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  • Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord
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  • 1. Preis: Landschaftsarchitektur+ Felix Holzapfel-Herziger, Hamburg · tun-architektur Tommy Müller · Nathalie Dudda, Hamburg
  • 2. Preis: eins:eins architekten, Hamburg · Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten, Hamburg
  • 1. Stufe: BOARD Bureau of Architecture, Research and Design, Rotterdam · AX5 Architekten PartGmbB, Kiel · Loop, Ancona | Visualisierung © BOARD

Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord , Hamburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2031443
Tag der Veröffentlichung
16.04.2021
Aktualisiert am
25.01.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen mit Architekt*innen
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Koordination
D&K drost consult GmbH, Hamburg
Bewerbungsschluss
12.05.2021
Abgabetermin
02.08.2021
Preisgerichtssitzung
15.09.2021
Beteiligung 2. Stufe
4 Arbeiten
Abgabetermin Pläne 2. Stufe
01.11.2021
Abgabetermin Modell 2. Stufe
08.11.2021
Preisgerichtssitzung 2. Stufe
01.12.2021

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

Landschaftsarchitektur+ Felix Holzapfel-Herziger, Hamburg
tun-architektur Tommy Müller · Nathalie Dudda, Hamburg
  • 1. Preis: Landschaftsarchitektur+ Felix Holzapfel-Herziger, Hamburg · tun-architektur Tommy Müller · Nathalie Dudda, Hamburg
  • 1. Preis: Landschaftsarchitektur+ Felix Holzapfel-Herziger, Hamburg · tun-architektur Tommy Müller · Nathalie Dudda, Hamburg

2. Preis

eins:eins architekten, Hamburg
Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten, Hamburg
  • 2. Preis: eins:eins architekten, Hamburg · Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten, Hamburg
  • 2. Preis: eins:eins architekten, Hamburg · Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten, Hamburg

2. Stufe

Busch & Takasaki Architekten PartGmbB, Berlin
gm013 giencke landschaftsarchitektur, Berlin

2. Stufe

Walter Huber Architekten, Stuttgart
Burkhard Sandler Landschaftsarchitekten, Hohentengen

1. Stufe

BOARD Bureau of Architecture, Research and Design, Rotterdam
AX5 Architekten PartGmbB, Kiel
Loop, Ancona
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  • 1. Stufe: BOARD Bureau of Architecture, Research and Design, Rotterdam · AX5 Architekten PartGmbB, Kiel · Loop, Ancona | Präsentationsplan © BOARD
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  • 1. Stufe: BOARD Bureau of Architecture, Research and Design, Rotterdam · AX5 Architekten PartGmbB, Kiel · Loop, Ancona | Strukturplan © BOARD
  • 1. Stufe: BOARD Bureau of Architecture, Research and Design, Rotterdam · AX5 Architekten PartGmbB, Kiel · Loop, Ancona | Volumenschnitte © BOARD
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1. Stufe

Lichtenstein Landschaftsarchitekten, Hamburg
ASP Architekten Schweger Partner, Hamburg
Verfahrensart
Nicht offener, zweistufiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach Vg

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Glückstadt wurde 2014 mit einem Untersuchungsraum in Glückstadt-Nord in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (überführt in 2020 in „Sozialer Zusammenhalt“) aufgenommen. Übergeordnetes Ziel der Programmkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich sowie sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen. Über zielgerichtete Investitionen in das Wohnungsumfeld, die Wohnqualität und die Infrastruktur sollen Chancen der Teilhabe und Integration erhöht werden.

Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung dieser, Begrünung von Bauwerksflächen und Erhöhung der Biodiversität) sind bei Maßnahmen weitgehend zu berücksichtigen.

Der Neubau eines generationsübergreifenden Stadtteiltreffs und die Qualifizierung des Grünzugs stellt ein wichtiges Entwicklungsziel für den Stadtteil Glückstadt-Nord innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ dar. Ein Stadtteiltreff stellt das Pendant zu den kommerziellen und institutionalisierten Einrichtungen dar und dient der dringend notwendigen Angebotserweiterung und der Belebung der Quartiersmitte. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und von Akteur*innen aus dem Quartier, bereits ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff entwickelt.

Es gibt für den Bereich des Baugrundstückes keinen Bebauungsplan. Der Neubau muss sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen. Der genaue Standort im öffentlichen Grünzug steht noch nicht fest. Die Definition des Baufeldes ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Manifestierung der Quartiersmitte mit dem Neubau des Stadtteiltreffs ein wichtiger Meilenstein gelegt wird.

Parallel zu der Planung des Stadtteiltreffs im öffentlichen Grünzug, soll dieser Grünzug ebenso überplant werden und neue Qualitäten erhalten. Eine Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe stellt eine mögliche Verknüpfung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen Neugestaltung Grünzug mit der Außenanlage des Stadtteil-Treffs dar.

