- wa-ID
- wa-2036498
- Tag der Veröffentlichung
- 03.07.2023
- Aktualisiert am
- 11.09.2024
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Teilnehmer
- Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, Hamburg
- Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 31.07.2023 14:00
- Gremiumssitzung Dialogphase 1 und Präsentation der Entwürfe
- 05.02.2024
- Gremiumssitzung Dialogphase 2 und Präsentation der finalen Entwürfe
- 07/2024
- Dialogveranstaltung mit Präsentation des Siegerentwurfs
- 19.09.2024
- Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge
- 20.-28.09.2024
Wettbewerblicher Dialog
Wettbewerbsaufgabe
Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der anspruchsvollsten Zukunftsvorhaben Hamburgs. Direkt am Volkspark Altona gelegen, verbindet sie internationale Spitzenforschung, universitäre Ausbildung und innovative Unternehmen mit lebendigen Wohnquartieren. Mit den "Quartieren am Volkspark" entsteht ein integriertes Stadtareal mit einem hohen Anspruch an Innovation. Es wird geprägt durch eine dichte Nutzungsmischung auf rund 620.000 qm BGF, bestehend aus Wohnungen mit sozialer Infrastruktur, Forschungs- und Lehreinrichtungen, Büro- und Gewerbenutzungen sowie zukunftsfähigen Grün- und Freiräumen. Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs sollen durch Teams aus Freiraum- und Stadtplaner*innen räumliche Konzepte entwickelt werden, wie auf rund 55 ha Wettbewerbsgebiet Stadt und Wissenschaft in intelligenten, zukunftsweisenden Stadt- und Grünräumen zueinander finden und sich mit dem Umfeld vernetzen können.
Nächste Schritte
Der Entwurf von COBE A/S dient als Grundlage für die sich anschließende Funktionsplanung, die in die Bebauungspläne mündet. Erst dann kann das Gebiet in Bauabschnitten von West nach Ost realisiert werden. Der Abschluss der Funktionsplanung ist für Ende 2026 vorgesehen. Erste Bauaktivitäten sind ab 2027/2028 zu erwarten.
Dialogveranstaltung mit Präsentation des Siegerentwurfs
19. September 2024, 18 Uhr, Zentrales Fundbüro, Luruper Chaussee 125, 22761 Hamburg, Eintritt frei
Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge
20. bis 28. September 2024: Infocenter Science City Hamburg Bahrenfeld, Albert-Einstein-Ring 8–10, 22761 Hamburg,
Eintritt frei, Öffnungszeiten der Ausstellung: siehe www.sciencecity.hamburg
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sciencecity.hamburg
Deutschland-Hamburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2023/S 125-395818
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Osakaallee 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH
E-Mail: info@sciencecity.hamburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sciencecity.hamburg/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: vergabe@drost-consult.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf und Funktionsplanung sowie Freianlagenplanung | Science City Hamburg Bahrenfeld "Quartiere am Volkspark"
Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der anspruchsvollsten Zukunftsvorhaben Hamburgs. Direkt am Volkspark Altona gelegen, verbindet sie internationale Spitzenforschung, universitäre Ausbildung und innovative Unternehmen mit lebendigen Wohnquartieren. Mit den "Quartieren am Volkspark" entsteht ein integriertes Stadtareal mit einem hohen Anspruch an Innovation. Es wird geprägt durch eine dichte Nutzungsmischung auf rund 620.000 qm BGF, bestehend aus Wohnungen mit sozialer Infrastruktur, Forschungs- und Lehreinrichtungen, Büro- und Gewerbenutzungen sowie zukunftsfähigen Grün- und Freiräumen. Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs sollen durch Teams aus Freiraum- und Stadtplaner:innen räumliche Konzepte entwickelt werden, wie auf rund 55 ha Wettbewerbsgebiet Stadt und Wissenschaft in intelligenten, zukunftsweisenden Stadt- und Grünräumen zueinander finden und sich mit dem Umfeld vernetzen können. Weitere Informationen finden sich unter https://sciencecity.hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg
Mit dem wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV für die Entwicklung der "Quartiere am Volkspark" sollen der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf und die Überführung in eine städtebauliche Funktionsplanung gemeinsam mit der Freianlagenplanung in einem einheitlichen Los beschafft werden. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf eine integrierte Perspektive, in der die beiden Disziplinen Städtebau und Freiraum gleichberechtigte Planungsparameter sind.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf und Funktionsplanung,
- Leistungsphasen 1-3 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI,
- Nachfolgende Beratungs- und Untersuchungsleistungen zum städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf als optionale Beauftragung durch Abruf der AG,
- Leistungsphasen 4-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG,
- weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG,
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.
