Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2024006
- Tag der Veröffentlichung
- 24.05.2018
- Aktualisiert am
- 29.04.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen als Generalplaner*in mit einem interdisziplinären Fachplanerteam
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bergisch Gladbach
- Koordination
- neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Köln
- Bewerbungsschluss
- 26.06.2018
- Abgabetermin Pläne
- 08.11.2018
- Abgabetermin Modell
- 15.11.2018
- Preisgerichtssitzung
- 14.12.2018
- Beteiligung 2. Phase
- 6 Arbeiten
- Abgabe Pläne 2. Phase
- 07.03.2019
- Abgabe Modell 2. Phase
- 19.03.2019
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 12.04.2019
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb als nichtoffener, anonymer, zweiphasiger städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsinfo
Die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist aktuell auf mehrere Standorte im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach verteilt. Insbesondere die beiden Stadthäuser „An der Gohrsmühle“ und „Konrad-Adenauer-Platz“ sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht bzw. nur eingeschränkt energetischen, brandschutztechnischen sowie den an einen modernen Verwaltungsbetrieb gerichteten Anforderungen (z. B. hinsichtlich der Barrierefreiheit). Nach eingehenden Abwägungen der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entwicklungsszenarien für die bestehenden Verwaltungsstandorte hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen, das Projekt eines Verwaltungsneubaus im Zuge eines Planungswettbewerbs zu konkretisieren.
Der Neubau des Stadthauses für rund 350 Mitarbeiter*innen der Verwaltung soll auf dem stadteigenen Grundstück an der Jakobstraße (so genannte »Bahnhofskopfbebauung«) realisiert werden. Das circa 6 800 m2 große Planungsgrundstück ist aufgrund seiner Einbindung in das Stadtgefüge und der hervorragenden Erreichbarkeit besonders attraktiv als Standort für öffentliche Nutzungen. Dieses Gelände in exponierter Lage zur Fußgängerzone und unmittelbarer Nähe zum zentralen Nahverkehrsangebot (zentraler Omnibusbahnhof und Endhaltestelle der S-Bahnlinie 11) hat für die Stadt auch unter stadtentwicklungstechnischen Aspekten eine hervorgehobene Bedeutung. So bietet die Bahnhofskopfbebauung die Möglichkeit, neben der Verwaltung mit Bürgerbüro und Stadtbibliothek gewerbliche Flächen zu schaffen, die eine standortbezogene sinnvolle Ergänzung des bisherigen Einzelhandelsangebotes bieten (z. B. Verkaufsstelle Deutsche Bahn, Espressobar). Gleichzeitig besteht die Chance für eine städtebauliche Gesamtentwicklung der nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigten Flächen im Sinne eines neuen „Stadteingangs“.
Im Bereich der Jakobstraße umfasst das städtische Grundstück weitere Flächen, die für die Umsetzung der Verwaltungsnutzung nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Sie bilden ergänzende, attraktive Entwicklungsflächen am Mobilitätsknotenpunkt, die im Wettbewerb mitbetrachtet werden sollen. Die derzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach befindlichen möglicherweise nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen sind in die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Wegebeziehungen und der Freiraumgestaltung und Adressbildung mit einzubeziehen.
Die Terminplanung strebt an, den Maßnahmebeschluss bis Anfang des Jahres 2020 abzuschließen. Für die Umsetzung des Bauprogramms auf dem Wettbewerbsgrundstück wurde ein Kostenrahmen von ca. 28,5 Mio. EUR netto für KG 200 bis 400 ermittelt. Darin enthalten sind auch die Kosten für gewerbliche Flächen sowie die geplante Stadtbibliothek. Die diesem Kostenrahmen zugrundeliegenden Gebäude- und Kostenkennziffern bilden wichtige Benchmarks bereits in der Bearbeitung des Wettbewerbs. Parallel zur Planung des Neubaus erfolgt die Schaffung von Planungsrecht für das neue Stadthaus durch einen Bebauungsplan. Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Gesamtkonzept des zur Ausführung kommenden Neubauprojekts.
Der Wettbewerb wird als Generalplanerwettbewerb durchgeführt. Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekt/innen als Generalplaner/innen mit einem interdisziplinären Fachplanerteam, das Planungsleistungen in den Bereichen der Freianlagen, technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringt. Der Wettbewerb wird zweiphasig durchgeführt. In der ersten Wettbewerbsphase steht die städtebauliche Gesamtentwicklung und der darin eingebettete Lösungsansatz für den Stadthausneubau im Mittelpunkt. Dieser wird in der zweiten Wettbewerbsphase im Realisierungsteil vertieft.