Aufgrund großer Qualitätsdefizite und dem Ziel, in diesem bzw. angrenzenden Bereichen eine sogenannte „Neue Quartiersmitte“ zu etablieren, wird der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Jahnstraße als Raum des Aufenthalts, der Begegnung, des Verweilens, der Freizeit und Kommunikation betrachtet. Es soll eine multifunktionale Fläche geschaffen werden, die auch für Veranstaltungen geeignet ist. Hierzu muss die technische Infrastruktur (Versorgung) geschaffen werden. Die unterschiedlichen Ansprüche an eine lebendige Fläche im Umfeld des Stadtteiltreffs und ruhigere Flächen im Grünen sind dabei miteinander in Einklang zu bringen.

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV Verhandlungsverfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

Fachpreisrichter*innen
Björn Bergfeld Architekt, bbp : architekten, Kiel (Vorsitz)
Dieter Richter Architekt, RICHTER Architekten + Stadtplaner, Kiel
Sibylle Kramer Architektin, SKA Sibylle Kramer Architekten, Hamburg
Christine Krämer Landschaftsarchitektin, kessler.krämer Landschaftsarchitekten, Flensburg
Hubert Wiggenhorn Landschaftsarchitekt, Wiggenhorn & van den Hövel Landschaftsarchitekten BDLA, Hamburg

Sachpreisrichter*innen
Manja Biel Bürgermeisterin, Stadt Glückstadt
Dr. Lüder Busch Stadtverwaltung Glückstadt, Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Birgit Steup Vorsitzende Sozialausschuss, Fraktion Glückstadt
Jörn Ehlers Stellv. Vorsitzender Bauausschuss, Fraktion Glückstadt

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig die Verhandlungsgespräche mit der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1216 und mit der mit dem 2. Preis ausgezeichneten Arbeit 1211 zu führen.
16/04/2021     S74
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 074-189323
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
 
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
 
I.1)  Name und Adressen
 
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt im Auftrag der Stadt Glückstadt
Postanschrift: Drehbahn 7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG Städtebau GmbH, Katja Ruschka
Internet-Adresse(n): 
Hauptadresse: www.dsk-big.de
 
I.3)  Kommunikation
 
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDTEB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: 
Offizielle Bezeichnung: D & K drost consult GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Internet-Adresse(n): 
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDTEB
 
I.4)  Art des öffentlichen Auftraggebers
 
Regional- oder Kommunalbehörde
 
I.5)  Haupttätigkeit(en)  
 
Allgemeine öffentliche Verwaltung
 
Abschnitt II: Gegenstand
 
 
II.1)  Umfang der Beschaffung
 
 
II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags:
 
Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord
Referenznummer der Bekanntmachung: 3839.04 MV
 
II.1.2)  CPV-Code Hauptteil
 
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
 
II.2)  Beschreibung
 
 
II.2.4)  Beschreibung der Beschaffung:
 
Die Stadt Glückstadt wurde 2014 mit einem Untersuchungsraum in Glückstadt-Nord in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (überführt in 2020 in „Sozialer Zusammenhalt“) aufgenommen. Übergeordnetes Ziel der Programmkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich sowie sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen. Über zielgerichtete Investitionen in das Wohnungsumfeld, die Wohnqualität und die Infrastruktur sollen Chancen der Teilhabe und Integration erhöht werden. Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung dieser, Begrünung von Bauwerksflächen und Erhöhung der Biodiversität) sind bei Maßnahmen weitgehend zu berücksichtigen.
Der Neubau eines generationsübergreifenden Stadtteiltreffs und die Qualifizierung des Grünzugs stellt ein wichtiges Entwicklungsziel für den Stadtteil Glückstadt-Nord innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Nord“ dar. Ein Stadtteiltreff stellt das Pendant zu den kommerziellen und institutionalisierten Einrichtungen dar und dient der dringend notwendigen Angebotserweiterung und der Belebung der Quartiersmitte. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und von Akteur*innen aus dem Quartier, bereits ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff entwickelt.
Es gibt für den Bereich des Baugrundstückes keinen Bebauungsplan. Der Neubau muss sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen. Der genaue Standort im öffentlichen Grünzug steht noch nicht fest. Die Definition des Baufeldes ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Manifestierung der Quartiersmitte mit dem Neubau des Stadtteiltreffs ein wichtiger Meilenstein gelegt wird.
Parallel zu der Planung des Stadtteiltreffs im öffentlichen Grünzug, soll dieser Grünzug ebenso überplant werden und neue Qualitäten erhalten. Eine Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe stellt eine mögliche Verknüpfung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen Neugestaltung Grünzug mit der Außenanlage des Stadtteil-Treffs dar.
Aufgrund großer Qualitätsdefizite und dem Ziel, in diesem bzw. angrenzenden Bereichen eine sogenannte „Neue Quartiersmitte“ zu etablieren, wird der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Jahnstraße als Raum des Aufenthalts, der Begegnung, des Verweilens, der Freizeit und Kommunikation betrachtet. Es soll eine multifunktionale Fläche geschaffen werden, die auch für Veranstaltungen geeignet ist. Hierzu muss die technische Infrastruktur (Versorgung) geschaffen werden. Die unterschiedlichen Ansprüche an eine lebendige Fläche im Umfeld des Stadtteiltreffs und ruhigere Flächen im Grünen sind dabei miteinander in Einklang zu bringen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV Verhandlungsverfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
 
