- wa-ID
- wa-2036616
- Tag der Veröffentlichung
- 24.07.2023
- Aktualisiert am
- 12.11.2024
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen in Zusammenarbeit mit Stadtplaner*innen/Städtebauarchitekt*innen. Architekt*innen nur in Zusammenarbeit mit den beiden erstgenannten genannten Disziplinen
- Auslober
-
Landeshauptstadt Wiesbaden
vertreten durch die
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH - Koordination
-
Stadtbauplan GmbH, Darmstadt und
bb22 architekten + stadtplaner Maheras, Nowak, Schulz, Wilhelm PartG mbB, Frankfurt am Main - Abgabetermin
- 10.11.2023 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 29.11.2023
- Beteiligung 2. Phase
- 7 Arbeiten
- Abgabetermin 2. Phase
- 15.07.2024
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 31.10.2024
Offener zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß RPW 2013. Nach der 1. Phase wurde die Anonymität aufgehoben
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha südöstlich der Wiesbadener Innenstadt. Zentrale Zielsetzung ist die Schaffung eines lebendigen und zukunftsweisenden Stadtquartiers für mindestens 10.000 Einwohner*innen samt der notwendigen technischen, grünen und sozialen Infrastruktur im Umfeld des Biehler Wäldchen/Fort Biehler sowie die Ansiedlung eines neuen zentralen Standorts für das BKA nördlich der BAB 66. Der räumliche Zusammenhalt zwischen den beiden Siedlungsbereichen und zu den angrenzenden Stadtteilen wird im Wesentlichen durch den umgebenden Landschaftsraum hergestellt, dem insofern eine herausragende Bedeutung als Orientierung und Verknüpfung sowie identitätsstiftender Bestandteil der räumlichen Neuordnung zukommt. Im städtebaulichen Entwurf muss es darum gehen, ein Maximum an verträglicher urbaner Dichte bei gleichzeitiger Maximierung der Freiflächen zu gewährleisten und den Landschafts- und Siedlungsraum gemeinsam zu betrachten. Dabei kommt den Übergangsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Ein Beitrag zur effizienten Flächennutzung kann und sollte in der „Multicodierung“, d.h. der Mehr- fach- oder Nacheinander-Nutzung, von Freiflächen liegen. Eine solche Verdichtung und Überlagerung von Nutzungen dient der Belebung, Aneignung und sozialen Mischung und leistet einen wichtigen Beitrag für die Nachhaltigkeit des Quartiers. Für das gesamte Gebiet ist das Prinzip des „menschlichen Maßstabs“ zugrunde zu legen. Dies gilt sowohl für die Freiflächen und Bewegungsräume als auch für die zukünftige Bebauungsstruktur. Neben einem qualitätvollen und differenzierten Konzept für die Nutzung der Außenräume ist besonderes Augenmerk auf eine angemessene Zonierung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiflächen zu achten. Aspekte der Klimaresilienz sind bei der Gestaltung der Freiräume in den einzelnen Bereichen des Stadtquartiers besonders zu berücksichtigen.
Competition assignment
The subject of the procedure is the urban development planning and landscape/open space planning for the Ostfeld development area with approx. 450 ha southeast of Wiesbaden‘s city center. The central objective is the creation of a lively and forward-looking urban quarter for at least 10.000 inhabitants, including the necessary technical, green and social infrastructure in the Biehler Wäldchen/Fort Biehler area, as well as the establishment of a new central location for the BKA north of the BAB 66 motorway. The spatial cohesion between the two settlement areas and the neighbouring districts is essentially created by the surrounding landscape, which is of outstanding importance as an orientation and link as well as an identity-creating component of the spatial reorganization. In urban planning design, the aim must be to ensure maximum compatible urban density while maximizing open spaces and considering the landscape and
settlement area together. Transitional areas are of particular importance in this context.
Fachpreisrichter*innen
Andrea Gebhard, Präsidentin der
Bundesarchitektenkammer (Vorsitz)
Prof. Dr. Martin Berchtold, Kaiserslautern
Lorenz Dexler, Berlin
Prof. Dr. Jan Dieterle, Frankfurt a.M.
Prof. Isabel Maria Finkenberger, Köln
Franz Reschke, Berlin
Prof. Dr. Simone Linke, Freising
Prof. Dr. Michael Peterek, Frankfurt a. M.