Teilnehmer
ATP Frankfurt Planungs GmbH, Offenbach
RDS Partner, Rauh-Damm-Stiller-Partner Planungsgesellschaft mbH, Hattingen
PASD Feldmeier + Wrede Architekten BDA - Stadtplaner SRL, Hagen
HPP International Planungsgesellschaft mbH, Düsseldorf
gmp International GmbH, Aachen
Max Dudler Architekten, Berlin
kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düsseldorf
HKS Architekten GmbH, Aachen
blauraum Architekten GmbH, Hamburg
Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart
Gatermann + Schossig Architekten GmbH, Köln
Fachpreisrichter
Stadtbaurat Harald Flügge, Stadt Bergisch Gladbach
Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen-Vorhelm
Prof. Christa Reicher, Aachen
Ingrid Spengler, Hamburg
Friedhelm Terfrüchte, Essen
Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Sachpreisrichter
Christian Buchen, Stadtrat
Andreas Ebert, Stadtrat
Dr. Michael Metten, Stadtrat
Edeltraut Schundau, Stadtrat
Lutz Urbach, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb als nichtoffener, anonymer, zweiphasiger städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsinfo
Die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist aktuell auf mehrere Standorte im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach verteilt. Insbesondere die beiden Stadthäuser „An der Gohrsmühle“ und „Konrad-Adenauer-Platz“ sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht bzw. nur eingeschränkt energetischen, brandschutztechnischen sowie den an einen modernen Verwaltungsbetrieb gerichteten Anforderungen (z. B. hinsichtlich der Barrierefreiheit). Nach eingehenden Abwägungen der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entwicklungsszenarien für die bestehenden Verwaltungsstandorte hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen, das Projekt eines Verwaltungsneubaus im Zuge eines Planungswettbewerbs zu konkretisieren.
Der Neubau des Stadthauses für rund 350 Mitarbeiter*innen der Verwaltung soll auf dem stadteigenen Grundstück an der Jakobstraße (so genannte »Bahnhofskopfbebauung«) realisiert werden. Das circa 6 800 m2 große Planungsgrundstück ist aufgrund seiner Einbindung in das Stadtgefüge und der hervorragenden Erreichbarkeit besonders attraktiv als Standort für öffentliche Nutzungen. Dieses Gelände in exponierter Lage zur Fußgängerzone und unmittelbarer Nähe zum zentralen Nahverkehrsangebot (zentraler Omnibusbahnhof und Endhaltestelle der S-Bahnlinie 11) hat für die Stadt auch unter stadtentwicklungstechnischen Aspekten eine hervorgehobene Bedeutung. So bietet die Bahnhofskopfbebauung die Möglichkeit, neben der Verwaltung mit Bürgerbüro und Stadtbibliothek gewerbliche Flächen zu schaffen, die eine standortbezogene sinnvolle Ergänzung des bisherigen Einzelhandelsangebotes bieten (z. B. Verkaufsstelle Deutsche Bahn, Espressobar). Gleichzeitig besteht die Chance für eine städtebauliche Gesamtentwicklung der nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigten Flächen im Sinne eines neuen „Stadteingangs“.
Im Bereich der Jakobstraße umfasst das städtische Grundstück weitere Flächen, die für die Umsetzung der Verwaltungsnutzung nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Sie bilden ergänzende, attraktive Entwicklungsflächen am Mobilitätsknotenpunkt, die im Wettbewerb mitbetrachtet werden sollen. Die derzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach befindlichen möglicherweise nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen sind in die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Wegebeziehungen und der Freiraumgestaltung und Adressbildung mit einzubeziehen.
Die Terminplanung strebt an, den Maßnahmebeschluss bis Anfang des Jahres 2020 abzuschließen. Für die Umsetzung des Bauprogramms auf dem Wettbewerbsgrundstück wurde ein Kostenrahmen von ca. 28,5 Mio. EUR netto für KG 200 bis 400 ermittelt. Darin enthalten sind auch die Kosten für gewerbliche Flächen sowie die geplante Stadtbibliothek. Die diesem Kostenrahmen zugrundeliegenden Gebäude- und Kostenkennziffern bilden wichtige Benchmarks bereits in der Bearbeitung des Wettbewerbs. Parallel zur Planung des Neubaus erfolgt die Schaffung von Planungsrecht für das neue Stadthaus durch einen Bebauungsplan. Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Gesamtkonzept des zur Ausführung kommenden Neubauprojekts.
Der Wettbewerb wird als Generalplanerwettbewerb durchgeführt. Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekt/innen als Generalplaner/innen mit einem interdisziplinären Fachplanerteam, das Planungsleistungen in den Bereichen der Freianlagen, technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringt. Der Wettbewerb wird zweiphasig durchgeführt. In der ersten Wettbewerbsphase steht die städtebauliche Gesamtentwicklung und der darin eingebettete Lösungsansatz für den Stadthausneubau im Mittelpunkt. Dieser wird in der zweiten Wettbewerbsphase im Realisierungsteil vertieft.
