- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2007927
- Tag der Veröffentlichung
- 06.07.2004
- Aktualisiert am
- 01.03.2006
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 60 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Salzburg
- Koordination
- Architekt Dipl. Ing. Johannes Schallhammer, Salzburg
- Abgabetermin Pläne
- 06.07.2004
- Preisgerichtssitzung
- 03.08.2004
Verfahrensart
Einstufiger, offener, baukünstlerischer Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft „Salzburg“ beabsichtigt für die Gemeinde Bürmoos die Errichtung eines Seniorenwohnhauses mit 90 Betten samt aller erforderlichen Nebenflächen, Pflege- und Therapieräumen. Das Planungsgebiet liegt im engeren Bereich der Bürmooser Ortsmitte an regional bedeutenden Verkehrsachsen. Im weiteren Umkreis sind die evangelische Kirche, die Ortsapotheke, aber insbesondere auch die kleingliedrigen Wohnbauten entlang dem Karl-Zillner-Platz erwähnenswert.
Für eine zu erwartende Brutto-Geschossfläche – aufzuteilen in drei oberirdische Geschosse – steht eine Fläche von 5.133 m2 zur Verfügung. Pflegegerechte Seniorenwohnhäuser haben weitestgehend auch Aufgaben eines Pflegeheimes zu erfüllen. Dabei muss das Milieu einer solchen Einrichtung so beschaffen sein, dass der Verlust der vertrauten häuslichen Umgebung und der unmittelbaren sozialen und familiären Bezüge kompensiert wird. Klinische Atmosphäre muss unbedingt vermieden werden. Alle Wohneinheiten müssen nicht nur rollstuhl- und somit altersgerecht sein, sondern auch pflegetauglich errichtet und ausgestattet werden.
Der Auslober sieht daher das pflegegerechte Seniorenwohnheim als gesellschaftliche Pflichtaufgabe zur Errichtung altengerecht konzipierter Wohnflächen mit Anspruch dörflich gestalteter Erlebnis- und Begegnungsräume mit nahe gelegenem Angebot des täglichen Bedarfs, der Pflege und Therapie. Die Grundrissplanung hat sich kleingliedrig an die funktionellen Anforderungen an zu gestaltende Wohnflächen und weiterführend eines altengerechten Pflegebetriebes zu orientieren. Wesentliches Ziel der Planungsaufgabe sollte die Situierung der individuellen und sehr privaten Wohnflächen innerhalb des Gesamtkomplexes sein. Der Auslober sieht dabei die Ansätze nach dem Vorbild des herkömmlichen Straßendorfes zum einen und das Modell der Hausgemeinschaft in Form überschaubarer sozialer Einheiten, mit eigenen Begegnungsräumen für 11 bis maximal 15 Personen und gemeinsamen Wohn- und Essbereich zum anderen.
Die Fläche einer Wohneinheit im Straßendorf soll zwischen 28 und 29 m2 betragen. Bewohner, die der Pflege bedürfen, werden nicht auf eine Pflegestation verlegt, sondern verbleiben in den privaten Wohneinheiten. Die Wohneinheiten samt ihren Nassräumen, aber auch private und halböffentliche Verkehrswege, müssen daher sowohl rollstuhlgerecht, teilweise auch für den Transport von Betten (Pflegebad, Aufenthaltszonen) geplant werden.
Die Außenanlagen sind so zu gestalten, dass sich die Bewohner geschützt und realtiv privat alleine und in Begleitung bewegen können. Auf die Möglichkeit von Gruppenbildung und Ausübung verschiedener Aktivitäten ist zu achten. Das Raumprogramm gliedert sich u.a. in:
– Einbett-Einheiten: 45-57 Betten (im Konzept Strassendorf angeordnet, mit Erker, Nettofläche max. 28-29 m2 (zuzüglich Nassraum mindestens 180/260 cm), davon 2 Einheiten mit Kurzzeitbetten konzipiert und 4 Einheiten zusammenlegbar auf 2 Wohneinheiten für Ehepaare.
– Gruppen-Einheiten: 33-45 Betten in Gruppen zu je 10-14 Zimmern, im Modell der Haus- bzw. Wohngemeinschaft angeodnet. Davon 2 Einzelzimmer zusammenlegbar auf eine Wohneinheit für Ehepaare.
Fachpreisrichter
Johann Obermoser, Innsbruck (Vors.)
Christian Schmirl, Salzburg
Maria Flöckner, Salzburg
Franz Ehgartner, OBR, Salzburg
Helmut Schörghofer, OBR, Salzburg
Sachpreisrichter
Martin Seeleithner, Bgm., Gemeinde Bürmoos
Peter Schröder, Bgm., Stadtgemeinde Oberndorf
Markus Sturm, Wohnbaugenossens. „Salzburg“
R. Harant, Amt der Salzb. Landesregierung
R. Oberreiter, Amt der Salzb. Landesregierung
Preisgerichtsempfehlung
Die Jury schlägt dem Auslober einstimmig das Projekt des ersten Preises für das weitere Verhandlungsverfahren und zur weiteren Bearbeitung vor.
