdenkmal;— Konstruktion;— Technische Realisierungsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit;— Benutzungskomfort.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.11.2015 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme wird nach RPW 2013 ermittelt.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Das Preisgericht wird gemäß RPW 2013 besetzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Auslober wird gemäß § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 mit den Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF 2009 durchgeführt wird und folglich im Anschluss an den Wettbewerb Verhandlungen erfolgen, in die alle Preisträger einbezogen werden. Die den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien werden den Preisträgern rechtzeitig mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlungen des Preisgerichts werden dabei angemessen berücksichtigt werden.Der Auslober behält sich in Abhängigkeit vom Ergebnis des Wettbewerbes vor, die Preisträgerentwürfe zur Konkretisierung des Auftragsgegenstandes weiterentwickeln/optimieren zu lassen. Diese Weiterentwicklungs-/Optimierungsphase wird im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungen – ggf. auch, sofern ein direkter Austausch erforderlich ist, abweichend von der RPW 2013 nicht anonym – durchgeführt und gesondert vergütet.Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie verpflichten sich, Anpassungen oder auch Kosten senkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.Der Auslober beabsichtigt im Falle der Beauftragung eines Wettbewerbsteilnehmers mit den Planungsleistungen auch die in der Verfassererklärung genannten Sonderfachleute zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. Falls rechtlich erforderlich, werden diese Leistungen im Rahmen eines VOF-Verfahrens vergeben.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium DarmstadtWilhelminenstraße 1-364283 DarmstadtDEUTSCHLAND
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen:Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.10.2015