Teilnehmer
ATP Frankfurt Planungs GmbH, Offenbach
RDS Partner, Rauh-Damm-Stiller-Partner Planungsgesellschaft mbH, Hattingen
PASD Feldmeier + Wrede Architekten BDA - Stadtplaner SRL, Hagen
HPP International Planungsgesellschaft mbH, Düsseldorf
gmp International GmbH, Aachen
Max Dudler Architekten, Berlin
kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düsseldorf
HKS Architekten GmbH, Aachen
blauraum Architekten GmbH, Hamburg
Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart
Gatermann + Schossig Architekten GmbH, Köln
Fachpreisrichter
Stadtbaurat Harald Flügge, Stadt Bergisch Gladbach
Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen-Vorhelm
Prof. Christa Reicher, Aachen
Ingrid Spengler, Hamburg
Friedhelm Terfrüchte, Essen
Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Sachpreisrichter
Christian Buchen, Stadtrat
Andreas Ebert, Stadtrat
Dr. Michael Metten, Stadtrat
Edeltraut Schundau, Stadtrat
Lutz Urbach, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach
24/05/2018 S97 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bergisch Gladbach: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 097-222041
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister
Immobilienbetrieb, Scheidtbachstraße 23
Bergisch Gladbach
51469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Wilhelm, Projektmanagement Großprojekte
Telefon: +49 2202-142365
E-Mail: f.wilhelm@stadt-gl.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.neubighubacher.de/aktuell
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung
Bismarckstraße 60
Köln
50672
Deutschland
Kontaktstelle(n): Simon Hubacher, Jörg Neubig
Telefon: +49 221519044
E-Mail: info@neubighubacher.de
Fax: +49 221512819
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neubighubacher.de/aktuell
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Bergisch Gladbach, Rathaus Bensberg, Zimmer E31
Wilhelm-Wagener-Platz 1
Bergisch Gladbach
51429
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 6-10 Zentrale Submissionsstelle, z.Hd. Frau Wank/ Herrn Assmann
Telefon: +49 2202-141224/+49 2202-141428
E-Mail: M.Wank@stadt-gl.de
Fax: +49 2202-141433
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Wettbewerb Neubau Stadthaus Bergisch Gladbach
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist aktuell auf mehrere Standorte im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach verteilt. Insbesondere die beiden Stadthäuser „An der Gohrsmühle“ und „Konrad-Adenauer-Platz“ sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht bzw. nur eingeschränkt energetischen, brandschutztechnischen sowie den an einen modernen Verwaltungsbetrieb gerichteten Anforderungen (z. B. hinsichtlich der Barrierefreiheit). Nach eingehenden Abwägungen der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entwicklungsszenarien für die bestehenden Verwaltungsstandorte hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen, das Projekt eines Verwaltungsneubaus im Zuge eines Planungswettbewerbs zu konkretisieren. Der Neubau des Stadthauses für rund 350 Mitarbeiter*innen der Verwaltung soll auf dem stadteigenen Grundstück an der Jakobstraße (so genannte »Bahnhofskopfbebauung«) realisiert werden. Das circa 6 800 m2 große Planungsgrundstück ist aufgrund seiner Einbindung in das Stadtgefüge und der hervorragenden Erreichbarkeit besonders attraktiv als Standort für öffentliche Nutzungen. Dieses Gelände in exponierter Lage zur Fußgängerzone und unmittelbarer Nähe zum zentralen Nahverkehrsangebot (zentraler Omnibusbahnhof und Endhaltestelle der S-Bahnlinie 11) hat für die Stadt auch unter stadtentwicklungstechnischen Aspekten eine hervorgehobene Bedeutung. So bietet die Bahnhofskopfbebauung die Möglichkeit, neben der Verwaltung mit Bürgerbüro und Stadtbibliothek gewerbliche Flächen zu schaffen, die eine standortbezogene sinnvolle Ergänzung des bisherigen Einzelhandelsangebotes bieten (z. B. Verkaufsstelle Deutsche Bahn, Espressobar). Gleichzeitig besteht die Chance für eine städtebauliche Gesamtentwicklung der nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigten Flächen im Sinne eines neuen „Stadteingangs“. Im Bereich der Jakobstraße umfasst das städtische Grundstück weitere Flächen, die für die Umsetzung der Verwaltungsnutzung nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Sie bilden ergänzende, attraktive Entwicklungsflächen am Mobilitätsknotenpunkt, die im Wettbewerb mitbetrachtet werden sollen. Die derzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach befindlichen möglicherweise nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen sind in die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Wegebeziehungen und der Freiraumgestaltung und Adressbildung mit einzubeziehen. Die Terminplanung strebt an, den Maßnahmebeschluss bis Anfang des Jahres 2020 abzuschließen. Für die Umsetzung des Bauprogramms auf dem Wettbewerbsgrundstück wurde ein Kostenrahmen von ca. 28,5 Mio. EUR netto für KG 200 bis 400 ermittelt. Darin enthalten sind auch die Kosten für gewerbliche Flächen sowie die geplante Stadtbibliothek. Die diesem Kostenrahmen zugrundeliegenden Gebäude- und Kostenkennziffern bilden wichtige Benchmarks bereits in der Bearbeitung des Wettbewerbs. Parallel zur Planung des Neubaus erfolgt die Schaffung von Planungsrecht für das neue Stadthaus durch einen Bebauungsplan. Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Gesamtkonzept des zur Ausführung kommenden Neubauprojekts. Der Wettbewerb wird als Generalplanerwettbewerb durchgeführt. Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekt/innen als Generalplaner/innen mit einem interdisziplinären Fachplanerteam, das Planungsleistungen in den Bereichen der Freianlagen, technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringt. Der Wettbewerb wird zweiphasig durchgeführt. In der ersten Wettbewerbsphase steht die städtebauliche Gesamtentwicklung und der darin eingebettete Lösungsansatz für den Stadthausneubau im Mittelpunkt. Dieser wird in der zweiten Wettbewerbsphase im Realisierungsteil vertieft.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekten/innen als Generalplaner/innen der/ die Planungsleistungen in den Bereichen Gebäude (Hochbau), Freianlagen, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringen. Zum Wettbewerb zugelassen sind Wirtschaftsteilnehmende, die die vom Auslober vorgegebenen, eindeutigen, nicht diskriminierenden, der Aufgabenstellung angemessenen Anforderungen gem. § 46 VgV erfüllen. Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag und die Anlage 1 sind als Download verfügbar unter www.neubighubacher.de/aktuell.html. Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrags und seiner Anlagen zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit gem. § 48 VgV sind im Teilnahmeantrag, Teil II bis V enthalten. Sofern der/die Generalplaner*in zur Erfüllung der Mindestanforderungen der fachlichen Eignung gem. Teilnameantrag, Teil VI und/oder für die Umsetzung der ausgeschriebenen Planungsleistungen, Leistungen anderer Wirtschaftsteilnehmenden in Anspruch nimmt, ist der Teilnahmeantrag, Teil II bis V, auch von den entsprechenden Fachplanern im Generalplanerteam auszufüllen. Teilnahmeanträge, die nicht unterschrieben sind, werden nicht gewertet. Die Mindestanforderungen für den Nachweis der Fachkunde für die einzelnen Fachdisziplinen erfolgt anhand der Referenzprojekte 1 bis 6 (siehe Teilnahmeantrag, Teil VI, Referenzprojekte 1 bis 6). Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Teilnahmeantrag, Teil VII, Referenzprojekt 7 und 8.1 oder 8.2). Die Kriterien sind in der Anlage 1 zu dieser EU-Bekanntmachung beschrieben. Vier Wirtschaftsteilnehmende wurden durch den Auslober zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Die entsprechenden Teilnahmeanträge liegen vor. Sofern mehr als 14 Bewerbungen eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung zur Auswahl aufgrund objektiver fachlicher Kriterien herangezogen. Sofern mehr als 14 Bewerbungen eingehen und unter Berücksichtigung der Kriterien der besonderen fachlichen Eignung eine eindeutige Auswahl der Teilnehmenden am Wettbewerb nicht getroffen werden kann, entscheidet das Los über die Teilnahme. Die Teilnahmeanträge müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! – Maßnahme: Wettbewerb Neubau Stadthaus Bergisch Gladbach – Submission am: 26.6.2018, 14.00 Uhr“ eingeliefert werden. Hierzu wird empfohlen, den zur Verfügung gestellten Aufkleber (Anlage 2 dieser EU-Bekanntmachung) unter www.neubighubacher.de/aktuell.html zu nutzen. Als Wirtschaftsteilnehmende zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind. Als Fachplaner*innen im Generalplanerteam zulässig sind natürliche Personen die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, a) die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in zu führen; b) Leistungen bei der Technischen Gebäudeausrüstung zu erbringen; c) Leistungen für die Tragwerksplanung zu erbringen; d) Leistungen für die Bauphysik zu erbringen. Zulassungsbereich:Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Betr. der Zulassung von juristischen Personen und Mehrfachbewerbungen von Fachplaner*innen, siehe Abschnitt VI.3).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt*innen als Generalplaner*in mit einem interdisziplinären Fachplanerteam (siehe III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Kister Scheithauer Gross Architekten und Stadtplaner GmbH, Köln
GATERMANN + SCHOSSIG Architekten GmbH, Köln