Art und Ablauf des Vergabeverfahrens
Der wettbewerbliche Dialog erfolgt gemeinsam für den städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf (einschließlich Funktionsplanung) sowie die Freianlagenplanung. Nach Abschluss des Dialogs erfolgt die Angebotslegung gemeinschaftlich für die Leistungen des städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs und anschließender städtebaulicher Funktionsplanung sowie der Freianlagenplanung.
Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit gemeinsamer Bewertung und anschließender Beauftragung ist es, einen möglichst hohen fachbezogenen Qualitätsgewinn für die jeweilige Querschnittsperspektive zu erreichen und dabei eine Lösung für den Standort zu erzeugen, die eine gleichermaßen hohe Qualität für Freiraum und Städtebau erzielt.
Die Auftraggeberin sieht vor, für die folgenden Themenbereiche Fachberatungen (während der Bearbeitungsphase und im Rahmen der Vorprüfung, keine Planungs-, sondern ausschließlich Beratungsleistungen für die Auftraggeberin) zu beteiligen:
- Mikroklima / Wind
- Besonnung / Verschattung
- Wasserkreisläufe
- Arten- und Naturschutz
- Lärm
- Verkehr / Mobilität
- Wirtschaftliche Analyse, ökonomische Auswertung
- BIM-Schnittstelle, digitale Daten
Die Auftraggeberin behält sich vor, Fachberatungen zu entfernen oder zu ergänzen.
Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe eigenständig von weiteren Fachplaner:innen beraten zu lassen. Die Vergütung weiterer durch die Teilnehmer hinzugezogener Fachplaner:innen ist durch die Zahlung der Vergütung (siehe Pkt. F.7.7) abgegolten. Eine Beauftragung der durch die Teilnehmer hinzugezogenen Fachplaner:innen wird nicht in Aussicht gestellt.
Der Kontakt zu den auftraggeberseitigen Fachberatungen erfolgt ausschließlich über die Auftraggeberin mithilfe des elektronischen Vergabeportals. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Die Beantwortung allgemeiner Fragen wird allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Entwurfsspezifische Fragen werden nur dem Fragestellenden beantwortet. Die Fachberatungen unterliegen der Verschwiegenheit und geben keine entwurfsspezifischen Informationen an Dritte weiter. Es darf keine direkte Kommunikation zwischen den Fachberatungen und den Teilnehmenden erfolgen.
Optionale Leistungen, die eine Verlängerung auslösen.
Die Auftraggeberin wählt unter denjenigen Bewerber:innen, die die formalen Kriterien und die genannten Mindestanforderungen erfüllen, höchstens 6 Teilnehmer:innen aus, die sie zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf, Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI und BIM (Städtebau und Freiraumplanung) einzureichenden Referenzprojekte.
Es werden jeweils die zwei besten Referenzen im städtebaulichen Entwurf und in der Freianlagenplanung bewertet (d.h. die zwei Referenzen, mit denen jeweils die höchsten Punktzahlen erreicht werden). Darüber hinaus wird die jeweils beste Referenz für BIM - Freianlagen sowie BIM - Stadtplanung bewertet (d.h. jeweils die Referenz, mit der die höchste Punktzahl erreicht wird). Die Bewertung erfolgt gem. der Auswahlsystematik (Auswahlbogen, Punkt 3). Erfüllen mehrere Bewerber:innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerber:innen nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien weiterhin zu hoch, wird die Auftraggeberin gem. § 75 (6) VgV ein Losverfahren unter den gleichwertigen Bewerber:innen durchführen.
