- wa-ID
- wa-2024079
- Tag der Veröffentlichung
- 29.05.2018
- Aktualisiert am
- 24.11.2021
- Verfahrensart
- Einladungswettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU / Schweiz
- Teilnehmer
- Architekten, Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Preisgerichtssitzung
- 18.05.2018
- Fertigstellung
- 8/2021
Österreich 8 Freizeit, Sport, Erholung
8/5 Jugendzentren, Freizeitanlagen
8 Freizeit, Sport, Erholung
Einladungswettbewerb
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1. Preis
AllesWirdGut ZT GmbH, Wien
DnD Landschaftsplanung, Wien
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Lageplan Landschaftsarchitektur
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Übersicht
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Fontalansicht
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Sommer
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Winter
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Klubhaus
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Kletterwand
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Erdgeschoss
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Schnitt
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Schnitt
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Schnitt
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Ansicht
2. Preis
Rainer Köberl, Innsbruck
Daniela Kröss Architektin, Innsbruck
Daniela Kröss Architektin, Innsbruck
3. Preis
Erich Gutmorgeth, Innsbruck
atelier gstrein, Innsbruck
atelier gstrein, Innsbruck
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes, den/die VerfasserIn des mit dem 1. Platz (Gewinner) in der Reihung der Wettbewerbsbeiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf Basis der LM.VM 2014, Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle für Planerleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2006 in der gültigen Fassung). Der/die WettbewerbsteilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“. Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, kein positiver Vertragsabschluss mit dem/der Gewinner/In zustande kommen können, so beabsichtigt die Ausloberin anschließend mit dem/der VerfasserIn des zweitgereihten Projektes zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich auch vor mit dem/der GewinnerIn über eine mögliche Beauftragung als Generalplaner zu sprechen.
Einladungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes, den/die VerfasserIn des mit dem 1. Platz (Gewinner) in der Reihung der Wettbewerbsbeiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf Basis der LM.VM 2014, Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle für Planerleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2006 in der gültigen Fassung). Der/die WettbewerbsteilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“. Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, kein positiver Vertragsabschluss mit dem/der Gewinner/In zustande kommen können, so beabsichtigt die Ausloberin anschließend mit dem/der VerfasserIn des zweitgereihten Projektes zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich auch vor mit dem/der GewinnerIn über eine mögliche Beauftragung als Generalplaner zu sprechen.