- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2003321
- Tag der Veröffentlichung
- 02.04.2000
- Aktualisiert am
- 01.12.2000
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Ingenieur*innen
- Beteiligung
- 24 Arbeiten
- Auslober
-
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement - Koordination
- ANP – Architektur- und Planungsges. mbH, Kassel
- Bewerbungsschluss
- 02.05.2000
- Abgabetermin
- 04.08.2000
- Preisgerichtssitzung
- 28.09.2000
- 2. Preisgerichtssitzung
- 29.09.2000
Verfahrensart
Begrenzt offener baulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 25 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt aus Anlass ihrer Bewerbung zur Fußball-WM 2006 für das in den 50er Jahren erbaute und in den 70er Jahren modernisierte Niedersachsenstadion eine neue Überdachung von rd. 31.000 m2 zu realisieren. Doch auch unabhängig von dieser Bewerbung steht einen Modernisierung an, damit Hannover – als Sportstadt – konkurrenzfähig bleibt mit den anderen Städten, die über bedeutende Stadien verfügen.
Das Niedersachsenstadion hat eine hervoragende städtebauliche und landschaftlich reizvolle Lage am Maschsee, zugleich liegt es zentral und innenstadtnah. Das Stadion soll in zwei Bauabschnitten modernisiert werden.
Der 1. Bauabschnitt wurde gerade fertiggestellt. Die neue Überdachung – Gegenstand dieses Wettbewerbs – ist Bestandteil des 2. Bauabschnitts. Für diesen sind u. a. folgende Programmpunkte vorgesehen: Neubau der Osttribüne; Herstellung einer kompletten Tribünenüberdachung; Neugestaltung des Vorplatzes und der Kassenanlagen am Nordeingang; Umrüstung der letzten Stehplätze auf Sitzplätze bzw. variable Steh-/Sitzplätze.
Die neue Überdachung soll – mit rd. 31.000 m2 – sämtliche Tribünenbereiche möglichst zu 100 % überspannen. Dabei sollte geprüft werden, ob das alte Dach der Westtribüne ggf. erhalten, verlängert bzw. in die neue Überdachungskonzeption einbezogen werden kann.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Kurt Ackermann, München (Vors.)
Uta Boockhoff-Gries, Stadtbaurätin, Hannover
Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig
Prof. Jörg Friedrich, Hamburg
Prof. Dr. Wolfdietrich Ziesel, Wien
Stellv.: Burkhard Kayser, Hochbauamt, Hannover
Prof. Burkhard Pahl, Darmstadt
Prof. Dr. Rosemarie Wagner, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Ernst Barkhoff, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Hannover
Axel Hogh, Sportausschuss, Hannover
Dieter Küßner, Sportausschuss, Hannover
Herbert Schmalstieg, Oberbürgermeister und Sportdezernent, Hannover
Stellv.: Stephanie Gudat, Sportaussch., Hannover
Friedrich Wilhelm Lotze, Sport- und Bäderamt, Hannover
Georg-Günther Thürnau, Ratsherr, Hannover
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht verzichtet auf eine Empfehlung, da die Landeshauptstadt Hannover in Vertretung von Frau Boockhoff-Gries die Absicht erklärt hat, den Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weitere Bearbeitung zu übertragen.
Begrenzt offener baulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 25 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt aus Anlass ihrer Bewerbung zur Fußball-WM 2006 für das in den 50er Jahren erbaute und in den 70er Jahren modernisierte Niedersachsenstadion eine neue Überdachung von rd. 31.000 m2 zu realisieren. Doch auch unabhängig von dieser Bewerbung steht einen Modernisierung an, damit Hannover – als Sportstadt – konkurrenzfähig bleibt mit den anderen Städten, die über bedeutende Stadien verfügen.
Das Niedersachsenstadion hat eine hervoragende städtebauliche und landschaftlich reizvolle Lage am Maschsee, zugleich liegt es zentral und innenstadtnah. Das Stadion soll in zwei Bauabschnitten modernisiert werden.
Der 1. Bauabschnitt wurde gerade fertiggestellt. Die neue Überdachung – Gegenstand dieses Wettbewerbs – ist Bestandteil des 2. Bauabschnitts. Für diesen sind u. a. folgende Programmpunkte vorgesehen: Neubau der Osttribüne; Herstellung einer kompletten Tribünenüberdachung; Neugestaltung des Vorplatzes und der Kassenanlagen am Nordeingang; Umrüstung der letzten Stehplätze auf Sitzplätze bzw. variable Steh-/Sitzplätze.
