- Dokumentation des Wettbewerbs
- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2008771
- Tag der Veröffentlichung
- 13.12.2005
- Aktualisiert am
- 01.02.2010
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- SONWIK Management GmbH & Co. KG
- Koordination
- Architekturcontor genius loci , Hamburg
- Abgabetermin
- 04.10.2005
- Preisgerichtssitzung
- 13.12.2005
- Fertigstllung
- 2009
Verfahrensart
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit 12 eingeladenen Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist eine städtebaulich-hochbauliche Entwurfsplanung für die zentrale Entwicklungsfläche im ehemaligen Marinestützpunkt Mürwik an der Flensburger Förde. Mit der Konversion der ehemaligen Militäranlage wurden auf dem Gelände unter dem Motto „SONWIK Meer:Leben“ eine attraktive Mischung von Wohnen und Arbeiten am Wasser umgesetzt. So wurden die vorhandenen Gebäude aufwändig saniert und helle, großzügige Wohnungen, Büroflächen und Gastronomieangebote geschaffen. Zusätzlich wurden auf Pfählen gegründete Einfamilienhäuser – die Wasserhäuser – als Winkel nach Norden und Westen um die Marina gelegt, die 370 Booten Liegeplätze bietet.
Mit dem Wettbewerbsverfahren soll die orts- und stadtbildverträgliche Bebauungsmöglichkeit auf den Baufeldern 5 und 6 im Rahmen der denkmalgeschützten Nachbarbebauung geprüft werden. Gleichzeitig sollen damit die Aussagen und Festlegungen des den bisherigen Planungen für den neuen Wohn- und Geschäftsstandort Fördepromenade Sonwik zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes hinterfragt werden. Bestandteil der Überprüfung ist sowohl die Frage der möglichen Baumasse im stadträumlichen Umfeld wie auch die Höhenentwicklung der Bebauung im Kontext mit den benachbarten Baukörpern wie auch mit dem weiter gefassten Stadtraum.
Die Erstellung der vorgeschlagenen Wohnbebauung soll in Bauabschnitten erfolgen können, d. h. z. B. Tiefgarage mit einem Gebäudeteil als 1. BA., weiterer Gebäudeteil als 2. BA (insgesamt mindestens 2 bis 3 Bauabschnitte). Eine wirtschaftliche Erstellung des Objektes muss gewährleistet sein.
Fachpreisrichter
Prof. Peter Kulka, Köln (Vors.)
Ulrich Huber, Flensburg
Julius Ehlers, Itzehoe
Dr. Astrid Hansen, Kiel
Dr. Peter Schroeders, Stadt Flensburg
Stellv.: Manfred Brummer, Flensburg
Bernd Köster, Stadt Flensburg
Kurt Neumann, Flensburg
Sachpreisrichter
Hermann Densch, Densch & Schmidt, Flensburg
Torsten Koch, Bauplan Nord, Flensburg
Stephan Menschel, Planungsauss. Flensburg
Klaus Tscheuschner, OB, Stadt Flensburg
Stellv.: H.-G. Hergesell, Ratsherr, Flensburg
Stephan Heuser, H. P. O. Wirtschaftsp., Flensburg
Eugen Kölling, Flensburger Sparkasse
Uwe Lorenzen, Ratsherr, Flensburg
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mehrheitlich den mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Planung und Realisierung zugrunde zu legen und auf dieser Basis die nächsten Abstimmungsschritte mit der Stadt Flensburg und dem Landesamt für Denkmalpflege einzuleiten.
Die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfes sollten mit den weiteren Planungsleistungen für die Ausarbeitung und Umsetzung ihres prämierten Entwurfes beauftragt werden, wobei dies auf der Basis der Festlegungen der Auslobung erfolgen soll.
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit 12 eingeladenen Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist eine städtebaulich-hochbauliche Entwurfsplanung für die zentrale Entwicklungsfläche im ehemaligen Marinestützpunkt Mürwik an der Flensburger Förde. Mit der Konversion der ehemaligen Militäranlage wurden auf dem Gelände unter dem Motto „SONWIK Meer:Leben“ eine attraktive Mischung von Wohnen und Arbeiten am Wasser umgesetzt. So wurden die vorhandenen Gebäude aufwändig saniert und helle, großzügige Wohnungen, Büroflächen und Gastronomieangebote geschaffen. Zusätzlich wurden auf Pfählen gegründete Einfamilienhäuser – die Wasserhäuser – als Winkel nach Norden und Westen um die Marina gelegt, die 370 Booten Liegeplätze bietet.
Mit dem Wettbewerbsverfahren soll die orts- und stadtbildverträgliche Bebauungsmöglichkeit auf den Baufeldern 5 und 6 im Rahmen der denkmalgeschützten Nachbarbebauung geprüft werden. Gleichzeitig sollen damit die Aussagen und Festlegungen des den bisherigen Planungen für den neuen Wohn- und Geschäftsstandort Fördepromenade Sonwik zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes hinterfragt werden. Bestandteil der Überprüfung ist sowohl die Frage der möglichen Baumasse im stadträumlichen Umfeld wie auch die Höhenentwicklung der Bebauung im Kontext mit den benachbarten Baukörpern wie auch mit dem weiter gefassten Stadtraum.
Die Erstellung der vorgeschlagenen Wohnbebauung soll in Bauabschnitten erfolgen können, d. h. z. B. Tiefgarage mit einem Gebäudeteil als 1. BA., weiterer Gebäudeteil als 2. BA (insgesamt mindestens 2 bis 3 Bauabschnitte). Eine wirtschaftliche Erstellung des Objektes muss gewährleistet sein.
Fachpreisrichter
Prof. Peter Kulka, Köln (Vors.)
Ulrich Huber, Flensburg
Julius Ehlers, Itzehoe
Dr. Astrid Hansen, Kiel
Dr. Peter Schroeders, Stadt Flensburg
Stellv.: Manfred Brummer, Flensburg
Bernd Köster, Stadt Flensburg
Kurt Neumann, Flensburg
Sachpreisrichter
Hermann Densch, Densch & Schmidt, Flensburg
Torsten Koch, Bauplan Nord, Flensburg
Stephan Menschel, Planungsauss. Flensburg
Klaus Tscheuschner, OB, Stadt Flensburg
Stellv.: H.-G. Hergesell, Ratsherr, Flensburg
Stephan Heuser, H. P. O. Wirtschaftsp., Flensburg
Eugen Kölling, Flensburger Sparkasse
Uwe Lorenzen, Ratsherr, Flensburg
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mehrheitlich den mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Planung und Realisierung zugrunde zu legen und auf dieser Basis die nächsten Abstimmungsschritte mit der Stadt Flensburg und dem Landesamt für Denkmalpflege einzuleiten.
Die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfes sollten mit den weiteren Planungsleistungen für die Ausarbeitung und Umsetzung ihres prämierten Entwurfes beauftragt werden, wobei dies auf der Basis der Festlegungen der Auslobung erfolgen soll.