léonwohlhage Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düsseldorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden in beiden Wettbewerbsphasen vom Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet: — Qualität des städtebaulichen Konzepts, — Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts, — Funktionalität und Anpassungsfähigkeit des Raumkonzeptes, — Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualität, — Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt, — Qualität und Anpassungsfähigkeit des Gebäudetechnik- und Energiekonzepts, — Qualität und Anpassungsfähigkeit des Freiraumkonzepts. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 226 000 EUR netto zur Verfügung. Für Preise und Anerkennungen wird eine Summe von 106 000 EUR netto wie folgt aufgeteilt: 1) Preis 40 000 EUR, excl. MwSt; 2) Preis 30 000 EUR, excl. MwSt. Für die Zuteilung von 2 bis 4 Anerkennungen steht ein Anteil der Wettbewerbssumme von 36 000 EUR netto zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmer*innen wird vom Empfänger abgeführt. Preise, Anerkennungen und Aufwandentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die vorgestellte Verteilung beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Für die Teilnehmenden der zweiten Wettbewerbsphase werden 120 000 EUR netto der Wettbewerbssumme als Aufwandentschädigung ausgeschüttet. Die Summe für Aufwandentschädigungen wird zu gleichen Teilen unter allen Arbeiten, die in der zweiten Wettbewerbsphase zur Beurteilung zugelassen werden, aufgeteilt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stadtbaurat Harald Flügge, Dipl. Ing. Raumplanung, Stadt Bergisch Gladbach
Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen - Vorhelm
Prof. Christa Reicher, Architektin, Aachen
Ingrid Spengler, Architektin, Hamburg
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Bürgermeister Lutz Urbach, Stadt Bergisch Gladbach
Christian Buchen, Vertreter CDU Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Andreas Ebert, Vertreter SPD Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Dr. Michael Metten, Vertreter CDU Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Edeltraud Schundau, Vertreterin Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Zuschlag im VgV-Verhandlungsverfahren Der Auslober verhandelt ausschließlich mit dem/der Wirtschaftsteilnehmer*in, der mit dem ersten Preis prämierten Arbeit. Der Zuschlag der ausgeschriebenen einzelnen Planungsleistungen erfolgt, sofern der/die Bieter*in. — die auftragsbezogenen Kriterien hinreichend erfüllt, sowie, — prüffähige Angebote vorlegt, die die Ergebnisse der Erörterung der indikativen Erstangebote im VgV-Gespräch und die wirtschaftlichen Ziele des Bauherrn berücksichtigen, — Eigenerklärungen vorlegt, zu Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) zu Nachunternehmern*innen im Generalplanerteam, — Einvernehmen über die vertraglichen Bedingungen und die Honorierung erzielt wird. Folgende auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind Gegenstand des VgV-Verhandlungsgesprächs: a) Sicherstellung der Kostenverfolgung und Herstellung von Kostensicherheit im Auftragsfall, insbes. das Vorgehen zur frühzeitigen Vermeidung und zum Umgang mit Nachträgen für den Fall der Beauftragung auch von LPH 6 - 8; b) Kompetenz der Terminverfolgung und Herstellung von Terminsicherheit im Auftragsfall, insbes. die Begrenzung und das Management von Komplexität in allen beauftragten Leistungsphasen; c) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements im Generalplanerteam im Auftragsfall; d) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements mit der Auftraggeberin im Auftragsfall, insbes. die geplante Rollen- und Aufgabenabgrenzung von Auftragnehmer*in und Auftraggeberin in Leistungsphase 6 und 7 im Kontext der erforderlichen EU-weiten Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen; e) Zusammensetzung des Projektteams hinsichtlich der Eignung für die Durchführung der Baumaßnahme. Im Rahmen des VgV-Verhandlungsgesprächs erfolgt zudem die: f) Erörterung des Entwurfs des Honorarangebots. Der Auslober ist nach Ablauf von 4 Wochen nach der geforderten Abgabe des prüffähigen Honorarangebots berechtigt, das VgV-Verhandlungsverfahren mit den Verfasser*innen der mit weiteren Preisen prämierten Arbeit*en durchzuführen, sofern trotz Einräumung der Möglichkeit der Nachbesserung (aufgrund mangelnden Nachweises auftragsbezogener Zuschlagskriterien a) bis e), oder aufgrund des Nichtvorliegens eines prüffähigen Honorarangebots) die hinreichende Erfüllung der Zuschlagskriterien nicht festgestellt werden kann oder ebenso, sofern 6 Wochen nach der förmlichen Feststellung der Erfüllung der Zuschlagskriterien a) bis e) durch den Auslober die Vertragsverhandlungen mit dem/der Bieter*in zu keinem abschließenden Ergebnis führen. Sofern obengenannte Anforderungen auch mit den Wirtschaftsteilnehmern, der mit weiteren Preisen prämierten Arbeit nicht erfüllt sind, wird mit den Verfassern*innen der mit Anerkennungen prämierten Arbeiten verhandelt. Zu Absatz III.1.10) Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen (gem. III.1.10) erfüllen. Wer am Tage der Veröffentlichung bei einem Wirtschaftsteilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen von Generalplaner*innen sind nicht zulässig. Als Mehrfachbewerbungen werden auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des/der Wirtschaftsteilnehmenden sowie Bewerbungen selbständiger Gesellschaften gewertet, deren Inhaber*in/Gesellschafter*in mit solchen des Wirtschaftsteilnehmenden übereinstimmen. Mehrfachbewerbungen von Fachplaner*innen im Generalplanerteam sind zulässig.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473116