Die neue Überdachung soll – mit rd. 31.000 m2 – sämtliche Tribünenbereiche möglichst zu 100 % überspannen. Dabei sollte geprüft werden, ob das alte Dach der Westtribüne ggf. erhalten, verlängert bzw. in die neue Überdachungskonzeption einbezogen werden kann.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Kurt Ackermann, München (Vors.)
Uta Boockhoff-Gries, Stadtbaurätin, Hannover
Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig
Prof. Jörg Friedrich, Hamburg
Prof. Dr. Wolfdietrich Ziesel, Wien
Stellv.: Burkhard Kayser, Hochbauamt, Hannover
Prof. Burkhard Pahl, Darmstadt
Prof. Dr. Rosemarie Wagner, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Ernst Barkhoff, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Hannover
Axel Hogh, Sportausschuss, Hannover
Dieter Küßner, Sportausschuss, Hannover
Herbert Schmalstieg, Oberbürgermeister und Sportdezernent, Hannover
Stellv.: Stephanie Gudat, Sportaussch., Hannover
Friedrich Wilhelm Lotze, Sport- und Bäderamt, Hannover
Georg-Günther Thürnau, Ratsherr, Hannover
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht verzichtet auf eine Empfehlung, da die Landeshauptstadt Hannover in Vertretung von Frau Boockhoff-Gries die Absicht erklärt hat, den Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die weitere Bearbeitung zu übertragen.
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren
ÜBERDACHUNG NIEDERSACHSENSTADION in Hannover
Auslober: Landeshauptstadt Hannover
Koordination des Verfahrens: ANP – Bergholter/Ettinger-Brinckmann, Architekt BDA –
Stadtplaner SRL/Architektin BDA, Friedrich-Ebert-Straße 153, 34119 Kassel
Wettbewerbsaufgabe: Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt aus Anlass ihrer Bewerbung zur Fußball-WM 2006 für das in den 50er Jahren erbaute und in den 70er Jahren modernisierte, in hervorragender städtebaulicher und landschaftlich reizvoller Lage am Maschsee gelegene Niedersachsenstadion eine neue Überdachung zu realisieren. Das Dach soll sämtliche Tribünenbereiche überspannen (ca. 31.000 m2).
Wettbewerbsart und Anzahl der Teilnehmer: Begrenzt offener 1-stufiger baulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren. Das Wettbewerbsverfahren wird mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt und nach den Regelungen der GRW 95 anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekten und Ingenieuren des Bauingenieurwesens ist zwingend. Absicht ist, mindestens 25 Arbeitsgemeinschaften für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe auszuwählen. Die tatsächliche Anzahl richtet sich nach der Anzahl qualifizierter Bewerbungen.
Zulassungsbereich: Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Drittstaaten, sofern diese Mitglieder des WTO-Dienstleistungsabkommens sind.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach §2 NArchtG (auswärtige Architekten) und Geschäfts-/Wohnsitz im o. a. Zulassungsbereich. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/
EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW): Geschäftssitz im Zulassungsbereich, zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung sind Ingenieure des Bauingenieurwesens im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt; für sie gelten die o. a. Teilnahmeberechtigungen entsprechend. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekten und Ingenieuren des Bauingenieurwesens ist Teilnahmevoraussetzung. Ist im Heimatstaat auswärtiger Berufsangehöriger die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gem. Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.
Bewerbungsunterlagen: Als Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:
1. Nachweis der Teilnahmeberechtigung
2. Eine Beschreibung jedes Büros (personenbezogene Daten, berufliche Qualifikation, personelle Ausstattung des Büros etc.). Die hierzu erforderlichen Angaben sind in ein Formblatt einzutragen, das vom Büro ANP – Fax Nr. 0561/7077523 oder per email anp-ks@t-online.de – ausgegeben wird. Das Formblatt ist ausgefüllt zurückzusenden und zu ergänzen um
3. Dokumentationen vom Berwerber – Architekten und Ingenieure – geplanter und für die Lösung der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe vergleichbarer Projekten; die Unterlagen sind je Arbeitsgemeinschaft auf max. zwei DIN A3 Seiten zu begrenzen. Sonstige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluß des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Auswahlkriterien: Das Auswahlgremium wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auswählen, die aufgrund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Lösung der anstehenden Bauaufgabe am geeignetesten erscheinen. Der Auslober behält sich vor, bis zu fünf Teilnehmer auszuwählen, die aufgrund der nur geringen Berufserfahrung (freischaffende Tätigkeit nicht länger als 10 Jahre) ihre Leistungsfähigkeit noch nicht gleichwertig nachweisen konnten. Ihre Arbeitsproben können sich auf nicht ausgeführte Projekte bzw. Projekte nicht vergleichbarer Größenordnung beschränken. Verbleiben deutlich mehr als 25 qualifizierte Bewerbungen, entscheidet das Los über die Teilnahme. Die ausgewählten Teilnehmer werden verpflichtet, ihre Teilnahme am Verfahren (in angemessener Frist auf einem Formblatt) verbindlich zu erklären. Liegen bis zur gesetzten Frist diese Erklärungen nicht vor, treten an ihre Stelle Nachrücker. Die Nachrücker werden aufgrund Losentscheidung festgelegt.
