Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2023776
- Tag der Veröffentlichung
- 26.04.2018
- Aktualisiert am
- 19.09.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekten und/oder Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Landeshauptstadt Mainz
- Koordination
- a:dk architekten datz kullmann, Mainz
- Bewerbungsschluss
- 25.05.2018 18:00
- Abgabetermin Pläne
- 03.08.2018
- Abgabetermin Modell
- 10.08.2018
- Preisgerichtssitzung
- 23.08.2018
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Mainz gehört zu den wachsenden Städten in Deutschland. Allein zwischen 2010 und 2017 hat sich die Einwohnerzahl um rund 16.000 auf ca. 218.000 Bürgerinnen und Bürger erhöht. Damit einher geht ein teils drastischer Anstieg der Grundstückspreise. Als Bestandteil der europäischen Metropolregion Rhein-Main und als bedeutender Hochschul- und Medienstandort zieht die Stadt Mainz viele Studierende und junge Berufstätige an.
Zu den im Mainzer Stadtgebiet vorhandenen Potenzialen gehört die Umnutzung der Generalfeldzeugmeister-Kaserne (GFZ-Kaserne) in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, zum Universtitätsklinikum und zum Katholischen Klinikum Mainz (KKM), das im Jahr 2019 aus der militärischen Nutzung entlassen und in die Planungshoheit der Stadt Mainz übernommen werden soll. Für die künftige Entwicklung des Gebiets wurde durch die Stadt Mainz ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und abgestimmt. Dieser bildet die Basis für den vorliegenden städtebaulichen Wettbewerb, auf dessen Grundlage dann die Bauleitplanung entwickelt wird. Neben Wohnnutzungen soll eine am Rande des Gebiets bereits vorhandene gewerbliche Nutzung aus dem Bereich Bio-Pharma flexibel weiterentwickelt werden. Aus dieser Konstellation ergeben sich besondere Chancen und Herausforderungen für die Quartiersentwicklung.
Das Wohnen als Hauptnutzung soll Geschosswohnungsbauten mit 3 bis 4 Vollgeschossen für 500 neuen Wohneinheiten umfassen. Für die gewerblichen Nutzungen am nördlichen und westlichen Quartiersrand wird eine Geschossfläche von insgesamt ca. 40.000 qm angestrebt. Hinzu kommt ein städtebaulicher Quartiersauftakt an der Kreuzung Freiligrathstraße / An der Goldgrube mit Ortsverwaltung und Nahversorgungseinrichtungen sowie 2 Kindertagesstätten.
Einstufiger, nicht offener städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Mainz gehört zu den wachsenden Städten in Deutschland. Allein zwischen 2010 und 2017 hat sich die Einwohnerzahl um rund 16.000 auf ca. 218.000 Bürgerinnen und Bürger erhöht. Damit einher geht ein teils drastischer Anstieg der Grundstückspreise. Als Bestandteil der europäischen Metropolregion Rhein-Main und als bedeutender Hochschul- und Medienstandort zieht die Stadt Mainz viele Studierende und junge Berufstätige an.
Zu den im Mainzer Stadtgebiet vorhandenen Potenzialen gehört die Umnutzung der Generalfeldzeugmeister-Kaserne (GFZ-Kaserne) in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, zum Universtitätsklinikum und zum Katholischen Klinikum Mainz (KKM), das im Jahr 2019 aus der militärischen Nutzung entlassen und in die Planungshoheit der Stadt Mainz übernommen werden soll. Für die künftige Entwicklung des Gebiets wurde durch die Stadt Mainz ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und abgestimmt. Dieser bildet die Basis für den vorliegenden städtebaulichen Wettbewerb, auf dessen Grundlage dann die Bauleitplanung entwickelt wird. Neben Wohnnutzungen soll eine am Rande des Gebiets bereits vorhandene gewerbliche Nutzung aus dem Bereich Bio-Pharma flexibel weiterentwickelt werden. Aus dieser Konstellation ergeben sich besondere Chancen und Herausforderungen für die Quartiersentwicklung.