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln
Köln
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2018
Deutschland-Bergisch Gladbach: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 097-222041
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister
Immobilienbetrieb, Scheidtbachstraße 23
Bergisch Gladbach
51469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Wilhelm, Projektmanagement Großprojekte
Telefon: +49 2202-142365
E-Mail: f.wilhelm@stadt-gl.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.neubighubacher.de/aktuell
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung
Bismarckstraße 60
Köln
50672
Deutschland
Kontaktstelle(n): Simon Hubacher, Jörg Neubig
Telefon: +49 221519044
E-Mail: info@neubighubacher.de
Fax: +49 221512819
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neubighubacher.de/aktuell
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Bergisch Gladbach, Rathaus Bensberg, Zimmer E31
Wilhelm-Wagener-Platz 1
Bergisch Gladbach
51429
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 6-10 Zentrale Submissionsstelle, z.Hd. Frau Wank/ Herrn Assmann
Telefon: +49 2202-141224/+49 2202-141428
E-Mail: M.Wank@stadt-gl.de
Fax: +49 2202-141433
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Wettbewerb Neubau Stadthaus Bergisch Gladbach
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Verwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist aktuell auf mehrere Standorte im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach verteilt. Insbesondere die beiden Stadthäuser „An der Gohrsmühle“ und „Konrad-Adenauer-Platz“ sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht bzw. nur eingeschränkt energetischen, brandschutztechnischen sowie den an einen modernen Verwaltungsbetrieb gerichteten Anforderungen (z. B. hinsichtlich der Barrierefreiheit). Nach eingehenden Abwägungen der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entwicklungsszenarien für die bestehenden Verwaltungsstandorte hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen, das Projekt eines Verwaltungsneubaus im Zuge eines Planungswettbewerbs zu konkretisieren. Der Neubau des Stadthauses für rund 350 Mitarbeiter*innen der Verwaltung soll auf dem stadteigenen Grundstück an der Jakobstraße (so genannte »Bahnhofskopfbebauung«) realisiert werden. Das circa 6 800 m2 große Planungsgrundstück ist aufgrund seiner Einbindung in das Stadtgefüge und der hervorragenden Erreichbarkeit besonders attraktiv als Standort für öffentliche Nutzungen. Dieses Gelände in exponierter Lage zur Fußgängerzone und unmittelbarer Nähe zum zentralen Nahverkehrsangebot (zentraler Omnibusbahnhof und Endhaltestelle der S-Bahnlinie 11) hat für die Stadt auch unter stadtentwicklungstechnischen Aspekten eine hervorgehobene Bedeutung. So bietet die Bahnhofskopfbebauung die Möglichkeit, neben der Verwaltung mit Bürgerbüro und Stadtbibliothek gewerbliche Flächen zu schaffen, die eine standortbezogene sinnvolle Ergänzung des bisherigen Einzelhandelsangebotes bieten (z. B. Verkaufsstelle Deutsche Bahn, Espressobar). Gleichzeitig besteht die Chance für eine städtebauliche Gesamtentwicklung der nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigten Flächen im Sinne eines neuen „Stadteingangs“. Im Bereich der Jakobstraße umfasst das städtische Grundstück weitere Flächen, die für die Umsetzung der Verwaltungsnutzung nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Sie bilden ergänzende, attraktive Entwicklungsflächen am Mobilitätsknotenpunkt, die im Wettbewerb mitbetrachtet werden sollen. Die derzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach befindlichen möglicherweise nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen sind in die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Wegebeziehungen und der Freiraumgestaltung und Adressbildung mit einzubeziehen. Die Terminplanung strebt an, den Maßnahmebeschluss bis Anfang des Jahres 2020 abzuschließen. Für die Umsetzung des Bauprogramms auf dem Wettbewerbsgrundstück wurde ein Kostenrahmen von ca. 28,5 Mio. EUR netto für KG 200 bis 400 ermittelt. Darin enthalten sind auch die Kosten für gewerbliche Flächen sowie die geplante Stadtbibliothek. Die diesem Kostenrahmen zugrundeliegenden Gebäude- und Kostenkennziffern bilden wichtige Benchmarks bereits in der Bearbeitung des Wettbewerbs. Parallel zur Planung des Neubaus erfolgt die Schaffung von Planungsrecht für das neue Stadthaus durch einen Bebauungsplan. Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Gesamtkonzept des zur Ausführung kommenden Neubauprojekts. Der Wettbewerb wird als Generalplanerwettbewerb durchgeführt. Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekt/innen als Generalplaner/innen mit einem interdisziplinären Fachplanerteam, das Planungsleistungen in den Bereichen der Freianlagen, technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringt. Der Wettbewerb wird zweiphasig durchgeführt. In der ersten Wettbewerbsphase steht die städtebauliche Gesamtentwicklung und der darin eingebettete Lösungsansatz für den Stadthausneubau im Mittelpunkt. Dieser wird in der zweiten Wettbewerbsphase im Realisierungsteil vertieft.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Wirtschaftsteilnehmende am Wettbewerb sind Architekten/innen als Generalplaner/innen der/ die Planungsleistungen in den Bereichen Gebäude (Hochbau), Freianlagen, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik erbringen. Zum Wettbewerb zugelassen sind Wirtschaftsteilnehmende, die die vom Auslober vorgegebenen, eindeutigen, nicht diskriminierenden, der Aufgabenstellung angemessenen Anforderungen gem. § 46 VgV erfüllen. Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag und die Anlage 1 sind als Download verfügbar unter www.neubighubacher.de/aktuell.html. Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrags und seiner Anlagen zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit gem. § 48 VgV sind im Teilnahmeantrag, Teil II bis V enthalten. Sofern der/die Generalplaner*in zur Erfüllung der Mindestanforderungen der fachlichen Eignung gem. Teilnameantrag, Teil VI und/oder für die Umsetzung der ausgeschriebenen Planungsleistungen, Leistungen anderer Wirtschaftsteilnehmenden in Anspruch nimmt, ist der Teilnahmeantrag, Teil II bis V, auch von den entsprechenden Fachplanern im Generalplanerteam auszufüllen. Teilnahmeanträge, die nicht unterschrieben sind, werden nicht gewertet. Die Mindestanforderungen für den Nachweis der Fachkunde für die einzelnen Fachdisziplinen erfolgt anhand der Referenzprojekte 1 bis 6 (siehe Teilnahmeantrag, Teil VI, Referenzprojekte 1 bis 6). Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Teilnahmeantrag, Teil VII, Referenzprojekt 7 und 8.1 oder 8.2). Die Kriterien sind in der Anlage 1 zu dieser EU-Bekanntmachung beschrieben. Vier Wirtschaftsteilnehmende wurden durch den Auslober zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Die entsprechenden Teilnahmeanträge liegen vor. Sofern mehr als 14 Bewerbungen eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung zur Auswahl aufgrund objektiver fachlicher Kriterien herangezogen. Sofern mehr als 14 Bewerbungen eingehen und unter Berücksichtigung der Kriterien der besonderen fachlichen Eignung eine eindeutige Auswahl der Teilnehmenden am Wettbewerb nicht getroffen werden kann, entscheidet das Los über die Teilnahme. Die Teilnahmeanträge müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! – Maßnahme: Wettbewerb Neubau Stadthaus Bergisch Gladbach – Submission am: 26.6.2018, 14.00 Uhr“ eingeliefert werden. Hierzu wird empfohlen, den zur Verfügung gestellten Aufkleber (Anlage 2 dieser EU-Bekanntmachung) unter www.neubighubacher.de/aktuell.html zu nutzen. Als Wirtschaftsteilnehmende zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind. Als Fachplaner*innen im Generalplanerteam zulässig sind natürliche Personen die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, a) die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in zu führen; b) Leistungen bei der Technischen Gebäudeausrüstung zu erbringen; c) Leistungen für die Tragwerksplanung zu erbringen; d) Leistungen für die Bauphysik zu erbringen. Zulassungsbereich:Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Betr. der Zulassung von juristischen Personen und Mehrfachbewerbungen von Fachplaner*innen, siehe Abschnitt VI.3).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt*innen als Generalplaner*in mit einem interdisziplinären Fachplanerteam (siehe III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Kister Scheithauer Gross Architekten und Stadtplaner GmbH, Köln
GATERMANN + SCHOSSIG Architekten GmbH, Köln
léonwohlhage Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düsseldorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden in beiden Wettbewerbsphasen vom Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet: — Qualität des städtebaulichen Konzepts, — Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts, — Funktionalität und Anpassungsfähigkeit des Raumkonzeptes, — Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualität, — Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt, — Qualität und Anpassungsfähigkeit des Gebäudetechnik- und Energiekonzepts, — Qualität und Anpassungsfähigkeit des Freiraumkonzepts. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 226 000 EUR netto zur Verfügung. Für Preise und Anerkennungen wird eine Summe von 106 000 EUR netto wie folgt aufgeteilt: 1) Preis 40 000 EUR, excl. MwSt; 2) Preis 30 000 EUR, excl. MwSt. Für die Zuteilung von 2 bis 4 Anerkennungen steht ein Anteil der Wettbewerbssumme von 36 000 EUR netto zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmer*innen wird vom Empfänger abgeführt. Preise, Anerkennungen und Aufwandentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die vorgestellte Verteilung beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Für die Teilnehmenden der zweiten Wettbewerbsphase werden 120 000 EUR netto der Wettbewerbssumme als Aufwandentschädigung ausgeschüttet. Die Summe für Aufwandentschädigungen wird zu gleichen Teilen unter allen Arbeiten, die in der zweiten Wettbewerbsphase zur Beurteilung zugelassen werden, aufgeteilt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stadtbaurat Harald Flügge, Dipl. Ing. Raumplanung, Stadt Bergisch Gladbach
Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen - Vorhelm
Prof. Christa Reicher, Architektin, Aachen
Ingrid Spengler, Architektin, Hamburg
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Bürgermeister Lutz Urbach, Stadt Bergisch Gladbach
Christian Buchen, Vertreter CDU Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Andreas Ebert, Vertreter SPD Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Dr. Michael Metten, Vertreter CDU Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Edeltraud Schundau, Vertreterin Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bergisch Gladbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Zuschlag im VgV-Verhandlungsverfahren Der Auslober verhandelt ausschließlich mit dem/der Wirtschaftsteilnehmer*in, der mit dem ersten Preis prämierten Arbeit. Der Zuschlag der ausgeschriebenen einzelnen Planungsleistungen erfolgt, sofern der/die Bieter*in. — die auftragsbezogenen Kriterien hinreichend erfüllt, sowie, — prüffähige Angebote vorlegt, die die Ergebnisse der Erörterung der indikativen Erstangebote im VgV-Gespräch und die wirtschaftlichen Ziele des Bauherrn berücksichtigen, — Eigenerklärungen vorlegt, zu Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) zu Nachunternehmern*innen im Generalplanerteam, — Einvernehmen über die vertraglichen Bedingungen und die Honorierung erzielt wird. Folgende auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind Gegenstand des VgV-Verhandlungsgesprächs: a) Sicherstellung der Kostenverfolgung und Herstellung von Kostensicherheit im Auftragsfall, insbes. das Vorgehen zur frühzeitigen Vermeidung und zum Umgang mit Nachträgen für den Fall der Beauftragung auch von LPH 6 - 8; b) Kompetenz der Terminverfolgung und Herstellung von Terminsicherheit im Auftragsfall, insbes. die Begrenzung und das Management von Komplexität in allen beauftragten Leistungsphasen; c) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements im Generalplanerteam im Auftragsfall; d) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements mit der Auftraggeberin im Auftragsfall, insbes. die geplante Rollen- und Aufgabenabgrenzung von Auftragnehmer*in und Auftraggeberin in Leistungsphase 6 und 7 im Kontext der erforderlichen EU-weiten Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen; e) Zusammensetzung des Projektteams hinsichtlich der Eignung für die Durchführung der Baumaßnahme. Im Rahmen des VgV-Verhandlungsgesprächs erfolgt zudem die: f) Erörterung des Entwurfs des Honorarangebots. Der Auslober ist nach Ablauf von 4 Wochen nach der geforderten Abgabe des prüffähigen Honorarangebots berechtigt, das VgV-Verhandlungsverfahren mit den Verfasser*innen der mit weiteren Preisen prämierten Arbeit*en durchzuführen, sofern trotz Einräumung der Möglichkeit der Nachbesserung (aufgrund mangelnden Nachweises auftragsbezogener Zuschlagskriterien a) bis e), oder aufgrund des Nichtvorliegens eines prüffähigen Honorarangebots) die hinreichende Erfüllung der Zuschlagskriterien nicht festgestellt werden kann oder ebenso, sofern 6 Wochen nach der förmlichen Feststellung der Erfüllung der Zuschlagskriterien a) bis e) durch den Auslober die Vertragsverhandlungen mit dem/der Bieter*in zu keinem abschließenden Ergebnis führen. Sofern obengenannte Anforderungen auch mit den Wirtschaftsteilnehmern, der mit weiteren Preisen prämierten Arbeit nicht erfüllt sind, wird mit den Verfassern*innen der mit Anerkennungen prämierten Arbeiten verhandelt. Zu Absatz III.1.10) Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen (gem. III.1.10) erfüllen. Wer am Tage der Veröffentlichung bei einem Wirtschaftsteilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen von Generalplaner*innen sind nicht zulässig. Als Mehrfachbewerbungen werden auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des/der Wirtschaftsteilnehmenden sowie Bewerbungen selbständiger Gesellschaften gewertet, deren Inhaber*in/Gesellschafter*in mit solchen des Wirtschaftsteilnehmenden übereinstimmen. Mehrfachbewerbungen von Fachplaner*innen im Generalplanerteam sind zulässig.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473116
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln
Köln
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2018