Abgabe der Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 2. Mai 2000 (Datum des Poststempels bzw. Tagesstempel bei Einlieferung durch Post, Bahn usw.) zu richten an: Büro ANP – Bergholter/Ettinger-Brinckmann, Friedrich-Ebert-Straße 153, 34119 Kassel. Bei Fehlen, Unleserlichkeit oder Unvollständigkeit des Aufgabestempels, werden die Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises der zeitgerechten Einlieferung zur Auswahl zugelasssen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber zu entscheiden.
Auswahlgremium: Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer und der Nachrücker erfolgt durch den Auslober und unabhängige Fachberater, die den fachlichen Qualifikationen der Teilnehmer entsprechen.
Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl unterrichtet. Einsprüche gegen das Auswahlverfahren der Wettbewerbsteilnehmer sind binnen 14 Tage nach Versand des Protokolls an den Auslober zu richten: Landeshauptstadt Hannover, Hochbauamt, Ihmeplatz 5, 30449 Hannover.
Preisgericht u. a.: Frau Boockhoff-Gries, Stadtbaurätin Hannover, Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig, Prof. Günter Behnisch, Stuttgart.
Beurteilungskriterien: Städtebauliche/architektonische/statisch-konstruktive Planung, Funktionserfüllung, Wirtschaftlichkeit
Termine:
Bewerbungsschluß 2. Mai; Tag der Auslobung 16. Mai; Laufzeit 16. Mai - 4. August;
Preisgericht September 2000.
Bindung des Auftraggebers: Der Auslober beabsichtigt, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern unter den in der GRW unter 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit weiteren Leistungen nach § 15 der HOAI – mindestens Leistungsphase 2-5 – zu übertragen.
Höhe und Anzahl der Preise:
Es werden insgesamt 200.000,- DM ausgelobt.
1. Preis 50.000,– DM, 2. Preis 40.000,– DM, 3. Preis 30.000,– DM, 4. Preis 24.000,– DM,
5. Preis 16.000,–, Ankaufsumme 40.000,– DM.
Nachprüfung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Tag der Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen: 15.03.2000
Tag des Eingangs an die EU: 15.03.2000
ÜBERDACHUNG NIEDERSACHSENSTADION in Hannover
Auslober: Landeshauptstadt Hannover
Koordination des Verfahrens: ANP – Bergholter/Ettinger-Brinckmann, Architekt BDA –
Stadtplaner SRL/Architektin BDA, Friedrich-Ebert-Straße 153, 34119 Kassel
Wettbewerbsaufgabe: Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt aus Anlass ihrer Bewerbung zur Fußball-WM 2006 für das in den 50er Jahren erbaute und in den 70er Jahren modernisierte, in hervorragender städtebaulicher und landschaftlich reizvoller Lage am Maschsee gelegene Niedersachsenstadion eine neue Überdachung zu realisieren. Das Dach soll sämtliche Tribünenbereiche überspannen (ca. 31.000 m2).
Wettbewerbsart und Anzahl der Teilnehmer: Begrenzt offener 1-stufiger baulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren. Das Wettbewerbsverfahren wird mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt und nach den Regelungen der GRW 95 anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekten und Ingenieuren des Bauingenieurwesens ist zwingend. Absicht ist, mindestens 25 Arbeitsgemeinschaften für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe auszuwählen. Die tatsächliche Anzahl richtet sich nach der Anzahl qualifizierter Bewerbungen.