Referenzen von Unterauftragnehmer:innen können verwendet werden. Es ist klar darzustellen, welchem Unternehmen die Referenz zuzuordnen ist. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter:innen ist anzugeben.
Der bei der Auswahl zur Verwendung vorgesehene Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird den Bewerber:innen zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
- Nachfolgende Beratungs- und Untersuchungsleistungen zum Entwurf als optionale Beauftragung durch Abruf der AG,
- Leistungsphasen 4-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf des AG,
- weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf des AG,
- besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf des AG.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und der Auftraggeberin eine Ansprechperson benannt und diese mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 (2) und (3) VgV). Die Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen Stadtplaner:innen und/oder Landschaftsarchitekten:innen sein.
Ausländische Bewerber:innen können anstelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen sollte DIN A3 nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber:innen gemäß §§ 122 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerber:innenbogen,
- Anlage 1A Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister
- Vordruck 1B Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Vordruck 1C Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / zur Zusammenarbeit und Angaben zur Leistungsbereitstellung im Falle einer Unterbeauftragung
- Vordruck 1D Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
- Vordruck 1E Eigenerklärung zur Nicht-Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung des wettbewerblichen Dialogs in Anlehnung an § 79 (2) VgV
- Vordruck 1F Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes
- Vordruck 1G Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Vordruck 1H Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket
- Vordruck 1I: Einverständniserklärung für öffentliche Veranstaltungen
- Vordruck 1J Vollmacht der Vertretung im Falle einer Bewerber:innengemeinschaft
- Vordruck 1K Angaben zu Auftragsanteilen im Falle einer Bewerber:innengemeinschaft
- Vordruck 1L Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bieter:innengemeinschaften
- Vordruck 2A Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen und über die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfalle, bei Bieter:innengemeinschaften siehe Ziffer III.1.2)
- Vordruck 2B1 Eigenerklärung über den Umsatz; Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 2B2 Eigenerklärung über den Umsatz; Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3A1 Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl; Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 3A2 Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl; Leistungsbereich Freianlage gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3B1 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 3B2 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3C Darstellung von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen des Städtebaulichen Entwurfes
- Vordruck 3D Darstellung von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Freianlagenplanung.
- Vordruck 3E Darstellung von je einer vergleichbaren BIM-Referenz für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf sowie Freianlagenplanung.
Näheres siehe Auswahlbogen.
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und über die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall.
Bei Bieter:innengemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bieter:innengemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bieter:innengemeinschaft abzuschließen. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bieter:innengemeinschaft zu erbringen. Neben der Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen, muss eine Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfalle eingereicht werden.
2B1 und 2B2) Eigenerklärung über den Umsatz der Bewerber:in.
Sofern in Bieter:innengemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter:innen der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bieter:innengemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfänger:innen die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, ist vorgesehen, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden/Sachschäden jeweils 2-fach maximiert). Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei der Bewerber:in mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggeber:innen), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Es ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden/Sachschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) (jeweils 2-fach maximiert).
zu 2B1) Eigenerklärung über den Umsatz für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf in den letzten 3 Geschäftsjahren: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf muss jeweils mindestens 400.000 Euro (netto) pro Geschäftsjahr erreichen.
zu 2B2) Eigenerklärung über den Umsatz für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) für den Leistungsbereich Freianlagenplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 600.000 Euro (netto) pro Geschäftsjahr erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung der Steuerberater:in) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Der Auswahlbogen ist bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A1 und 3A2) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
3B1 und 3B2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung der für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
3C 1/2, 3D 1/2, 3E 1/2) Detailliert vorgestellte Referenzprojekte für die Leistungsbereiche städtebaulicher Entwurf, Freianlagenplanung und BIM (Städtebau sowie Freianlagen).
