Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2012557
- Tag der Veröffentlichung
- 01.10.2012
- Aktualisiert am
- 28.08.2017
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 95 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Zürich
Amt für Hochbauten - Preisgerichtssitzung
- 26.03.2012
- Bekanntgabe
- 13.07.2012
Verfahrensart
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Überbauung des Areals Hornbach mit Wohnnutzung, Werkhof, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie einer Kinderbetreuungsstätte muss städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugen. Es sollen über 110 Wohnungen entstehen, welche die spezifischen Wohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und ergänzend anderen Haushaltsformen bestmöglich befriedigen, einen hohen alltäglichen Gebrauchswert aufweisen und sich an Personen mit geringen bis mittleren Einkommen richten. Ein Teil der Wohnungen soll subventioniert werden. Die Investitionskosten dürfen deshalb die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung nicht überschreiten. Zur stark belasteten Bellerivestraße hin sollen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung angesiedelt werden, wo dies die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gebietet. Zudem sind die Ziele einer nachhaltigen Bauweise wie langfristige Werterhaltung, tiefe Unterhaltskosten, tiefer Energieverbrauch, Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft) zu berücksichtigen.
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Überbauung des Areals Hornbach mit Wohnnutzung, Werkhof, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie einer Kinderbetreuungsstätte muss städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugen. Es sollen über 110 Wohnungen entstehen, welche die spezifischen Wohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und ergänzend anderen Haushaltsformen bestmöglich befriedigen, einen hohen alltäglichen Gebrauchswert aufweisen und sich an Personen mit geringen bis mittleren Einkommen richten. Ein Teil der Wohnungen soll subventioniert werden. Die Investitionskosten dürfen deshalb die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung nicht überschreiten. Zur stark belasteten Bellerivestraße hin sollen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung angesiedelt werden, wo dies die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gebietet. Zudem sind die Ziele einer nachhaltigen Bauweise wie langfristige Werterhaltung, tiefe Unterhaltskosten, tiefer Energieverbrauch, Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft) zu berücksichtigen.