Zulassungsbereich: Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Drittstaaten, sofern diese Mitglieder des WTO-Dienstleistungsabkommens sind.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach §2 NArchtG (auswärtige Architekten) und Geschäfts-/Wohnsitz im o. a. Zulassungsbereich. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/
EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW): Geschäftssitz im Zulassungsbereich, zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung sind Ingenieure des Bauingenieurwesens im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt; für sie gelten die o. a. Teilnahmeberechtigungen entsprechend. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekten und Ingenieuren des Bauingenieurwesens ist Teilnahmevoraussetzung. Ist im Heimatstaat auswärtiger Berufsangehöriger die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gem. Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.
Bewerbungsunterlagen: Als Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:
1. Nachweis der Teilnahmeberechtigung
2. Eine Beschreibung jedes Büros (personenbezogene Daten, berufliche Qualifikation, personelle Ausstattung des Büros etc.). Die hierzu erforderlichen Angaben sind in ein Formblatt einzutragen, das vom Büro ANP – Fax Nr. 0561/7077523 oder per email anp-ks@t-online.de – ausgegeben wird. Das Formblatt ist ausgefüllt zurückzusenden und zu ergänzen um
3. Dokumentationen vom Berwerber – Architekten und Ingenieure – geplanter und für die Lösung der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe vergleichbarer Projekten; die Unterlagen sind je Arbeitsgemeinschaft auf max. zwei DIN A3 Seiten zu begrenzen. Sonstige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluß des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Auswahlkriterien: Das Auswahlgremium wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auswählen, die aufgrund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Lösung der anstehenden Bauaufgabe am geeignetesten erscheinen. Der Auslober behält sich vor, bis zu fünf Teilnehmer auszuwählen, die aufgrund der nur geringen Berufserfahrung (freischaffende Tätigkeit nicht länger als 10 Jahre) ihre Leistungsfähigkeit noch nicht gleichwertig nachweisen konnten. Ihre Arbeitsproben können sich auf nicht ausgeführte Projekte bzw. Projekte nicht vergleichbarer Größenordnung beschränken. Verbleiben deutlich mehr als 25 qualifizierte Bewerbungen, entscheidet das Los über die Teilnahme. Die ausgewählten Teilnehmer werden verpflichtet, ihre Teilnahme am Verfahren (in angemessener Frist auf einem Formblatt) verbindlich zu erklären. Liegen bis zur gesetzten Frist diese Erklärungen nicht vor, treten an ihre Stelle Nachrücker. Die Nachrücker werden aufgrund Losentscheidung festgelegt.
Abgabe der Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 2. Mai 2000 (Datum des Poststempels bzw. Tagesstempel bei Einlieferung durch Post, Bahn usw.) zu richten an: Büro ANP – Bergholter/Ettinger-Brinckmann, Friedrich-Ebert-Straße 153, 34119 Kassel. Bei Fehlen, Unleserlichkeit oder Unvollständigkeit des Aufgabestempels, werden die Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises der zeitgerechten Einlieferung zur Auswahl zugelasssen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber zu entscheiden.
Auswahlgremium: Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer und der Nachrücker erfolgt durch den Auslober und unabhängige Fachberater, die den fachlichen Qualifikationen der Teilnehmer entsprechen.
Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl unterrichtet. Einsprüche gegen das Auswahlverfahren der Wettbewerbsteilnehmer sind binnen 14 Tage nach Versand des Protokolls an den Auslober zu richten: Landeshauptstadt Hannover, Hochbauamt, Ihmeplatz 5, 30449 Hannover.
Preisgericht u. a.: Frau Boockhoff-Gries, Stadtbaurätin Hannover, Prof. Berthold Burkhardt, Braunschweig, Prof. Günter Behnisch, Stuttgart.
Beurteilungskriterien: Städtebauliche/architektonische/statisch-konstruktive Planung, Funktionserfüllung, Wirtschaftlichkeit
Termine:
Bewerbungsschluß 2. Mai; Tag der Auslobung 16. Mai; Laufzeit 16. Mai - 4. August;
Preisgericht September 2000.
Bindung des Auftraggebers: Der Auslober beabsichtigt, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern unter den in der GRW unter 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit weiteren Leistungen nach § 15 der HOAI – mindestens Leistungsphase 2-5 – zu übertragen.
Höhe und Anzahl der Preise:
Es werden insgesamt 200.000,- DM ausgelobt.
1. Preis 50.000,– DM, 2. Preis 40.000,– DM, 3. Preis 30.000,– DM, 4. Preis 24.000,– DM,
5. Preis 16.000,–, Ankaufsumme 40.000,– DM.
Nachprüfung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Tag der Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen: 15.03.2000
Tag des Eingangs an die EU: 15.03.2000