Für den Leistungsbereich städtebaulicher Entwurf müssen die eingereichten Referenzen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2013) mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen worden sein. Sofern ein Projekt vor dem 01.01.2013 fertiggestellt wurde oder es noch nicht bis zur Bewerbungsfrist mit der LPH 3 abgeschlossen ist, scheidet es aus der Wertung aus.
Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung müssen die eingereichten Referenzen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2013) mit der Leistungsphase 8 (Freianlagen) abgeschlossen worden sein. Sofern ein Projekt vor dem 01.01.2013 fertiggestellt wurde oder es noch nicht bis zur Bewerbungsfrist mit der LPH 8 (Freianlagen) abgeschlossen ist, scheidet es aus der Wertung aus.
Die BIM-Projekte (sowohl Städtebau als aus Freianlagen gem. §§ 38 HOAI) müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2013) mit der Leistungsphase 3 unter Anwendung der BIM-Methode durchgeführt worden sein. Sofern ein Projekt vor dem o.g. Zeitraum fertiggestellt wurde oder noch nicht bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 mit der BIM-Methode bearbeitet wurde, scheidet es aus der Wertung aus.
zu 3A1) Für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf sind mind. 4 festangestellte Stadtplaner:innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Stadtplanung (mind. FH; Vollzeitkräfte) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
zu 3A2) Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI sind mind. 6 festangestellte Landschaftsarchitekt:innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH; Vollzeitkräfte) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
zu 3B1) Stadtplaner:in gem. § 75 (1) VgV (Nachweis durch Kammereintrag)
zu 3B2) Landschaftsarchitekt:in gem. § 75 (1) VgV (Nachweis durch Kammereintrag)
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Stadtplaner:in und der Beruf Landschaftsarchitekt:in gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 6 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Die Auftragnehmer:in sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle der Auftraggeberin gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmewettbewerb
Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgegebenen Eignungskriterien höchstens 6 Teilnehmer:innen ausgewählt.
2. Wettbewerblicher Dialog
Der Wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Dialogphasen. In beiden Dialogphasen (Auswahlphase und Vertiefungsphase) sind Überarbeitungen, Anpassungen und Fortschreibungen der Aufgabenstellung möglich.
a) Erste Dialogphase (Auswahlphase)
Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerblichen Dialogs (Auswahlphase) bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer:innen jeweils die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Auswahlphase gemeinsam ihre vorläufigen Dialogbeiträge ein.
Am Ende der Auswahlphase erfolgt eine Vorstellung der Konzepte durch die Teilnehmer:innen. Im Anschluss hieran wählt das Auswahlgremium in einer nicht-öffentlichen Sitzung die drei besten Dialogbeiträge zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der sich anschließenden Vertiefungsphase (zweite Dialogphase) aus. Die Auswahl der Dialogbeiträge erfolgt anhand der bekanntgegebenen Kriterien (s. auch "Matrix - Bewertung Dialogbeiträge"). Die Teilnehmer:innen, deren Lösungen nicht für die zweite Dialogphase vorgesehen sind, werden informiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Empfehlung des Auswahlgremiums aus den nicht ausgewählten Dialogbeiträgen auch Nachrücker:innen zu benennen.
Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertreter:innen der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertreter:innen und externen Fachleuten zusammen. Eine Stadtteildelegation begleitet die Sitzungen unter Wahrung der Vertraulichkeit als nicht stimmberechtigter Gast.
b) Zweite Dialogphase (Vertiefungsphase)
Die zweite Dialogphase (Vertiefungsphase) findet mit der verringerten Zahl der ausgewählten Dialogbeiträge statt. Die ausgewählten Dialogbeiträge werden in der zweiten Dialogphase von den verbliebenen Teilnehmer:innen weiter vertieft, angepasst und fortgeschrieben.
Der Dialog zwischen der Auftraggeberin und den verbliebenen Teilnehmer:innen ist unterteilt in städtebaulich-freiraumplanerische Fachgespräche und Verhandlungsgespräche über die weiteren Angebotsbestandteile (Darstellung der Projektorganisation, indikatives Honorarangebot und Vertragskommentierung).
Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Dialogbeiträge und die weiteren Angebotsbestandteile (Darstellung der Projektorganisation, indikatives Honorarangebot und Vertragskommentierung) die Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer:innen werden hierüber informiert.
3. Angebotsphase
Nach Abschluss des Dialogs fordert die Auftraggeberin die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer:innen auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der zweiten Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen. Mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe stellt die Auftraggeberin zugleich eine finale Vertragsfassung zur Verfügung, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen im Verfahren verbliebenen Teilnehmer:innen geführten Vertragsverhandlungen in gleicher Weise abbildet.
Nach Abschluss der Dialogphasen erfolgt in der Angebotsphase eine Präsentation der mit dem endgültigen Angebot eingereichten Entwürfe durch die Teilnehmer:innen. Im Anschluss hieran bewertet das Auswahlgremium in einer nicht-öffentlichen Sitzung die mit dem endgültigen Angebot eingereichten Entwürfe anhand der bekanntgegebenen Kriterien (s. auch "Matrix - Bewertung der Dialogbeiträge") und überträgt die vergebenen Punkte in die Zuschlagsmatrix (Kriterium 1). Die Bewertung erfolgt anhand der mit dem endgültigen Angebot eingereichten schriftlichen bzw. planerischen Entwürfe.
4. Zuschlag / Vergabeentscheidung
Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet (s. Zuschlagsmatrix).
Die Bewertung der finalen Entwürfe erfolgt durch das Auswahlgremium für die Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Kriterien.
Auskunftserteilungen erhalten in der elektronischen Vergabeplattform registrierte Bieter:innen über die Bieter:innenkommunikation. Diese werden zudem in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht:
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter:in im Bieterportal registriert sind und als solche angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich in elektronischer Einreichung zugelassen sind.
Die im Bewerbungsbogen angegebenen Kontaktdaten gelten verbindlich bis zum Abschluss des Verfahrens. Änderungen sind der Ausloberin unaufgefordert über die in der Bekanntmachung angegebenen Kontaktstellen mitzuteilen.
Als Vergütung gem. § 77 Abs. 2 VgV stellt die Auftraggeberin jeder Teilnehmer:in in der Auswahlphase 30.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern der/die jeweilige Teilnehmende einen Entwurf einreicht und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Als Vergütung in der Vertiefungsphase stellt die Auftraggeberin jedem an dieser Phase noch teilnehmenden Bietenden 70.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern die ausgewählten Lösungsvorschläge in der Vertiefungsphase vertieft, angepasst und fortgeschrieben und erneut eingereicht werden und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Mit dieser Vergütung werden zugleich eventuelle Gebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten an Entwürfen von Teilnehmer:innen abgegolten, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt werden.
In den jeweiligen Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt im Anschluss an den wettbewerblichen Dialog gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer:in mit Bekanntgabe der beabsichtigten Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Voraussichtliche Termine:
- Beginn der 1. Dialogphase (Auswahlphase) und Bereitstellung der Auslobung: Ende September 2023
- Rückfragenkolloquium, Ortsbesichtigung, Auftaktwerkstatt (öffentl. Beteiligung): Oktober 2023
- Abgabe 1. Dialogphase: Dezember 2023
- Gremiumssitzung + Präsentation der Entwürfe: Januar 2024
- Abschluss der 1. Dialogphase und Beginn der 2. Dialogphase (Vertiefungsphase): Februar 2024
- Dialoggespräche: April/Mai 2024
- Abschluss der Dialogphase und Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote: Mai 2024
- Gremiumssitzung und Präsentation der finalen Entwürfe: Juli 2024
- Abschluss des Verfahrens: Juli / August 2024
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es sich bei den genannten Terminen um eine vorläufige Planung handelt und sich die Auftraggeberin vorbehält, von dem zeitlichen Ablauf abzuweichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6G5P
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon: +49 40428403230
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Osakaallee 11
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland