- wa-ID
- wa-2036616
- Tag der Veröffentlichung
- 24.07.2023
- Aktualisiert am
- 12.11.2024
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen in Zusammenarbeit mit Stadtplaner*innen/Städtebauarchitekt*innen. Architekt*innen nur in Zusammenarbeit mit den beiden genannten Disziplinen.
- Auslober
-
Landeshauptstadt Wiesbaden
Stadtplanungsamt
vertreten durch die
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH - Koordination
-
Stadtbauplan GmbH, Darmstadt
bb22 architekten + stadtplaner Maheras, Nowak, Schulz, Wilhelm PartG mbB, Frankfurt am Main - Abgabetermin
- 10.11.2023 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 01.11.2023
- Beteiligung 2. Phase
- 7 Arbeiten
- Abgabetermin 2. Phase
- 17.05.2024
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 31.10.2024
Offener, zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß § 3 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha Gesamtfläche. Ziel ist es, den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden zu decken.
Planungsanlass für den Wettbewerb ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld“, die den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden decken soll. Grundlage hierfür sind die Standortvorteile Wiesbadens in der prosperierenden Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Hierzu zählen unter anderem der Status der Landeshauptstadt als Oberzentrum, die Nähe zum Flughafen Frankfurt am Main, die landschaftliche Lage zwischen Taunus und Rhein, der breit gefächerte Branchenmix und die zunehmende Entwicklung als Hochschulstandort. Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten bei gleichzeitiger Angebotsknappheit und zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ist es erforderlich, Wachstumsmöglichkeiten innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Landeshauptstadt Wiesbaden ins Auge zu fassen, die auch außerhalb von bestehenden Siedlungsbereichen liegen.
Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Es soll ein großer, innovativer und visionärer Stadtteil mit überwiegender Wohn- aber auch mit Gewerbenutzung geschaffen werden, der so konzipiert wird, dass er selbständig funktioniert und eine eigene Identität erhält. Dabei ist die Konzipierung des Stadtteils als Leuchtturmprojekt für die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Region Rhein-Main zu verstehen, bei der Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung angewandt werden sollen. Ziel ist es hierbei, Wohnraum für mindestens 10.000 Menschen zu schaffen. Das Stadtquartier wird mit einer hohen städtebaulichen Dichte und Nutzungsmischung auf ca. 70 ha (brutto) geplant. Neue Arbeitsplätze sollen vorrangig auf einer ca. 30 ha (brutto) großen Gewerbefläche geschaffen werden, auf dem ausschließlich das Bundeskriminalamt als zentraler Behördenstandort angesiedelt werden soll.
Fachpreisrichter*innen
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin, München (Vorsitz)
Prof. Dr. Martin Berchtold, Stadtplaner, Kaiserslautern
Lorenz Dexler, Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof. Dr. Jan Dieterle, Landschaftsarchitekt, Frankfurt a.M.
Prof. Isabel Maria Finkenberger, Stadtplanerin, Köln
Franz Reschke, Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof. Dr. Simone Linke, Landschafts- und Stadtplanung, Freising
Prof. Dr. Michael Peterek, Stadtplanung, Frankfurt a.M.
Gabriele Schmücker-Winkelmann, Baudirektorin, Architektin, Neubauleitung Paul-Ehrlich-Institut, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
Prof. Dr. Silke Weidner, Stadtplanerin, Leipzig
Prof. Sophie Wolfrum, Gestaltungsbeirätin Wiesbaden, Stadtplanerin, München
Sachpreisrichter*innen
Helen Albrecht, Bundeskriminalamt (BKA)
Dr. Patricia Becher (ehem. Eck), Stadträtin, Dezernat VI (Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen)
Brigitte Bourscheidt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Achim Lotz, Dezernat II
Camillo Huber-Braun, Amtsleitung Amt 61 (Stadtplanungsamt)
Andreas Kowol, Stadtrat, Dezernat V (Bauen und Verkehr)
Gert-Uwe Mende, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Wiesbaden, Dezernat I (Dezernat des Oberbürgermeisters)
Markus Offermann, Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD)
Marcel Oleff, Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Roland Stöcklin, Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt den Auslobenden einstimmig, die jeweils mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit, unter Berücksichtigung der Hinweise in der schriftlichen Bewertung sowie im Vorprüfbericht der nachfolgenden Rahmenplanung zu Grunde zu legen.
Deutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 178-558940
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 140-449238)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
E-Mail: wb-ostfeld@wiesbaden.de
Telefon: +49 6151-99570
Fax: +49 6151-995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideenwettbewerb für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden
Der Wettbewerb wird als europaweiter, offener, zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß § 3 RPW 2013 mit Bearbeitungshonorar in Phase II ausgelobt.
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha
Gesamtfläche. Ziel ist es, den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden zu decken.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Aufgrund von Rückfragen der Teilnehmenden wird die Abgabefrist verlängert und das Leistungsbild reduziert.
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Der Abschnitt der Auslobung "Wettbewerbsleistungen, Erste Wettbewerbsphase (S. 17 f.)" wird ersetzt durch ein reduziertes Leistungsbild für Phase 1, siehe bereitgestellte Anlagen unter dem in den Unterlagen benannten Link:
- Anlage R1_WI Ostfeld Leistungen Phase 1_NEU
- Anlage 16 neu_Formular städtebauliche Kennwerte Phase 1
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Der Abgabetermin für die Phase I (ursprünglich 29. September 2023) wird um 6 Wochen verlängert auf den 10. November 2023.
Deutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 140-449238
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
E-Mail: wb-ostfeld@wiesbaden.de
Telefon: +49 6151-99570
Fax: +49 6151-995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: wi-ostfeld@stadtbauplan.de
Telefon: +49 615199570
Fax: +49 6151995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615199570
E-Mail: wi-ostfeld@stadtbauplan.de
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideenwettbewerb für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden
Der Wettbewerb wird als europaweiter, offener, zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß § 3 RPW 2013 mit Bearbeitungshonorierung in Phase II ausgelobt.
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Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha Gesamtfläche. Ziel ist es, den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden zu decken.
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Dabei ist ein ausgewogener Mix aus Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Es soll ein großer, innovativer und visionärer Stadtteil mit überwiegender Wohn aber auch mit Gewerbenutzung geschaffen werden, der so konzipiert wird, dass er selbständig funktioniert und eine eigene Identität erhält. Dabei ist die Konzipierung des Stadtteils als Leuchtturmprojekt für die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Region Rhein-Main zu verstehen, bei dem Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung angewandt werden sollen.
Es soll Wohnraum für mind. 10.000 Menschen geschaffen werden. Das Stadtquartier wird mit einer hohen städtebaulichen Dichte und Nutzungsmischung auf ca. 70 ha (brutto) geplant. Neue Arbeitsplätze sollen vorrangig auf einer ca. 30 ha (brutto) großen Gewerbefläche geschaffen werden, auf dem ausschließlich das Bundeskriminalamt als zentraler Behördenstandort angesiedelt werden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden natürliche und juristische Personen, die die formalen Anforderungen erfüllen und den Nachweis der beruflichen Befähigung/Mindesteignung erbringen.
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Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen/-architekten und Stadtplanerinnen/Stadtplaner/Städtebauarchitektinnen/-architekten in bindender Zusammenarbeit jeweils mit der anderen Fachdisziplin, die Federführung ist frei wählbar.
Architektinnen und Architekten sind nur in bindender Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Disziplinen teilnahmeberechtigt.
Zugelassen sind Einzelteilnehmende und Arbeitsgemeinschaften.
