- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2035167
- Tag der Veröffentlichung
- 14.11.2022
- Aktualisiert am
- 28.08.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
- Stiftung für das Sorbische Volk, Bautzen
- Koordination
- RAU ARCHITEKTEN, Dresden
- Bewerbungsschluss
- 08.12.2022 16:00
- Abgabetermin Pläne
- 17.03.2023
- Abgabetermin Modell
- 24.03.2023
- Preisgerichtssitzung
- 01.06.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Die Sorben sind eine westslawische Ethnie, die vorwiegend in der Lausitz lebt. Von der sorbischen Sprache existieren zwei Schriftsprachen: Obersorbisch und Niedersorbisch. Mit einem modernen „Sorbischen Wissensforum am Lau-enareal“ soll, ausgehend von der Bedeutung der Stadt Bautzen/Budyšin für die obersorbische Sprache und Kultur, die sorbische Wissenschaft und Kultur gestärkt werden.
In das Sorbische Wissensforum sollen das Sorbische Institut mit Kulturarchiv und Sorbischer Zentralbibliothek (1.625 m2) sowie das Sorbische Museum Bautzen (3.189 m2) integriert werden. Dadurch werden räumliche Engpässe in beiden Institutionen behoben und durch Synergien ein ergänzendes Angebot, wie z. B. Sonderausstellungen, pädagogische Angebote, ein Museumsshop und Museumscafe, ermöglicht.
Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich innerhalb einer Blockbebauung, ist Teil der historischen Lauenvorstadt und umfasst zwei nicht zusammenhängende Bereiche (Bearbeitungsbereich I und Bearbeitungsbereich II). An der Ecke Lauengraben/Äußere Lauenstraße befand sich von 1904 bis zur Zerstörung in den letzten Tagen des zweiten Weltkriegs das Wendische Haus. Das Haus war Mittelpunkt des sorbischen kulturellen Lebens und beherbergte die wissenschaftliche Gesellschaft mit einer umfangreichen Bibliothek, das Wendische Museum und später die Domowina und die Wendische Volksbank.
Das Sorbische Wissensforum soll sich als offener Ort im Stadtraum präsentieren. Insbesondere ein Neubau des Gebäudes Lauengraben 8 gibt die Möglichkeit im Sinne eines Schaufensters die Bedeutung der sorbischen Kultur im Stadtraum selbstbewusst vorzutragen. Im Bearbeitungsbereich II kann eine öffentliche Durchwegung in Nord-Süd-Richtung für eine fußläufige Verbindung vorgesehen werden.
Competition assignment
The Sorbs are a West Slavic ethnic group living mainly in Lusatia. A modern ”Sorbian knowledge forum“ shall integrate the Sorbian central library (1.625 m2) and the Sorbian museum (3.189 m2). The competition property is part of the historic Lauenvorstadt including two separate areas. The forum shall present the importance of Sorbian culture in the urban space.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Axel Oestreich, Berlin (Vors.)
Prof. Dr. h.c. homas Albrecht, Berlin
Lür Meyer-Bassin, Dresden
Canan Rohde-Can, Dresden
Sachpreisrichter*innen
Christina Bogusz, Sorbisches Museum
Jan Budar, Stiftung für das sorbische Volk
Dr. Susanne Hose, Sorbisches Institut
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, den 1. Preis mit der Planung zu beauftragen.
Deutschland-Bautzen: Architekturentwurf
2022/S 219-630579
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Postplatz 2
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stiftung für das Sorbische Volk
E-Mail: wb-sorbwissensforum@rau-architekten.de
Telefon: +49 3591550300
Fax: +49 3591550333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stiftung.sorben.com/
Postanschrift: Hospitalstraße 12
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffen Rau
Telefon: +49 3518360867
E-Mail: wb-sorbwissensforum@rau-architekten.de
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rau-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung HOAI § 34 des Vorhabens „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“ Neubau sowie Umbau/Erweiterung denkmalgeschützter Gebäude für Nutzung durch Museum, Institut, Magazin und Verwaltung
Wettbewerbsgegenstand ist die Planung des „Sorbischen Wissensforums am Lauenareal“ mit Nutzung durch Museums-, Instituts-, Magazin- und Veranstaltungsbereiche unter tlws. Berücksichtigung und Einbeziehung von denkmalgeschützten Gebäuden auf Grundstücken im Zentrum der Stadt Bautzen.