Einstufiger, offener, baukünstlerischer Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft „Salzburg“ beabsichtigt für die Gemeinde Bürmoos die Errichtung eines Seniorenwohnhauses mit 90 Betten samt aller erforderlichen Nebenflächen, Pflege- und Therapieräumen. Das Planungsgebiet liegt im engeren Bereich der Bürmooser Ortsmitte an regional bedeutenden Verkehrsachsen. Im weiteren Umkreis sind die evangelische Kirche, die Ortsapotheke, aber insbesondere auch die kleingliedrigen Wohnbauten entlang dem Karl-Zillner-Platz erwähnenswert.
Für eine zu erwartende Brutto-Geschossfläche – aufzuteilen in drei oberirdische Geschosse – steht eine Fläche von 5.133 m2 zur Verfügung. Pflegegerechte Seniorenwohnhäuser haben weitestgehend auch Aufgaben eines Pflegeheimes zu erfüllen. Dabei muss das Milieu einer solchen Einrichtung so beschaffen sein, dass der Verlust der vertrauten häuslichen Umgebung und der unmittelbaren sozialen und familiären Bezüge kompensiert wird. Klinische Atmosphäre muss unbedingt vermieden werden. Alle Wohneinheiten müssen nicht nur rollstuhl- und somit altersgerecht sein, sondern auch pflegetauglich errichtet und ausgestattet werden.
Der Auslober sieht daher das pflegegerechte Seniorenwohnheim als gesellschaftliche Pflichtaufgabe zur Errichtung altengerecht konzipierter Wohnflächen mit Anspruch dörflich gestalteter Erlebnis- und Begegnungsräume mit nahe gelegenem Angebot des täglichen Bedarfs, der Pflege und Therapie. Die Grundrissplanung hat sich kleingliedrig an die funktionellen Anforderungen an zu gestaltende Wohnflächen und weiterführend eines altengerechten Pflegebetriebes zu orientieren. Wesentliches Ziel der Planungsaufgabe sollte die Situierung der individuellen und sehr privaten Wohnflächen innerhalb des Gesamtkomplexes sein. Der Auslober sieht dabei die Ansätze nach dem Vorbild des herkömmlichen Straßendorfes zum einen und das Modell der Hausgemeinschaft in Form überschaubarer sozialer Einheiten, mit eigenen Begegnungsräumen für 11 bis maximal 15 Personen und gemeinsamen Wohn- und Essbereich zum anderen.
Die Fläche einer Wohneinheit im Straßendorf soll zwischen 28 und 29 m2 betragen. Bewohner, die der Pflege bedürfen, werden nicht auf eine Pflegestation verlegt, sondern verbleiben in den privaten Wohneinheiten. Die Wohneinheiten samt ihren Nassräumen, aber auch private und halböffentliche Verkehrswege, müssen daher sowohl rollstuhlgerecht, teilweise auch für den Transport von Betten (Pflegebad, Aufenthaltszonen) geplant werden.
Die Außenanlagen sind so zu gestalten, dass sich die Bewohner geschützt und realtiv privat alleine und in Begleitung bewegen können. Auf die Möglichkeit von Gruppenbildung und Ausübung verschiedener Aktivitäten ist zu achten. Das Raumprogramm gliedert sich u.a. in:
– Einbett-Einheiten: 45-57 Betten (im Konzept Strassendorf angeordnet, mit Erker, Nettofläche max. 28-29 m2 (zuzüglich Nassraum mindestens 180/260 cm), davon 2 Einheiten mit Kurzzeitbetten konzipiert und 4 Einheiten zusammenlegbar auf 2 Wohneinheiten für Ehepaare.
– Gruppen-Einheiten: 33-45 Betten in Gruppen zu je 10-14 Zimmern, im Modell der Haus- bzw. Wohngemeinschaft angeodnet. Davon 2 Einzelzimmer zusammenlegbar auf eine Wohneinheit für Ehepaare.
Fachpreisrichter
Johann Obermoser, Innsbruck (Vors.)
Christian Schmirl, Salzburg
Maria Flöckner, Salzburg
Franz Ehgartner, OBR, Salzburg
Helmut Schörghofer, OBR, Salzburg
Sachpreisrichter
Martin Seeleithner, Bgm., Gemeinde Bürmoos
Peter Schröder, Bgm., Stadtgemeinde Oberndorf
Markus Sturm, Wohnbaugenossens. „Salzburg“
R. Harant, Amt der Salzb. Landesregierung
R. Oberreiter, Amt der Salzb. Landesregierung
Preisgerichtsempfehlung
Die Jury schlägt dem Auslober einstimmig das Projekt des ersten Preises für das weitere Verhandlungsverfahren und zur weiteren Bearbeitung vor.