- wa-ID
- wa-2035344
- Tag der Veröffentlichung
- 09.12.2022
- Aktualisiert am
- 14.09.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen (Ingenieur*innen)
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Meerbusch
- Koordination
- NRW.Urban GmbH & Co. KG, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 06.01.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 24.03.2023
- Preisgerichtssitzung
- 19.04.2023
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 23.06.2023
- Abgabetermin Modell 2. Phase
- 23.06.2023
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 17.08.2023
Interdisziplinärer nicht offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Zur Umgestaltung und Entwicklung der Baugebietsentwicklung "Kalverdonk" in Meerbusch-Osterath wird ein interdisziplinäres nichtoffenes zweiphasiges Wettbewerbsverfahren gem. RPW 2013 ausgelobt.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein tragfähiges und schlüssiges Gesamtkonzept für die Fläche von rund 37 Hektar erwartet, welches ein solides Grundgerüst für eine innovative, soziale und nachhaltige städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Entwicklung in Realisierungsabschnitten über die nächsten rd. 20 Jahre ermöglichen. Auf Grundlage der Bestandssituation und der Eigentumsverhältnisse sollen umsetzungsfähige Teilabschnitte, die für sich funktionieren, sich jedoch in ein zusammenhängendes Konzept, insbesondere in Bezug auf den Freiraum und die Osterather Landschafts- und Siedlungsstruktur einbetten, entstehen.
Das Plangebiet "Kalverdonk" wurde 2020 in das Programm der Kooperativen Baulandentwicklung aufgenommen. Die rd. 37 ha große Entwicklungsfläche befindet sich im östlichen Teil von Meerbusch-Osterath und gliedert sich durch die Straßenbahntrasse Düsseldorf-Krefeld (K-Bahn-Linie) in zwei Teilbereiche. Innerhalb des Plangebietes sind fußläufig zwei K-Bahnhaltestellen (Kamperweg und Hoterheide) vorhanden, sodass eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht.
Das Plangebiet soll größtenteils wohnbaulich entwickelt werden. Aufgrund der gewünschten intensiven Durchgrünung/ Klimaresilienz und weil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig innerhalb des Gebietes realisiert werden sollen, wird sich das Plangebiet durch einen hohen Grünflächenanteil auszeichnen.
Im Rahmen des nichtoffenen, zweiphasigen interdisziplinären Realisierungswettbewerbs sind von den Wettbewerbsteilnehmenden die Chancen für eine Verbesserung des Zusammenwachsens von bestehenden und neuen Strukturen auf städtebaulicher und freiraumplanerischer Ebene darzustellen sowie Maßnahmen für eine zukunftsfähige, nachhaltige und lebenswerte Gebietsentwicklung vorzuschlagen. Die Entwicklung des Plangebietes soll einen Mehrwert zur Entlastung des Wohnungsmarktes für die Stadt Meerbusch darstellen und den Ortsteil Osterath städtebaulich geordnet abrunden.
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Entwicklung des Gebietes "Kalverdonk" in Meerbusch-Osterath. Dabei sollen städtebauliche Ideen aufgezeigt werden, die eine nachhaltige, klimagerechte und sozial gerechte Nutzungsperspektive mit einer wohnbaulichen Entwicklung für alle Lebenslagen und alle Preissegmente sicherstellen.
Jury
Michael von der Mühlen Stadtplaner; Dortmund (Vorsitz)
Prof. Ulrike Böhm Landschaftsarchitektin (BDLA); Leitung Fachgebiet Freiraumgestaltung, Universität Stuttgart
Prof. Stefanie Bremer Stadtplanerin, Leitung Fachbereich Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung, Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung, Mobilitätsentwicklung; Universität Kassel
Andreas Apsel Beigeordneter der Stadt Meerbusch, Bauingenieur der Fachrichtung Verkehrswesen, Meerbusch
Hiltrud Maria Lintel Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Prof. Andreas Fritzen Architekt und Stadtplaner, Köln
Christian Bommers Bürgermeister der Stadt Meerbusch
Werner Damblon
Nicole Niederdellmann-Siemes
Jürgen Peters
Thomas Gabernig
Deutschland-Düsseldorf: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2022/S 238-685280
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Straße 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anna Zwilling
E-Mail: anna.zwilling@nrw-urban.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Stadtplanung Kalverdonk
Zur Umgestaltung und Entwicklung der Baugebietsentwicklung "Kalverdonk" in Meerbusch-Osterath wird ein interdisziplinäres nichtoffenes zweiphasiges Wettbewerbsverfahren gem. RPW 2013 ausgelobt. Der interdisziplinäre nichtoffene zweiphasige Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus:
- Stadtplanern/-innen
- Landschaftsarchitekt/-innen
- Verkehrsplaner/-innen (Ingenieur/-innen)
Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein tragfähiges und schlüssiges Gesamtkonzept für die Fläche von rund 37 Hektar erwartet, welches ein solides Grundgerüst für eine innovative, soziale und nachhaltige städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Entwicklung in Realisierungsabschnitten über die nächsten rd. 20 Jahre ermöglichen. Auf Grundlage der Bestandssituation und der Eigentumsverhältnisse sollen umsetzungsfähige Teilabschnitte, die für sich funktionieren, sich jedoch in ein zusammenhängendes Konzept, insbesondere in Bezug auf den Freiraum und die Osterather Landschafts- und Siedlungsstruktur einbetten, entstehen.