Das Wohnen als Hauptnutzung soll Geschosswohnungsbauten mit 3 bis 4 Vollgeschossen für 500 neuen Wohneinheiten umfassen. Für die gewerblichen Nutzungen am nördlichen und westlichen Quartiersrand wird eine Geschossfläche von insgesamt ca. 40.000 qm angestrebt. Hinzu kommt ein städtebaulicher Quartiersauftakt an der Kreuzung Freiligrathstraße / An der Goldgrube mit Ortsverwaltung und Nahversorgungseinrichtungen sowie 2 Kindertagesstätten.
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
»Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne, Mainz«
Auslober
Auslober des Wettbewerbs ist die Landeshauptstadt Mainz.
Wettbewerbsbetreuung
a:dk architekten datz kullmann, Schillerplatz 16, 55116 Mainz
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Mainz gehört zu den wachsenden Städten in Deutschland. Allein zwischen 2010 und 2017 hat sich die Einwohnerzahl um rund 16.000 auf ca. 218.000 Bürgerinnen und Bürger erhöht. Damit einher geht ein teils drastischer Anstieg der Grundstückspreise. Als Bestandteil der europäischen Metropolregion Rhein-Main und als bedeutender Hochschul- und Medienstandort zieht die Stadt Mainz viele Studierende und junge Berufstätige an.
Zu den im Mainzer Stadtgebiet vorhandenen Potenzialen gehört die Umnutzung
der Generalfeldzeugmeister-Kaserne (GFZ-Kaserne) in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, zum Universtitätsklinikum und zum Katholischen Klinikum Mainz (KKM), das im Jahr 2019 aus der militärischen Nutzung entlassen und in die Planungshoheit der Stadt Mainz übernommen werden soll. Für die künftige Entwicklung des Gebiets wurde durch die Stadt Mainz ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und abgestimmt. Dieser bildet die Basis für den vorliegenden städtebaulichen Wettbewerb, auf dessen Grundlage dann die Bauleitplanung entwickelt wird. Neben Wohnnutzungen soll eine am Rande des Gebiets bereits vorhandene gewerbliche Nutzung aus dem Bereich Bio-Pharma flexibel weiterentwickelt werden. Aus dieser Konstellation ergeben sich besondere Chancen und Herausforderungen für die Quartiersentwicklung.
Das Wohnen als Hauptnutzung soll Geschosswohnungsbauten mit 3 bis 4 Vollgeschossen für 500 neuen Wohneinheiten umfassen. Für die gewerblichen Nutzungen am nördlichen und westlichen Quartiersrand wird eine Geschossfläche von insgesamt ca. 40.000 qm angestrebt. Hinzu kommt ein städtebaulicher Quartiersauftakt an der Kreuzung Freiligrathstraße / An der Goldgrube mit Ortsverwaltung und Nahversorgungseinrichtungen sowie 2 Kindertagesstätten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein qualifiziertes Auswahlverfahren gemäß RPW. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die teilnehmenden Architekturbüros, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gäste erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 3/04/18 registriert.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und/oder Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben. Die Einbeziehung von Verkehrsplanern als Fachberater wird dringend empfohlen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen, dürfen aber nur für eine der beteiligten Arbeitsgemeinschaften tätig werden.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis des Merkblattes Nr. 51 der AKBW ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 71.000 zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis € 28.000 (netto)
2. Preis € 18.000 (netto)
3. Preis € 11.000 (netto)
Anerkennung € 7.000 (netto)
Anerkennung € 7.000 (netto)
Auftrag
Der Auslober beabsichtigt, einen der Preisträger (ggf. in Form einer Arbeitsgemeinschaft) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit weiteren Planungsleistungen zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung sollen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Preisrichter
Als Preisrichter werden voraussichtlich u. a. am Verfahren teilnehmen:
- Günther Ingenthron, Leiter Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Mainz
- Prof. Markus Neppl, Architekt, Karlsruhe