Die vorgesehene Bausumme für die Kostengruppen 300/400 beträgt ca. 24 Mio EUR (zuzügl. MwSt.)
Die Stiftung für das Sorbische Volk lobt einen einstufigen nichtoffenen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 für das Vorhaben „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“ in Bautzen aus. Ziel ist es einen Objektplaner/Architekten für das Vorhaben zu binden. Der Wettbewerb wird für 20 Teilnehmer ausgelobt. Der Auslober beabsichtigt, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts dem ersten Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Die
übertragenen Planungsleistungen sind entspr. RPW 2013 § 8(2) Leistungen für Architekten gemäß HOAI § 34 (3) mind. die Leistungsphasen 2 - 3.
Der Auslober behält sich eine abschnittsweise Beauftragung vor, diese steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens. Aus Gründen der Förderung besteht die Möglichkeit der abschnittsweisen Ausführung des Bauvorhabens.
Den teilnehmenden Architekten ist die Einhaltung der Kostenobergrenze als unbedingtes Projektziel bewusst. Sie verpflichten sich, im Laufe der Projektdurchführung geeignete Maßnahmen im Projekt umzusetzen, damit dieses Projektziel eingehalten werden kann.
Projektziel ist die Errichtung des „Sorbischen Wissensforums am Lauenareal“ in Bautzen.
Mit dem „Wissensforum“ soll ein Gebäudekomplex im Zentrum der Stadt Bautzen entstehen, welcher drei Zieldimensionen miteinander verbindet:
1. Innovativer, sichtbarer und anforderungsgerechter Standort für sorbische Wissensinstitutionen. Im „Sorbischen Wissensforum am Lauenareal“ werden das Sorbische Institut e.V. mit Sorbischem Kulturarchiv und Sorbischer Zentralbibliothek sowie das Sorbische Museum an einem gemeinsamen Standort untergebracht. Dadurch werden Funktionalität beider Institutionen maßgeblich verbessert, eine gute Sichtbarkeit und Zugänglichkeit gewährleistet und Entwicklungsmöglichkeiten für beide Institutionen geschaffen. Es entsteht ein offener und für alle Interessierten zugänglicher Ort zur Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Wissen über die Sorbische Sprache, Geschichte und Kultur.
2. Modellvorhaben nachhaltiges Bauen:
Das „Wissensforum“ soll sich durch die möglichst umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Bezug auf Bauweise, Energiekonzept und Einbindung in die Kreislaufwirtschaft auszeichnen.
3. Aufwertung des Stadtzentrums von Bautzen:
Durch Architektur und Funktion des „Wissensforums“ wird die hochwertige Entwicklung der langjährigen innerstädtischen Brachfläche am „Lauenareal“ in Bautzen sowie die Sanierung der denkmalgeschützten „Alten Posthalterei“ gewährleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- fristgerechter Eingang
- vollständige Bewerbungsunterlagen mit folgenden wesentlichen Inhalten:
a) Angabe zur Art der Bewerbung als Einzelbieter bzw. Bietergemeinschaft
b) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
c) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der UAN ist beizufügen
d) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserkl. der anderen Untern. ist beizufügen
e) Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
f) Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung (gemäß § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation, Nachweis der Berufszulassung (Kammerurkunde, Bauvorlageberechtigung)
g) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen:
3.000.000 EUR für Personenschäden
4.000.000 EUR für sonstige Schäden.
Maximierung der Ersatzleistung: mind. das Doppelte der Versicherungssumme. Altern. kann der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Erkl. des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall erfolgen.