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Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin oder Architekt", "Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplanerin oder Stadtplaner" bzw. "Städtebauarchitektin oder Städtebauarchitekt" zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Für beide Phasen werden folgende Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung angewendet:
- Leitidee/ Vision und Grundstruktur
- Einbindung in den Landschaftsraum und Vernetzung mit der Umgebung
- Umgang mit den naturräumlichen, ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten
- gestalterische und räumliche Qualität des städtebaulichen Konzeptes
- gestalterische und räumliche Qualität des Freiraumkonzeptes unter Einbezug multicodaler Ansätze
- funktionale und gestalterische Qualität des Mobilitätskonzeptes
- Tragfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Nutzungsvorschläge (Wirtschaftlichkeit)
- Ressourceneffizienz (nachhaltiges und integriertes ökologisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der klimatischen und energetischen Aspekte sowie Anforderungen des Wassermanagements)
- Umgang mit den Restriktionen
- Erfüllung der Ziele nach Aufgabenstellung Teil B
- Möglichkeit einer sinnvollen Entwicklung in Bauabschnitten (Stadtquartier)
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Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar.
Im Rahmen der Phase II werden durch das Umweltamt der LHW Wiesbaden die Wettbewerbsarbeiten einer Kaltluftsimulation unterzogen. Die Ergebnisse der Simulation werden dem Preisgericht als Empfehlung für die Entscheidungsfindung vorgelegt; unter Beachtung im Gesamtkontext der anzuwendenden Beurteilungskriterien.
Im Rahmen der Phase II werden durch den Auslober die Wettbewerbsarbeiten ggf. einer Verschattungsstudie unterzogen. Die Ergebnisse der Verschattungsstudie werden dem Preisgericht als Empfehlung für die Entscheidungsfindung vorgelegt; unter Beachtung im Gesamtkontext der anzuwendenden Beurteilungskriterien.
Es ist eine gesonderte Prämierung für die Bereiche "Landschaftsraum/Stadtquartier" und "BKA-Standort" vorgesehen.
Für den Bereich "Landschaftsraum und Stadtquartier" werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis: 105.000 Euro
2. Preis: 65.000 Euro
3. Preis: 40.000 Euro
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Für den Bereich "BKA-Standort" werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis: 58.000 Euro
2. Preis: 35.000 Euro
3. Preis: 23.000 Euro
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Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss jeweils andere Aufteilungen der Preissummen zu beschließen.
Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe in Phase II steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 630.000 Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung, der als Bearbeitungshonorar unter den Teilnehmern der zweiten Phase aufgeteilt wird (je 90.000,- € bei 7 TN, je 105.000, - € bei 6 TN, je 126.000, - € bei 5 TN). Es ist beabsichtigt 5 bis 7 Planungsteams für die zweite Phase auszuwählen.
Für die Teilnahme am Bürgerdialog I, die Zwischenpräsentation I sowie die Zwischenpräsentation II/Bürgerdialog II, die Vorstellung der Entwürfe unmittelbar vor der Jurysitzung sowie nach Abschluss des Wettbewerbs im Rahmen des Bürgerdialogs III werden je Teilnehmer/Team pro Veranstaltung in Höhe von 2.500 Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen ist verpflichtend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Download aller Unterlagen:
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Termine Phase I
Frist für Rückfragen (schriftlich) 03. August 2023
Rückfragenbeantwortung voraussichtlich 11. August 2023
Abgabetermin 29. September 2023
Preisgerichtssitzung 01. (ggf. zusätzlich 02.) November 2023
Benachrichtigung der Teilnehmer über die Auswahl für Phase II voraussichtlich 02. November 2023
Vorstellung der ausgewählten Beiträge für Phase II im Rahmen des Bürgerdialogs
04. November 2023
Bereitstellung Erklärvideo für Onlinebeteiligung voraussichtlich 06. November 2023
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Termine Phase II
Beginn Bearbeitung 13. November 2023
Kolloquium (Präsenz) 30. November 2023
Zwischenpräsentation 1 (nicht öffentlich) 24. Januar 2024
Zwischenpräsentation 2 14. März 2024 sowie zusätzlich Vorstellung der Entwürfe im Rahmen des Bürgerdialogs II am 15. März 2024
Abgabetermin 17. Mai 2024
Preisgerichtssitzung 04. Juli 2024
Vorstellung der prämierten Entwürfe im Rahmen des Bürgerdialogs III 05. Juli 2024
Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich 06. Juli 2024 bis 21. Juli 2024
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Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Auslobenden ist nicht erlaubt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816 /+49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834