- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2014772
- Tag der Veröffentlichung
- 20.04.2017
- Aktualisiert am
- 01.05.2017
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 23 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Freising
- Koordination
- Kellerer und Kellerer, München
- Preisgerichtssitzung
- 10.03.2017
- Fertigstellung
- 8/2022
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit 23 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Freising plant den Neubau eines Schulkomplexes (Steinparkschulen) mit einer Grundschule, einer Mittelschule und einer wettkampftauglichen 3-fach Turnhalle auf dem Areal des Steinparks. Es handelt sich um zwei voneinander pädagogisch und betrieblich unabhängige Schulen, die diverse Flächen wie Sporthalle, Außensportflächen, Pausenbereich, Aula und Eingang gemeinsam nutzen sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand können nicht alle benötigten Stellplätze oberirdisch untergebracht werden, somit ist eine Tiefgarage oder ein Parkdeck für den Schulkomplex zu planen. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt.
Die 4-5 zügige Grundschule und die 4-zügige Mittelschulen mit M-Zug werden an die neuen pädagogischen Unterrichtskonzepte mit den Cluster-Strukturen der Fach- und Lehrräume angepasst. Außerdem werden die neuen Schulen die Bereiche „Ganztagesschule“ und „Inklusion“ abdecken.
Ein pädagogisches Konzept mit Raumprogramm liegt vor, dieses wurde im Vorfeld von einem externen Experten erstellt.
Folgende Flächen sind vorgesehen:
Neubau Schulen: ca. 8.296 m2 HNF
Neubau 3-fach Turnhalle: ca. 1.883 m2 HNF
Stellplatzflächen für ca. 100 Pkw-Stellplätze
In der Turnhalle ist nach aktuellem Planungsstand eine untergeordnete Tribünenanlage für schulinterne Veranstaltungen vorgesehen.
Für das Wettbewerbsgebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Bebauungsplan wird an die Ergebnisse des Wettbewerbes angepasst werden. Die Grünzüge außerhalb des Wettbewerbsgebietes in diesem Bebauungsplan dürfen dabei nicht verändert werden.
Im Nachgang zum Wettbewerb gem. RPW 2013 wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbes gem. VOF durchgeführt.
Die Planung des Vorhabens ist innerhalb von 2 Jahren zu leisten, als Realisierungszeit sind weitere 2 Jahre anvisiert.
Die Maßnahme wird vom Freistaat Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert.
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger stufenweise mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LPH 1-9 und Freianlagenplanung § 39 HOAI LPH 1-9 beauftragen. Zunächst werden die LPH 1+2 §34 und §39 HOAI beauftragt.
Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt mit Vertragsmustern des Auftraggebers. In den Architektenverträgen wird eine Kostenobergrenze als Beschaffungskriterium verbindlich festgelegt. Die Kostenobergrenze wird vom Auftraggeber berechnet, die Berechnung in den Auslobungsunterlagen transparent zur Verfügung gestellt. Kosten für Maßnahmen, die aus besonderen Baugrundverhältnissen oder Altlastern herrühren, sind nicht in der Kostenobergrenze als Beschaffungskriterium enthalten.
Vorgesehene Termine des Wettbewerbes.:
— Ausgabe der Unterlagen zur Bearbeitung: November 2016,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Januar 2017.
Folgende Wettbewerbsleistungen werden voraussichtlich gefordert:
- Lageplan mit Freianlagenplanung,
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200,
- Fassadendetail, Erläuterungen,
- Massenmodell M 1:500,
- Flächen- und Kubaturberechnungen und -zusammenstellungen.
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit 23 Teilnehmern
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Freising plant den Neubau eines Schulkomplexes (Steinparkschulen) mit einer Grundschule, einer Mittelschule und einer wettkampftauglichen 3-fach Turnhalle auf dem Areal des Steinparks. Es handelt sich um zwei voneinander pädagogisch und betrieblich unabhängige Schulen, die diverse Flächen wie Sporthalle, Außensportflächen, Pausenbereich, Aula und Eingang gemeinsam nutzen sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand können nicht alle benötigten Stellplätze oberirdisch untergebracht werden, somit ist eine Tiefgarage oder ein Parkdeck für den Schulkomplex zu planen. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt.
Die 4-5 zügige Grundschule und die 4-zügige Mittelschulen mit M-Zug werden an die neuen pädagogischen Unterrichtskonzepte mit den Cluster-Strukturen der Fach- und Lehrräume angepasst. Außerdem werden die neuen Schulen die Bereiche „Ganztagesschule“ und „Inklusion“ abdecken.
Ein pädagogisches Konzept mit Raumprogramm liegt vor, dieses wurde im Vorfeld von einem externen Experten erstellt.
Folgende Flächen sind vorgesehen:
Neubau Schulen: ca. 8.296 m2 HNF
Neubau 3-fach Turnhalle: ca. 1.883 m2 HNF
Stellplatzflächen für ca. 100 Pkw-Stellplätze
In der Turnhalle ist nach aktuellem Planungsstand eine untergeordnete Tribünenanlage für schulinterne Veranstaltungen vorgesehen.
Für das Wettbewerbsgebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Bebauungsplan wird an die Ergebnisse des Wettbewerbes angepasst werden. Die Grünzüge außerhalb des Wettbewerbsgebietes in diesem Bebauungsplan dürfen dabei nicht verändert werden.
Im Nachgang zum Wettbewerb gem. RPW 2013 wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbes gem. VOF durchgeführt.
Die Planung des Vorhabens ist innerhalb von 2 Jahren zu leisten, als Realisierungszeit sind weitere 2 Jahre anvisiert.
Die Maßnahme wird vom Freistaat Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert.
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger stufenweise mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LPH 1-9 und Freianlagenplanung § 39 HOAI LPH 1-9 beauftragen. Zunächst werden die LPH 1+2 §34 und §39 HOAI beauftragt.
Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt mit Vertragsmustern des Auftraggebers. In den Architektenverträgen wird eine Kostenobergrenze als Beschaffungskriterium verbindlich festgelegt. Die Kostenobergrenze wird vom Auftraggeber berechnet, die Berechnung in den Auslobungsunterlagen transparent zur Verfügung gestellt. Kosten für Maßnahmen, die aus besonderen Baugrundverhältnissen oder Altlastern herrühren, sind nicht in der Kostenobergrenze als Beschaffungskriterium enthalten.
Vorgesehene Termine des Wettbewerbes.:
— Ausgabe der Unterlagen zur Bearbeitung: November 2016,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Januar 2017.
Folgende Wettbewerbsleistungen werden voraussichtlich gefordert:
- Lageplan mit Freianlagenplanung,
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200,
- Fassadendetail, Erläuterungen,
- Massenmodell M 1:500,
- Flächen- und Kubaturberechnungen und -zusammenstellungen.