II.2.13)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
 
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
 
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
 Angaben
 
 
III.1)  Teilnahmebedingungen
 
 
III.1.10)  Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
 
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 8-12 Büros/Arbeitsgemeinschaften/Planungsteams als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber:
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern*innen folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert),
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Eigenerklärung über den Jahresumsatz von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Architekt*innen oder Absolvent*innen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI beschäftigt waren,
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekt*innen oder Absolvent*innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, inkl. Büroinhaber*in mit der gleichen Qualifikation) für den Leistungsbereich der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI beschäftigt waren,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Verantwortlichen: Architekt*in gem. § 75 (1) VgV,
— Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der*des für die Erbringung der Leistung Freianlagen Verantwortlichen: Landschaftsarchitekt*in gem. § 75 (1) VgV.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu bilden oder Unterauftragnehmer*innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb:
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDTEB für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Auswahl der Bewerber*in:
Die Auswahl erfolgt anhand von jeweils 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und für den Leistungsbereich der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
 
III.2)  Bedingungen für den Auftrag
 
 
III.2.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
 
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: 
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt*in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt*in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Für jede/s Büro/Arbeitsgemeinschaft/Planungsteam ist grundsätzlich ein*e federführende*r Ansprechpartner*in zu benennen.
 
 
Abschnitt IV: Verfahren
 
 
IV.1)  Beschreibung
 
 
IV.1.2)  Art des Wettbewerbs
 
Nichtoffen
Mindestzahl: 8
Höchstzahl: 12
 
IV.1.7)  Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
 
 
IV.1.9)  Kriterien für die Bewertung der Projekte:
 
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien
— städtebauliche Qualität,
— freiraumplanerisches Konzept,
— hochbauliches Konzept,
— funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
 
IV.2)  Verwaltungsangaben
 
 
IV.2.2)  Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
 
Tag: 12/05/2021
Ortszeit: 10:00
 
IV.2.3)  Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
 
 
IV.2.4)  Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
 
Deutsch
 
IV.3)  Preise und Preisgericht
 
 
IV.3.1)  Angaben zu Preisen
 
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 
Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt 60 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 22 000 EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden (weitere Informationen IV.3.2). Es sollen 3 Preise vergeben werden:
— 1. Preis 10 000 EUR (netto),
— 2. Preis 7 500 EUR (netto),
— 3. Preis 4 500 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Alle prämierten Arbeiten werden gemäß RPW 2013 § 8 (3) Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder*m Teilnehmer*in erhalten.
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren:
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Ausloberin wird bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit der*m 1. Preisträger*in verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieter*innenkreis um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
 
IV.3.2)  Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
 
Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin eine Summe von 38 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Für die 1. Stufe stehen 18 000 EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung (Punkt 7.9.1) definierten Leistungen erfüllt werden.
Für die 2. Stufe stehen 20 000 EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung (Punkt 7.9.2) definierten Leistungen erfüllt wurden.
 
IV.3.3)  Folgeaufträge
 
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
 
IV.3.4)  Entscheidung des Preisgerichts
 
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
 
IV.3.5)  Namen der ausgewählten Preisrichter:
 
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.
 
Abschnitt VI: Weitere Angaben
 
 
VI.3)  Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, zweistufiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. 1096/21 mit Datum vom 9.4.2021 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 – beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
— Versand der Auslobung: 23. KW 2021,
— schriftliche Rückfragen (Stufe 1): bis 24. KW 2021,
— Rückfragenkolloquium: 11.6.2021,
— Abgabe Arbeiten (Stufe 1): 31. KW 2021,
— Preisgericht (Stufe 1): 15.9.2021,
— Versand Auslobungsunterlagen (Stufe 2): 39. KW 2021,
— Abgabe Modell (Stufe 2): 45. KW,
— Preisgericht (Stufe 2): 1.12.2021.
Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDTEB
 
VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
 
 
VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
 
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
 
VI.4.3)  Einlegung von Rechtsbehelfen
 
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
 
VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
 
12/04/2021

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