Nachweis darf max. 12 Mon. alt sein
h) Erklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen
i) Abschlusserklärung in Textform unterschrieben
j) Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV i.V. mit § 75 VgV 2016
Nachweis von 2 Referenzen
Mehrfachnennungen von Referenzen sind möglich.
Referenz 1
Mindestkriterien
- Neubau, Umbau und/oder Erweiterung eines Gebäudes für öffentlichen Auftraggeber
- Fertigstellung/nutzungsfähige Übergabe: Stichtag 01.01.2014 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
- Bauwerkskosten KG 300/400 (netto), mind. 4.000.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte LPh: mind. 2 – 8 gem. § 34 HOAI
- HZ: mind. III gem. § 35 HOAI
Referenz 2
Mindestkriterien
- Umbau und/oder Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes
- Fertigstellung/nutzungsfähige Übergabe: Stichtag 01.01.2014 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
Der Nachweis der Eintragung des Referenzgebäudes in eine Denkmalliste ist zu führen.
- Bauwerkskosten KG 300/400 (netto), mind. 2.000.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte LPh: mind. 2 – 8 entspr. § 34 HOAI
- Honorarzone: mind. III gem. § 35 HOAI
Angaben zu Referenzen entspr. Anlagen Bewerbungsbogen für Einzelbieter bzw. Bietergemeinschaften
Architektinnen und Architekten gemäß Punkt III.1.1 Ziffer f
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Einbindung
- Architektonische Qualität
- Funktionalität und Programmerfüllung
- Zonierung der Freiflächen
- Wirtschaftlichkeit des Entwurfskonzeptes in Bezug
auf Investitions- und Unterhaltskosten
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 170.000,- EUR zur Verfügung.
Die Preissumme wird wie folgt aufgeteilt:
1. Platz 56.000,- EUR
2. Platz 34.000,- EUR
3. Platz 25.500,- EUR
4. Platz 17.000,- EUR
sowie 3 Anerkennungen a 12.500,- EUR.
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen (entspr. § 7.2 RPW 2013).
Es wird keine Bearbeitungsgebühr gezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einreichung der Bewerbungsunterlagen an wb-sorbwissensforum@rau-architekten.de.
Der Erhalt der Unterlagen ist ohne Registrierung unter https://stiftung.sorben.com/deutsch/stiftung/ausschreibungen/
möglich. Es erfolgen keine automatischen Benachrichtigungen zu neuen Dokumenten wie Rückfrageprotokolle o.ä. und eine selbständige Kontrolle durch interessierte Büros ist nötig.
Einzelbieter verwenden das bereitgestellte Formblatt Bewerbungsbogen Einzelbieter. Bietergemeinschaft verwenden das bereitgestellte Formblatt Bewerbungsbogen Bietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die gesamtschuldnerische Haftung, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, hervorgeht sowie eine Vollmacht mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters. Geforderte Nachweise und die Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung sind von allen Mitgliedern zu erbringen. Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt sind. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Natürliche Personen erfüllen die Anforderungen, wenn sie zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind bzw. wenn sie zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt entsprechend den §§ 35, 36 des Sächsischen Architektengesetzes (auswärtiger Architekt) berechtigt sind und ihren Geschäfts- und Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben.
Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zusätzlich bewirbt und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße gegen diese Regelung zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. seiner Wettbewerbsarbeit führen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter der entsprechenden Bewerbungen.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Es werden maximal 20 Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
Bei höherer Anzahl von Bewerbern mit Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt ein Losverfahren, es werden 20 Teilnehmer und 5 Nachrücker ermittelt. Im Falle der Absage eines der ausgelosten Teilnehmer rückt ein Nachrücker an dessen Stelle. Die Frist für die Benennung von Nachrückern endet mit dem Rückfragekolloquium. Nachrücker erklären sich durch die Teilnahme am Wettbewerb mit dieser Regelung einverstanden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 (3) GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsamtes erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.