- Andreas Garkisch, Architekt, München
- Prof. Dr. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, München
- Prof. Gero Quasten, Darmstadt
- Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
- N. N., Stadtplaner
- Beigeordnete Marianne Grosse, Landeshauptstadt Mainz
- Franz Ringhoffer, Geschäftsführer, GVG, Mainz
- Martina Martin, Prokuristin, GVG, Mainz
- Olaf Nehrbas, Leiter Grün- und Umweltamt, Landeshauptstadt Mainz
- Axel Strobach, stv. Leiter Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Mainz
- Dirk Schneider, Abteilungsleiter, Grün- und Umweltamt, Landeshauptstadt Mainz
Bewerbungsverfahren
Zur Bewerbung aufgefordert werden Arbeitsgemeinschaften aus qualifizierten Planern bzw. Planungsbüros, die ihre Qualifikation u. a. anhand von aussagekräftigen Projektreferenzen in Text und Plan im Format PDF nachweisen. Die PDF-Unterlagen sollen übersichtlich und gut lesbar sowie zum Ausdruck im Format DIN A3 quer und als Beamerpräsentation geeignet sein. Je Referenz können maximal 2 Seiten eingereicht werden. Zudem muss ein Bewerbungsbogen eingereicht werden, der unter
http://www.a-dk.de/gfzkaserne
zum Download bereit steht.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Dateien im Dateiformat PDF (max. 10 MB) bis zum 25.05.2018, 18:00 Uhr an folgende Mail-Adresse gesendet werden:
gfzkaserne@a-dk.de
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium, dem neben Vertretern des Auslobers ein/e Architekt/in oder Stadtplaner/in und ein/e Landschaftsarchitekt/in als unabhängige Fachleute angehören. Das Gremium wird die 20 bis 25 Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme auswählen, die am aufgrund der eingereichten Referenzen am besten für die Lösung der Aufgabe geeignet sind. Sollte aufgrund gleicher Eignung keine Auswahl innerhalb der oben genannten Spanne von Teilnehmern möglich sein, wird unter den Bewerbern gleicher Eignung ein Losverfahren durchgeführt.
Folgende Referenzen müssen eingereicht werden:
1 x Städtebauliche Planung
(z. B. Städtebaulicher Entwurf, Master- oder Rahmenplanung, Wettbewerbsbeitrag)
Mindestkriterium: 5 Hektar Umgriff
Kriterium strukturelle Vergleichbarkeit: Einbindung in vorhandene städtebauliche Strukturen
Kriterium Vergleichbarkeit der Nutzung: Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen, Anteil der gewerblichen Nutzungen max. ca. 40 %
Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala, je Kriterium:
- in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (3 Punkte)
- teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(2 Punkte)
- in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(1 Punkt)
Kriterium städtebauliche Qualität
Strukturelle Qualität, stadträumliche Qualität, Integration der Erschließung, Integration der Freiräume
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala:
- überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
- überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
1 x Freiraumplanung
(z. B. als Teilleistung eines Städtebaulichen Entwurfs, im Rahmen einer Master- oder Rahmenplanung, als Wettbewerbsbeitrag).
Mindestkriterium: 5 Hektar Umgriff
Kriterium strukturelle Vergleichbarkeit: Einbindung in vorhandene städtebauliche Strukturen
Kriterium Vergleichbarkeit der Nutzung: Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen, Anteil der gewerblichen Nutzungen max. ca. 40 %
Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala, je Kriterium:
- in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (3 Punkte)
- teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(2 Punkte)
- in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(1 Punkt)
Kriterium freiraumplanerische Qualität
Räumliche Qualität, Integration in die städtebaulichen Strukturen, Integration der Erschließung
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala:
- überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
- überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
Termine
24.04. Bekanntmachung
25.05. Ende Beweberbungsverfahren
22./23. KW Auswahlgremium (z. B. 29.05. oder 05.06.)
