- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2003193
- Tag der Veröffentlichung
- 17.02.2000
- Aktualisiert am
- 01.04.2001
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Bundesweit
- Teilnehmer
- Freie Architekt*innen und freie Stadtplaner*innen sowie Garten- und Landschaftsarchitekt*innen in Zusammenarbeit mit vorgenannten
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- Große Kreisstadt Mosbach
- Abgabetermin
- 17.03.2000
- Preisgerichtssitzung
- 17.04.2000
- 2. Preisgerichtssitzung
- 29.01.2001
Verfahrensart
Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Wettewerbsgebiet für den Standort einer konzentrierten Wohnsiedlungsentwicklung mit einer Fläche von ca. 70 ha liegt nordöstlich der Kernstadt von Mosbach auf einer Hochfläche oberhalb des Elztales, dem Kernsiedlungsbereich. Die gesamte Hofanlage des Knopfhofes steht unter Denkmalschutz. Zur Wahrung der Charakteristik der Anlage ist mit allen Änderungen am gegenwärtigen, natürlichen Bestand ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten. Der Auslober verzichtet auf die Aufstellung eines dezidierten Nutzungsprogramms und Aufgabenkataloges. Dies vor allem in Anbetracht der zeitlichen Entwicklungsperspektive von 20-30 Jahren. Erwartet werden strukturelle, konzeptionelle Aussagen zu den Aspekten: Siedlungsstruktur, Städtebauliche Ordnung, Erschließung, Nutzungsverteilung, Grün- und Freiraumplanung, Übergang Siedlung/Landschaft, Realisierungsabschnitte in Größen von 10 – 15 ha. Das Maß der baulichen Nutzung muss sich aus der Gewichtung der Aspekte Ökonomie, Ökologie, Sozialverträglichkeit, Bautypus entwickeln.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Franz Pesch, Stuttgart (Vors.)
Prof. Dr. Roland Wick, Stuttgart
Prof. Dr. Kunibert Wachten, Dortmund
Prof. Siegfried Knoll, Sindelfingen
Markus Schaffrath, Mosbach
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Stadt Mosbach einstimmig den
1. Preis zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu machen.
Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Wettewerbsgebiet für den Standort einer konzentrierten Wohnsiedlungsentwicklung mit einer Fläche von ca. 70 ha liegt nordöstlich der Kernstadt von Mosbach auf einer Hochfläche oberhalb des Elztales, dem Kernsiedlungsbereich. Die gesamte Hofanlage des Knopfhofes steht unter Denkmalschutz. Zur Wahrung der Charakteristik der Anlage ist mit allen Änderungen am gegenwärtigen, natürlichen Bestand ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten. Der Auslober verzichtet auf die Aufstellung eines dezidierten Nutzungsprogramms und Aufgabenkataloges. Dies vor allem in Anbetracht der zeitlichen Entwicklungsperspektive von 20-30 Jahren. Erwartet werden strukturelle, konzeptionelle Aussagen zu den Aspekten: Siedlungsstruktur, Städtebauliche Ordnung, Erschließung, Nutzungsverteilung, Grün- und Freiraumplanung, Übergang Siedlung/Landschaft, Realisierungsabschnitte in Größen von 10 – 15 ha. Das Maß der baulichen Nutzung muss sich aus der Gewichtung der Aspekte Ökonomie, Ökologie, Sozialverträglichkeit, Bautypus entwickeln.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Franz Pesch, Stuttgart (Vors.)
Prof. Dr. Roland Wick, Stuttgart
Prof. Dr. Kunibert Wachten, Dortmund
Prof. Siegfried Knoll, Sindelfingen
Markus Schaffrath, Mosbach
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Stadt Mosbach einstimmig den
1. Preis zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu machen.
Öffentliche Ausschreibung
Siedlungsentwicklungsgebiet Knopfhof
Auslober:
Stadt Mosbach vertreten durch Oberbürgermeister Gerhard Lauth
und SD Andreas Fürst zu Leiningen
Bearbeitung/Vorprüfung:
Stadtverwaltung Mosbach, Herr Baumhackel
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für einen ca. 70 ha großen künftigen Stadtentwicklungsbereich.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird nach 2.1.1 GRW 95 als Ideenwettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern (ca. 10) für ein sich anschließendes kooperatives Verfahren nach 2.4.4 GRW 95 durchgeführt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfaßt alle Vertragsstaaten des Europ. Wirtschaftsraumes (EWR).
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freie/r Architekt/in, Garten- und Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Eine Zusammenarbeit von freien Architekten bzw. Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten wird dringend empfohlen.