Das Plangebiet "Kalverdonk" wurde 2020 in das Programm der Kooperativen Baulandentwicklung aufgenommen. Die rd. 37 ha große Entwicklungsfläche befindet sich im östlichen Teil von Meerbusch-Osterath und gliedert sich durch die Straßenbahntrasse Düsseldorf-Krefeld (K-Bahn-Linie) in zwei Teilbereiche. Innerhalb des Plangebietes sind fußläufig zwei K-Bahnhaltestellen (Kamperweg und Hoterheide) vorhanden, sodass eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht.
Das Plangebiet soll größtenteils wohnbaulich entwickelt werden. Aufgrund der gewünschten intensiven Durchgrünung/ Klimaresilienz und weil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig innerhalb des Gebietes realisiert werden sollen, wird sich das Plangebiet durch einen hohen Grünflächenanteil auszeichnen.
Im Rahmen des nichtoffenen, zweiphasigen interdisziplinären Realisierungswettbewerbs sind von den Wettbewerbsteilnehmenden die Chancen für eine Verbesserung des Zusammenwachsens von bestehenden und neuen Strukturen auf städtebaulicher und freiraumplanerischer Ebene darzustellen sowie Maßnahmen für eine zukunftsfähige, nachhaltige und lebenswerte Gebietsentwicklung vorzuschlagen. Die Entwicklung des Plangebietes soll einen Mehrwert zur Entlastung des Wohnungsmarktes für die Stadt Meerbusch darstellen und den Ortsteil Osterath städtebaulich geordnet abrunden.
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Entwicklung des Gebietes "Kalverdonk" in Meerbusch-Osterath. Dabei sollen städtebauliche Ideen aufgezeigt werden, die eine nachhaltige, klimagerechte und sozial gerechte Nutzungsperspektive mit einer wohnbaulichen Entwicklung für alle Lebenslagen und alle Preissegmente sicherstellen.
Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Die Zahl der Teilnehmenden ist in der ersten Phase nicht offen und wird auf 21 begrenzt, in der zweiten Phase wird die Zahl der Teilnehmenden auf 7 begrenzt. Davon werden 5 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Meerbusch, gesetzt und weitere 16 Büros werden nach vorheriger EU-Bekanntmachung und Teilnehmerwettbewerb nach VgV zum Verfahren gelost. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der erste Preisträger wie dieser in der Verfassererklärung benannt wurde.
Die Planungsaufgabe wird folgenden Leistungsbildern und Honorarzonen zugeordnet:
- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 AKBW; HZ III
- Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021; HZ IV
- Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI 2021; HZ IV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus:
- Stadtplanern/-innen
- Landschaftsarchitekt/-innen
- Verkehrsplaner/-innen (Ingenieur/-innen)
Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag nebst Anlagen eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich "Teilnahmeantrag".
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
- Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
- Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
- Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner/-in", "Landschaftsarchitekt/-in", "Verkehrsplaner/-in" oder "Ingenieur/-in";
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 600.000 EUR. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Unterschriften und Stempel sind nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von maximal 16 Wettbewerbsteilnehmern sowie maximal zehn weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nachfolgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Sofern ein Büro zwei Teilnahmeanträge über das Vergabeportal einreicht, führt dies ebenfalls zum sofortigen formalen Ausschluss und wird als Betrugsversuch für höhere Chancen bei der Auslosung gewertet.
Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden zeitnah benachrichtigt.
Fünf weitere Bewerber werden von der Ausloberin gesetzt.
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung
- "Stadtplaner/-in"
- "Landschaftsarchitekt/-in"
- "Verkehrsplaner/-in" oder "Ingenieur/-in"
berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaate die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie"- gewährleistet ist. Verkehrsplaner müssen zusätzlich eine Referenzliste über Verkehrsplanungen nachweisen.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter/-in sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser/-in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werden nachfolgenden Kriterien beurteilt:
- Städtebauliche Qualität und Einbindung in die Umgebung
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische Qualität
- Ökologie in Bezug auf Aspekte der klimagerechten Stadtentwicklung und des klimaangepassten Bauens
- Funktionale Qualität in Bezug auf verkehrsplanerische Funktionalität, ruhenden Verkehr und alternative Mobilitätsangebote
- Freiraumplanerische Qualität in Bezug auf Gestaltung, Nutzung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte
- Qualität im Zusammenhang des städtebaulichen Kontextes und der Einbindung in die Umgebung
- Identitätsstiftung der städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf die sozialen Aspekte und das Zusammenwachsen
- Darstellung verschiedener Bauabschnitte, die aufgrund von einer abschnittsweisen Realisierung autark voneinander funktionieren müssen
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Ausloberin stellt als Preisgeld einen Gesamtbetrag in Höhe von 383.000,- Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 146.660,- Euro
2. Preis: 88.090,- Euro
3. Preis: 57.450,- Euro
Anerkennungen 2. Phase 38.300,- Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf die Preise und Anerkennungen ist unter Aus-schöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts mög-lich.
Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Aufwandsentschädigung 1. Phase a 2.500,- Euro
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADNGD
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473053
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.