11.06. Start Wettbewerb
25. KW Rückfragekolloquium (z. B. 20.06.)
32. KW Abgabe Wettbewerbsarbeiten
23.08. Preisgerichtssitzung
»Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne, Mainz«
Auslober
Auslober des Wettbewerbs ist die Landeshauptstadt Mainz.
Wettbewerbsbetreuung
a:dk architekten datz kullmann, Schillerplatz 16, 55116 Mainz
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Mainz gehört zu den wachsenden Städten in Deutschland. Allein zwischen 2010 und 2017 hat sich die Einwohnerzahl um rund 16.000 auf ca. 218.000 Bürgerinnen und Bürger erhöht. Damit einher geht ein teils drastischer Anstieg der Grundstückspreise. Als Bestandteil der europäischen Metropolregion Rhein-Main und als bedeutender Hochschul- und Medienstandort zieht die Stadt Mainz viele Studierende und junge Berufstätige an.
Zu den im Mainzer Stadtgebiet vorhandenen Potenzialen gehört die Umnutzung
der Generalfeldzeugmeister-Kaserne (GFZ-Kaserne) in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, zum Universtitätsklinikum und zum Katholischen Klinikum Mainz (KKM), das im Jahr 2019 aus der militärischen Nutzung entlassen und in die Planungshoheit der Stadt Mainz übernommen werden soll. Für die künftige Entwicklung des Gebiets wurde durch die Stadt Mainz ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und abgestimmt. Dieser bildet die Basis für den vorliegenden städtebaulichen Wettbewerb, auf dessen Grundlage dann die Bauleitplanung entwickelt wird. Neben Wohnnutzungen soll eine am Rande des Gebiets bereits vorhandene gewerbliche Nutzung aus dem Bereich Bio-Pharma flexibel weiterentwickelt werden. Aus dieser Konstellation ergeben sich besondere Chancen und Herausforderungen für die Quartiersentwicklung.
Das Wohnen als Hauptnutzung soll Geschosswohnungsbauten mit 3 bis 4 Vollgeschossen für 500 neuen Wohneinheiten umfassen. Für die gewerblichen Nutzungen am nördlichen und westlichen Quartiersrand wird eine Geschossfläche von insgesamt ca. 40.000 qm angestrebt. Hinzu kommt ein städtebaulicher Quartiersauftakt an der Kreuzung Freiligrathstraße / An der Goldgrube mit Ortsverwaltung und Nahversorgungseinrichtungen sowie 2 Kindertagesstätten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein qualifiziertes Auswahlverfahren gemäß RPW. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die teilnehmenden Architekturbüros, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gäste erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 3/04/18 registriert.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und/oder Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner bzw.Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben. Die Einbeziehung von Verkehrsplanern als Fachberater wird dringend empfohlen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen, dürfen aber nur für eine der beteiligten Arbeitsgemeinschaften tätig werden.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis des Merkblattes Nr. 51 der AKBW ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 71.000 zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis € 28.000 (netto)
2. Preis € 18.000 (netto)
3. Preis € 11.000 (netto)
Anerkennung € 7.000 (netto)
Anerkennung € 7.000 (netto)
Auftrag
Der Auslober beabsichtigt, einen der Preisträger (ggf. in Form einer Arbeitsgemeinschaft) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit weiteren Planungsleistungen zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung sollen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Preisrichter
Als Preisrichter werden voraussichtlich u. a. am Verfahren teilnehmen:
- Günther Ingenthron, Leiter Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Mainz
- Prof. Markus Neppl, Architekt, Karlsruhe
- Andreas Garkisch, Architekt, München
- Prof. Dr. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, München
- Prof. Gero Quasten, Darmstadt
- Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
- N. N., Stadtplaner
- Beigeordnete Marianne Grosse, Landeshauptstadt Mainz