Bei Teilnahme von Garten- und Landschaftsarchitekten ist eine Arbeitsgemeinschaft mit freien Architekten oder Stadtplanern gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei ständigen Arbeitsgemeinschaften (Sozietäten) genügt die Teilnahmeberechtigung eines Partners, wenn die Sozietät bei der Architektenkammer am Tage der Auslobung gemeldet und dort registriert ist und bei keinem Partner ein Abhängigkeitsverhältnis nach GRW 3.2.2 besteht. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen; Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Preisgericht:
Fachpreisrichter:
Prof. Dr. Ing. Franz Pesch, Stuttgart · Prof. Dr. Ing. Roland Wick, Stuttgart
Prof. Dr. Ing. Kunibert Wachten, Dortmund · Dipl.-Ing. Siegfried Knoll, Sindelfingen
Dipl.-Ing. Markus Schaffrath, Mosbach
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Prof. Henri Bava, Paris · Prof. Dr.-Ing. Fischer, Mannheim
Sachpreisrichter:
Oberbürgermeister Gerhard Lauth, Mosbach · SD Fürst Andreas zu Leiningen
Gerhard Friemel · Günther Eisner, Fürst Leiningensche Verwaltung
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Herr Herrmann, Fürst Leiningensche Verw. · Bürgerm. Wolfgang Obermeier, Mosbach
Sachverständige Berater ohne Stimmrecht:
Dr. Peter Eras, Naturschutzbeauftragter des NOK
Christoph Trinemeier, Regierungspräsidium Karlsruhe
Bernhard Neureither, CDU-Fraktion · Klaus Hettinger, CDU-Fraktion
Georg Nelius, SPD-Fraktion · Karlheinz Schmidt, SPD-Fraktion · Martin Hess, FWV-Fraktion
Wilhelm Heidmann, Alternative Liste · Karl-Heinz Holz, FDP-Fraktion
Vorprüfung:
Dipl.-Ing. Stefan Baumhackel, Mosbach · Dipl.-Ing. Klaus Kühnel, Mosbach
Dipl.-Ing. Wolfgang Kittl, Mosbach · Dipl.-Biol. Petra Birkefeld, Mosbach
Dipl.-Ing. Ilona Heck, Mosbach · Dipl.-Ing. (FH) Birgit Dallinger, Mosbach
Preise:
Da dieser Wettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern für das sich anschließende kooperative Verfahren ausgelobt wird, soll keine Rangfolge gebildet werden. Die ausgelobte Preisgeldsumme wird zu gleichen Teilen auf die ca. 10 Verfasser, die zur weiteren Bearbeitung zugelassen werden, verteilt. Ausgelobt werden 135.000,– DM. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%).
Zweite Bearbeitungsphase:
In dem kooperativen Verfahren mit den ausgewählten ca. 10 Teilnehmern erwartet der Auslober eine vertiefte Auseinandersetzung mit thematischen Schwerpunkten aus der ersten Stufe. Bearbeitet werden soll in dieser Phase ein ca. 15 ha großer Teilbereich des Gebietes. Insbesondere Aussagen zu Architektur, Wohnformen, Landschaftsarchitektur, Verkehr, Energie und stadträumlichen Gestaltungsmerkmalen schwerpunktartig in einem zu definierenden Ausbau-/Realisierungsabschnitt, sowie für diesen Teilabschnitt ein Modell werden gefordert. Die Beurteilungskriterien werden nach Abschluß des Ideenwettbewerbs vom Preisgericht für das kooperative Verfahren festgelegt.
Preise im kooperativen Verfahren:
Alle Bearbeiter erhalten im kooperativen Verfahren ein Basishonorar in Höhe von 5.000,– DM. Zusätzlich werden 40.000,– DM für drei Preise ausgelobt:
1. Preis 20.000,– DM
2. Preis 12.000,– DM
3. Preis 8.000,– DM
In diesen Summen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%).
Termine:
Ausgabe der Unterlagen ab 06. 12. 1999
Rückfragen bis 14. 01. 2000
Abgabe 1. Phase 17. 03. 2000
Preisgericht 1. Phase 17. 04. 2000
Pflichtkolloquium 2. Phase vsl. Mai 2000
Preisgericht 2. Phase vsl. Juli 2000
Unterlagen:
Die Unterlagen können ab dem 6.12.1999 gegen eine Schutzgebühr von 100,– DM
– einzahlbar auf das Konto der Stadt Mosbach Nr. 3001 104 bei der Sparkasse Mosbach, BLZ 674 500 48 oder per Verrechnungsscheck mit dem Vermerk „Knopfhof“ – im Technischen Rathaus der Stadt Mosbach, Unterm Haubenstein 2, 74821 Mosbach abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Telefon 0 62 61/8 24 36, Fax 0 62 61/8 24 57, E-Mail
baudezernat@Mosbach.de. Infos auch unter www.Mosbach.de.
Der Landeswettbewerbsausschuß hat Kenntnis von der Veröffentlichung
Siedlungsentwicklungsgebiet Knopfhof
Auslober:
Stadt Mosbach vertreten durch Oberbürgermeister Gerhard Lauth
und SD Andreas Fürst zu Leiningen
Bearbeitung/Vorprüfung:
Stadtverwaltung Mosbach, Herr Baumhackel
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für einen ca. 70 ha großen künftigen Stadtentwicklungsbereich.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird nach 2.1.1 GRW 95 als Ideenwettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern (ca. 10) für ein sich anschließendes kooperatives Verfahren nach 2.4.4 GRW 95 durchgeführt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfaßt alle Vertragsstaaten des Europ. Wirtschaftsraumes (EWR).