Gabriele Schmücker-Winkelmann, LBIH
Prof. Dr. Silke Weidner, Leipzig
Prof. Sophie Wolfrum, Gestaltungsbeirätin
Sachpreisrichter*innen
Helen Albrecht, Bundeskriminalamt
Dr. Patricia Becher, Stadträtin, Dezernat VI
Brigitte Bourscheidt, BImA
Achim Lotz, Dezernat II
Camillo Huber-Braun, Stadtplanungsamt
Andreas Kowol, Dezernat V
Gert-Uwe Mende, OB Stadt Wiesbaden
Markus Offermann, OFD Frankfurt a. M.
Marcel Oleff, BMI
Roland Stöcklin, SEG Wiesbaden mbH
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die jeweils mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit, der nachfolgenden Rahmenplanung zu Grunde zu legen.
Deutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 178-558940
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 140-449238)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
E-Mail: wb-ostfeld@wiesbaden.de
Telefon: +49 6151-99570
Fax: +49 6151-995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideenwettbewerb für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden
Der Wettbewerb wird als europaweiter, offener, zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß § 3 RPW 2013 mit Bearbeitungshonorar in Phase II ausgelobt.
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha
Gesamtfläche. Ziel ist es, den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden zu decken.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Aufgrund von Rückfragen der Teilnehmenden wird die Abgabefrist verlängert und das Leistungsbild reduziert.
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Der Abschnitt der Auslobung "Wettbewerbsleistungen, Erste Wettbewerbsphase (S. 17 f.)" wird ersetzt durch ein reduziertes Leistungsbild für Phase 1, siehe bereitgestellte Anlagen unter dem in den Unterlagen benannten Link:
- Anlage R1_WI Ostfeld Leistungen Phase 1_NEU
- Anlage 16 neu_Formular städtebauliche Kennwerte Phase 1
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Der Abgabetermin für die Phase I (ursprünglich 29. September 2023) wird um 6 Wochen verlängert auf den 10. November 2023.
Deutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 140-449238
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
E-Mail: wb-ostfeld@wiesbaden.de
Telefon: +49 6151-99570
Fax: +49 6151-995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: wi-ostfeld@stadtbauplan.de
Telefon: +49 615199570
Fax: +49 6151995730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615199570
E-Mail: wi-ostfeld@stadtbauplan.de
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideenwettbewerb für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden
Der Wettbewerb wird als europaweiter, offener, zweiphasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß § 3 RPW 2013 mit Bearbeitungshonorierung in Phase II ausgelobt.
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Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche Planung und Landschafts-/Freiraumplanung für den Entwicklungsbereich Ostfeld mit ca. 450 ha Gesamtfläche. Ziel ist es, den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten in Wiesbaden zu decken.
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Dabei ist ein ausgewogener Mix aus Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Es soll ein großer, innovativer und visionärer Stadtteil mit überwiegender Wohn aber auch mit Gewerbenutzung geschaffen werden, der so konzipiert wird, dass er selbständig funktioniert und eine eigene Identität erhält. Dabei ist die Konzipierung des Stadtteils als Leuchtturmprojekt für die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Region Rhein-Main zu verstehen, bei dem Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung angewandt werden sollen.
Es soll Wohnraum für mind. 10.000 Menschen geschaffen werden. Das Stadtquartier wird mit einer hohen städtebaulichen Dichte und Nutzungsmischung auf ca. 70 ha (brutto) geplant. Neue Arbeitsplätze sollen vorrangig auf einer ca. 30 ha (brutto) großen Gewerbefläche geschaffen werden, auf dem ausschließlich das Bundeskriminalamt als zentraler Behördenstandort angesiedelt werden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden natürliche und juristische Personen, die die formalen Anforderungen erfüllen und den Nachweis der beruflichen Befähigung/Mindesteignung erbringen.
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Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen/-architekten und Stadtplanerinnen/Stadtplaner/Städtebauarchitektinnen/-architekten in bindender Zusammenarbeit jeweils mit der anderen Fachdisziplin, die Federführung ist frei wählbar.
Architektinnen und Architekten sind nur in bindender Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Disziplinen teilnahmeberechtigt.
Zugelassen sind Einzelteilnehmende und Arbeitsgemeinschaften.