- Franz Ringhoffer, Geschäftsführer, GVG, Mainz
- Martina Martin, Prokuristin, GVG, Mainz
- Olaf Nehrbas, Leiter Grün- und Umweltamt, Landeshauptstadt Mainz
- Axel Strobach, stv. Leiter Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Mainz
- Dirk Schneider, Abteilungsleiter, Grün- und Umweltamt, Landeshauptstadt Mainz
Bewerbungsverfahren
Zur Bewerbung aufgefordert werden Arbeitsgemeinschaften aus qualifizierten Planern bzw. Planungsbüros, die ihre Qualifikation u. a. anhand von aussagekräftigen Projektreferenzen in Text und Plan im Format PDF nachweisen. Die PDF-Unterlagen sollen übersichtlich und gut lesbar sowie zum Ausdruck im Format DIN A3 quer und als Beamerpräsentation geeignet sein. Je Referenz können maximal 2 Seiten eingereicht werden. Zudem muss ein Bewerbungsbogen eingereicht werden, der unter
http://www.a-dk.de/gfzkaserne
zum Download bereit steht.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Dateien im Dateiformat PDF (max. 10 MB) bis zum 25.05.2018, 18:00 Uhr an folgende Mail-Adresse gesendet werden:
gfzkaserne@a-dk.de
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium, dem neben Vertretern des Auslobers ein/e Architekt/in oder Stadtplaner/in und ein/e Landschaftsarchitekt/in als unabhängige Fachleute angehören. Das Gremium wird die 20 bis 25 Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme auswählen, die am aufgrund der eingereichten Referenzen am besten für die Lösung der Aufgabe geeignet sind. Sollte aufgrund gleicher Eignung keine Auswahl innerhalb der oben genannten Spanne von Teilnehmern möglich sein, wird unter den Bewerbern gleicher Eignung ein Losverfahren durchgeführt.
Folgende Referenzen müssen eingereicht werden:
1 x Städtebauliche Planung
(z. B. Städtebaulicher Entwurf, Master- oder Rahmenplanung, Wettbewerbsbeitrag)
Mindestkriterium: 5 Hektar Umgriff
Kriterium strukturelle Vergleichbarkeit: Einbindung in vorhandene städtebauliche Strukturen
Kriterium Vergleichbarkeit der Nutzung: Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen, Anteil der gewerblichen Nutzungen max. ca. 40 %
Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala, je Kriterium:
- in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (3 Punkte)
- teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(2 Punkte)
- in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(1 Punkt)
Kriterium städtebauliche Qualität
Strukturelle Qualität, stadträumliche Qualität, Integration der Erschließung, Integration der Freiräume
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala:
- überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
- überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
1 x Freiraumplanung
(z. B. als Teilleistung eines Städtebaulichen Entwurfs, im Rahmen einer Master- oder Rahmenplanung, als Wettbewerbsbeitrag).
Mindestkriterium: 5 Hektar Umgriff
Kriterium strukturelle Vergleichbarkeit: Einbindung in vorhandene städtebauliche Strukturen
Kriterium Vergleichbarkeit der Nutzung: Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen, Anteil der gewerblichen Nutzungen max. ca. 40 %
Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala, je Kriterium:
- in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung (3 Punkte)
- teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(2 Punkte)
- in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung
(1 Punkt)
Kriterium freiraumplanerische Qualität
Räumliche Qualität, Integration in die städtebaulichen Strukturen, Integration der Erschließung
Vergleichende Beurteilung der eingereichten Bewerbungen auf dreistufiger Skala:
- überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
- überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
Termine
24.04. Bekanntmachung
25.05. Ende Beweberbungsverfahren
22./23. KW Auswahlgremium (z. B. 29.05. oder 05.06.)
11.06. Start Wettbewerb
25. KW Rückfragekolloquium (z. B. 20.06.)
32. KW Abgabe Wettbewerbsarbeiten
23.08. Preisgerichtssitzung