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freie/r Architekt/in, Garten- und Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Eine Zusammenarbeit von freien Architekten bzw. Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten wird dringend empfohlen.
Bei Teilnahme von Garten- und Landschaftsarchitekten ist eine Arbeitsgemeinschaft mit freien Architekten oder Stadtplanern gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei ständigen Arbeitsgemeinschaften (Sozietäten) genügt die Teilnahmeberechtigung eines Partners, wenn die Sozietät bei der Architektenkammer am Tage der Auslobung gemeldet und dort registriert ist und bei keinem Partner ein Abhängigkeitsverhältnis nach GRW 3.2.2 besteht. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen; Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Preisgericht:
Fachpreisrichter:
Prof. Dr. Ing. Franz Pesch, Stuttgart · Prof. Dr. Ing. Roland Wick, Stuttgart
Prof. Dr. Ing. Kunibert Wachten, Dortmund · Dipl.-Ing. Siegfried Knoll, Sindelfingen
Dipl.-Ing. Markus Schaffrath, Mosbach
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Prof. Henri Bava, Paris · Prof. Dr.-Ing. Fischer, Mannheim
Sachpreisrichter:
Oberbürgermeister Gerhard Lauth, Mosbach · SD Fürst Andreas zu Leiningen
Gerhard Friemel · Günther Eisner, Fürst Leiningensche Verwaltung
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Herr Herrmann, Fürst Leiningensche Verw. · Bürgerm. Wolfgang Obermeier, Mosbach
Sachverständige Berater ohne Stimmrecht:
Dr. Peter Eras, Naturschutzbeauftragter des NOK
Christoph Trinemeier, Regierungspräsidium Karlsruhe
Bernhard Neureither, CDU-Fraktion · Klaus Hettinger, CDU-Fraktion
Georg Nelius, SPD-Fraktion · Karlheinz Schmidt, SPD-Fraktion · Martin Hess, FWV-Fraktion
Wilhelm Heidmann, Alternative Liste · Karl-Heinz Holz, FDP-Fraktion
Vorprüfung:
Dipl.-Ing. Stefan Baumhackel, Mosbach · Dipl.-Ing. Klaus Kühnel, Mosbach
Dipl.-Ing. Wolfgang Kittl, Mosbach · Dipl.-Biol. Petra Birkefeld, Mosbach
Dipl.-Ing. Ilona Heck, Mosbach · Dipl.-Ing. (FH) Birgit Dallinger, Mosbach
Preise:
Da dieser Wettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern für das sich anschließende kooperative Verfahren ausgelobt wird, soll keine Rangfolge gebildet werden. Die ausgelobte Preisgeldsumme wird zu gleichen Teilen auf die ca. 10 Verfasser, die zur weiteren Bearbeitung zugelassen werden, verteilt. Ausgelobt werden 135.000,– DM. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%).
Zweite Bearbeitungsphase:
In dem kooperativen Verfahren mit den ausgewählten ca. 10 Teilnehmern erwartet der Auslober eine vertiefte Auseinandersetzung mit thematischen Schwerpunkten aus der ersten Stufe. Bearbeitet werden soll in dieser Phase ein ca. 15 ha großer Teilbereich des Gebietes. Insbesondere Aussagen zu Architektur, Wohnformen, Landschaftsarchitektur, Verkehr, Energie und stadträumlichen Gestaltungsmerkmalen schwerpunktartig in einem zu definierenden Ausbau-/Realisierungsabschnitt, sowie für diesen Teilabschnitt ein Modell werden gefordert. Die Beurteilungskriterien werden nach Abschluß des Ideenwettbewerbs vom Preisgericht für das kooperative Verfahren festgelegt.
Preise im kooperativen Verfahren:
Alle Bearbeiter erhalten im kooperativen Verfahren ein Basishonorar in Höhe von 5.000,– DM. Zusätzlich werden 40.000,– DM für drei Preise ausgelobt:
1. Preis 20.000,– DM
2. Preis 12.000,– DM
3. Preis 8.000,– DM
In diesen Summen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%).
Termine:
Ausgabe der Unterlagen ab 06. 12. 1999
Rückfragen bis 14. 01. 2000
Abgabe 1. Phase 17. 03. 2000
Preisgericht 1. Phase 17. 04. 2000
Pflichtkolloquium 2. Phase vsl. Mai 2000
Preisgericht 2. Phase vsl. Juli 2000
Unterlagen:
Die Unterlagen können ab dem 6.12.1999 gegen eine Schutzgebühr von 100,– DM
– einzahlbar auf das Konto der Stadt Mosbach Nr. 3001 104 bei der Sparkasse Mosbach, BLZ 674 500 48 oder per Verrechnungsscheck mit dem Vermerk „Knopfhof“ – im Technischen Rathaus der Stadt Mosbach, Unterm Haubenstein 2, 74821 Mosbach abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Telefon 0 62 61/8 24 36, Fax 0 62 61/8 24 57, E-Mail
baudezernat@Mosbach.de. Infos auch unter www.Mosbach.de.
Der Landeswettbewerbsausschuß hat Kenntnis von der Veröffentlichung