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Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin oder Architekt", "Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplanerin oder Stadtplaner" bzw. "Städtebauarchitektin oder Städtebauarchitekt" zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Für beide Phasen werden folgende Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung angewendet:
- Leitidee/ Vision und Grundstruktur
- Einbindung in den Landschaftsraum und Vernetzung mit der Umgebung
- Umgang mit den naturräumlichen, ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten
- gestalterische und räumliche Qualität des städtebaulichen Konzeptes
- gestalterische und räumliche Qualität des Freiraumkonzeptes unter Einbezug multicodaler Ansätze
- funktionale und gestalterische Qualität des Mobilitätskonzeptes
- Tragfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Nutzungsvorschläge (Wirtschaftlichkeit)
- Ressourceneffizienz (nachhaltiges und integriertes ökologisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der klimatischen und energetischen Aspekte sowie Anforderungen des Wassermanagements)
- Umgang mit den Restriktionen
- Erfüllung der Ziele nach Aufgabenstellung Teil B
- Möglichkeit einer sinnvollen Entwicklung in Bauabschnitten (Stadtquartier)
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Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar.
Im Rahmen der Phase II werden durch das Umweltamt der LHW Wiesbaden die Wettbewerbsarbeiten einer Kaltluftsimulation unterzogen. Die Ergebnisse der Simulation werden dem Preisgericht als Empfehlung für die Entscheidungsfindung vorgelegt; unter Beachtung im Gesamtkontext der anzuwendenden Beurteilungskriterien.
Im Rahmen der Phase II werden durch den Auslober die Wettbewerbsarbeiten ggf. einer Verschattungsstudie unterzogen. Die Ergebnisse der Verschattungsstudie werden dem Preisgericht als Empfehlung für die Entscheidungsfindung vorgelegt; unter Beachtung im Gesamtkontext der anzuwendenden Beurteilungskriterien.
Es ist eine gesonderte Prämierung für die Bereiche "Landschaftsraum/Stadtquartier" und "BKA-Standort" vorgesehen.
Für den Bereich "Landschaftsraum und Stadtquartier" werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis: 105.000 Euro
2. Preis: 65.000 Euro
3. Preis: 40.000 Euro
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Für den Bereich "BKA-Standort" werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis: 58.000 Euro
2. Preis: 35.000 Euro
3. Preis: 23.000 Euro
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Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss jeweils andere Aufteilungen der Preissummen zu beschließen.
Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe in Phase II steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 630.000 Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung, der als Bearbeitungshonorar unter den Teilnehmern der zweiten Phase aufgeteilt wird (je 90.000,- € bei 7 TN, je 105.000, - € bei 6 TN, je 126.000, - € bei 5 TN). Es ist beabsichtigt 5 bis 7 Planungsteams für die zweite Phase auszuwählen.
Für die Teilnahme am Bürgerdialog I, die Zwischenpräsentation I sowie die Zwischenpräsentation II/Bürgerdialog II, die Vorstellung der Entwürfe unmittelbar vor der Jurysitzung sowie nach Abschluss des Wettbewerbs im Rahmen des Bürgerdialogs III werden je Teilnehmer/Team pro Veranstaltung in Höhe von 2.500 Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen ist verpflichtend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Download aller Unterlagen:
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Termine Phase I
Frist für Rückfragen (schriftlich) 03. August 2023
Rückfragenbeantwortung voraussichtlich 11. August 2023
Abgabetermin 29. September 2023
Preisgerichtssitzung 01. (ggf. zusätzlich 02.) November 2023
Benachrichtigung der Teilnehmer über die Auswahl für Phase II voraussichtlich 02. November 2023
Vorstellung der ausgewählten Beiträge für Phase II im Rahmen des Bürgerdialogs
04. November 2023
Bereitstellung Erklärvideo für Onlinebeteiligung voraussichtlich 06. November 2023
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Termine Phase II
Beginn Bearbeitung 13. November 2023
Kolloquium (Präsenz) 30. November 2023
Zwischenpräsentation 1 (nicht öffentlich) 24. Januar 2024
Zwischenpräsentation 2 14. März 2024 sowie zusätzlich Vorstellung der Entwürfe im Rahmen des Bürgerdialogs II am 15. März 2024
Abgabetermin 17. Mai 2024
Preisgerichtssitzung 04. Juli 2024
Vorstellung der prämierten Entwürfe im Rahmen des Bürgerdialogs III 05. Juli 2024
Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich 06. Juli 2024 bis 21. Juli 2024
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Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Auslobenden ist nicht erlaubt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816 /+49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834